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eine Praxis hat einen ausführlichen Therapiebericht schriftlich bei uns angefordert, weil der Patient diesen möchte. An wen schreibe ich denn jetzt die Rechnung? An den Patienten, weil er diesen Bericht möchte oder an die Praxis, weil diese den Therapiebericht, auf Wunsch des Patienten, angefordert hat?
Danke für eure Antworten.
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anica085 schrieb:
Hallo Zusammen,
eine Praxis hat einen ausführlichen Therapiebericht schriftlich bei uns angefordert, weil der Patient diesen möchte. An wen schreibe ich denn jetzt die Rechnung? An den Patienten, weil er diesen Bericht möchte oder an die Praxis, weil diese den Therapiebericht, auf Wunsch des Patienten, angefordert hat?
Danke für eure Antworten.
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HaJü schrieb:
Und Als Ergänzung: Willigt er nicht ein gibt es auch keinen Bericht.
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Schippi schrieb:
Wenn der Patient noch in der laufenden Behandlung ist,würde ich den Patienten ansprechen!Ansonsten kurzer Anruf in der Arztpraxis und die Kostenübernahme ansprechen,dann meldet sicherer Patient schon von alleine wenn er/sie etwas will
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Warum der Arztpraxis anrufen? Der P-Patient ist Rechnungsempfänger (niemals der Arzt) und war/ist bei dir in Behandlung. Also hast du auch seine Kontaktdaten.
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Schippi schrieb:
Richtig,aber dann gibt es auch nur einen Therapienbericht bei direkter Anfrage durch den Patienten!
Positionstext = "3.1 Bericht auf Anforderung der verordnenden Person"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, der ausführliche Therapiebericht muss bei P-Patienten durch den Arzt angefordert werden. Nicht durch den Patienten. Da bist du auf dem falschen Dampfer.
Positionstext = "3.1 Bericht auf Anforderung der verordnenden Person"
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍da weiß du besser Bescheid als ich
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massu schrieb:
Und was verlangt ihr für den „ausführlichen“ Bericht . Und wie lange ist ausführlich? Reicht eine DIN A4 Seite?
Bei uns 55 Euro
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anica085 schrieb:
@massu
Bei uns 55 Euro
Bei uns x1,8
DINA4 reicht, wenn du nicht in Schriftgröße 32 schreibst 😁
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Shia schrieb:
@anica085 Das ist der gesetzliche Preis für einen ausführlichen Bericht, denke und hoffe da kommt bei jedem noch ein Faktor Faktor dazu.
Bei uns x1,8
DINA4 reicht, wenn du nicht in Schriftgröße 32 schreibst 😁
Das sollte dann aber auch die absolute Untergrenze sein. face_with_rolling_eyes
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Nur mal so als Info, die Beihilfe nennt als Beihilfefähiger Höchstbetrag schon 61,10 €.
Das sollte dann aber auch die absolute Untergrenze sein. face_with_rolling_eyes
Danke für die Info! War unser erster Therapiebericht von einem Privatpatienten. Dann ändere ich den Preis
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anica085 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für die Info! War unser erster Therapiebericht von einem Privatpatienten. Dann ändere ich den Preis
Wieviel nimmst du denn jetzt?
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Shia schrieb:
@anica085
Wieviel nimmst du denn jetzt?
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HaJü schrieb:
@anica085 Aufgepasst: Stand 01.03.2023 sind es 59,66€
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü GKV, nicht Privat.🙈 Hier geht es um P-Patient.
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HaJü schrieb:
Weiss ich. Aber anica085 sprach weiter oben von den 55€ für GKV. Die sich aber seit 01.03. geändert haben. Sollte nur der dezente Hinweis sein, das ab da andere Preise gelten(in der GKV). Da manch einer ja noch nicht einmal den Rahmenvertrag ab 2021 kennt.
Sorry auch ich habe den aktuellen Preis tatsächlich nicht im Kopf gehabt.
Kein Arzt fordert diesen Bericht an...
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Shia schrieb:
@HaJü
Sorry auch ich habe den aktuellen Preis tatsächlich nicht im Kopf gehabt.
Kein Arzt fordert diesen Bericht an...
hab dann den Beihilfe Preis genommen, aber der Patient wollte die Honorarvereinbarung nicht unterschreiben, somit hat sich das Thema auch erledigt. Er war aber bisher eh der Einzige, der nen ausfühlichen Brief wollte
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anica085 schrieb:
@Shia
hab dann den Beihilfe Preis genommen, aber der Patient wollte die Honorarvereinbarung nicht unterschreiben, somit hat sich das Thema auch erledigt. Er war aber bisher eh der Einzige, der nen ausfühlichen Brief wollte
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HaJü schrieb:
Ist mir noch nicht so untergekommen. Da Du aber grundsätzlich den Behandlungsvertrag mit dem Patienten eingehst würde ich ihm einen Kostenvoranschlag für den ausführlichen Therapiebericht zukommen lassen und wenn er einwillgt machst Du eine Honorarvereinbahrung und rechnest mit im ab.
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