Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Ich habe einige Arbeitgeber als Patienten, die sich öfter bei mir eine Entspannungsmassage gönnen. Jetzt wurde ich gefragt, ob die Arbeitgeber das von der Steuer absetzten können, wenn sie ihrem Angestellten Massagen zur Gesundheitserhaltung bei mir bezahlen? Wie müsste ich das auf die Rechnung schreiben. Einfach Entspannungsmassage oder Massage zur Gesundheitsförderung und Stressbewältigung. Oder sind da nur Kurse für zu gelassen. Abgesehen davon finde ich es ein super Geschenk vom Arbeitgeber.
Ich freu mich auf eure Antworten.
Lg karoh
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karoh schrieb:
Hi, hat jemand von euch damit Erfahrung.
Ich habe einige Arbeitgeber als Patienten, die sich öfter bei mir eine Entspannungsmassage gönnen. Jetzt wurde ich gefragt, ob die Arbeitgeber das von der Steuer absetzten können, wenn sie ihrem Angestellten Massagen zur Gesundheitserhaltung bei mir bezahlen? Wie müsste ich das auf die Rechnung schreiben. Einfach Entspannungsmassage oder Massage zur Gesundheitsförderung und Stressbewältigung. Oder sind da nur Kurse für zu gelassen. Abgesehen davon finde ich es ein super Geschenk vom Arbeitgeber.
Ich freu mich auf eure Antworten.
Lg karoh
Ich habe der AN eine RE über den gewünschten Betrag geschrieben (also x Massagen für y €). Und Sie hat Ihn bezahlt. Den AG kenne ich nicht mal. Wie das also intern weiter ging weiß ich nicht. Aber ich würde dem Steuerberater mal unterstellen, das erweiß was er tut.....
LG
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Stephen Ziegler schrieb:
Ich kann nur von Patienten berichten die AN sind (AG war ein Steuerberater!):
Ich habe der AN eine RE über den gewünschten Betrag geschrieben (also x Massagen für y €). Und Sie hat Ihn bezahlt. Den AG kenne ich nicht mal. Wie das also intern weiter ging weiß ich nicht. Aber ich würde dem Steuerberater mal unterstellen, das erweiß was er tut.....
LG
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TheStonie schrieb:
Ansonsten gibts noch die Sachzuwendungen bis 44€ / Monat...das kann der AG auch bezahlen
Vielleicht auch auf unserer Homepage unter "Aktuell" nachsehen.
[bearbeitet am 29.08.13 18:00]
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Eberhard schrieb:
Wir bieten schon seit Jahren "Massagen für Mitarbeiter mit aufgeschobener Bezahlung". Diese Kosten sind kein "Geldwerter Vorteil" können also nicht als Gehaltserhöhung angesehen werden. Urteil vom 30. Mai 2001 Az. VIR 177/99 Bundesfinanzhof BFH.
Vielleicht auch auf unserer Homepage unter "Aktuell" nachsehen.
[bearbeitet am 29.08.13 18:00]
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karoh schrieb:
Vielen lieben Dank für eure Antworten
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SGBV schrieb:
So geht das - normale Rechnung über Massage an den AG müsste da genügen: Link
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