Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
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Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
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und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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wie macht ihr das ?!
überlege zudem ob ich nicht selbst mit den KK abrechnen soll, habe dies aber noch nie gemacht. Wie ist es dort bestehen diese auf ein Aubrechnungsprogramm oder kann man die Rezepte dort einzeln einschicken ?!
DANKE
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Wie ist es dort bestehen diese auf ein Aubrechnungsprogramm oder kann man die Rezepte dort einzeln einschicken ?!
DANKE
Ich vermute, dass auch für die PT folgender Passus gilt:
"Nach § 302 Abs. 1 SGB V sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Kranken-
kassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder ma-
schinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Werden die Abrechnungen
nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbarer
Datenträger übermittelt, haben die Krankenkassen gem. § 303 Abs. 3 SGB V die
Daten nachzuerfassen. Die durch die Nacherfassung entstehenden Kosten haben
die Krankenkassen den betroffenen Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v.H. des Rechnungsbetrages in Rechnung
zu stellen, falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung zu vertreten hat. "
Das heißt, du kannst es zwar manuell machen, verschenkst aber 5 % deiner Vergütung. Da rechnet sich dann die software schnell
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Susulo schrieb:
ChriS K schrieb am 19.01.2021 19:50:
Wie ist es dort bestehen diese auf ein Aubrechnungsprogramm oder kann man die Rezepte dort einzeln einschicken ?!
DANKE
Ich vermute, dass auch für die PT folgender Passus gilt:
"Nach § 302 Abs. 1 SGB V sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Kranken-
kassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder ma-
schinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Werden die Abrechnungen
nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbarer
Datenträger übermittelt, haben die Krankenkassen gem. § 303 Abs. 3 SGB V die
Daten nachzuerfassen. Die durch die Nacherfassung entstehenden Kosten haben
die Krankenkassen den betroffenen Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v.H. des Rechnungsbetrages in Rechnung
zu stellen, falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung zu vertreten hat. "
Das heißt, du kannst es zwar manuell machen, verschenkst aber 5 % deiner Vergütung. Da rechnet sich dann die software schnell
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ChriS K schrieb:
Hallo,da ich zur Hälfte als PT & HP (Osteo) arbeite und zudem allein bin lohnt sich für mich die Anschaffung eines PC Programmes nicht. Beim ZrK sagte man mir die Taxatierung auf der Rückseite sei zwingend erforderlich - allerdings ist das Feld recht klein, so dass Fehler schon fast vorprogrammiert sind.
wie macht ihr das ?!
überlege zudem ob ich nicht selbst mit den KK abrechnen soll, habe dies aber noch nie gemacht. Wie ist es dort bestehen diese auf ein Aubrechnungsprogramm oder kann man die Rezepte dort einzeln einschicken ?!
DANKE
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/organisation-der-selbstabrechnung/16/510533/1
wenn es dir nur um das bedrucken der rezepte geht mach dir doch einfach ein vordruck in exel da kannst dann in die richtigen kästchen alles eintragen und immer an die richtige stelle drucken - vielleicht stellst du dann auch fest das ein pc für andere dinge auch ganz sinnvoll ist
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Esra Luise schrieb:
da du zur kasse auch immer eine Datei schicken mußt kannst du ohne entsprechende softweare nicht abrechnen dnke ich
wenn es dir nur um das bedrucken der rezepte geht mach dir doch einfach ein vordruck in exel da kannst dann in die richtigen kästchen alles eintragen und immer an die richtige stelle drucken - vielleicht stellst du dann auch fest das ein pc für andere dinge auch ganz sinnvoll ist
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