Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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ziral schrieb:
z.B. bei easystempel.de in Auftrag geben als Holzstempel eckig in den Maßen 40 x 10 mm, ist dann ca. 2 Tage später bei dir.
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Susulo schrieb:
Buchner verkauft auch IK Stempel für 4,90
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W. Stangner schrieb:
IK kann separat auf der Vorderseite mit THEORG gedruckt werden. Entsprechende Datei steht dazu zur Verfügung. Mit dem Abschluß der noch ausstehenden Rahmenverträge wird dann hoffentlich feststehen, welche Angaben wir auf dem Verordnungsblatt tatsächlich machen müssen (IK Vor-Rückseite, Langtexte oder Abkürzungen bei der Maßnahmenspalte, Kürzel "Leistungserbringer, etc.). Auf meine Frage an THEORG wegen einer Duplexdruckmöglickeit oder evtl. auch "Komplettdruck der Rückseite" (mit Maßnahmespalte, IK-Nummer und BelegNr.) ist man von dortiger Seite überhaupt nicht eingegangen, hat auf die zur Verfügung gestellten paar Mustertexte (letzter Stand Version 14.38) und im übrigen auf die eigene freie Gestaltung per Textverarbeitung verwiesen.
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idefix- schrieb:
Stempelfabrik.de als Holzstempel mit Versand und MwSt. 6,90€ . Mit neun Stellen
mir zeigt die Buchner-Seite an: 10,70€ inkl. MWST + 5,70€ netto Versand
Ich werde Montag bei Trodat Printy nachfragen. Da brauch ich kein extra Stempelkissen.
Und solch einen benutze ich bereits seit ewigen Jahren für andere Zwecke. Kann mich nicht erinnern, wann ich das Stempelkissen mal wechseln musste. Das hält schon urlange. Versand günstiger als Buchner!
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WinnieE schrieb:
@susulo
mir zeigt die Buchner-Seite an: 10,70€ inkl. MWST + 5,70€ netto Versand
Ich werde Montag bei Trodat Printy nachfragen. Da brauch ich kein extra Stempelkissen.
Und solch einen benutze ich bereits seit ewigen Jahren für andere Zwecke. Kann mich nicht erinnern, wann ich das Stempelkissen mal wechseln musste. Das hält schon urlange. Versand günstiger als Buchner!
Ist auch erst ab Februar lieferbar!
Ich entschuldige mich für die Fehlinformation!??
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Susulo schrieb:
Hast Recht, Winnie, Asche auf mein Haupt! Die 4,90 bezogen sich auf etwas anderes, ich hab viel zu flüchtig geguckt.
Ist auch erst ab Februar lieferbar!
Ich entschuldige mich für die Fehlinformation!??
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WinnieE schrieb:
;---)))
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ronjane schrieb:
Die Datei gibt es ja - aber nur ab 14.37. Wir spielen aber generell keine Pionierversion ein - also heißt es noch warten und bis dahin eine Zwischenlösung.
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Zaberle schrieb:
Hallo zusammen,auf den neuen Rps muss ja auf der Vorder- und Rückseite die IK Nummer eingetragen werden. Rückseite wird über Theorg taxiert, die Vorderseite würde ich gerne bei Rezepteingang von Anmeldung stempeln lassen, damit bei Taxierung das Rezept nicht zweimal durch den Drucker gelassen werden muss. Ich finde keinen 9 stelligen Ziffernstempel, ich könnte einen 10 stelligen kaufen und die letzte Stelle leer lassen....Wie macht ihr das?
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Zaberle schrieb:
Dankeschön
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Zaberle schrieb:
Super, dann schau ich mal bei Buchner. Danke
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Susulo schrieb:
Meines Wissens nicht. Ich hab nur auf die Stempel Frage geantwortet. Selbst nutze ich keinen solchen. Kenne Leute, die einen haben.
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ronjane schrieb:
Wenn man über Optica abrechnet - ja
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ali schrieb:
MÜSSEN wir denn im Moment wirklich auch die Vorderseite bedrucken ?
Gruss
ask
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W. Stangner schrieb:
Das IK auf der "Vorderseite" macht evtl. Sinn bei den zweiblättrigen Verordnungen wegen der Zuordenbarkeit zu einem abrechnenden Heilmittelerbringer. Mal abwarten, was die RV sagen.
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ronjane schrieb:
Bei Abrechnung über Optica nötig
Wofür gibt es denn endlich Vereinfachungen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen, wenn immer neue Süppchen weitergekocht werden sollen. Ich bin froh, dass mir als Direktabrechner das nun erspart bleibt und ich mich auf die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Rahmenvertrags beschränken kann...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Das ist wirklich bemerkenswert, dass einige Abrechnungszentren so schön an der alten Zeit festhalten wollen: hier bitte das IK eintragen - was selbst in den Entwürfen der neuen Rahmenverträge nicht gefordert wird, dort bitte eine Taxierung der Gesamtsumme - aber bitte auch der Zuzahlungssumme.
Wofür gibt es denn endlich Vereinfachungen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen, wenn immer neue Süppchen weitergekocht werden sollen. Ich bin froh, dass mir als Direktabrechner das nun erspart bleibt und ich mich auf die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Rahmenvertrags beschränken kann...
Gruß
Nora
:wink:
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ronjane schrieb:
gute Frage. warum jeder das anders will. Aber leider wurde das IK-Nummernfeld auch auf der 1. Seite der VO integriert.....hätte man das lieber mal weggelassen
:wink:
Wer oder was und ob überhaupt bei "Leistungserbringer" hinten quittiert ist ja auch noch nicht raus....
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ali schrieb:
Nu stelln wah uns mal janz dumm: Wo steht denn, dass die IK Nummer auch auf der Vorderseite eingedruckt werden muss ?
Wer oder was und ob überhaupt bei "Leistungserbringer" hinten quittiert ist ja auch noch nicht raus....
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Aber da brauchen wir uns doch gar nicht dumm stelle, ali - du hast ja vollkommen recht: diese Regelungen gibt es auch nicht. Wie gesagt: Ausfüllen der IK auf der Vorderseite soll nicht einmal im aktuellen Entwurf des Rahmenvertrags enthalten sein, über den Eintrag des Leistungserbringers auf der Rückseite darf das Schiedsgericht entscheiden, da hier keine Einigung erzielt werden konnte.
Gruß
Nora
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ronjane schrieb:
wenn das nie geplant war, warum hat man überhaupt das Feld auf den VO´s integriert. Dann würde es doch die Diskussionen bei den verschiedenen Abrechnungszentren gar nicht geben.
Du schreibst: "
"Ich bin froh, dass mir als Direktabrechner das nun erspart bleibt und ich mich auf die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Rahmenvertrags beschränken kann..."
Auch für Praxen, welche über Abrechnungszentren abrechnen, sind letztlich die Heilmittel-Richtlinien und Rahmenverträge ausschlaggebend. Mein ARZ gibt hier lediglich Empfehlungen.
Da sehe ich nun keinen Unterschied zum Selbstabrechner.
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WinnieE schrieb:
@Nora
Du schreibst: "
"Ich bin froh, dass mir als Direktabrechner das nun erspart bleibt und ich mich auf die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des Rahmenvertrags beschränken kann..."
Auch für Praxen, welche über Abrechnungszentren abrechnen, sind letztlich die Heilmittel-Richtlinien und Rahmenverträge ausschlaggebend. Mein ARZ gibt hier lediglich Empfehlungen.
Da sehe ich nun keinen Unterschied zum Selbstabrechner.
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askesis schrieb:
...bin auch der Meinung dass die vordere Seite frei bleibt...
Gruss
ask
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ali schrieb:
naja bei Datenübertragung und Ordnungsvorgaben der Kostenträger bei der Rezeptübersendung nicht wirklich nachvollziehbar....
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Irgendwie erschliesst sich mir der Sinn nicht.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Im Klartext heisst das also, dass diejenigen, die mit einem Abrechnungszentrum abrechnen, jetzt mehr Arbeit haben als wenn sie selbst abrechnen würden und dafür dürfen sie jetzt auch noch einen Haufen Kohle bezahlen.
Irgendwie erschliesst sich mir der Sinn nicht.
Viele Grüße
Monika
Liebe Monika,
da sind wir schon zwei.
Aber die von den ARZ geschürte Angst vor der angeblich schlechten Zahlungsmoral der KKen und die häufige Fehlannahme das ARZ würde einen vor Absetzungen bewahren sind halt tief verwurzelt in der Heilmittel-Branche.
Das einige Verbände sich quasi mit entsprechenden ARZ verheiratet haben trägt sicher nicht dazu bei, dass sich hieran viel ändern wird.
Um am Ende aber auch nochmal auf das Ursprungsthema zurück zu kommen :
1. Trodat Printy 4911 mit individuellem Text. Bestellbar bei allen einschlägigen Onlinehändlern für Bürobedarf. Lieferzeit ca. 4 Tage wenn man selber schnell die Bemusterung bestätigt.
2. Für die ARZ der KKen fallen jetzt viele Absetzungsgründe weg. Deshalb würde ich jedem raten die IK auf der Vorderseite einzutragen. Es sei denn man hat Bock auf unsinnige Diskussionen.
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NorbArt schrieb:
Liebe Monika,
da sind wir schon zwei.
Aber die von den ARZ geschürte Angst vor der angeblich schlechten Zahlungsmoral der KKen und die häufige Fehlannahme das ARZ würde einen vor Absetzungen bewahren sind halt tief verwurzelt in der Heilmittel-Branche.
Das einige Verbände sich quasi mit entsprechenden ARZ verheiratet haben trägt sicher nicht dazu bei, dass sich hieran viel ändern wird.
Um am Ende aber auch nochmal auf das Ursprungsthema zurück zu kommen :
1. Trodat Printy 4911 mit individuellem Text. Bestellbar bei allen einschlägigen Onlinehändlern für Bürobedarf. Lieferzeit ca. 4 Tage wenn man selber schnell die Bemusterung bestätigt.
2. Für die ARZ der KKen fallen jetzt viele Absetzungsgründe weg. Deshalb würde ich jedem raten die IK auf der Vorderseite einzutragen. Es sei denn man hat Bock auf unsinnige Diskussionen.
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Sabine Vollmers schrieb:
Wenn man mit der RZH abrechnet muss vorne und hinten die IK-Nummer drauf. Die Rezeptgebühr möchten sie vorne in das freie Feld über dem Arztstempel haben. Laut Telefonat vom 19.01.21 mit RZH. Am besten, man fragt bei seiner Abrechnungsstelle nach, die unterscheiden sich da wohl ein wenig.
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