Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Ich verstehe das Thema Übungsbehandlung noch nicht ganz.
Mal von der schlechteren Vergütung abgesehen, darf der Physiotherapeut dieses Heilmittel abgeben oder nicht? Und wo kann ich es nachlesen, dass ich es nicht darf und daher nicht vergütet bekomme? Habe jetzt Verträge und Vergütungslisten gewälzt, aber eine konkrete Aussage dazu konnte ich nicht herauslesen. Der Paragraph 2 des MPhG geht ja mehr auf ausländische/europäisch gleichwertige Abschlüsse ein.
Uns wurde ein Rezept (wie immer von der AOK) abgesetzt, weil wir nicht Abgabeberechtigt (Übungsbehandlung im Bewegungsbad) wären. Die Positionsnummer wäre ausschließlich den Masseuen vorbehalten und wir sollen die Anwesenheit eines Masseurs nachweisen.
Im Vdek Bereich werden die Rezepte mit dieser Positionsnummer immer anstandslos bezahlt.
Vielen Dank für die Unterstützung!
PS: Habe den Beitrag bereits an anderer Stelle gepostet, er ist aber im neuen Forum in der "Neue beiträge" Übersicht nicht aufgetaucht.
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axel79 schrieb:
Guten Morgen,
Ich verstehe das Thema Übungsbehandlung noch nicht ganz.
Mal von der schlechteren Vergütung abgesehen, darf der Physiotherapeut dieses Heilmittel abgeben oder nicht? Und wo kann ich es nachlesen, dass ich es nicht darf und daher nicht vergütet bekomme? Habe jetzt Verträge und Vergütungslisten gewälzt, aber eine konkrete Aussage dazu konnte ich nicht herauslesen. Der Paragraph 2 des MPhG geht ja mehr auf ausländische/europäisch gleichwertige Abschlüsse ein.
Uns wurde ein Rezept (wie immer von der AOK) abgesetzt, weil wir nicht Abgabeberechtigt (Übungsbehandlung im Bewegungsbad) wären. Die Positionsnummer wäre ausschließlich den Masseuen vorbehalten und wir sollen die Anwesenheit eines Masseurs nachweisen.
Im Vdek Bereich werden die Rezepte mit dieser Positionsnummer immer anstandslos bezahlt.
Vielen Dank für die Unterstützung!
PS: Habe den Beitrag bereits an anderer Stelle gepostet, er ist aber im neuen Forum in der "Neue beiträge" Übersicht nicht aufgetaucht.
Übungsbehandlung im Bewegungsbad glaub ich auch, aber dafür müsstest du die räumliche Zulassung dafür haben. Vielleicht fehlt dir die.
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den Posten "Übungsbehandlung im Bewegungsbad" finde ich gar nicht. In meiner Preisliste finde ich nur Übungsbehandlung, Bewegungsbad oder KG im Bewegungsbad. Stehe ich da gerade auf dem Schlauch oder gibts das bei dir gekürzte Heilmittel gar nicht?
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo axel79,
den Posten "Übungsbehandlung im Bewegungsbad" finde ich gar nicht. In meiner Preisliste finde ich nur Übungsbehandlung, Bewegungsbad oder KG im Bewegungsbad. Stehe ich da gerade auf dem Schlauch oder gibts das bei dir gekürzte Heilmittel gar nicht?
MfG
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TheStonie schrieb:
Ich weiß nicht genau, was jetzt das Problem ist, Übungsbehandlung darf der Physio und auch der Masseur abgeben,
Übungsbehandlung im Bewegungsbad glaub ich auch, aber dafür müsstest du die räumliche Zulassung dafür haben. Vielleicht fehlt dir die.
Wir haben seit bestehen der Praxis ein Bewegungsbad samt Zulassung.
KG im Bewegungsbad und ÜB im Bewegungsbad wurden schon immer anstandslos von den vdek Kassen bezahlt.
KG im Bewegungsbad wurde ebenfalls immer problemlos von den RVOs (AOK) bezahlt. Auf der RVO Preisliste steht als Punkt neben der "KG im Bewegungsbad" auch der Punkt "Bewegungsbad", ca. 30 Cent günstiger. Ich glaube Pos.Nr. 30901 (habe gerade keine Liste hier). Diese Positionsnummer ist laut AOK die "Übungsbehandlung im Bewegungsbad" und ausschließlich den Masseuren vorbehalten und darf nicht von Physiotherapeuten abgerechnet werden!
Wir haben heute nachträglich die Zulassung bekommen, da eine Mitarbeiterin auch ausgebildete Masseurin war, bevor sie dle Ausbildung zum Physio drauf gesattelt hat. Die Behandlung und Abrechnungsziffer soll aber an sie gebunden sein und das will ich ganz ehrlich nicht akzeptieren. Denn wenn sie irgendwann mal geht, würde der Hickhack wieder von vorne los gehen.
Jetzt die Frage, wo steht (im Gesetz oder Vertrag) ausdrücklich , dass der Physio alle an Masseure gebundenen Positionsnummern (u.a. Übungsbehandlung) von jedem Physio abgegeben werden darf?
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axel79 schrieb:
Erstmal danke für die Antworten.
Wir haben seit bestehen der Praxis ein Bewegungsbad samt Zulassung.
KG im Bewegungsbad und ÜB im Bewegungsbad wurden schon immer anstandslos von den vdek Kassen bezahlt.
KG im Bewegungsbad wurde ebenfalls immer problemlos von den RVOs (AOK) bezahlt. Auf der RVO Preisliste steht als Punkt neben der "KG im Bewegungsbad" auch der Punkt "Bewegungsbad", ca. 30 Cent günstiger. Ich glaube Pos.Nr. 30901 (habe gerade keine Liste hier). Diese Positionsnummer ist laut AOK die "Übungsbehandlung im Bewegungsbad" und ausschließlich den Masseuren vorbehalten und darf nicht von Physiotherapeuten abgerechnet werden!
Wir haben heute nachträglich die Zulassung bekommen, da eine Mitarbeiterin auch ausgebildete Masseurin war, bevor sie dle Ausbildung zum Physio drauf gesattelt hat. Die Behandlung und Abrechnungsziffer soll aber an sie gebunden sein und das will ich ganz ehrlich nicht akzeptieren. Denn wenn sie irgendwann mal geht, würde der Hickhack wieder von vorne los gehen.
Jetzt die Frage, wo steht (im Gesetz oder Vertrag) ausdrücklich , dass der Physio alle an Masseure gebundenen Positionsnummern (u.a. Übungsbehandlung) von jedem Physio abgegeben werden darf?
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