Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
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Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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Ich bin noch auf dem Stand das die KG-ZNS-"Kinder"-Positionen (20708/20709) mit Vollendung des 17. Lebensjahres / dem 18. Geburtstag nicht mehr zutreffend sind und auf KG-ZNS-"Erwachsene" (20710/20711/20712) umzusteigen ist, allerdings nicht weil es irgendwo konkret so festgeschrieben wäre sondern weil die GKVen einheitlich der Meinung sind das die bevorzugte Behandlung von Kindern mit dem 18. Geburtstag entfällt.
x0708 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (KG-ZNS-Kinder nach Bobath)
x0710 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nach Bobath (KG-ZNS nach Bobath)
-> Link
Die Preislisten "hier" auf physio.de haben sich im Laufe des letzten halben Jahres verändert, der Beschreibungstext weicht von der bundeseinheitlichen Leistungsbeschreibung ab:
Pos.Nr.: 20708
Position: Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath
Pos.Nr.: 20710
Position: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath
-> https://www.physio.de/preislisten/index.php?mode=3&pos_nr=20708
-> https://www.physio.de/preislisten/index.php?mode=3&pos_nr=20710
...auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes ist noch das Heilmittelpositionsnummernverzeichnis von 2017 als aktuellste Fassung verlinkt; habe ich etwas verpasst und die Positionsbeschreibung wurde offiziell geändert/spezifiziert oder weiß physio.de schon mehr als alle anderen?
Persönlich würde ich es sehr begrüßen, die Frage nach der Anwendbarkeit von 20708/20710 endlich konkreter beantwortet zu bekommen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Guten Morgen, eine kurze Frage zur Klärung der Sachlage:
Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen, Stand: 27.11.2017
Leistungsbeschreibung nach physio.de
Ich bin noch auf dem Stand das die KG-ZNS-"Kinder"-Positionen (20708/20709) mit Vollendung des 17. Lebensjahres / dem 18. Geburtstag nicht mehr zutreffend sind und auf KG-ZNS-"Erwachsene" (20710/20711/20712) umzusteigen ist, allerdings nicht weil es irgendwo konkret so festgeschrieben wäre sondern weil die GKVen einheitlich der Meinung sind das die bevorzugte Behandlung von Kindern mit dem 18. Geburtstag entfällt.
x0708 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (KG-ZNS-Kinder nach Bobath)
x0710 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nach Bobath (KG-ZNS nach Bobath)
-> Link
Die Preislisten "hier" auf physio.de haben sich im Laufe des letzten halben Jahres verändert, der Beschreibungstext weicht von der bundeseinheitlichen Leistungsbeschreibung ab:
Pos.Nr.: 20708
Position: Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath
Pos.Nr.: 20710
Position: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath
-> https://www.physio.de/preislisten/index.php?mode=3&pos_nr=20708
-> https://www.physio.de/preislisten/index.php?mode=3&pos_nr=20710
...auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes ist noch das Heilmittelpositionsnummernverzeichnis von 2017 als aktuellste Fassung verlinkt; habe ich etwas verpasst und die Positionsbeschreibung wurde offiziell geändert/spezifiziert oder weiß physio.de schon mehr als alle anderen?
Persönlich würde ich es sehr begrüßen, die Frage nach der Anwendbarkeit von 20708/20710 endlich konkreter beantwortet zu bekommen :)
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Für die "alte" Formulierung habe ich klare Vereinbarungen ausgehandelt, das 20708 nach dem 18. Geburtstag nicht mehr erbracht/abgerechnet werden darf. Mangels konkreter Formulierung gehe ich halt in die Einzelverhandlung und beschaffe mir belastbare Aussagen nach denen ich meine Leistungen erbringe ("bis höherrangige einheitliche Regeln in Kraft treten").
Mit der "neuen" Formulierung wäre die alte Vereinbarung hinfällig, d.h. ich müsste ein paar Kassen anschreiben und darauf hinweisen das die alten Vereinbarungen durch konkreter formulierte höherrangige Dokumente obsolet geworden sind.
Konkret: nach den alten Beschreibungen und Vereinbarungen hat ein mit einer zentralen Bewegungsstörung geborener Mensch ab dem 18. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf eine Behandlung nach Ziffer 20708 - nach der Formulierung "hier" wäre 20708 auch nach dem 18. Geburtstag anwendbar da es sich auf eine vor Abschluss der Hirnreife erworbene Bewegungsstörung bezieht.
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, meine Frage ist ob ich eine höchstoffizielle konkretere Ausformulierung der Beschreibung zu den Leistungsziffern verpasst habe.
Für die "alte" Formulierung habe ich klare Vereinbarungen ausgehandelt, das 20708 nach dem 18. Geburtstag nicht mehr erbracht/abgerechnet werden darf. Mangels konkreter Formulierung gehe ich halt in die Einzelverhandlung und beschaffe mir belastbare Aussagen nach denen ich meine Leistungen erbringe ("bis höherrangige einheitliche Regeln in Kraft treten").
Mit der "neuen" Formulierung wäre die alte Vereinbarung hinfällig, d.h. ich müsste ein paar Kassen anschreiben und darauf hinweisen das die alten Vereinbarungen durch konkreter formulierte höherrangige Dokumente obsolet geworden sind.
Konkret: nach den alten Beschreibungen und Vereinbarungen hat ein mit einer zentralen Bewegungsstörung geborener Mensch ab dem 18. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf eine Behandlung nach Ziffer 20708 - nach der Formulierung "hier" wäre 20708 auch nach dem 18. Geburtstag anwendbar da es sich auf eine vor Abschluss der Hirnreife erworbene Bewegungsstörung bezieht.
Die Konsequenz ist, ob die Pos. nummer bei >18 angewendet werden kann oder nicht.
Erst dann kannst du ja entscheiden, ob DU hier was verpasst hast :blush:
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FFGG schrieb:
Na dann habe ich ja recht mit meiner Frage. Man kann es auch im nichtjuristen Deutsch ausdrücken.
Die Konsequenz ist, ob die Pos. nummer bei >18 angewendet werden kann oder nicht.
Erst dann kannst du ja entscheiden, ob DU hier was verpasst hast :blush:
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Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Ist deine Frage, ob die Pos. auch bei Pat > 18 anwendbar sind?
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