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an zwei Praxisstandorten. Neben
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Krankheitsbedingt habe ich die letzten zwei Jahre nur sporadisch gearbeitet, deshalb habe ich eine Frage zu den neuen BG - Verordnungsformularen der Physiotherapie: sind diese jetzt ohne Stempel der Einrichtung gültig?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö, Arzt- bzw. Einrichtungsstempel ist weiterhin obligatorisch.
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Jan Herrmann schrieb:
Irgendwo auf die Rückseite stempeln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Hä? Der Arzt- bzw. Klinikstempel auf der Rückseite? Wir brauchen nicht stempeln, Datum und Unterschrift genügt.
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michaelkarl schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die alten VO s die ich erhielt waren immer gestempelt. Wahrscheinlich ging ich deswegen davon aus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaelkarl Sie müssen ja auch zwingend vom BG-Arzt oder Klinik gestempelt sein. Da gibt es keinen Unterschied zu den GKV-Rezepte. Nun kann der Stempel aber heutzutage natürlich auch direkt aus der Software heraus gedruckt werden.
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Nicole Seng schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe auch eine BG Verordnung, wo auf der Vorderseite der Name, die Anschrift und die Telefonnummer aus der Software heraus drauf gedruckt ist. Bisher war die Arztunterschrift immer im Original drauf. Bei der jetzigen Folgeverordnung ist die Unterschrift auch nur digital und somit drauf gedruckt. Ich denke das ist nicht korrekt. Habe bereits die Kostenzusage von der BG ,weil Langzeitverordnung...meine Nachfrage zu der Unterschrift per Mail blieb von Seiten der BG bisher unbeantwortet. Wo kann ich mich noch rückversichern?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nicole Seng Digitale Unterschriften haben wir inzwischen auch (auch bei den normale GKV-VO). Ist kein Problem, wird akzeptiert.
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michaelkarl schrieb:
Hallo!
Krankheitsbedingt habe ich die letzten zwei Jahre nur sporadisch gearbeitet, deshalb habe ich eine Frage zu den neuen BG - Verordnungsformularen der Physiotherapie: sind diese jetzt ohne Stempel der Einrichtung gültig?
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