Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
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Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Dass RZ verfallen sind bis die Behandlung beginnen kann oder an sich schon falsch ausgestellt wurden ist nicht selten.
Manche Änderungen können mit tel. Rücksprache mit dem Arzt erledigt werden (meist macht es die Arzthelferin was nicht korrekt ist) andere Änderungen muss der Arzt im Original selber ändern und manche Änderungen können auf einer gefaxten RZ-Kopie geändert zurückgefaxt werden.
Damit wir den Überblick zuverlässig verlieren sind die Regeln der verschiedenen Kassenverbände auch noch verschieden, was durchaus Absicht sein könnte.
Mitunter ist es auch zuviel verlangt den Pat zum Arzt zu schicken, wenn dieser entfernt praktiziert oder gleich in einer Klinik arbeitet und noch schwerer erreichbar ist.
Insofern kann ich verstehen wenn manche Praxen unerlaubt selber Hand an das RZ legen.
Aber wie handhabt man dieses leidige Problem, wenn man korrekt arbeiten will? Die vielen verschiedenen Regeln scheinen mir zu komplex und damit Fehleranfällig.
Am besten überlegt man sich ein für alles gültige Vorgehen, das wäre vermutlich der postalisch Versandt des RZ, aber das ist teuer, zeitraubend und vielleicht sieht man es nie wieder und hat die Behandlung schon begonnen. :scream:
Wie macht ihr das, wenn ihr korrekt arbeiten wollt?
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Niniveh schrieb:
Guten Tag
Dass RZ verfallen sind bis die Behandlung beginnen kann oder an sich schon falsch ausgestellt wurden ist nicht selten.
Manche Änderungen können mit tel. Rücksprache mit dem Arzt erledigt werden (meist macht es die Arzthelferin was nicht korrekt ist) andere Änderungen muss der Arzt im Original selber ändern und manche Änderungen können auf einer gefaxten RZ-Kopie geändert zurückgefaxt werden.
Damit wir den Überblick zuverlässig verlieren sind die Regeln der verschiedenen Kassenverbände auch noch verschieden, was durchaus Absicht sein könnte.
Mitunter ist es auch zuviel verlangt den Pat zum Arzt zu schicken, wenn dieser entfernt praktiziert oder gleich in einer Klinik arbeitet und noch schwerer erreichbar ist.
Insofern kann ich verstehen wenn manche Praxen unerlaubt selber Hand an das RZ legen.
Aber wie handhabt man dieses leidige Problem, wenn man korrekt arbeiten will? Die vielen verschiedenen Regeln scheinen mir zu komplex und damit Fehleranfällig.
Am besten überlegt man sich ein für alles gültige Vorgehen, das wäre vermutlich der postalisch Versandt des RZ, aber das ist teuer, zeitraubend und vielleicht sieht man es nie wieder und hat die Behandlung schon begonnen. :scream:
Wie macht ihr das, wenn ihr korrekt arbeiten wollt?
Jetzt: Telefonische Annahme mit Abfrage der häufigsten Probleme (Ausstellungsdatum, Ind.Schlüssel, Art d. VO, spät. Beh.Beginn).
Der Patient hat selber dafür zu sorgen, dass die VO so bei uns ankommt, dass wir damit arbeiten dürfen. Ansonsten müssen wir die Behandlung privat in Rechnung stellen.
Wir verweisen ausdrücklich auf die engen Parameter der GKV und auf die Fristen.
Ist eine Änderung mal nicht möglich, kann ich das auch nicht ändern... ist ja nicht meine Schuld.
Das ganze natürlich freundlich, aber konsequent. Es kann nicht sein, dass Angestellte zu den Arztpraxen fahren, oder ständig Listen kontrollieren, ob die Änderung auch eingegangen ist.
Im übrigen auch ein "Erziehungseffekt": wenn ein Pat. 2x wieder in die Arztpraxis muss, um etwas zu ändern, sind die Helferinnen irgendwann so genervt, dass auf die korrekte Ausstellung geachtet wird.
Läuft bei uns gut. Wir haben aber auch gute Arztpraxen in der Gegend, die Verständnis für die Einhaltung der Regeln haben - die kämpfen ja selbst genug mit Unmengen von Vorschriften und Formularen. Interdisziplinäres Verständnis ist uns wichtig.
LG,
m.
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Wonderwoman schrieb:
Privat in Rechnung stellen... aha. Und da spielen die Patienten mit? :unamused:
berechtigte Frage: Ja, das tun sie. Vor allem, weil plötzlich ein Interesse darin besteht eine gültige VO vorzuweisen. Wir verweisen darauf, dass wir die Rahmenbedingungen nicht machen...
Habe seitdem nicht 1x privat berechnen müssen, weil die Pat. plötzlich selber in der Verantwortung stehen. Wenn ich alles für die Änderung in Bewegung setze, wird die Verantwortung ausgelagert, so reicht der Hinweis und der Pat. lässt (nach unseren Angaben) die VO ggf. selbst ändern - und hat ein Interesse Fristen/Termine einzuhalten... es geht nun mal nur über den Geldbeutel... leider.
m.
PS Praxis ist gerappelt voll - und warum soll ich ungültige Rezepte riskieren und kostenlose Leistungen erbringen?
PPS Hatte tatsächlich auch schon Pat., die sich die VO jeweils von dem Mitarbeiter der GKV schriftlich zur Kostenübernahme bestätigen ließen - das freut mich natürlich doppelt, weil die Unkosten für diesen Bürokratieaufwand in solchen Fällen bei der GKV liegen...
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michael933 schrieb:
Hallo Wonder,
berechtigte Frage: Ja, das tun sie. Vor allem, weil plötzlich ein Interesse darin besteht eine gültige VO vorzuweisen. Wir verweisen darauf, dass wir die Rahmenbedingungen nicht machen...
Habe seitdem nicht 1x privat berechnen müssen, weil die Pat. plötzlich selber in der Verantwortung stehen. Wenn ich alles für die Änderung in Bewegung setze, wird die Verantwortung ausgelagert, so reicht der Hinweis und der Pat. lässt (nach unseren Angaben) die VO ggf. selbst ändern - und hat ein Interesse Fristen/Termine einzuhalten... es geht nun mal nur über den Geldbeutel... leider.
m.
PS Praxis ist gerappelt voll - und warum soll ich ungültige Rezepte riskieren und kostenlose Leistungen erbringen?
PPS Hatte tatsächlich auch schon Pat., die sich die VO jeweils von dem Mitarbeiter der GKV schriftlich zur Kostenübernahme bestätigen ließen - das freut mich natürlich doppelt, weil die Unkosten für diesen Bürokratieaufwand in solchen Fällen bei der GKV liegen...
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michael933 schrieb:
Früher habe noch per Fax ändern lassen... bis (zurecht) eine meiner Damen anmerkte, dass z.Z. eine Anmeldekraft NUR mit der Kontrolle beschäftigt sei.
Jetzt: Telefonische Annahme mit Abfrage der häufigsten Probleme (Ausstellungsdatum, Ind.Schlüssel, Art d. VO, spät. Beh.Beginn).
Der Patient hat selber dafür zu sorgen, dass die VO so bei uns ankommt, dass wir damit arbeiten dürfen. Ansonsten müssen wir die Behandlung privat in Rechnung stellen.
Wir verweisen ausdrücklich auf die engen Parameter der GKV und auf die Fristen.
Ist eine Änderung mal nicht möglich, kann ich das auch nicht ändern... ist ja nicht meine Schuld.
Das ganze natürlich freundlich, aber konsequent. Es kann nicht sein, dass Angestellte zu den Arztpraxen fahren, oder ständig Listen kontrollieren, ob die Änderung auch eingegangen ist.
Im übrigen auch ein "Erziehungseffekt": wenn ein Pat. 2x wieder in die Arztpraxis muss, um etwas zu ändern, sind die Helferinnen irgendwann so genervt, dass auf die korrekte Ausstellung geachtet wird.
Läuft bei uns gut. Wir haben aber auch gute Arztpraxen in der Gegend, die Verständnis für die Einhaltung der Regeln haben - die kämpfen ja selbst genug mit Unmengen von Vorschriften und Formularen. Interdisziplinäres Verständnis ist uns wichtig.
LG,
m.
Ich versuche die fehlerhafte Verordnung positiv für mich zu nutzen.
Denn oftmals ist der Kontakt zu den Ärzten nur über Berichte oder Telefonate möglich. Hier habe ich nun eine Chance, mich und meine Praxis bekannt und vertraut zu machen: Ich gehe ab und zu persönlich hin, unterhalte mich kurz mit dem Arzt oder auch mit den Arzhelferinnen, während die Verordnung geändert wird, lasse ein paar Flyer oder Visitenkarten da, überprüfe, ob ich auf der Therapeutenliste der Praxis stehe und schon ist die Patientenfrage "Zu welchem Therapeuten kann ich denn gehen?" automatisch beantwortbar.
Meistens gebe ich jedoch das mangelhafte "Rezept" dem Patienten zur Änderung mit und hefte einen Zettel dran, wie es richtig sein müsste.
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katrin 207 schrieb:
Wir schicken z.T. Den Patienten wieder hin um es korrigieren zu lassen oder regeln es per Post und schicken es zurück. Ich hab keine Zeit , die Ärzte ständig abzuklappern. Allerdings wird das langsam ein teurer Spaß, da die Arztpraxen Rückporto verlangen :confused: früher habe ich die Änderungen per Fax vorgenommen,aber einige Kassen haben das nicht anerkannt und das Rezept abgesetzt. Daher mal noch eine Frage..... Ist die Änderung per Fax generell bei den KK nicht mehr anerkannt? Weiß das jemand?
Ist eigentlich nicht unsere Aufgabe Rezepte ändern zu lassen, das sollte der Patient selbst erledigen.
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morpheus-06 schrieb:
wenn Änderungen per Fax möglich sind, ist das in den jeweiligen RV vereinbart.
Ist eigentlich nicht unsere Aufgabe Rezepte ändern zu lassen, das sollte der Patient selbst erledigen.
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Wonderwoman schrieb:
Also wir machen alles via Fax und hatten bisher keine Probleme...
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LogoMijo schrieb:
Es ist in der Tat etwas mühselig, doch zur korrekten Verordnung gehört nun mal, dass sie richtig ausgefüllt ist.
Ich versuche die fehlerhafte Verordnung positiv für mich zu nutzen.
Denn oftmals ist der Kontakt zu den Ärzten nur über Berichte oder Telefonate möglich. Hier habe ich nun eine Chance, mich und meine Praxis bekannt und vertraut zu machen: Ich gehe ab und zu persönlich hin, unterhalte mich kurz mit dem Arzt oder auch mit den Arzhelferinnen, während die Verordnung geändert wird, lasse ein paar Flyer oder Visitenkarten da, überprüfe, ob ich auf der Therapeutenliste der Praxis stehe und schon ist die Patientenfrage "Zu welchem Therapeuten kann ich denn gehen?" automatisch beantwortbar.
Meistens gebe ich jedoch das mangelhafte "Rezept" dem Patienten zur Änderung mit und hefte einen Zettel dran, wie es richtig sein müsste.
Ich rufe einmal die Woche die für KG-Rezepte zuständige Arzthelferin an und spreche ihr die Änderungswünsche auf's Band bzw. schreibe ihr gleich einen Spickzettel. 1-2 Tage später hole ich die fertigen VOs ab (selten muss ich mich dann noch selbst um die Unterschrift kümmern).
Dazu muss ich sagen: Ich versorge eine Einrichtung für Menschen mit geistigen Behinderungen; fast alle haben eine Diagnose die für langfristigen Heilmittelbedarf vorgesehen ist - und den überwigenden Teil der Betreuten mit der VO hantieren zu lassen gleicht einem Wurf in den Papierkorb. Bei aller Liebe zur Eigenverantwortlichkeit - das wäre mehr Stress als es Lohn gibt. Manchmal geht's um die Vorbereitung auf das Leben außerhalb der Einrichtung, dann akzeptiere ich's wenn eine Betreute ihre VO selbst aus dem ärztlichen Bereich 300m weiter zu mir tragen soll.
michael1933, danke für deine Anregung - werde ich ausprobieren wenn ich in die Lage komme mit "durchschnittlicheren" Patienten n Kontakt zu haben :)
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Hut ab!
Bin vorwiegend orthopädisch/ manualtherapeutisch tätig.
Gut situierte Gegend, viele Selbstzahler... macht das Leben vielleicht etwas einfacher für mich, als in Deinem Bereich...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
@ Alapaka
Hut ab!
Bin vorwiegend orthopädisch/ manualtherapeutisch tätig.
Gut situierte Gegend, viele Selbstzahler... macht das Leben vielleicht etwas einfacher für mich, als in Deinem Bereich...
LG,
m.
Meinem Arzt wurde eine Regressforderung zugestellt.
Regresssumme: €101.254,37
Regressbegründung: "Behinderte brauchen nicht so viel Zuwendung aus dem Budget der GKV." Zitat Ende
Meine Fresse, da wundert es mich nicht, dass manche Ärzte so zurückhaltend verordnen. Ich dachte die bekommen seit einem Jahr erst mal eine Prüfung mit Vorschlägen wie es günstiger ginge?
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Niniveh schrieb:
Zitat
Meinem Arzt wurde eine Regressforderung zugestellt.
Regresssumme: €101.254,37
Regressbegründung: "Behinderte brauchen nicht so viel Zuwendung aus dem Budget der GKV." Zitat Ende
Meine Fresse, da wundert es mich nicht, dass manche Ärzte so zurückhaltend verordnen. Ich dachte die bekommen seit einem Jahr erst mal eine Prüfung mit Vorschlägen wie es günstiger ginge?
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Papa Alpaka schrieb:
> Wie macht ihr das, wenn ihr korrekt arbeiten wollt?
Ich rufe einmal die Woche die für KG-Rezepte zuständige Arzthelferin an und spreche ihr die Änderungswünsche auf's Band bzw. schreibe ihr gleich einen Spickzettel. 1-2 Tage später hole ich die fertigen VOs ab (selten muss ich mich dann noch selbst um die Unterschrift kümmern).
Dazu muss ich sagen: Ich versorge eine Einrichtung für Menschen mit geistigen Behinderungen; fast alle haben eine Diagnose die für langfristigen Heilmittelbedarf vorgesehen ist - und den überwigenden Teil der Betreuten mit der VO hantieren zu lassen gleicht einem Wurf in den Papierkorb. Bei aller Liebe zur Eigenverantwortlichkeit - das wäre mehr Stress als es Lohn gibt. Manchmal geht's um die Vorbereitung auf das Leben außerhalb der Einrichtung, dann akzeptiere ich's wenn eine Betreute ihre VO selbst aus dem ärztlichen Bereich 300m weiter zu mir tragen soll.
michael1933, danke für deine Anregung - werde ich ausprobieren wenn ich in die Lage komme mit "durchschnittlicheren" Patienten n Kontakt zu haben :)
Kommt er mit frischer OP aus einer Klinik, vielleicht sogar entfernte Fachlinik, versuchen wir es per Fax.
Ist es ein langjähriger HB-Patient, wo die Damen beim Arzt plötzlich Fehler machen, regeln wir das nicht selten selbst. Entweder fahren die Therapeuten in der Praxis vorbei oder unsere Anmeldekraft macht einen Spaziergang und bringt gleich Brötchen mit ...
Das mit der Verantwortung sehe ich etwas kritisch. Man kann nur Verantwortung übernehmen, wenn man sich auskennt. Die Patienten tun das aber nunmal nicht. Sie wissen nicht, ob ihr Formular richtig ausgefüllt ist. Sie nehmen den ganzen Packen ohne zu wissen, was das alles ist. Besonders nach OP, was bei uns sehr häufig ist.
Es gibt Situationen, wo ich denke, daß es unzumutbar ist, den Patientin in die Verantwortung zu nehmen. Wie gesagt, ist er allgemein fit genug und die Wege kurz ...
Gruß eska
[bearbeitet am 24.02.14 06:42]
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eska schrieb:
Das kommt auf genau die Umstände an, die du schilderst. Ist es dem Patienten - oder einem Angehörigen - allgemein zumutbar, kümmert er sich selbst.
Kommt er mit frischer OP aus einer Klinik, vielleicht sogar entfernte Fachlinik, versuchen wir es per Fax.
Ist es ein langjähriger HB-Patient, wo die Damen beim Arzt plötzlich Fehler machen, regeln wir das nicht selten selbst. Entweder fahren die Therapeuten in der Praxis vorbei oder unsere Anmeldekraft macht einen Spaziergang und bringt gleich Brötchen mit ...
Das mit der Verantwortung sehe ich etwas kritisch. Man kann nur Verantwortung übernehmen, wenn man sich auskennt. Die Patienten tun das aber nunmal nicht. Sie wissen nicht, ob ihr Formular richtig ausgefüllt ist. Sie nehmen den ganzen Packen ohne zu wissen, was das alles ist. Besonders nach OP, was bei uns sehr häufig ist.
Es gibt Situationen, wo ich denke, daß es unzumutbar ist, den Patientin in die Verantwortung zu nehmen. Wie gesagt, ist er allgemein fit genug und die Wege kurz ...
Gruß eska
[bearbeitet am 24.02.14 06:42]
Heute gehörte Argumentation der befreundeten Konkurrenz: "Die Verweigerung der Korrektur durch den Arzt stellt unterlassene Hilfeleistung dar". Ob man dem strafrechtl. folgt sei mal dahingestellt, es klingt aber gut.
Mit dem Ausstellen der fehlerhaften Vo attestiert der Arzt dem Patienten Behandlungsbedürftigkeit. Wenn er im Nachgang durch Korrekturverweigerung nicht dafür sorgt, dass der Patient die unstrittig notwendige Behandlung auch bekommt, verletzt er zumindest seine vertragsärztl. Pflichten.
Darauf sollte man die Ärzte unentwegt hinweisen (ggf. lassen - durch den Patienten), wenn sie ihre Fehler nicht korrigieren wollen.
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SGBV schrieb:
Ein wirkliches Problem sind die Ärzte, die nicht bereit sind, fehlerhafte Vo zu korrigieren (egal, ob Pat. oder Therapeut darum bittet). Manche lehnen ab "weil die Behandlung schon begonnen wurde" (kein Wunder, die kennen ja keine Kassen-Checklisten, sondern nur § 16 Abs. 1 der Heilmittelrichtlinie - auf diese Weise ist das nachvollziehbar) oder weil "das eine Vo aus dem letzten Quartal war" (keine Ahnung, wie sie darauf kommen). Leider ist in der HMR keine Pflicht zur Korrektur verankert.
Heute gehörte Argumentation der befreundeten Konkurrenz: "Die Verweigerung der Korrektur durch den Arzt stellt unterlassene Hilfeleistung dar". Ob man dem strafrechtl. folgt sei mal dahingestellt, es klingt aber gut.
Mit dem Ausstellen der fehlerhaften Vo attestiert der Arzt dem Patienten Behandlungsbedürftigkeit. Wenn er im Nachgang durch Korrekturverweigerung nicht dafür sorgt, dass der Patient die unstrittig notwendige Behandlung auch bekommt, verletzt er zumindest seine vertragsärztl. Pflichten.
Darauf sollte man die Ärzte unentwegt hinweisen (ggf. lassen - durch den Patienten), wenn sie ihre Fehler nicht korrigieren wollen.
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