Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kitane schrieb:
Darf ich es , in Absprache mit dem Arzt ergänzen, oder muss der Arzt es ändern mit Stempel und Unterschrift.
Darf ich es , in Absprache mit dem Arzt ergänzen, oder muss der Arzt es ändern mit Stempel und Unterschrift.
Wenn diese Änderung in deinem Rahmenvertrag steht geht das so. Das ist von Kasse und Bundesland unterschiedlich.
Beim VdEK geht das bundesweit, es wird aber auf der Rückseite des RZ ein Begründung verlangt warum diese Änderung. Zunehmend wird ohne die Begründung abgesetzt. Diese Änderung mache ich immer per Fax oder direkt durch die Arztpraxis im Original.
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Es geht um eine BKK. Die VO ist vom 26.2. Das vorherige Rezept endete am 6.3. Heute kam die VO per Post. Es wurde nicht weiterbehandelt. Arzt hat den spät. Behandlungsbeginn auf den 19.3. gesetzt, weil vorher kein Termin frei
Ist. Eine plausible Begründung gibt es aber nicht Arzt ist nicht im Urlaub. Was können wir der Pat raten? Es geht um einen HB.Pat kann nicht zur Arztpraxis
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Kitane schrieb:
Vielen Dank. Wie sind in NiederSachsen.
Es geht um eine BKK. Die VO ist vom 26.2. Das vorherige Rezept endete am 6.3. Heute kam die VO per Post. Es wurde nicht weiterbehandelt. Arzt hat den spät. Behandlungsbeginn auf den 19.3. gesetzt, weil vorher kein Termin frei
Ist. Eine plausible Begründung gibt es aber nicht Arzt ist nicht im Urlaub. Was können wir der Pat raten? Es geht um einen HB.Pat kann nicht zur Arztpraxis
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Susulo schrieb:
Wenn vorher kein Termin frei war, dann hast du doch schon eine Begründung: späterer Beginn wegen Warteliste/Fachkräftemangel. Sollen die KK ruhig 500 mal am Tag zu lesen kriegen.
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Leni C. schrieb:
Wenn der Arzt schon den spätesten Behandlungsbeginn eingetragen hat ist das doch i.O. . Dann brauchst du keine Begründung dazu schreiben . Dafür ist doch das Feld .
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Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 14.3.19 16:22:
Darf ich es , in Absprache mit dem Arzt ergänzen, oder muss der Arzt es ändern mit Stempel und Unterschrift.
Wenn diese Änderung in deinem Rahmenvertrag steht geht das so. Das ist von Kasse und Bundesland unterschiedlich.
Beim VdEK geht das bundesweit, es wird aber auf der Rückseite des RZ ein Begründung verlangt warum diese Änderung. Zunehmend wird ohne die Begründung abgesetzt. Diese Änderung mache ich immer per Fax oder direkt durch die Arztpraxis im Original.
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idefix- schrieb:
Um auf der sicheren Seite zu sen, faxen wir die Rezepte grundsätzlich zum Arztzum ändern. Begründung ist bei uns, das vorher nicht begonnen werden kann/konnte. Am Tag sind das zur Zeit ca. 20 Rezepte die gefaxt werden.
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