Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
alobar schrieb:
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Reha ist kein Unterbrechungsgrund länger wie die 14 Tage, das gilt für alle Kassen in BW.
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
Nur Krankheit oder Urlaub des Pat. / TH ist ein begründeter Unterbrechungsgrund über die 14 Tage hinaus. Die Reha gehört nicht dazu, hier muss die Vo. abgebrochen werden, sonst wird abgesetzt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
von der Unterbrechungsfrist mal ganz abgesehen: ich würde bei Reha sowieso die VO abbrechen, da vermutlich nach der Reha erst mal festgestellt werden muß, ob noch Therapiebedarf besteht
Danke für die schnellen Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
es handelt sich um MS, der behandlungsbedarf ist vorhanden.
Danke für die schnellen Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Dann bekommt der Pat. nach der Reha sein Anschlussrezept und alles ist gut.
Die Frage ist jetzt, ob die HMV nach ein Zeitraum X die Gültigkeit verliert. Letztes Jahr war es auf alle Fälle nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
hab mich vertan, es ist keine Reha sondern ein stationärer KH-aufenthalt.
Die Frage ist jetzt, ob die HMV nach ein Zeitraum X die Gültigkeit verliert. Letztes Jahr war es auf alle Fälle nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
bei der AOK BW nach 28 Tagen, BKK/IKK/Knappschaft BW hab ich den neuen Rahmenvertrag noch nicht vorliegen, beim VdEK ist kein Zeitraum für die max. begründete Unterbrechung vereinbart.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
Danke!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
alobar schrieb am 28.5.15 07:09:
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
Nur Krankheit oder Urlaub des Pat. / TH ist ein begründeter Unterbrechungsgrund über die 14 Tage hinaus. Die Reha gehört nicht dazu, hier muss die Vo. abgebrochen werden, sonst wird abgesetzt.
da hab ich auch gleich noch eine Frage dazu: wir diskutieren gerade, ob die Unterbrechungen wegen Urlaub/Krankheit/usw. vom Arzt bestätigt werden müssen oder nicht. Vlt. langt ja auch, wenn man dann U/K usw. bei dem entsprechenden Datum anfügt. Es steht immer etwas undeutlich in den Statuten.
Danke schon mal
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
666 schrieb:
Sieh mal in deinen Rahmenvereinbarungen nach. Bei uns langt Unterschrift vom HM-erbringer auf dem Verordnungsblatt und Angabe U/K, z.B. AOK-Rahmenvereinbarung Bayern: §16, (3)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bridge01 schrieb:
Hallo,
da hab ich auch gleich noch eine Frage dazu: wir diskutieren gerade, ob die Unterbrechungen wegen Urlaub/Krankheit/usw. vom Arzt bestätigt werden müssen oder nicht. Vlt. langt ja auch, wenn man dann U/K usw. bei dem entsprechenden Datum anfügt. Es steht immer etwas undeutlich in den Statuten.
Danke schon mal
Mein Profilbild bearbeiten