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Kollegin/en mit einem Herz für
Patienten!
Überdurchschnittliches Gehalt oder
Details über sekundäre
Arbeitsbedingungen, die
Praxisausstattung oder andere
Einzelheiten bespricht man doch am
besten persönlich bei einem Kaffee
und einer Brezn....
Neugierig geworden, ruf an oder
schreib uns, wir freuen uns auf
dich!!
Bei uns liegt man richtig!!!!
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Da ich alleine in der Praxis arbeite, habe ich nicht so viele Rezepte.
Kann/darf ich die belegnummer , IK, Rechnungsnummee hand schriftlich auf das Rezept schreiben? Müssen die Positionen , z.b 20501-6x auch auf das Rezept geschrieben werden?
Ja, ich habe einen Drucker, aber noch nicht den richtigen für die Selbstabrechnung.
Einen schönen Sonntag
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Die Spalte "Leistungserbringer", sprich dessen Handzeichen dort, ist für Physios derzeit ohne Relevanz.
Platz für die Eintragung von "Preisen" oder "Positionsnummern" oder gar "Rechnungssumme" wirst Du im Gegensatz zu früheren Zeiten- also vor der Gültigkeit des aktuellen Rahmenvertrags - und damals auch noch auf der Vorderseite, keinen mehr finden.
Bei Verordnungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben es deren Träger ganz gern, wenn auch die rechnerischen Abrechnungsdaten mit aufgedruckt werden. Wir zumindest machen es so.
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GüSta schrieb:
Die vom Leistungserbringer, egal ob nun handschriftlich oder per Drucker, auf der Rückseite der Verordnung (gesetzliche Krankenkassen) - und zwar ausschließlich auf der Rückseite, die Vorderseite befüllt der Arzt - einzutragenden (Pflicht)Daten ergeben sich aus den Anlagen 3a (Ärzte) und 3b (Zahnärzte) unseres Rahmenvertrags und beispielhaft für die Ärzte vor allem aus den Erläuterungen auf den Seiten 20-22 der Anlage 3a
Siehe dazu den Link
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Die Spalte "Leistungserbringer", sprich dessen Handzeichen dort, ist für Physios derzeit ohne Relevanz.
Platz für die Eintragung von "Preisen" oder "Positionsnummern" oder gar "Rechnungssumme" wirst Du im Gegensatz zu früheren Zeiten- also vor der Gültigkeit des aktuellen Rahmenvertrags - und damals auch noch auf der Vorderseite, keinen mehr finden.
Bei Verordnungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben es deren Träger ganz gern, wenn auch die rechnerischen Abrechnungsdaten mit aufgedruckt werden. Wir zumindest machen es so.
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torsten521 schrieb:
hall zusammen, bereite gerade meine erste Selbstabrechnung vor mit der Software von Buchner.
Da ich alleine in der Praxis arbeite, habe ich nicht so viele Rezepte.
Kann/darf ich die belegnummer , IK, Rechnungsnummee hand schriftlich auf das Rezept schreiben? Müssen die Positionen , z.b 20501-6x auch auf das Rezept geschrieben werden?
Ja, ich habe einen Drucker, aber noch nicht den richtigen für die Selbstabrechnung.
Einen schönen Sonntag
IK vorne unten?
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Für die IK habe ich einen Stempel. Den hau ich auch vorne drauf, müsste aber nicht sein.
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pt ani schrieb:
@torsten521 Genau. Diese drei müssen drauf, nicht mehr. Ich mache das auch noch handschriftlich, bin aber auch alleine.
Für die IK habe ich einen Stempel. Den hau ich auch vorne drauf, müsste aber nicht sein.
Was meinst Du mit Positionen? Die erbrachten Leistungen sind in der vorgeschriebenen Form in der Rubrik "Empfangsbestätigung durch den Versicherten" einzutragen; d. h. in Textform, nicht in Positionsnummern. Es heißt da in der Anlage 3a:
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im
Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben.
Mehr bzw. weniger ist nicht.
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GüSta schrieb:
IK vorne? nein!
Was meinst Du mit Positionen? Die erbrachten Leistungen sind in der vorgeschriebenen Form in der Rubrik "Empfangsbestätigung durch den Versicherten" einzutragen; d. h. in Textform, nicht in Positionsnummern. Es heißt da in der Anlage 3a:
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im
Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben.
Mehr bzw. weniger ist nicht.
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torsten521 schrieb:
Vielen lieben Dank. Mit Positionen meinte ich z.B. 20501
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pt ani schrieb:
@GüSta Schrieb doch, dass das nicht sein muss.. Passiert aber auch nichts, wenn das entsprechende Feld ausgefüllt wird grinning
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pt ani schrieb:
@torsten521 Die braucht es nicht.
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torsten521 schrieb:
Vielen lieben Dank. Somit nur hinten das IK, Beleg und Rechnungsnummer. Positionen nicht über dem Stempel?
IK vorne unten?
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