Deine Aufgaben:
Schwerpunkt sind die Befundung und
Behandlungen auf
neurophysiologischer Basis
(clinical reasoning)
im Rahmen des 24 Stunden
Bobath-Konzeptes im
interdisziplinären Team, hierzu
gehören:
Anwendung von Assessments
Schaffen von posturaler Stabilität
und Kontrolle sowie Aufbau von
Willkürmotorik und Kraft
Verbesserung des Körperschemas und
des Gelenkalignments
Erarbeiten von
Bewegungsübergängen, Sitz, Stand
und Gang mit
überwachungspflichtigen,
multimorbiden Patienten ...
Schwerpunkt sind die Befundung und
Behandlungen auf
neurophysiologischer Basis
(clinical reasoning)
im Rahmen des 24 Stunden
Bobath-Konzeptes im
interdisziplinären Team, hierzu
gehören:
Anwendung von Assessments
Schaffen von posturaler Stabilität
und Kontrolle sowie Aufbau von
Willkürmotorik und Kraft
Verbesserung des Körperschemas und
des Gelenkalignments
Erarbeiten von
Bewegungsübergängen, Sitz, Stand
und Gang mit
überwachungspflichtigen,
multimorbiden Patienten ...
Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.
Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.
Viele Grüße
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Turnschwester17 schrieb:
Hallo Liebes Forum.
Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.
Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.
Viele Grüße
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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Turnschwester17 schrieb:
Ich hatte schon einige Rezepte, da stand bei der speziefierung : ausführlicher Therapiebericht erbeten. Das hatte die Kasse ohne Probleme bezahlt. Das hat kein extra Rezept erfordert. Bin mir nur nicht sicher, ob das einzelne wort "Therapiebericht" reicht.
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴
Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴
Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, das reicht nicht. Es heißt: ... gesonderte schriftliche Anforderung ...
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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