Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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Deine Aufgaben:
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auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
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wir haben eine von Emmendingen/KKH Absetzung bekommen wegen fehlendem Kürzel bei Unterbrechung. Natürlich begründet mit dem dollen Text, den sie immer dazuschreiben (komisch, dass die anderen Kassen das hinbekommen...). Auf jeden Fall war die Absetzung unbegründet, denn ein entsprechendes Kürzel stand eindeutig auf der Verordnung. Ich habe dort angerufen, um es unkompliziert zu klären, aber der Mitarbeiter war eher nicht so hilfreich. Wir rechnen über Opta Data ab, also müssen wir über die klären, und die müssen sich dann an Emmendingen wenden. Also mehrere Stellen die bemüht werden müssen, und mehr Kosten für einen Fehler, der nicht bei uns liegt.
Ich würde daher gerne diesen Einspruch mit Verzugszinsen machen, wie es hier ja öfter angesprochen wird. Aber ist das auch möglich, wenn ich über OptaData abrechne? Oder wäre es nur bei Selbstabrechnung möglich? Kann mir da einer von Euch weiterhelfen??
lg, Secretary
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da ist die KKH dein Ansprechpartner und nicht der Dienstleister der KK und deinem Abrechnungscenter*..da must du dich an diese wenden (schriftlich) und dein ausstehendes Geld mit Zinsen und den berühmten € 40,- eintreiben
JürgenK ;)
* es sei denn, du hast das im Vertrag mit der OptaData
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JürgenK schrieb:
Hi Secretary,
da ist die KKH dein Ansprechpartner und nicht der Dienstleister der KK und deinem Abrechnungscenter*..da must du dich an diese wenden (schriftlich) und dein ausstehendes Geld mit Zinsen und den berühmten € 40,- eintreiben
JürgenK ;)
* es sei denn, du hast das im Vertrag mit der OptaData
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Fehlendes Kürzel ist kein Grund zur Absetzung. Steht so wortwörtlich im BRV. Widerspruch und 40,- € Strafgebühr.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber nicht zu schnell. Leg einen Ordner an in dem du das Papier aufbewahrst um es nächstes Jahr gegen Ende Februar abzuschicken. Aktuell bekommst du 12,6% Zinsen - was bekommst du auf dem Rücklagenkonto?
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Alex Moro schrieb:
@Papa Alpaka die zinsen werden doch erst ab geltendmachung festgelegt? nächstes jahr einreichen = zinsen ab dem nächsten jahr bis zur zahlung
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Papa Alpaka schrieb:
@Alex Moro benenne bitte die vom BGB §286 und §288 abweichende Rechtsgrundlage. Die Geldschuld ist ab Eintritt des Verzuges zu verzinsen - es steht der GKV frei, ihr rechtswidriges Verhalten zu erkennen und zu beenden, sowas passiert aber erst, wenn rechtswidrige Honorarvorenthaltung teuer wird...
ja, uns ist das klar, und ich finde es eine Unverschämtheit von der KKH, das die sich so darüber hinwegsetzt, und uns dadurch mehr Arbeit macht. Und dann noch in diesem Falle doppelt ungerechtfertigt, weil ein Kürzel dabeistand. Meine Chefin geht meistens den Weg des wenigsten Widerstandes, und von daher haben wir (auch in berechtigten Fällen) dies mit den 40€ noch nicht gemacht. Aber diesmal hat es mich einfach so aufgeregt, vor allem, weil der Mitarbeiter noch so ätzend war...
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja, uns ist das klar, und ich finde es eine Unverschämtheit von der KKH, das die sich so darüber hinwegsetzt, und uns dadurch mehr Arbeit macht. Und dann noch in diesem Falle doppelt ungerechtfertigt, weil ein Kürzel dabeistand. Meine Chefin geht meistens den Weg des wenigsten Widerstandes, und von daher haben wir (auch in berechtigten Fällen) dies mit den 40€ noch nicht gemacht. Aber diesmal hat es mich einfach so aufgeregt, vor allem, weil der Mitarbeiter noch so ätzend war...
Ne, wir haben nur einen Basis Vertrag bei der OptaData, da ist es wohl nicht mit drin.
Dann werde ich wohl mal einen Brief aufsetzen, ich bin gespannt...
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Secretary schrieb:
@JürgenK
Ne, wir haben nur einen Basis Vertrag bei der OptaData, da ist es wohl nicht mit drin.
Dann werde ich wohl mal einen Brief aufsetzen, ich bin gespannt...
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johannes687 schrieb:
Diese Absetzungsthamatik seitens Emmendingen/KKH kennen wir ebenfalls. Klageverfahren vor dem Sozialgericht läuft bereits. Wird wohl leider ein paar Jahre dauern ehe es hierzu eine Entscheidung vom Gericht gibt.
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Problem beschreiben
Secretary schrieb:
Hallo Forum,
wir haben eine von Emmendingen/KKH Absetzung bekommen wegen fehlendem Kürzel bei Unterbrechung. Natürlich begründet mit dem dollen Text, den sie immer dazuschreiben (komisch, dass die anderen Kassen das hinbekommen...). Auf jeden Fall war die Absetzung unbegründet, denn ein entsprechendes Kürzel stand eindeutig auf der Verordnung. Ich habe dort angerufen, um es unkompliziert zu klären, aber der Mitarbeiter war eher nicht so hilfreich. Wir rechnen über Opta Data ab, also müssen wir über die klären, und die müssen sich dann an Emmendingen wenden. Also mehrere Stellen die bemüht werden müssen, und mehr Kosten für einen Fehler, der nicht bei uns liegt.
Ich würde daher gerne diesen Einspruch mit Verzugszinsen machen, wie es hier ja öfter angesprochen wird. Aber ist das auch möglich, wenn ich über OptaData abrechne? Oder wäre es nur bei Selbstabrechnung möglich? Kann mir da einer von Euch weiterhelfen??
lg, Secretary
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