Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ich weiß, das Thema gab es hier schon mehrfach, allerdings immer mit unzureichenden Antworten.
Gibt es irgendwo sachdienliche Hinweise, ob während der T rena oder Irena auch Physiotherapie/KG verordnet werden kann.
Ich weiß, das es unterschiedliche Versicherungsträger sind. Meine Abrechnungsstelle meint es geht nicht. Ganz sicher sind sie aber auch nicht. Also, wer kann sachdienliche Hinweise liefern?
Danke für eure Antworten
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Deine Abrechnungsstelle soll dir sonst mal eine Rechtsquelle geben, warum das nicht gehen soll. Ich kenne keine Quelle, der das verbietet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@oliver 62617 Natürlich geht das. Wir bieten auch T-RENA an und haben oft Patienten, die gleichzeitig bei uns auch noch KG haben. Wie du zurecht sagst, sind es 2 verschiedene Kostenträger, die gar nichts mit einander zu tun haben. Es sind auch verschiedene Behandlungsindikationen und Zielsetzungen. Wird somit anstandslos bezahlt.
Deine Abrechnungsstelle soll dir sonst mal eine Rechtsquelle geben, warum das nicht gehen soll. Ich kenne keine Quelle, der das verbietet.
Ich sehe es genauso. Die RV spricht lediglich von anderen Nachsorgeprogrammen die nicht möglich sind. Aber damit ist wahrscheinlich nur Trena, Irena, Rehasport oder so gemeint und nicht KG.
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oliver 62617 schrieb:
Danke für die Info!
Ich sehe es genauso. Die RV spricht lediglich von anderen Nachsorgeprogrammen die nicht möglich sind. Aber damit ist wahrscheinlich nur Trena, Irena, Rehasport oder so gemeint und nicht KG.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@oliver 62617 Das ist richtig.
hast Du dafür eine belastbare Quelle? Mein Physiotherapeut behauptet, er könne Lymphdrainage und Krankengymnastik (KV) nicht abrechnen, wenn gleichzeitig die T-Rena (RV) läuft. Ich brauche aber definitiv beides.
Danke und schöne Grüße
Hans
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Hans Zimelka schrieb:
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
hast Du dafür eine belastbare Quelle? Mein Physiotherapeut behauptet, er könne Lymphdrainage und Krankengymnastik (KV) nicht abrechnen, wenn gleichzeitig die T-Rena (RV) läuft. Ich brauche aber definitiv beides.
Danke und schöne Grüße
Hans
T-RENA (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge) wird von der Reha-Klink zur Lasten der Deutschen Rentenversicherung verordnet mit dem Ziel: Wiederherstellung bzw. Festigen der Arbeitsfähigkeit. Dabei handelt es sich eben nicht um einen Heilmittel wie Physiotherapie.
Physiotherapie wird vom niedergelassenen Arzt zur Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse verordnet mit dem Ziel: Behandlung einer Erkrankung.
Offensichtlich hat der Kollege keine Erfahrung mit dieser Konstellation. Es gibt jedoch keine Rechtsvorschrift der eine gleichzeitige Verordnung bzw. Durchführung verbietet. Im Gegenteil, beide Leistungen liegen 2 verschiedene Gesetzesbücher zu Grunde: das SGB V für Physiotherapie und das SGB VI für die Rehabilitation.
Es ist wieder ein bissl der typisch deutsche Denke: Alles was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist, ist verboten. 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hans Zimelka Na ja, die belastbare Quelle ist: Wir haben neben der Physiotherapie-Zulassung auch eine T-RENA- sowie eine Rehabiliationssport-Zulassung und rechnen regelmäßig beide Leistungen (oder gar alle 3) gleichzeitig ab.
T-RENA (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge) wird von der Reha-Klink zur Lasten der Deutschen Rentenversicherung verordnet mit dem Ziel: Wiederherstellung bzw. Festigen der Arbeitsfähigkeit. Dabei handelt es sich eben nicht um einen Heilmittel wie Physiotherapie.
Physiotherapie wird vom niedergelassenen Arzt zur Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse verordnet mit dem Ziel: Behandlung einer Erkrankung.
Offensichtlich hat der Kollege keine Erfahrung mit dieser Konstellation. Es gibt jedoch keine Rechtsvorschrift der eine gleichzeitige Verordnung bzw. Durchführung verbietet. Im Gegenteil, beide Leistungen liegen 2 verschiedene Gesetzesbücher zu Grunde: das SGB V für Physiotherapie und das SGB VI für die Rehabilitation.
Es ist wieder ein bissl der typisch deutsche Denke: Alles was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist, ist verboten. 😬
Nicht nur mein Physiotherapeut, sondern auch sämtliche Ansprechpartner hier in der Reha-Klinik und auch alle anderen Personen, die ich gefragt habe, inkl. Ärzte und deren Personal, treffen regelmäßig die Aussage, dass KV und T-Rena zeitgleich nicht möglich seien, das ist also schon eine sehr weit verbreitete Meinung.
Meinung, nicht Tatsache, und wie oliver 62617 andeutet, gründet sich dieser Irrtum wohl auf eine Passage im Fachkonzept „T-RENA®“:
Homepage | Fachkonzept "T-RENA" | Deutsche Rentenversicherung
10. Kombinationsmöglichkeiten von Nachsorgeangeboten
Eine Kombination von T-RENA® mit weiteren Nachsorgeangeboten ist nicht
möglich.
(Stand: Oktober 2021, Seite 13)
"Weitere Nachsorgeangebote" wird hier offensichtlich missinterpretiert, aber das Dumme an der Sache ist, dass die Leute nicht mit sich diskutieren lassen und von einem Patienten bzw. Laien keine "Belehrung" annehmen wollen, also nicht darauf eingehen, mir eine Quelle Ihres "Wissens" zu nennen. "Das ist so" höre ich nur, als wäre es ein Gesetz, das zur Allgemeinbildung gehört.
Eine Bekannte erzählte mir nun, dass sie bei WhatsApp oder Facebook gelesen habe, dass diese "Regelung" (keine KV und T-Rena gleichzeitig) seit ein paar Wochen aufgehoben sei, aber das ist halt wieder keine belastbare Aussage.
Ich hatte deshalb gehofft, dass sich vielleicht tatsächlich an der Situation etwas geändert haben könnte und hier im Forum den Hinweis auf eine deutliche "Niederschrift" zu findenn.
Lars van Ravenzwaaij, da Du offensichtlich in einer entsprechenden Einrichtung tätig bist, darf ich Dich bei meinen weiteren Versuchen bitte als Referenz angeben?
Dank und Gruß
Hans
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Hans Zimelka schrieb:
Herzlichen Dank für die Infos.
Nicht nur mein Physiotherapeut, sondern auch sämtliche Ansprechpartner hier in der Reha-Klinik und auch alle anderen Personen, die ich gefragt habe, inkl. Ärzte und deren Personal, treffen regelmäßig die Aussage, dass KV und T-Rena zeitgleich nicht möglich seien, das ist also schon eine sehr weit verbreitete Meinung.
Meinung, nicht Tatsache, und wie oliver 62617 andeutet, gründet sich dieser Irrtum wohl auf eine Passage im Fachkonzept „T-RENA®“:
Homepage | Fachkonzept "T-RENA" | Deutsche Rentenversicherung
10. Kombinationsmöglichkeiten von Nachsorgeangeboten
Eine Kombination von T-RENA® mit weiteren Nachsorgeangeboten ist nicht
möglich.
(Stand: Oktober 2021, Seite 13)
"Weitere Nachsorgeangebote" wird hier offensichtlich missinterpretiert, aber das Dumme an der Sache ist, dass die Leute nicht mit sich diskutieren lassen und von einem Patienten bzw. Laien keine "Belehrung" annehmen wollen, also nicht darauf eingehen, mir eine Quelle Ihres "Wissens" zu nennen. "Das ist so" höre ich nur, als wäre es ein Gesetz, das zur Allgemeinbildung gehört.
Eine Bekannte erzählte mir nun, dass sie bei WhatsApp oder Facebook gelesen habe, dass diese "Regelung" (keine KV und T-Rena gleichzeitig) seit ein paar Wochen aufgehoben sei, aber das ist halt wieder keine belastbare Aussage.
Ich hatte deshalb gehofft, dass sich vielleicht tatsächlich an der Situation etwas geändert haben könnte und hier im Forum den Hinweis auf eine deutliche "Niederschrift" zu findenn.
Lars van Ravenzwaaij, da Du offensichtlich in einer entsprechenden Einrichtung tätig bist, darf ich Dich bei meinen weiteren Versuchen bitte als Referenz angeben?
Dank und Gruß
Hans
Physiotherapie zu Lasten der GKV fällt da ziemlich klar nicht darunter.
Über Rehabilitationssport kann man dennoch trefflich streiten, da es hier auf die Indikation ankommt. Und aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung lässt sich nicht ableiten, das es sich um Nachsorge handelt.
Im Übrigen ist eine Kombination von Rehabilitationssport und Physiotherapie eine seit Jahrzehnten übliche Praxis. Wenn das "verboten" wäre, müssten entweder alle Praxen oder alle Rehasport-Anbieter auf ihr Geld sitzen bleiben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hans Zimelka Die DRV beschreibt hier Nach der Rehabilitation | DRV | Reha-Zentren eindeutig was Nachsorge ist. Diese Angebote dürfen tatsächlich nicht mit einander kombiniert werden.
Physiotherapie zu Lasten der GKV fällt da ziemlich klar nicht darunter.
Über Rehabilitationssport kann man dennoch trefflich streiten, da es hier auf die Indikation ankommt. Und aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung lässt sich nicht ableiten, das es sich um Nachsorge handelt.
Im Übrigen ist eine Kombination von Rehabilitationssport und Physiotherapie eine seit Jahrzehnten übliche Praxis. Wenn das "verboten" wäre, müssten entweder alle Praxen oder alle Rehasport-Anbieter auf ihr Geld sitzen bleiben.
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limone schrieb:
Genau so ist es, TOP Antwort praythumbsup
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oliver 62617 schrieb:
👍👍👍🤗🤗
Ich würde auch gerne mal mit der ein oder anderen Reha-Einrichtung über deren Therapiekonzept sprechen wollen.
Wir bekommen die Patienten teilweise in einem katastrophalen Zustand mit hochgereizten und geschwollenen Gelenken zur T-Rena Behandlung.
Da keine Lymphdrainage oder was auch immer machen zu dürfen, wäre eine schlimme Sache für die Patienten.
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S.L schrieb:
@Hans Zimelka …mich gerne auch 😉.
Ich würde auch gerne mal mit der ein oder anderen Reha-Einrichtung über deren Therapiekonzept sprechen wollen.
Wir bekommen die Patienten teilweise in einem katastrophalen Zustand mit hochgereizten und geschwollenen Gelenken zur T-Rena Behandlung.
Da keine Lymphdrainage oder was auch immer machen zu dürfen, wäre eine schlimme Sache für die Patienten.
In diesem Fall geht auch immer eine entsprechende Dokumentation an der zuständigen Stelle der RV sowie am behandelnden Arzt vor Ort. Ich habe jedoch nicht der Eindruck, dass das irgend Jemanden wirklich interessiert. 🥺
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S.L Wir haben sogar schon das eine oder andere Mal eine T-RENA, wegen dem katastrophalen Entlasss-Zustand, erst gar nicht anfangen können. 🥴
In diesem Fall geht auch immer eine entsprechende Dokumentation an der zuständigen Stelle der RV sowie am behandelnden Arzt vor Ort. Ich habe jedoch nicht der Eindruck, dass das irgend Jemanden wirklich interessiert. 🥺
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Problem beschreiben
oliver 62617 schrieb:
Hallo zusammen!
Ich weiß, das Thema gab es hier schon mehrfach, allerdings immer mit unzureichenden Antworten.
Gibt es irgendwo sachdienliche Hinweise, ob während der T rena oder Irena auch Physiotherapie/KG verordnet werden kann.
Ich weiß, das es unterschiedliche Versicherungsträger sind. Meine Abrechnungsstelle meint es geht nicht. Ganz sicher sind sie aber auch nicht. Also, wer kann sachdienliche Hinweise liefern?
Danke für eure Antworten
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