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geht das ? Eine Verordnung sofort außerhalb des Regelfalls mit der Begründung "Besonderer Verordnungsbedarf nach §106 ?
Es gab keine vorherige Verordnung von diesem Arzt.
Diese ist jetzt ausgestellt mit WS2a und R42.
Liebe Grüße
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jonauti schrieb:
Hallo und guten Morgen,
geht das ? Eine Verordnung sofort außerhalb des Regelfalls mit der Begründung "Besonderer Verordnungsbedarf nach §106 ?
Es gab keine vorherige Verordnung von diesem Arzt.
Diese ist jetzt ausgestellt mit WS2a und R42.
Liebe Grüße
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Wäre es grundsätzlich
möglich, dass der Patient mit unter 70 bei seiner Diagnose im BVB rausfällt und ein Antrag auf LHMB gestellt und genehmigt wurde (obwohl die Diagnose nicht gelistet ist)?
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Ingo Friedrich schrieb:
@Tempelritter:
Wäre es grundsätzlich
möglich, dass der Patient mit unter 70 bei seiner Diagnose im BVB rausfällt und ein Antrag auf LHMB gestellt und genehmigt wurde (obwohl die Diagnose nicht gelistet ist)?
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Ingo Friedrich schrieb:
.
@Tempelritter:
Wäre es grundsätzlich
möglich, dass der Patient mit unter 70 bei seiner Diagnose im BVB rausfällt und ein Antrag auf LHMB gestellt und genehmigt wurde (obwohl die Diagnose nicht gelistet ist)?
Das ist möglich.
"Ist Ihre Erkrankung auf keiner der beiden Diagnoselisten genannt, kann es dennoch sein, dass aufgrund der dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Die Ärztin/der Arzt kann in diesem Fall eine entsprechende Verordnung mit einer Begründung ausstellen.Aus dieser muss hervorgehen, dass eine mit der Diagnoseliste vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt und deshalb die Notwendigkeit einer fortlaufenden Heilmitteltherapie über mindestens ein Jahr besteht. Diese kann sich auch aus der Summe einzelner Erkrankungen ergeben."
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Xela schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 24.1.20 21:28:
@Tempelritter:
Wäre es grundsätzlich
möglich, dass der Patient mit unter 70 bei seiner Diagnose im BVB rausfällt und ein Antrag auf LHMB gestellt und genehmigt wurde (obwohl die Diagnose nicht gelistet ist)?
Das ist möglich.
"Ist Ihre Erkrankung auf keiner der beiden Diagnoselisten genannt, kann es dennoch sein, dass aufgrund der dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Die Ärztin/der Arzt kann in diesem Fall eine entsprechende Verordnung mit einer Begründung ausstellen.Aus dieser muss hervorgehen, dass eine mit der Diagnoseliste vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt und deshalb die Notwendigkeit einer fortlaufenden Heilmitteltherapie über mindestens ein Jahr besteht. Diese kann sich auch aus der Summe einzelner Erkrankungen ergeben."
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Ich bin weder verpflichtet, die Plausibilität einer Begründung für eine VadR zu prüfen (nur die Existenz), noch die Behandlungshistorie, die außerhalb meiner Praxis stattgefunden hat. Daher interessiert es mich üblicherweise nicht, wenn ich direkt mit einer VadR anfange.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Woher soll ich wissen, in welcher Praxis der Patient bereits war, bevor er durch meine Tür getreten ist?
Ich bin weder verpflichtet, die Plausibilität einer Begründung für eine VadR zu prüfen (nur die Existenz), noch die Behandlungshistorie, die außerhalb meiner Praxis stattgefunden hat. Daher interessiert es mich üblicherweise nicht, wenn ich direkt mit einer VadR anfange.
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
Nein das geht nicht, BVB und dazu gehört R42 muss den Regefall durchlaufen. Nur LHMB kann sofort adR beginnen, Quelle HMR.
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