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Bei uns findest du mehr als nur
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Auch wenn ich mich an die korrekte Anzahl beschränke oder ist das Rezept ungültig?
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Wenn ja, hast du 2 Möglichkeiten:
1) Du hältst dich an den vertraglichen Regelungen und gibst nur die zulässige Zahl ab. Kann zur Diskussion mit dem Patienten führen.
Anlage 3a
2) Du klärst die Arztpraxis über den Fehler auf und bittest um eine korrekte Neuausfertigung (keine Korrektur auf der jetzigen VO) mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Kurze Rückfrage: so wie 36 Behandlung bei Frequenz 1 - 2 (statt 24)?
Sofern auf der ärztlichen Verordnung die Verordnungshöchstmengen überschritten werden, kann der Leistungserbringer maximal so viele Therapieeinheiten erbringen und abrechnen, wie sie nach der HeilM-RL zulässig sind.
Wenn ja, hast du 2 Möglichkeiten:
1) Du hältst dich an den vertraglichen Regelungen und gibst nur die zulässige Zahl ab. Kann zur Diskussion mit dem Patienten führen.
Anlage 3a
2) Du klärst die Arztpraxis über den Fehler auf und bittest um eine korrekte Neuausfertigung (keine Korrektur auf der jetzigen VO) mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Kann ich ein Rezpt annehmen, dessen Anzahl die mögliche Behandlungsanzahl innerhalb der 12 Wochen überschreitet?
Auch wenn ich mich an die korrekte Anzahl beschränke oder ist das Rezept ungültig?
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