Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Danke für Hilfe und Infos.
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Problem beschreiben
luzifer schrieb:
Es gibt lt. den Rahmenverträgen, AOK Bayern, die Möglichkeit eine Behandlungsunterbrechung (die über den erlaubten 14 Tagen ist), von dem Arzt genehmigen zu lassen. In den RV steht nur entsprechende Genehmigung erforderlich. Hat jemand so eine Fall schoneinmal gehabt? Gibt es einen Vordruck von der Kasse? Weiß jemand in welcher Form das passieren soll?
Danke für Hilfe und Infos.
Im Fall von therapeutisch indizierter Behand- lungsunterbrechung (T), Urlaub (U), Krankheit (K), Fortbildung (F) etc. hat der Zugelassene die Möglichkeit eine längere Unterbrechung mit dem verordnenden Arzt abzustimmen. Der Arzt er- gänzt die Heilmittelverordnung unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist mit einer Büroklammer als Anlage zur Verordnung der Abrechnung beizufügen.
So würde ich es dann auch machen, sofern bekannt ist, dass die AOK das heute noch akzeptiert (denn es widerspricht der aktuellen HMR).
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Ich würde das Ding abbrechen und abrechnen. Wo kommen wir den hin wenn der Doc jeden Pubs absegnen muss :angry:
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morpheus-06 schrieb:
es gibt doch einen neuen RV in Bayern der die Tage begrenzt.
Ich würde das Ding abbrechen und abrechnen. Wo kommen wir den hin wenn der Doc jeden Pubs absegnen muss :angry:
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Peter Appuhn schrieb:
Noch gilt nach wie vor der Vertrag von 2010. Wir werden neue Vereinbarungen hier rechtzeitig veröffentlichen: http://www.physio.de/preislistenbr />
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SGBV schrieb:
Im RV AOK Bayern (Stand 2010) steht dazu:
Im Fall von therapeutisch indizierter Behand- lungsunterbrechung (T), Urlaub (U), Krankheit (K), Fortbildung (F) etc. hat der Zugelassene die Möglichkeit eine längere Unterbrechung mit dem verordnenden Arzt abzustimmen. Der Arzt er- gänzt die Heilmittelverordnung unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist mit einer Büroklammer als Anlage zur Verordnung der Abrechnung beizufügen.
So würde ich es dann auch machen, sofern bekannt ist, dass die AOK das heute noch akzeptiert (denn es widerspricht der aktuellen HMR).
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