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Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
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Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Wir sind Selbstabrechner mit Theorg und haben heute 2 Absetzungen bekommen von Rezepten die über Weihnachten unterbrochen wurden. Leider habe ich vergessen hinten die Begründung drauf zu schreiben, Feiertage , Praxis geschlossen. Es wurden die 19 Tage bei der AOK überschritten. In das DFÜ Protokoll habe ich es geschrieben. Nun Anruf bei der Kasse , sie sagte mir, dass sie keinen Zugriff auf das Protokoll hätten und sich das auch keiner anschauen würde, wolle aber nochmal mit dem Vorgesetzten sprechen. Warum schreiben wir etwas rein,wenn es niemand liest oder nicht abrechnungsrelevant ist. LG
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Kitane schrieb:
Liebe Kollegen,
Wir sind Selbstabrechner mit Theorg und haben heute 2 Absetzungen bekommen von Rezepten die über Weihnachten unterbrochen wurden. Leider habe ich vergessen hinten die Begründung drauf zu schreiben, Feiertage , Praxis geschlossen. Es wurden die 19 Tage bei der AOK überschritten. In das DFÜ Protokoll habe ich es geschrieben. Nun Anruf bei der Kasse , sie sagte mir, dass sie keinen Zugriff auf das Protokoll hätten und sich das auch keiner anschauen würde, wolle aber nochmal mit dem Vorgesetzten sprechen. Warum schreiben wir etwas rein,wenn es niemand liest oder nicht abrechnungsrelevant ist. LG
ja das stimmt. Momentan ist das Papierrezept die Abrechnungsgrundlage, eDL oder andere Daten dienen nur der Sammlung von Daten für das ARZ.
Somit korrekt abgesetzt, da nicht begründet.
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Die AOK hat korrekt gehandelt. Jetzt. Aber: wer sagt denn, dass wir das Rezept nicht zurückerhalten dürfen, dieses dann korrigieren und erneut einschicken dürfen? Zumal es sich hierbei nicht um die Rezeptprüfung handelt.
Trotz Prüfpflicht: es steht nirgendwo in Zement gemeisselt, dass man übersehene Fehler nicht korrigieren (lassen) kann und für dann einwandfreie Rezepte sein Geld erhält. Wie das bei Geschäftspartneren auf Augenhöhe selbstverständlich sein sollte.
In 5-10 Jahren kann ich euch mehr dazu sagen, wenn diese, meine Gerechtigkeitsvorstellung durch die Gerichte durch ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
.....und genau da liegt die Krux.
Die AOK hat korrekt gehandelt. Jetzt. Aber: wer sagt denn, dass wir das Rezept nicht zurückerhalten dürfen, dieses dann korrigieren und erneut einschicken dürfen? Zumal es sich hierbei nicht um die Rezeptprüfung handelt.
Trotz Prüfpflicht: es steht nirgendwo in Zement gemeisselt, dass man übersehene Fehler nicht korrigieren (lassen) kann und für dann einwandfreie Rezepte sein Geld erhält. Wie das bei Geschäftspartneren auf Augenhöhe selbstverständlich sein sollte.
In 5-10 Jahren kann ich euch mehr dazu sagen, wenn diese, meine Gerechtigkeitsvorstellung durch die Gerichte durch ist.
Viele Grüße
Monika
Auf der AOK Internetseite steht worauf du achten musst das es nicht abgesetzt wird.
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weiß56 schrieb:
Dieses Gesetz gilt nicht für die AOK, die machen Ihre eigenen Gesetze.
Auf der AOK Internetseite steht worauf du achten musst das es nicht abgesetzt wird.
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FFGG schrieb:
Hallo,
ja das stimmt. Momentan ist das Papierrezept die Abrechnungsgrundlage, eDL oder andere Daten dienen nur der Sammlung von Daten für das ARZ.
Somit korrekt abgesetzt, da nicht begründet.
Haben am Samstag netten Brief von AOK bekommen, mit Dank, das wir trotz Corona da sind.
Habe denen eine stinksaure email geschrieben, das Dank und Respekt für Geschäftspartner anders
aussieht. Gängeleien der letzten 20 Jahre hat ja gezeigt, was kranke Kassen von uns halten.
Heute kam ein Anruf, ich war wieder nicht nett.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Haben am Samstag netten Brief von AOK bekommen, mit Dank, das wir trotz Corona da sind.
Habe denen eine stinksaure email geschrieben, das Dank und Respekt für Geschäftspartner anders
aussieht. Gängeleien der letzten 20 Jahre hat ja gezeigt, was kranke Kassen von uns halten.
Heute kam ein Anruf, ich war wieder nicht nett.
Grüße KaBa
Liebe Grüße
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Katerchen schrieb:
Mir ist das auch schon passiert. Ich scan mir die Rezepte immer ein. Bei einer Absetzung druck ich mir das entsprechende Rezept aus, vermerke den Unterbrechungsgrund mit K oder F, Kürzel dazu und reich es erneut ein. Hab mein Geld bis jetzt immer bekommen ohne Probleme.
Liebe Grüße
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