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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Splitting neue Preise

Neues Thema
Splitting neue Preise
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N Jung
Vor 2 Wochen
Hallo ihr Lieben,

ich pflege gerade die neuen Preise zum 01.04.2021 ein und habe eine Frage bezüglich des Splittings. Gilt für alle (Primär & Ersatz) Splitting nach Rezeptdatum? Oder hat irgendwer Splitting nach Leistungsdatum? Wir sind in NRW, Westfalen-Lippe. Ich blick nicht mehr durch 🙈

Danke schonmal für die Hilfe grinning
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• ronjane
Hallo ihr Lieben, ich pflege gerade die neuen Preise zum 01.04.2021 ein und habe eine Frage bezüglich des Splittings. Gilt für alle (Primär & Ersatz) Splitting nach Rezeptdatum? Oder hat irgendwer Splitting nach Leistungsdatum? Wir sind in NRW, Westfalen-Lippe. Ich blick nicht mehr durch 🙈 Danke schonmal für die Hilfe [emoji]grinning[/emoji]
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N Jung schrieb:

Hallo ihr Lieben,

ich pflege gerade die neuen Preise zum 01.04.2021 ein und habe eine Frage bezüglich des Splittings. Gilt für alle (Primär & Ersatz) Splitting nach Rezeptdatum? Oder hat irgendwer Splitting nach Leistungsdatum? Wir sind in NRW, Westfalen-Lippe. Ich blick nicht mehr durch 🙈

Danke schonmal für die Hilfe grinning

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Kitane
Vor 2 Wochen
RVO splitten,VDEk erst ab 1.4. Austellungsdatum berechnen. Landwirtschaftliche KK auch wie VDEK
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RVO splitten,VDEk erst ab 1.4. Austellungsdatum berechnen. Landwirtschaftliche KK auch wie VDEK
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Kitane schrieb:

RVO splitten,VDEk erst ab 1.4. Austellungsdatum berechnen. Landwirtschaftliche KK auch wie VDEK

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silvia43
Vor 2 Wochen
Ich dachte wir haben bundeseinheitliche Preise! Dennoch RVO preise splitten? VdeK Priese gelten bei Rezepten Ausstellungsdatum 1.4.2021
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Ich dachte wir haben bundeseinheitliche Preise! Dennoch RVO preise splitten? VdeK Priese gelten bei Rezepten Ausstellungsdatum 1.4.2021
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Friedrich Merz
Vor 2 Wochen
@silvia43 Die Preise sind bundeseinheitlich gleich - die Splittingregeln richten sich allerdings nach den aktuell (noch) gültigen Rahmenverträgen und sind daher mitunter regional sehr unterschiedlich.

Frohe Ostern und liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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• die neue
[mention]silvia43[/mention] Die Preise sind bundeseinheitlich gleich - die Splittingregeln richten sich allerdings nach den aktuell (noch) gültigen Rahmenverträgen und sind daher mitunter regional sehr unterschiedlich. Frohe Ostern und liebe Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

@silvia43 Die Preise sind bundeseinheitlich gleich - die Splittingregeln richten sich allerdings nach den aktuell (noch) gültigen Rahmenverträgen und sind daher mitunter regional sehr unterschiedlich.

Frohe Ostern und liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz

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ronjane
Vor 2 Wochen
@Friedrich Merz Dachte der neue rahmenvertrag soll am 1.4 in Kraft treten...
Dieses "mauern" der kassen nervt
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[mention]Friedrich Merz[/mention] Dachte der neue rahmenvertrag soll am 1.4 in Kraft treten... Dieses "mauern" der kassen nervt
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ronjane schrieb:

@Friedrich Merz Dachte der neue rahmenvertrag soll am 1.4 in Kraft treten...
Dieses "mauern" der kassen nervt

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silvia43
Vor 2 Wochen
@ronjane Du hast es nicht verstanden, der neue Rahmenvertrag gilt ab 1.4. aber ohne Gebührenanpassungen und Leistungsbeschreibungen. Die Gebühren die jetzt mit1,5 % erhöht werden sind nicht die gewünschten Erhöhungen der Verbände sondern nur das was uns die Kassen jetzt zugestehen. Das was die Verbände und die Therapeuten wollen ist immer noch in Verhandlungen.
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[mention]ronjane[/mention] Du hast es nicht verstanden, der neue Rahmenvertrag gilt ab 1.4. aber ohne Gebührenanpassungen und Leistungsbeschreibungen. Die Gebühren die jetzt mit1,5 % erhöht werden sind nicht die gewünschten Erhöhungen der Verbände sondern nur das was uns die Kassen jetzt zugestehen. Das was die Verbände und die Therapeuten wollen ist immer noch in Verhandlungen.
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silvia43 schrieb:

@ronjane Du hast es nicht verstanden, der neue Rahmenvertrag gilt ab 1.4. aber ohne Gebührenanpassungen und Leistungsbeschreibungen. Die Gebühren die jetzt mit1,5 % erhöht werden sind nicht die gewünschten Erhöhungen der Verbände sondern nur das was uns die Kassen jetzt zugestehen. Das was die Verbände und die Therapeuten wollen ist immer noch in Verhandlungen.

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Horatio72
Vor 2 Wochen
Ich fang jetzt bestimmt nicht an 20 cent zu splitten.. das ist mir der ganze Aufwand nicht wert.
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• hamburg
• ronjane
Ich fang jetzt bestimmt nicht an 20 cent zu splitten.. das ist mir der ganze Aufwand nicht wert.
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Horatio72 schrieb:

Ich fang jetzt bestimmt nicht an 20 cent zu splitten.. das ist mir der ganze Aufwand nicht wert.

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W. Stangner
Vor 2 Wochen
@silvia43
Du hast es nicht verstanden; siehe dazu Stellungnahme des ZVK:
"Laut GKV-Spitzenverband gelten alte Rahmenverträge weiter
Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen informiert, dass die bisherigen
kassenindividuellen Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (alt) fortgelten.
Die neue Bundeshöchstpreisliste des GKV-Spitzenverbandes ist also eine Anlage zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen mit der AOK, BKK usw.. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen. Gilt laut aktueller Gebührenvereinbarung oder Rahmenvertrag mit der AOK aktuell zum Beispiel das Datum der ärztlichen Verordnung als Kriterium für die Abrechnung der neuen Preise, so können alle Verordnungen für Patienten der AOK, die ab dem 01. April 2021 ausgestellt werden, mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der aktuell gültige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. April 2021."
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• ronjane
[mention]silvia43[/mention] Du hast es nicht verstanden; siehe dazu Stellungnahme des ZVK: "Laut GKV-Spitzenverband gelten alte Rahmenverträge weiter Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen informiert, dass die bisherigen kassenindividuellen Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (alt) fortgelten. Die neue Bundeshöchstpreisliste des GKV-Spitzenverbandes ist also eine Anlage zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen mit der AOK, BKK usw.. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen. Gilt laut aktueller Gebührenvereinbarung oder Rahmenvertrag mit der AOK aktuell zum Beispiel das Datum der ärztlichen Verordnung als Kriterium für die Abrechnung der neuen Preise, so können alle Verordnungen für Patienten der AOK, die ab dem 01. April 2021 ausgestellt werden, mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der aktuell gültige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. April 2021."
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W. Stangner schrieb:

@silvia43
Du hast es nicht verstanden; siehe dazu Stellungnahme des ZVK:
"Laut GKV-Spitzenverband gelten alte Rahmenverträge weiter
Der GKV-Spitzenverband hat seine Mitgliedskassen informiert, dass die bisherigen
kassenindividuellen Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (alt) fortgelten.
Die neue Bundeshöchstpreisliste des GKV-Spitzenverbandes ist also eine Anlage zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen mit der AOK, BKK usw.. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen. Gilt laut aktueller Gebührenvereinbarung oder Rahmenvertrag mit der AOK aktuell zum Beispiel das Datum der ärztlichen Verordnung als Kriterium für die Abrechnung der neuen Preise, so können alle Verordnungen für Patienten der AOK, die ab dem 01. April 2021 ausgestellt werden, mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der aktuell gültige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. April 2021."

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ronjane
Vor einer Woche
@silvia43 das habe ich verstanden. ich meine diese 1,5 Prozent Gebührenerhöhung muss man aber splitten - nach den alten Regeln - das verstehe ich nicht. Warum macht man nicht bundesweit, ab 1.4 und fertig.
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[mention]silvia43[/mention] das habe ich verstanden. ich meine diese 1,5 Prozent Gebührenerhöhung muss man aber splitten - nach den alten Regeln - das verstehe ich nicht. Warum macht man nicht bundesweit, ab 1.4 und fertig.
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ronjane schrieb:

@silvia43 das habe ich verstanden. ich meine diese 1,5 Prozent Gebührenerhöhung muss man aber splitten - nach den alten Regeln - das verstehe ich nicht. Warum macht man nicht bundesweit, ab 1.4 und fertig.

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silvia43 schrieb:

Ich dachte wir haben bundeseinheitliche Preise! Dennoch RVO preise splitten? VdeK Priese gelten bei Rezepten Ausstellungsdatum 1.4.2021

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WinnieE
Vor einer Woche
Stichtagregelung Westfalen-Lippe nach derzeit gültigem Alten RV:
RVO > mindestens 1 Behandlung im neuen Preislistenzeitraum = neue Preisliste für alle Behandlungen
VDEK + LKK > Verordnungsdatum ausschlaggebend
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• Leni C.
• N Jung
Stichtagregelung Westfalen-Lippe nach derzeit gültigem Alten RV: RVO > mindestens 1 Behandlung im neuen Preislistenzeitraum = neue Preisliste für alle Behandlungen VDEK + LKK > Verordnungsdatum ausschlaggebend
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N Jung
Vor einer Woche
Splitting muss doch gar nicht erfolgen oder habe ich das nicht richtig verstanden?
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Splitting muss doch gar nicht erfolgen oder habe ich das nicht richtig verstanden?
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N Jung schrieb:

Splitting muss doch gar nicht erfolgen oder habe ich das nicht richtig verstanden?

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Jan Herrmann
Vor einer Woche
@N Jung Genau, zu allem was den Kassen mehr Geld kostet, wird man nicht gezwungen.
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[mention]N Jung[/mention] Genau, zu allem was den Kassen mehr Geld kostet, wird man nicht gezwungen.
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Jan Herrmann schrieb:

@N Jung Genau, zu allem was den Kassen mehr Geld kostet, wird man nicht gezwungen.

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N Jung
Vor 6 Tagen
Ne warte so meine ich das nicht @Jan Herrmann . Wenn bei den RVO doch nur 1 Behandlung im neuen Zeitraum liegen muss, dann krieg ich doch schon für das gesamte Rezept den neuen Satz. Oder hab ichs wirklich falsch vesrtanden?
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Ne warte so meine ich das nicht [mention]Jan Herrmann[/mention] . Wenn bei den RVO doch nur 1 Behandlung im neuen Zeitraum liegen muss, dann krieg ich doch schon für das gesamte Rezept den neuen Satz. Oder hab ichs wirklich falsch vesrtanden?
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N Jung schrieb:

Ne warte so meine ich das nicht @Jan Herrmann . Wenn bei den RVO doch nur 1 Behandlung im neuen Zeitraum liegen muss, dann krieg ich doch schon für das gesamte Rezept den neuen Satz. Oder hab ichs wirklich falsch vesrtanden?

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mosaik
Vor 6 Tagen
@N Jung
das hängt einzig und alleine von dem alten Rahmenvertrag ab. In z.B. Nordrhein wollen die RVOs es exakt wissen: Datum bis zum 31.3. alter Preis, Datum nach dem 1.4. neuer Preis.

Viele Grüße
Monika
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• die neue
• N Jung
[mention]N Jung[/mention] das hängt einzig und alleine von dem alten Rahmenvertrag ab. In z.B. Nordrhein wollen die RVOs es exakt wissen: Datum bis zum 31.3. alter Preis, Datum nach dem 1.4. neuer Preis. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

@N Jung
das hängt einzig und alleine von dem alten Rahmenvertrag ab. In z.B. Nordrhein wollen die RVOs es exakt wissen: Datum bis zum 31.3. alter Preis, Datum nach dem 1.4. neuer Preis.

Viele Grüße
Monika

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WinnieE schrieb:

Stichtagregelung Westfalen-Lippe nach derzeit gültigem Alten RV:
RVO > mindestens 1 Behandlung im neuen Preislistenzeitraum = neue Preisliste für alle Behandlungen
VDEK + LKK > Verordnungsdatum ausschlaggebend

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N Jung
Vor einer Woche
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!
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Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!
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N Jung schrieb:

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!

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Alex Moro
Vor 6 Tagen
macht euch nicht zuviel stress. im zweifelsfall ab dem 1.4.
die 1,5% werdens nicht groß ausmachen ;)
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macht euch nicht zuviel stress. im zweifelsfall ab dem 1.4. die 1,5% werdens nicht groß ausmachen ;)
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Alex Moro schrieb:

macht euch nicht zuviel stress. im zweifelsfall ab dem 1.4.
die 1,5% werdens nicht groß ausmachen ;)

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Finne
Vor 6 Tagen
Splitting aufgrund dieser paar Cents?? Haha, wer auf diese Idee kommt muss es nö..... Physiotherapeut sein.
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Splitting aufgrund dieser paar Cents?? Haha, wer auf diese Idee kommt muss es nö..... Physiotherapeut sein.
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DeafNut
Gestern
Jeder Cent sollte bei den Kassen abgerechnet werden, auch wenn sich das nicht für dich Lohnt. Für die Kassen rechnet sich aber wenn alle das nicht machen.
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• ronjane
Jeder Cent sollte bei den Kassen abgerechnet werden, auch wenn sich das nicht für dich Lohnt. Für die Kassen rechnet sich aber wenn alle das nicht machen.
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DeafNut schrieb:

Jeder Cent sollte bei den Kassen abgerechnet werden, auch wenn sich das nicht für dich Lohnt. Für die Kassen rechnet sich aber wenn alle das nicht machen.

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Finne schrieb:

Splitting aufgrund dieser paar Cents?? Haha, wer auf diese Idee kommt muss es nö..... Physiotherapeut sein.



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