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Es ist immer gut, ein Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass ein Schlussstrich gezogen wurde und nichts mehr nachkommen kann. Notfalls würde ich auf das MLD-Rezept sogar verzichten, um auch für die Zukunft ein moralisches Faustpfand im Zusammenhang mit dem beendeten Arbeitsverhältnis in der Hand zu haben.
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Es verstößt gegen Persönlichkeitsrechte, aus gutem Grund, ein Beweisverwertungsverbot erfolgtvdaraus sowie Verstoss gegen Paragraph 201 StGB Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.
Viel Vergnügen mit der Strafanzeige GEGEN DICH, möglicherweise dann auch noch wegen Drohung.
Viel Erfolg.
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Gert Winsa schrieb:
Möglicherweise ist dir schonmal aufgefallen, dass jedes Unternehmen dass Telefonate aufzeichnet eine Einwilligung vom Gesprächspartner benötigt - das (bewusste) mithören lassen ist dem Gleichzusetzen.
Es verstößt gegen Persönlichkeitsrechte, aus gutem Grund, ein Beweisverwertungsverbot erfolgtvdaraus sowie Verstoss gegen Paragraph 201 StGB Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.
Viel Vergnügen mit der Strafanzeige GEGEN DICH, möglicherweise dann auch noch wegen Drohung.
Viel Erfolg.
Dann eben ohne dass jemand bewusst mithört. EIne Protokollnotiz des Gespräches kann ich trotzdem anfertigen.
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MikeL schrieb:
@Gert Winsa
Dann eben ohne dass jemand bewusst mithört. EIne Protokollnotiz des Gespräches kann ich trotzdem anfertigen.
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Gert Winsa schrieb:
@MikeL hat kaum Beweiswert. Am Ende kommts darauf an was der Patient sagen wird, rest bleibt Aussage gegen Aussage.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Solange sie sich noch bei dir im (freigestellten) Beschäftigungsverhältnis befindet, würde ich erst mal gar nichts unternehmen, allerdings ein Auge darauf halten, ob sie die Patientin evtl. klammheimlich in ihrer Freistellungszeit weiter behandelt. Dies würde ich versuchen, vom Patienten bestätigt zu bekommen. Hierzu würde ich ihn einfach anrufen und scheinheilig fragen, wann sie den nächsten Termin mit ihm ausgemacht hat, bzw. wann der letzte Termin gewesen ist. Dieses Gespräch sollte mindestens von einer dir loyal gesonnenen Person mitgehört werden. Hiervon Protokollnotiz anfertigen und diese von der mithörenden Person mit Datum und Uhrzeit unterschreiben lassen. Die Protokollnotiz verwahrst Du erst einmal, ohne sie zu nutzen. Sollte dann eines Tages deine freigestellte Mitarbeiterin mit irgendwelchen frechen oder unberechtigten Forderungen auf dich zukommen, legst Du ihr einfach eine Kopie der Protokollnotiz vor und fragst sie mit möglichst empathischem Gesichtsausdruck, was sie von deinem Vorschlag hält, dass Du auf eine Strafanzeige verzichtest. Gleichzeitig legst Du ihr eine vorbereitete Erklärung zur Unterschrift vor, dass alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, nach dem Du ggf. das Gehalt X gezahlt und sie die Leistung Y erfüllt hat.
Es ist immer gut, ein Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass ein Schlussstrich gezogen wurde und nichts mehr nachkommen kann. Notfalls würde ich auf das MLD-Rezept sogar verzichten, um auch für die Zukunft ein moralisches Faustpfand im Zusammenhang mit dem beendeten Arbeitsverhältnis in der Hand zu haben.
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Typisch egal welches Nick du nimmst.
… Go Home Tom
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massu schrieb:
@Johnny Doe und es ist erstaunlich wie du eine Straftat hier verharmlost, nur weil sie ein MA begangen hat.
Typisch egal welches Nick du nimmst.
… Go Home Tom
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joyjoyjoyjoyjoy
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MikeL schrieb:
@massu
massu schrieb am 30.08.2024 12:20 Uhr:
… Go Home Tom
joyjoyjoyjoyjoy
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Johnny Doe schrieb:
Betrug habe ich in Praxen genug erlebt. Aber hauptsächlich von einer Seite.
Na klar, schließlich hast du doch permanent den Überblick über alles, was du tust!
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MikeL schrieb:
@Johnny Doe
Na klar, schließlich hast du doch permanent den Überblick über alles, was du tust!
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Problem beschreiben
Johnny Doe schrieb:
Ist schon erstaunlich, wie aktiv und kreativ sich hier beteiligt wird, wenn es um ein angebliches Verschulden eines Angestellten geht. Anders herum herrscht Großgrundbesitzer Mentalität.
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Clearer schrieb:
Wenn man das Verfassen der Beiträge als Arbeitszeit entlohnt, ist das Rezept bezahlt.
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