Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
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Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
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news-for-me schrieb:
Hallo ihr Lieben,
im Archiv fand ich zu meiner Frage leider keine Antwort :angry:
Somit bitte ich euch um Rat/Hilfe :blush:
Ich habe eine Privatpraxis, aber ab u an kommt auch der ein oder andere Kassenpatient zu mir. I.d.R. mit einem Privatrezept, aber diesmal habe ich eine Patientin, die weiß, dass ich nur eine Privatpraxis habe u meinen Kurs selber bezahlen möchte, mit dem regülären Kassenrezept.
Kann ich ihr nun eine Rechnung auf diese Kassenverordnung ausstellen oder muss sie diesbezüglich nochmal extra zu ihrem Arzt, um eine "neutrale"/Privat- Verordnung zu bekommen?
Ich hoffe auf euch u schreibe schon mal:
VIELEN DANK für eure Hilfe :wink:
LG
nfm
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Ich würde sagen, das dieses Rezept zur Rechnungsstellung o.k. ist. Habe auch hin und wieder Patienten, die unbedingt bei mir behandelt werden wollen und mit einem Kassenrezept in meiner Privatpraxis vorsprechen.
Ich kläre diese dann ganz klar auf, das Sie die Kosten nicht von der KV erstattet bekommen werden, wir aber durch das vorliegende Rezept auf die Umsatzsteuer herumkommen.
Für mich / uns bedeutet dieses Rezept außerdem Absicherung bzgl. § 1 HPG.
Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Holzwurm
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