Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
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bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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habe seit kurzem einen neuen Mitarbeiter angestellt, der zuvor einige Jahre selbstängig war.
Das Problem ist nun folgendes: Er behauptet steif und fest, das eine längere Unterbrechung kein Problem wäre. Er trägt auf seinen Rezepten z.B. Unterbrechungen durch Urlaub des Patienten oder Rehaaufenthalte ein unter der Rubrik Abweichung der Frequenz.
Ich habe das bisher so geregelt, dass Rezepte entweder vor dem Urlaub / Reha fertig gemacht wurden oder dann eben in die Abrechnung gingen und der Patient bei Bedarf ein neues aktuelles Rezept bringen mußte.
So zumindest habe ich den Rahmenvertrag verstanden. Er ist allerdings so von seiner Meinung überzeugt, dass ich Euch mal fragen wollte, ob ihr wegen so etwas schon mal eine Rückforderung hattet. Ich denke ja, er hatte bisher nur viel Glück wenn er diesbezüglich noch keine Rückforderung von der KK hatte.
Danke für Eure Info´s
Holzwurm
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Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Hallo Kollegen,
habe seit kurzem einen neuen Mitarbeiter angestellt, der zuvor einige Jahre selbstängig war.
Das Problem ist nun folgendes: Er behauptet steif und fest, das eine längere Unterbrechung kein Problem wäre. Er trägt auf seinen Rezepten z.B. Unterbrechungen durch Urlaub des Patienten oder Rehaaufenthalte ein unter der Rubrik Abweichung der Frequenz.
Ich habe das bisher so geregelt, dass Rezepte entweder vor dem Urlaub / Reha fertig gemacht wurden oder dann eben in die Abrechnung gingen und der Patient bei Bedarf ein neues aktuelles Rezept bringen mußte.
So zumindest habe ich den Rahmenvertrag verstanden. Er ist allerdings so von seiner Meinung überzeugt, dass ich Euch mal fragen wollte, ob ihr wegen so etwas schon mal eine Rückforderung hattet. Ich denke ja, er hatte bisher nur viel Glück wenn er diesbezüglich noch keine Rückforderung von der KK hatte.
Danke für Eure Info´s
Holzwurm
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Tempelritter schrieb:
Unterbrechungen länger wie 14 Tage bei Krankheit oder Urlaub des Patienten und Therapeuten sind in den meisten Rahmenverträgen vereinbart. Eine Kur oder Reha gehört allerdings nicht dazu. Das praktizieren wir schon seit ewigen Zeiten.
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Unterbrechung durch Kur oder Reha mach ich nur mit schriftlicher Genehmigung der Kasse und das klappt reibungslos.
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Minza schrieb:
14 Tage ohne Unterbrechung, bis zu 4 Wochen mit Begründung (krank wird eher akzeptiert als Urlaub - so der O-Ton einer AOK Mitarbeiterin)
Unterbrechung durch Kur oder Reha mach ich nur mit schriftlicher Genehmigung der Kasse und das klappt reibungslos.
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Tempelritter schrieb:
Akzeptieren müssen die Kassen das was in den Rahmenverträgen vereinbart ist. Da gibt es keine Unterscheidung zw. krank und Urlaub.
Es steht klipp und klar in den RV, hier VdEK
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Inche schrieb:
"Datum und Unterschrift von Arzt und Therapeuten das der Behandlungserfolg nicht gefährdet ist"
Was soll das? Welcher RV verlangt das? Warum nicht einfach die RV kennen und einhalten?
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morpheus-06 schrieb:
so ist es!
Es steht klipp und klar in den RV, hier VdEK
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Inche schrieb:
"Datum und Unterschrift von Arzt und Therapeuten das der Behandlungserfolg nicht gefährdet ist"
Was soll das? Welcher RV verlangt das? Warum nicht einfach die RV kennen und einhalten?
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Inche schrieb:
Ich habe mit der AOK gesprochen 3wochen ohne Begründung möglich Dann Abrechnung der Rest der Kassen 14 Tage ohne Begründung dann mit aber von Arzt u Therapeuten, bei der Tk hab ich jetzt eine Unterbrechung von1x 2 Wochen +eine Unterbrechung von 4 Wochen mit begründung mit Datum und Unterschrift von Arzt und Therapeuten das der Behandlungs erfolg nicht gefährdet ist.Ich mache es aber nach Möglichkeit so wie du hatte aber gerade diese fällt und habe alles abgeklärt bevor ich die Abrechnung mache
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