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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt es den spätesten Behandlungsbeginn bei der neuesten HMR nicht mehr?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei der alten HMR konnten es aber 2,3,4 Monate sein!
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Jan Herrmann schrieb:
Begründen muss der Arzt da meines Wissens gar nichts.
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Herbert schrieb:
Denke grundlegend 28 Tage, es sei denn, der Arzt begründet früheren Beginn auf VO.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und vorher war es doch länger, oder?
auch 3 Monate später. Das geht nicht mehr.
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Susulo schrieb:
Vorher war es eigentlich nur 14 Tage gültig, wegen Corona dann 28. Der Arzt konnte aber einen beliebigen spätesten Termin eintragen, z.B
auch 3 Monate später. Das geht nicht mehr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, danke für die Information. So hatte ich es auch in Erinnerung.
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Ligamentum schrieb:
Aber bitte auch auf "Dringlicher Behandlungsbedarf" achten. Wenn das angekreuzt ist: 14 Tage spätester Behandungsbeginn!
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Susulo schrieb:
Gibt es nicht mehr. Du hast 28 Tage Zeit, die VO zu beginnen, dann ist sie ungültig. Keine Ausnahmen.
Wir können die Wartezeit auf einen Therapieplatz inzwischen nur noch in Quartalen angeben.
D. h. der Arzt behält die Verordnung in seiner Akte und wenn wir den Startschuss geben, dann wird aktuell ausgestellt. Auf diese Weise wird jeder Patient formal fristgerecht behandelt. Somit bleiben die Potemkinschen Dörfer stehen oder werden ggf. noch saniert und erweitert.
Das war so, ist so und soll auch politisch gewollt so bleiben.
Das Reizwort Unterversorgung ist ein Tabu.
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regiologo schrieb:
Wozu die Aufregung ?
Wir können die Wartezeit auf einen Therapieplatz inzwischen nur noch in Quartalen angeben.
D. h. der Arzt behält die Verordnung in seiner Akte und wenn wir den Startschuss geben, dann wird aktuell ausgestellt. Auf diese Weise wird jeder Patient formal fristgerecht behandelt. Somit bleiben die Potemkinschen Dörfer stehen oder werden ggf. noch saniert und erweitert.
Das war so, ist so und soll auch politisch gewollt so bleiben.
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