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beruflichen Herausforderung mit
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Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
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ist es möglich, bei größeren Heilmittelverordnungen (z.B. 24er KG-RZ) einen Teil bereits abzurechnen?
Wenn ja, hat jemand eine Quellenangabe?
Vielen, lieben Dank
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"Die Rechnungsstellung erfolgt je zugelassenen Leistungserbringer monatlich
bis zu 3-mal für alle abgeschlossenen oder beendeten Verordnungen bei den
von den Krankenkassen benannten Stellen (Daten- und Papierannahmestellen)
als Sammelrechnung, soweit keine abweichende Regelung mit der jeweiligen
Krankenkasse vereinbart wurde".
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GüSta schrieb:
Siehe dazu den meines Erachtens eindeutigen § 18 Abs. 4 Satz 1 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V für die Physiotherapie:
"Die Rechnungsstellung erfolgt je zugelassenen Leistungserbringer monatlich
bis zu 3-mal für alle abgeschlossenen oder beendeten Verordnungen bei den
von den Krankenkassen benannten Stellen (Daten- und Papierannahmestellen)
als Sammelrechnung, soweit keine abweichende Regelung mit der jeweiligen
Krankenkasse vereinbart wurde".
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Alex Moro schrieb:
du kannst problemlos eine VO abbrechen und abrechnen. aber einen teil jetzt und den anderen teil später, das gabs nur in der corona-übergangszeit. also nein...
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ist es möglich, bei größeren Heilmittelverordnungen (z.B. 24er KG-RZ) einen Teil bereits abzurechnen?
Wenn ja, hat jemand eine Quellenangabe?
Vielen, lieben Dank
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