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und Proxomed.
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Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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MeFe89 schrieb:
So lange bis es seine Gültigkeit verliert. Je nach Anzahl der Therapieen 3 oder 6 mon
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die neue schrieb:
@MeFe89 bzw. nach 3 oder 6 Monaten muss das Rezept beendet sein/abgebrochen werden.
Und Abbruch nach 28 Tagen Pause ist dann auch nicht notwendig?
Dachte ich hätte das irgendwo gelesen, aber das ist dann ein Irrglaube?
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Break schrieb:
@MeFe89
Und Abbruch nach 28 Tagen Pause ist dann auch nicht notwendig?
Dachte ich hätte das irgendwo gelesen, aber das ist dann ein Irrglaube?
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Leni C. schrieb:
Du mußt die Unterbrechung nur begründen : Patient im KH .
Das mit den 28 Tagen war vor Jahren mal so bei der DAK, die sich damals gerne rahmenvertragswidrige eigene Regeln ausgedacht hat. Zumindest diese DAK-Privatmeinung hat sich durch den 2021er Rahmenvertrag erledigt.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Break
Das mit den 28 Tagen war vor Jahren mal so bei der DAK, die sich damals gerne rahmenvertragswidrige eigene Regeln ausgedacht hat. Zumindest diese DAK-Privatmeinung hat sich durch den 2021er Rahmenvertrag erledigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Buchstabe "K" reicht als Begründung. Ausnahmsweise eine vertragliche Regelung für Schreibfaule. 😉
Und Abbruch nach 28 Tagen Pause ist dann auch nicht notwendig?
Dachte ich hätte das irgendwo gelesen, aber das ist dann ein Irrglaube?
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen:
a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)
länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung derZeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.
[...]
"K" steht für: Krankheit, Kur, Krankenhausaufenthalt, Keine Ahnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
Break schrieb am 23.08.2024 08:34 Uhr:@MeFe89
[...]
Und Abbruch nach 28 Tagen Pause ist dann auch nicht notwendig?
Dachte ich hätte das irgendwo gelesen, aber das ist dann ein Irrglaube?
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen:
a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)
länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung derZeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.
[...]
"K" steht für: Krankheit, Kur, Krankenhausaufenthalt, Keine Ahnung.
wir schreiben immer noch PK oder TK ... aber es reicht auch einfach K (bzw F oder T)? Uninteressant, wer genau krank oder im Urlaub (F) war?! Ist ja noch einfacher
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wir schreiben immer noch PK oder TK ... aber es reicht auch einfach K (bzw F oder T)? Uninteressant, wer genau krank oder im Urlaub (F) war?! Ist ja noch einfacher
Ja, K oder F reicht, nur T sollte erklärt werden (das hat jedenfalls mal 'ne Kasse verlangt und ausnahmsweise find ich dieses Verlangen auch mal nicht absurd). Wenn 'ne Kassenprüfstelle mal extra fies drauf ist, könnte sie Deine Doppelbuchstaben sogar beanstanden, alldieweil nicht rahmenvertragsgerecht.
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Sabine Rabbel schrieb:
=> Secretary
Ja, K oder F reicht, nur T sollte erklärt werden (das hat jedenfalls mal 'ne Kasse verlangt und ausnahmsweise find ich dieses Verlangen auch mal nicht absurd). Wenn 'ne Kassenprüfstelle mal extra fies drauf ist, könnte sie Deine Doppelbuchstaben sogar beanstanden, alldieweil nicht rahmenvertragsgerecht.
danke für die Info, dann werde ich mir das in Zukunft sparen grinning
T ist ja eher selten, da kann man dann was zu schreiben
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Secretary schrieb:
@Sabine Rabbel
danke für die Info, dann werde ich mir das in Zukunft sparen grinning
T ist ja eher selten, da kann man dann was zu schreiben
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Secretary warum willst du da noch was zu schreiben; was nicht muss muss nicht MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Yep, siehe meinem Auszug aus dem BRV im vorherigen Beitrag. war übrigens früher auch schon so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Wir haben das "T" noch nie verwendet. Bei uns gibt es nur "K" oder "F". joy
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend an Alle. Wie lange darf ein GKV Rezept unterbrochen werden wenn der Patient im Krankenhaus liegt/lag?
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