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Durbach - Baden-Württemberg

Die MEDICLIN Staufenburg Klinik ist
eine Fachklinik für Innere Medizin
und Onkologie mit den
Fachabteilungen für Onkologie /
Urologie, für Orthopädie, für
Diabetologie (DDG Zertifizierung
als Diabetes Exzellenzzentrum),
für Nephrologie und für
Adipositas. In einem
speziellen Schwerpunktzentrum
„Diabetes - Niere –
Adipositas“ werden die
Zusammenhänge dieser Erkrankungen,
die oft gemeinsam auftreten,
berücksichtigt. Die Klinik
verfügt über 288 Betten und
beschäftigt rund 200 Mit...
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Selbstzahlerin trotz Kassenrezept, private Rechnung möglich?
Es gibt 2 Beiträge
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news-for-me
27.01.2013 18:12
Hallo ihr Lieben,

im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:

Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.

Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?

Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:

LG
nfm
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Hallo ihr Lieben, im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry: Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush: Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept. Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen? Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal: VIELEN DANK für eure Hilfe :wink: LG nfm
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news-for-me schrieb:

Hallo ihr Lieben,

im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:

Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.

Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?

Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:

LG
nfm

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Holzwurm
27.01.2013 18:44
Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen.
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.

Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.

Liebe Grüße

Holzwurm

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Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen. Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen. Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG. Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme. Liebe Grüße Holzwurm
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Holzwurm schrieb:

Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen.
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.

Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.

Liebe Grüße

Holzwurm



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