Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtende Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisch...
sieben Physiotherapeut/innen und
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und Teilzeit in einer größeren
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Gibt es spezielle Vorgaben wie man eine Teilrechnung bei einem Privatrezept erstellen muss? Oder kann man einfach 2 normale Rechnung stellen mit z.b. jeweils der Hälfte der Heilmittel (z.B. 20er Rezept = 2 x 10er Rechnung) aber bezugnehmend auf das gleiche Rezept?
Der Patient hat ein sehr großes Rezept bekommen und ich würde ungern 6 Monate auf mein Geld warten ;)
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Du könntest auch jedes Mal sofort kassieren..
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pt ani schrieb:
Das kannst Du machen, es gibt da keine Vorgaben.
Du könntest auch jedes Mal sofort kassieren..
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Horatio72 schrieb:
Gibst du dann das Rezept beim ersten mal mit wenn du über AZ abrechnest? Oder reicht da eine Kopie?
Vielleicht kann er in Zukunft "kleinere" Rezepte bekommen?
Abrechnen kann er erst mit der PKV, wenn er das Originalrezept dazulegt.
Die meisten Privatpatienten würden deshalb bis zum Ende des gesamten Rezeptes abwarten und dann alles zusammen einreichen.
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Lymphie schrieb:
Ich würde mit dem Patienten einmal in Ruhe reden.
Vielleicht kann er in Zukunft "kleinere" Rezepte bekommen?
Abrechnen kann er erst mit der PKV, wenn er das Originalrezept dazulegt.
Die meisten Privatpatienten würden deshalb bis zum Ende des gesamten Rezeptes abwarten und dann alles zusammen einreichen.
Also kein kumulieren des Betrags aus der ersten Rechnung und Schlussrechnung oder sowas? Einfach 2 normale Rechnungen mit fortlaufender Rechnungsnummer für jeweils die Hälfte der Heilmittelanzahl?
In Deutschland ist vieles so penibel festgelegt, da frag ich lieber nochmal nach ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani
Also kein kumulieren des Betrags aus der ersten Rechnung und Schlussrechnung oder sowas? Einfach 2 normale Rechnungen mit fortlaufender Rechnungsnummer für jeweils die Hälfte der Heilmittelanzahl?
In Deutschland ist vieles so penibel festgelegt, da frag ich lieber nochmal nach ;)
Rede mit dem Patient, und sag ihm wie es für dich ist, dass du so große Rezepte nicht annimmst weil…
… oder du behandelst ihn öfters die Woche, dann wirst du schneller fertig 😊
Rezepte zu splittern ist schwierig ( nicht unmöglich), weil der Patient zum einreichen das Originalrezept braucht.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer rechne doch 10 Mal ab. Und der Patient soll ein neues 10 er Rezept mitbringen.
Rede mit dem Patient, und sag ihm wie es für dich ist, dass du so große Rezepte nicht annimmst weil…
… oder du behandelst ihn öfters die Woche, dann wirst du schneller fertig 😊
Rezepte zu splittern ist schwierig ( nicht unmöglich), weil der Patient zum einreichen das Originalrezept braucht.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer So würde ich das machen. Aber wenn er sich kleinere VO ausstellen lässt, ist das schon praktischer für den Patienten. Will er nicht, muss er halt in Vorleistung gehen. Den Vertrag hast Du ja mit ihm und nicht mit der Versicherung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde.
Gibt es spezielle Vorgaben wie man eine Teilrechnung bei einem Privatrezept erstellen muss? Oder kann man einfach 2 normale Rechnung stellen mit z.b. jeweils der Hälfte der Heilmittel (z.B. 20er Rezept = 2 x 10er Rechnung) aber bezugnehmend auf das gleiche Rezept?
Der Patient hat ein sehr großes Rezept bekommen und ich würde ungern 6 Monate auf mein Geld warten ;)
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