Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
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Von der Physiotherapie zum
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Darf ich jemandem einen höheren Bterag in Rechung stellen, als die Behandlung gekostet hätte?
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Eva schrieb:
Ich erstelle gerade eine neue Infomappe für die Patienten. Dabei schaue ich mir auch die Mappe einiger Kollegen an. Hier bin ich jetzt drauf gestoßen, daß eine Praxis pauschal 15 € für zu spät oder nicht abgesagte Termine verlangt.
Darf ich jemandem einen höheren Bterag in Rechung stellen, als die Behandlung gekostet hätte?
Also unterschieden nach AOK und VDek. Man kann nicht einfach den Privatsatz nehmen.
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natürlich darf man private Sätze verlangen, denn man hätte ja in der ausgefallene Stunde einen Privatpatienten behandeln können.
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gabriele307 schrieb:
Da habe ich allerdings eine andere Antwort von einem RA bekommen:
natürlich darf man private Sätze verlangen, denn man hätte ja in der ausgefallene Stunde einen Privatpatienten behandeln können.
Und Rechtsanwälte haben auch nur eine Meinung.
Ist immer ein UNterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
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TheStonie schrieb:
wirste vor Gericht sicher nicht durbekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass innerhalb von 5 Minuten ein PP auf der Matte steht.
Und Rechtsanwälte haben auch nur eine Meinung.
Ist immer ein UNterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
scherz beiseite.
der privatpatient müsste schon etwas näher erklärt werden.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
man hätte in der frei gewordenen zeit auch einen lottoschein ausfüllen können, richtig tippen können und den hauptgewinn erreichen können. die hälfte des gewinns müsste dann an den säumigen patienten ausbezahlt werden, denn er hat schliesslich durch sein fernbleiben erst den gewinn ermöglicht.
scherz beiseite.
der privatpatient müsste schon etwas näher erklärt werden.
gruss
uli
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Alfred Kramer schrieb:
natürlich nicht in 5 Minuten, aber bei rechtzeitiger Absage schon !
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TheStonie schrieb:
Nein. Du darfst nur Schadensersatz verlangen, und der ist in Höhe des tatsächlichen Betrages, der angefallen wäre.
Also unterschieden nach AOK und VDek. Man kann nicht einfach den Privatsatz nehmen.
Insofern hat die Kasse die Ausfallrechnung zu erhalten. Die Kasse kann sich dann an ihr Mitglied wenden und sich vom Patienten anhören, dass das alles nicht ging, da es bspw. zu warm, zu kalt, zu verregnet, zu krank usw. war und der Leistungserbringer sogar für das Krankheitsrisiko des Patienten haften soll. Ansprechpartner ist zum einen die Kasse und weshalb möchtest du bei Verspätungen pauschal 15 EUR erhalten ?
[bearbeitet am 22.01.13 23:42]
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Eva schrieb:
Es geht ja nicht um mich, ich habe das bei einer Praxis im selben Ort gelesen. Aber dass die Ausfallrechnung an die Kasse gehen soll habe ich so auch noch nicht gehört :tired_face:
Die Ausfallgebühr an die zuständige Krankenkasse senden.?
Wir machen das bisher direkt zu Händen des Patienten/Versicherten.
Was stimmt nun?
Kurz Meldung wäre super.
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Einzelkämpfer schrieb:
Ja sag mal.
Die Ausfallgebühr an die zuständige Krankenkasse senden.?
Wir machen das bisher direkt zu Händen des Patienten/Versicherten.
Was stimmt nun?
Kurz Meldung wäre super.
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diana550 schrieb:
Das wäre ja mal ganz interessant zu wissen was die kk von den uns ach so lieben Ausreden hält- mir ist plötzlich ganz schlecht geworden... Hab gedacht heute fällt aus- mein Auto sprang nicht an.... Ob die kk dafür zahlen wollen?? :grin: :wink:
Ja selbstverständlich. An wen denn auch sonst, mit dem Patienten würdest du ja jemanden erreichen, der für die gesetzlich geregelte Vergütungspflicht garnicht zuständig ist.
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webpt schrieb:
...Die Ausfallgebühr an die zuständige Krankenkasse senden.?..
Ja selbstverständlich. An wen denn auch sonst, mit dem Patienten würdest du ja jemanden erreichen, der für die gesetzlich geregelte Vergütungspflicht garnicht zuständig ist.
So hat es bereits vor über 10 ein Kölner Landgericht entschieden, leider finde ich das AZ nicht mehr, mein RA hat diese Rechtsauffassung aber so bestätigt.
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Alfred Kramer schrieb:
Die Kasse wird argumentieren, daß sie verpflichtet ist, durchgeführte Behandlungen zu bezahlen. Für den Schadensersatz wg Vesäumnis des Patienten ist nicht die Kasse zuständig ,sondern es greift das BGB und dann ist auch nicht der Kassensatz, sondern mein Privatsatz(=mein Normalpreis ) relevant!
So hat es bereits vor über 10 ein Kölner Landgericht entschieden, leider finde ich das AZ nicht mehr, mein RA hat diese Rechtsauffassung aber so bestätigt.
grundsätzlich:
- selber möchte ich garkeinen Schadenersatz
- per Patientennichtzahlung/ Nichterscheinen usw. wird nicht mein SGB- Verhältnis zur Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände ( somit Wirksamkeit für die Kassen ) zum BGB- Verhältnis zum Patienten
- ich habe keine Ansprüche gegenüber dem Patienten
- zu ersehen z.B. bei Zuzahlungen ( 43 b )
- ich rechne 6x ab und lege in Kürzestform auf der VO dar ( z.B. hatte Termin bei der Poolparty am yxz/ gab an therapieunfähig erkrankt zu sein
- Rg. wird sodann von der Kasse gekürzt+ sodann von mir an den entsprechenden Kassenbundesvorstand gesandt
- Kasse ruft sodann an; von mir wird dargelegt, dass ich weder für Glatteis haftbar zu machen bin und auch nicht für die, evtl. der Kasse gegenüber nachzuweisende Therapieunfähigkeit ( z.B. per Krankschrift ) zur Verantwortung zu ziehen bin
- teilweise gehen einigen Kassenbearbeitern sogar derart die Pferde durch, dass sie sogar beinhart ernsthaft streiten, dass die Patienten doch dann zumindest unterschreiben sollen usw., denn es ist doch so:
Den Tempel der mönströsen Überbürokratie schlicht andersherum zu durchlaufen ist den Kassen auf einmal garnicht mehr so recht. Zwar ist den Kassen insofern völlig egal wieviel hundert EUR mittels Unsinnsbürokratie zur Therapie- und Vergütungsabwendung bei 85 EUR Vergütungspflicht verbrannt werden- wegen der nahezu vollständigen Leblosigkeit der vielen tausend Praxen in dieser Sache rechnet sich das natürlich tausendfach ( aber eben nur bei den vielen Nichtunternehmerwegduckpraxen, welche lieber zum Partner- Familieneinkommen greifen statt sich die erbrachten Leistungen vergüten zu lassen ).
Keine Frage, natürlich setzen die vielen tausend Verbandsmitglieder immer und immer wieder entsprechende Regelungen in die Verträge, denn für Dumpingvergütungen sollen deutlich mehr Erschwernisse erbracht werden-genau deshalb werden ja nicht umsonst auch bei jedem einzelnen neuen Erfolgeserfolgsvertrag die entsprechenden Passagen wieder auffindbar sein, denn genau das ist ja der Auftrag der Verbandsmitglieder.
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webpt schrieb:
... Für den Schadensersatz wg Vesäumnis des Patienten ist nicht die Kasse zuständig ,sondern es greift das BGB und dann ist auch nicht der Kassensatz,...
grundsätzlich:
- selber möchte ich garkeinen Schadenersatz
- per Patientennichtzahlung/ Nichterscheinen usw. wird nicht mein SGB- Verhältnis zur Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände ( somit Wirksamkeit für die Kassen ) zum BGB- Verhältnis zum Patienten
- ich habe keine Ansprüche gegenüber dem Patienten
- zu ersehen z.B. bei Zuzahlungen ( 43 b )
- ich rechne 6x ab und lege in Kürzestform auf der VO dar ( z.B. hatte Termin bei der Poolparty am yxz/ gab an therapieunfähig erkrankt zu sein
- Rg. wird sodann von der Kasse gekürzt+ sodann von mir an den entsprechenden Kassenbundesvorstand gesandt
- Kasse ruft sodann an; von mir wird dargelegt, dass ich weder für Glatteis haftbar zu machen bin und auch nicht für die, evtl. der Kasse gegenüber nachzuweisende Therapieunfähigkeit ( z.B. per Krankschrift ) zur Verantwortung zu ziehen bin
- teilweise gehen einigen Kassenbearbeitern sogar derart die Pferde durch, dass sie sogar beinhart ernsthaft streiten, dass die Patienten doch dann zumindest unterschreiben sollen usw., denn es ist doch so:
Den Tempel der mönströsen Überbürokratie schlicht andersherum zu durchlaufen ist den Kassen auf einmal garnicht mehr so recht. Zwar ist den Kassen insofern völlig egal wieviel hundert EUR mittels Unsinnsbürokratie zur Therapie- und Vergütungsabwendung bei 85 EUR Vergütungspflicht verbrannt werden- wegen der nahezu vollständigen Leblosigkeit der vielen tausend Praxen in dieser Sache rechnet sich das natürlich tausendfach ( aber eben nur bei den vielen Nichtunternehmerwegduckpraxen, welche lieber zum Partner- Familieneinkommen greifen statt sich die erbrachten Leistungen vergüten zu lassen ).
Keine Frage, natürlich setzen die vielen tausend Verbandsmitglieder immer und immer wieder entsprechende Regelungen in die Verträge, denn für Dumpingvergütungen sollen deutlich mehr Erschwernisse erbracht werden-genau deshalb werden ja nicht umsonst auch bei jedem einzelnen neuen Erfolgeserfolgsvertrag die entsprechenden Passagen wieder auffindbar sein, denn genau das ist ja der Auftrag der Verbandsmitglieder.
Sicher hast Du Recht, dassa us einem SGB-V Vertrag nicht einfach das BGB zuständig wird.
Daher haben wir auch jedem Anamnese Bogen, den der Patient ausfüllt und unterschreibt stehen, dass wir bei nicht Rechtzeitiger Absage die Kosten privat in Rechnung stellen dürfen. Dann hat er es gelesen und muss im zweifelsfall bezahlen, da er unterschrieben hat.
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TheStonie schrieb:
Ich hätte gerne mal den Nachweis, dass das über die Kasse auch klappt. Meiner Meinung nach werden die nichts ersetzen!
Sicher hast Du Recht, dassa us einem SGB-V Vertrag nicht einfach das BGB zuständig wird.
Daher haben wir auch jedem Anamnese Bogen, den der Patient ausfüllt und unterschreibt stehen, dass wir bei nicht Rechtzeitiger Absage die Kosten privat in Rechnung stellen dürfen. Dann hat er es gelesen und muss im zweifelsfall bezahlen, da er unterschrieben hat.
Selbstverständlich wird vergütet.
...Dann hat er es gelesen und muss im zweifelsfall bezahlen, da er unterschrieben hat. ...
Der Patient muß demzufolge als Behandlungsvoraussetzung erstmal eure Formulare unterschreiben ? Man muß kein Jurist sein um zu erkennen, dass das solide gesetzwidrig / Nötigung ist, denn der Patient in Not hat ja faktisch keine Wahl- erhält eben keine Leistung, wenn er nicht Zusatzverabredungen unterschreibt. Insofern zwingt ihr den Patienten in Verträge die es garnicht gibt- sozusagen als leistungsvoraussetzenden selbsterfundenen Zwang ( nutzt also die Notsituation rigoros für die eigene Interessenlage, welche vertraglich nicht durchgesetzt werden konnte ).
...Ich hätte gerne mal den Nachweis, dass das über die Kasse auch klappt...
Da die Situation von so unendlich vielen Praxen so sehr desolat gehandhabt wird, ist es ja genau deshalb gerade auch so desolat. Leider wollen die Verbandsmitglieder die Haftung der PI ausdrücklich beibehalten- das macht es für den Berufsstand natürlich noch schwerer. Nur durch die Zustimmung der Verbandsmitglieder können die Kassen ihre traumartigen Eigenkreationen umsetzen/ durchsetzen, denn von den Verbandsmitgliedern kommt rein nichts und nicht umsonst ist schließlich die Darstellung der Verbände ihren Mitgliedern gegenüber entsprechend. Wobei die Mitglieder tatsächlich derartiges garnicht klären/ fragen dürften, Beratung zu diesem Thema: Null- andererseits ja genau diejeniegen fragen würden, die es ja genau erzwungen haben. Deshalb gibts das Thema bei Verbandsmitgliedern ja auch garnicht.
[bearbeitet am 23.01.13 15:12]
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webpt schrieb:
...Meiner Meinung nach werden die nichts ersetzen!...
Selbstverständlich wird vergütet.
...Dann hat er es gelesen und muss im zweifelsfall bezahlen, da er unterschrieben hat. ...
Der Patient muß demzufolge als Behandlungsvoraussetzung erstmal eure Formulare unterschreiben ? Man muß kein Jurist sein um zu erkennen, dass das solide gesetzwidrig / Nötigung ist, denn der Patient in Not hat ja faktisch keine Wahl- erhält eben keine Leistung, wenn er nicht Zusatzverabredungen unterschreibt. Insofern zwingt ihr den Patienten in Verträge die es garnicht gibt- sozusagen als leistungsvoraussetzenden selbsterfundenen Zwang ( nutzt also die Notsituation rigoros für die eigene Interessenlage, welche vertraglich nicht durchgesetzt werden konnte ).
...Ich hätte gerne mal den Nachweis, dass das über die Kasse auch klappt...
Da die Situation von so unendlich vielen Praxen so sehr desolat gehandhabt wird, ist es ja genau deshalb gerade auch so desolat. Leider wollen die Verbandsmitglieder die Haftung der PI ausdrücklich beibehalten- das macht es für den Berufsstand natürlich noch schwerer. Nur durch die Zustimmung der Verbandsmitglieder können die Kassen ihre traumartigen Eigenkreationen umsetzen/ durchsetzen, denn von den Verbandsmitgliedern kommt rein nichts und nicht umsonst ist schließlich die Darstellung der Verbände ihren Mitgliedern gegenüber entsprechend. Wobei die Mitglieder tatsächlich derartiges garnicht klären/ fragen dürften, Beratung zu diesem Thema: Null- andererseits ja genau diejeniegen fragen würden, die es ja genau erzwungen haben. Deshalb gibts das Thema bei Verbandsmitgliedern ja auch garnicht.
[bearbeitet am 23.01.13 15:12]
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Alfred Kramer schrieb:
Es gibt aber bereits Urteile, die die Rechtmäßigkeit einer Ausfallrechnung an den Patienten bestätigen!
[bearbeitet am 24.01.13 01:14]
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webpt schrieb:
Hast du Beispiele ? Aber wie gesagt ich möchte ja garkeinen Schadenersatz vom Patienten, denn ich möchte / erhalte die Vergütung für die erbrachte Leistung ( etwas deutlicher: die als erbracht geltende Leistung ) und natürlich von der Kasse. Was soll ich denn mit dem Patienten ? ( ich setze genau den monströsen Leistungs- und Vergütungsverschwendungsapparat gegen sich selber ein, ich brauche immer eine sehr genaue gesetzliche Grundlage, wonach ich für das Patientenalltags+ Lebenssituationsrisiko hafte- da bin ich genau, ich möchte schlicht wissen wonach das so sei - im übrigen ein wunder Punkt den die Kassen und die Verbandsmitglieder garnicht gerne durchgeklärt haben möchten ).
[bearbeitet am 24.01.13 01:14]
Wenn das funktioniert, gehe ich ganz schnell mit auf die Schiene, lasse meinen RA sich ganz genau kundig machen und dann los! :sunglasses:
[bearbeitet am 23.01.13 16:55]
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Alfred Kramer schrieb:
wunderbar argumentiert! Ich stimme dem durchaus zu, aber hat denn eine Kasse schon mal eine ausgefallene Behandlung bei dir bezahlt???
Wenn das funktioniert, gehe ich ganz schnell mit auf die Schiene, lasse meinen RA sich ganz genau kundig machen und dann los! :sunglasses:
[bearbeitet am 23.01.13 16:55]
Und natürlich handelt es sich bei weitem nicht um meine innigsten Lieblingspatienten- wenns reicht, dann reicht es eben. Selbst die Kassen selbst können durchaus aktiv gegenüber ihrem ohnehin auch dort beliebten Mitglied deutlich werden- sind evtl. ohnehin immer dieselben.
Wenig Arbeit ist das sicherlich nicht, und dürfte sich wegen der jeweiligen Höhe des Einzelfalles ausnahmslos nicht wirklich finanziell lohnen. Allerdings ist es dann mit der jeweiligen Kasse durchgeklärt. ( alles ausnahmslos GKV )
[bearbeitet am 24.01.13 01:16]
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webpt schrieb:
Selbstverständlich ( würde ich sonst natürlich auch nicht so darstellen ). Wobei ich da auch nicht etwa ein Einzelfall bin.
Und natürlich handelt es sich bei weitem nicht um meine innigsten Lieblingspatienten- wenns reicht, dann reicht es eben. Selbst die Kassen selbst können durchaus aktiv gegenüber ihrem ohnehin auch dort beliebten Mitglied deutlich werden- sind evtl. ohnehin immer dieselben.
Wenig Arbeit ist das sicherlich nicht, und dürfte sich wegen der jeweiligen Höhe des Einzelfalles ausnahmslos nicht wirklich finanziell lohnen. Allerdings ist es dann mit der jeweiligen Kasse durchgeklärt. ( alles ausnahmslos GKV )
[bearbeitet am 24.01.13 01:16]
erst einmal Hut ab für deine aus meiner Sicht auch schlüssige Argumentation gegenüber der KK. :clap:
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann rechnest Du die VO mit 6x ab, hast aber nur 5 Unterschriften (logisch, Pat. war ja auch nur 5x da) und notierst auf der Rückseite der VO die vom Pat. genannte Begründung für den Ausfalltermin.
Ich finde das eine super Sache, denn wie Du richtig schreibst, erhält man von den Berufsverbänden dazu immer nur die Mitteilung, dies doch dem Pat. privat in Rechnung zu stellen. Und letztendlich lacht sich die KK ins Fäustchen, denn sie hat das Risiko wieder anderswo abgeladen.
Rabe
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Rabe schrieb:
Hallo webpt,
erst einmal Hut ab für deine aus meiner Sicht auch schlüssige Argumentation gegenüber der KK. :clap:
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann rechnest Du die VO mit 6x ab, hast aber nur 5 Unterschriften (logisch, Pat. war ja auch nur 5x da) und notierst auf der Rückseite der VO die vom Pat. genannte Begründung für den Ausfalltermin.
Ich finde das eine super Sache, denn wie Du richtig schreibst, erhält man von den Berufsverbänden dazu immer nur die Mitteilung, dies doch dem Pat. privat in Rechnung zu stellen. Und letztendlich lacht sich die KK ins Fäustchen, denn sie hat das Risiko wieder anderswo abgeladen.
Rabe
So ist es.
...Und letztendlich lacht sich die KK ins Fäustchen,...
Dererlei Formulierung würde ich so nie benutzen, es ist nämlich so nicht ganz richtig, denn die Kassen argumentieren stets mit der Allzweckbegründungskeule des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Genau dieses ja aber alleinig per ärztlicher VO quittiert wurde ( übrigens: alleinige Arztangelegenheit- genau dortfür ja die Richtgrößenverabredungen zwischen KV und Kassen, denn alleinig dort wird das Thema Wirtschaftlichkeit ausgetragen ). Die Therapeutenverbände haben keine Vergütungen je verhandelt, denn diese werden ja eben gerade von KV und Kassen festgelegt. Sodann legen die Therapeutenverbände und Kassen die " Verteilerschlüssel je Position per lachender Daumenpeilereienratefesten " fest.
...denn sie hat das Risiko wieder anderswo abgeladen...
Auch hier ist es nicht genau genug um den Anforderungen zu entsprechen, denn die Kassen haben dieses Risiko ja eigentlich nicht einmal abgeladen. Die Therapeuten haben es sich ungefragt aufgeladen, lediglich nicht ganz unerfreut werden die Kassen mitunter sein und bewerben dies nun lediglich nicht. Werben tun sie lediglich in Millionenhöhe an jeder zweiten Bus- und Bahnhaltestelle, denn der sog. Kassenwettbewerb wird über noch teurere Ausgleichsmechanismen ( Gesundheitsfond usw. ) ausgeglichen. So kann dann nicht mehr so viel z.B. an die Leistungserbringer vergütet werden, denn viele Millionen schmücken bunt das ganze Land ( wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gegenüber den Betragszahlern ).
Wär doch mal eine schöne Verbandsmitgliederaufgabe, die Verbandsspitzen zu beauftragen offen legen zu lassen wieviel Millionen wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht an Vergütung ausbezahlt werden kann. Z.B. sind die Werbemaßnahmen in Hauptbahnhöfen richtig ordentlich. Flughäfen wie Berlin usw. ( ach ja, is ja wegen kleinerer Unstimmigkeiten noch nicht ganz fertig )- Frankfurt/ M. dürfte auch nicht ganz preiswert sein.
[bearbeitet am 24.01.13 02:10]
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webpt schrieb:
...Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann rechnest Du die VO mit 6x ab, hast aber nur 5 Unterschriften (logisch, Pat. war ja auch nur 5x da) und notierst auf der Rückseite der VO die vom Pat. genannte Begründung für den Ausfalltermin...
So ist es.
...Und letztendlich lacht sich die KK ins Fäustchen,...
Dererlei Formulierung würde ich so nie benutzen, es ist nämlich so nicht ganz richtig, denn die Kassen argumentieren stets mit der Allzweckbegründungskeule des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Genau dieses ja aber alleinig per ärztlicher VO quittiert wurde ( übrigens: alleinige Arztangelegenheit- genau dortfür ja die Richtgrößenverabredungen zwischen KV und Kassen, denn alleinig dort wird das Thema Wirtschaftlichkeit ausgetragen ). Die Therapeutenverbände haben keine Vergütungen je verhandelt, denn diese werden ja eben gerade von KV und Kassen festgelegt. Sodann legen die Therapeutenverbände und Kassen die " Verteilerschlüssel je Position per lachender Daumenpeilereienratefesten " fest.
...denn sie hat das Risiko wieder anderswo abgeladen...
Auch hier ist es nicht genau genug um den Anforderungen zu entsprechen, denn die Kassen haben dieses Risiko ja eigentlich nicht einmal abgeladen. Die Therapeuten haben es sich ungefragt aufgeladen, lediglich nicht ganz unerfreut werden die Kassen mitunter sein und bewerben dies nun lediglich nicht. Werben tun sie lediglich in Millionenhöhe an jeder zweiten Bus- und Bahnhaltestelle, denn der sog. Kassenwettbewerb wird über noch teurere Ausgleichsmechanismen ( Gesundheitsfond usw. ) ausgeglichen. So kann dann nicht mehr so viel z.B. an die Leistungserbringer vergütet werden, denn viele Millionen schmücken bunt das ganze Land ( wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gegenüber den Betragszahlern ).
Wär doch mal eine schöne Verbandsmitgliederaufgabe, die Verbandsspitzen zu beauftragen offen legen zu lassen wieviel Millionen wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht an Vergütung ausbezahlt werden kann. Z.B. sind die Werbemaßnahmen in Hauptbahnhöfen richtig ordentlich. Flughäfen wie Berlin usw. ( ach ja, is ja wegen kleinerer Unstimmigkeiten noch nicht ganz fertig )- Frankfurt/ M. dürfte auch nicht ganz preiswert sein.
[bearbeitet am 24.01.13 02:10]
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alex.ander bender schrieb:
wie sieht es mit einer zusätzlichen "Bearbritungsgebühr" zu dem GKV-Satz der entsprechenden Therapie aus? Porto, Papier, druck, Arbeitsaufwand zum erstellen des Ausfalls muss ja auch irgendwo mitbedacht werden.?!
Genau das ist doch mit der Vergütung bereits abgegolten.
... Porto, Papier, druck, Arbeitsaufwand zum erstellen des Ausfalls muss ja auch irgendwo mitbedacht werden.?!...
Genau das ist auch mit der Vergütung abgegolten, denn auch bzw. vielleicht gerade heute wird entsprechende Vergütung von den Verbandsmitgliedern kategorisch abgelehnt- ist ja eben gerade in den üppigen Vergütungen enthalten. Und führt nicht umsonst zu Therapeutenvergütungen, welche manch Arzteinkommen sehr deutlich überschreiten ( ZVK lies dies vor einigen jahren durch ihren Vorsitzenden die Fachwelt verkünden ) und sogar die Praxisgewinne der Therapeutenpraxen mitunter deutlich hinter sich lassen ( ifk hatte entsprechend veröffentlicht- die Datengrundlagen rührte aus den Angaben vieler ifk- Mitglieder ).
Da kann man jetzt schlecht auf einmal mit Papier- und Portokosten kommen.
Z.B. könntest du da ja mal hier die ifk- und ZVK- Mitglieder fragen, was sie den kassen gegenüber als GKV- Leistung- Leistungserbringungskosten seit Jahren immer so angeben. Das haben die nämlich offensichtlich seit Jahren als Verhandlungsgrundlagenargument im Ordner. Mit Kassen wird schließlich seit Jahrzehnten eng zusammengearbeitet- diese Altersarmut herbeigeführte ( weiterhin bis aufs Messer verteidigte ) Garantie tragen die Verbandsmitglieder stolz daher. Und das ja auch zu recht, für stetig deutlich gestiegene Anforderungen sogar Absenkungen durchzubringen muss durchaus als solide Leistung anerkannt werden. Nicht umsonst wurde+ wird von den Verbandsmitgliedern vertreten, dass das Berufseinstiegsniveau bei Hilfsberufen deutlich nach unten gehört ( konnte glücklicherweise bereits auch umgesetzt werden ).
[bearbeitet am 21.02.13 02:29]
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webpt schrieb:
...wie sieht es mit einer zusätzlichen "Bearbritungsgebühr" zu dem GKV-Satz der entsprechenden Therapie aus?....
Genau das ist doch mit der Vergütung bereits abgegolten.
... Porto, Papier, druck, Arbeitsaufwand zum erstellen des Ausfalls muss ja auch irgendwo mitbedacht werden.?!...
Genau das ist auch mit der Vergütung abgegolten, denn auch bzw. vielleicht gerade heute wird entsprechende Vergütung von den Verbandsmitgliedern kategorisch abgelehnt- ist ja eben gerade in den üppigen Vergütungen enthalten. Und führt nicht umsonst zu Therapeutenvergütungen, welche manch Arzteinkommen sehr deutlich überschreiten ( ZVK lies dies vor einigen jahren durch ihren Vorsitzenden die Fachwelt verkünden ) und sogar die Praxisgewinne der Therapeutenpraxen mitunter deutlich hinter sich lassen ( ifk hatte entsprechend veröffentlicht- die Datengrundlagen rührte aus den Angaben vieler ifk- Mitglieder ).
Da kann man jetzt schlecht auf einmal mit Papier- und Portokosten kommen.
Z.B. könntest du da ja mal hier die ifk- und ZVK- Mitglieder fragen, was sie den kassen gegenüber als GKV- Leistung- Leistungserbringungskosten seit Jahren immer so angeben. Das haben die nämlich offensichtlich seit Jahren als Verhandlungsgrundlagenargument im Ordner. Mit Kassen wird schließlich seit Jahrzehnten eng zusammengearbeitet- diese Altersarmut herbeigeführte ( weiterhin bis aufs Messer verteidigte ) Garantie tragen die Verbandsmitglieder stolz daher. Und das ja auch zu recht, für stetig deutlich gestiegene Anforderungen sogar Absenkungen durchzubringen muss durchaus als solide Leistung anerkannt werden. Nicht umsonst wurde+ wird von den Verbandsmitgliedern vertreten, dass das Berufseinstiegsniveau bei Hilfsberufen deutlich nach unten gehört ( konnte glücklicherweise bereits auch umgesetzt werden ).
[bearbeitet am 21.02.13 02:29]
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Problem beschreiben
webpt schrieb:
Der GKV- Patient ist insofern frei, dass er sich den Heilmittelerbringer wählen kann. Der Rest ist zwischen dir und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände ( wirksam für die Kassen ) geregelt bzw. besteht zwischen dir und der Kasse ein faktisches Vertragsverhältnis- also kein tatsächliches.
Insofern hat die Kasse die Ausfallrechnung zu erhalten. Die Kasse kann sich dann an ihr Mitglied wenden und sich vom Patienten anhören, dass das alles nicht ging, da es bspw. zu warm, zu kalt, zu verregnet, zu krank usw. war und der Leistungserbringer sogar für das Krankheitsrisiko des Patienten haften soll. Ansprechpartner ist zum einen die Kasse und weshalb möchtest du bei Verspätungen pauschal 15 EUR erhalten ?
[bearbeitet am 22.01.13 23:42]
Webpt, hast du den von dir geschilderten Weg bereits erfolgreich durchgezogen?
Ich finde deine Argumentation schlüssig. Ich werd mich mal mit meiner Anwältin beraten.
LG
Silvio
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paracelsus65 schrieb:
webpt - erkläre das doch mal etwas näher (genauer) - bin dann sofort mit im Boot. Ich denke das sollte doch in unser aller Interesse sein - vor allem stehst Du nicht alleine da. Das Du die Vorarbeit geleistet hast, da kann Dir keiner genug danken (das ist wirklich ernst gemeint)!!!
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Silvio schrieb:
Hi,
Webpt, hast du den von dir geschilderten Weg bereits erfolgreich durchgezogen?
Ich finde deine Argumentation schlüssig. Ich werd mich mal mit meiner Anwältin beraten.
LG
Silvio
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JürgenK
[bearbeitet am 25.01.13 08:57]
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JürgenK schrieb:
schau doch mal bei physio in die Preislisten...z.B. normale KG ......... :wink:
JürgenK
[bearbeitet am 25.01.13 08:57]
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
In welcher Gegend ist das denn? Bei uns gibt es keine Behandlung, die billiger als 15 Euro ist, es sei denn reine Massage, die wir so nicht annehmen.
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