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Ich möchte, nachdem ich momentan total unzufrieden mit meiner Abrechnungsfirma bin nun auch endlich den Weg zur Selbstabrechnung beschreiten.
Wo bekomme ich denn dazu einen Leitfaden ?
Ich hoffe so etwas gibt es ...
Danke für Eure Hilfe !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen!
Ich möchte, nachdem ich momentan total unzufrieden mit meiner Abrechnungsfirma bin nun auch endlich den Weg zur Selbstabrechnung beschreiten.
Wo bekomme ich denn dazu einen Leitfaden ?
Ich hoffe so etwas gibt es ...
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Susulo schrieb:
Siehe auch hier: https://www.physio.de/forum5/abrechnung/wechsel-zur-selbstabrechnung/8/174427/181828/page=2#msg-181828
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Wonderwoman schrieb:
Du brauchst eine Software dafür. Ohne geht gar nichts...
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Nein, geht auch ohne Software.
Dann solltest du aber schon auch gleich schreiben wie das gehen soll !!!
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mbone schrieb:
FFGG schrieb am 7.10.19 13:13:
Nein, geht auch ohne Software.
Dann solltest du aber schon auch gleich schreiben wie das gehen soll !!!
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Susulo schrieb:
Nun, ich denke FFGG meint Folgendes: Klar kannst du deine VO mit Hand beschriften und genauso an den Kostenträger schicken. Der KT ist dann allerdings berechtigt, bis zu 5% deines Honorars für den zusätzlichen Aufwand der Digitalisierung abzuziehen und du kannst mir glauben, dass diese 5 % komplett ausgeschöpft werden. Bei dieser Alternative bist du natürlich sowohl mit einem Abrechnungszentrum als auch mit Geld für eine software immer besser dran.
Par. 12.1 Vdek Physio-RV
Rahmenverträge und Vergütungslisten bei Heilmitteln
"Die durch die Nacherfassung entstehenden Kosten, werden den betroffenen Leistungserbringern von den Ersatzkassen durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5v.H. des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung zu vertreten hat."
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Xela schrieb:
Hmm. Wenn ich nachweise, dass meine 10 Rezepte im Monat mit 1500.- Umsatz nichts hergeben, um eine Software zu finanzieren, will ich den Richter sehen, der eine 5% Pauschale abnickt. Deswegen steht BIS ZU im Vertrag. Also grundsätzlich geht nur Papier... für lau.
Par. 12.1 Vdek Physio-RV
Rahmenverträge und Vergütungslisten bei Heilmitteln
"Die durch die Nacherfassung entstehenden Kosten, werden den betroffenen Leistungserbringern von den Ersatzkassen durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5v.H. des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung zu vertreten hat."
wieso sollten die KT 5% für die Digitalisierung verlangen? Ich könnte (nicht dass ich es tue) meine Rezepte per Hand beschriftet an den KT senden. Nichts anderes passiert bei einem ARZ. Da es noch keinen Zwang zue eDl gibt, sollte dies also kein Problem darstellen.
Wo also findet der verpflichtende Teil der Digitalisierung statt?
@mbone:
Früher hat man das so gemacht, vor dem Zeiten eines PCs. Karteikarten, handbeschrieben, eingereicht...
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FFGG schrieb:
@ Susulo:
wieso sollten die KT 5% für die Digitalisierung verlangen? Ich könnte (nicht dass ich es tue) meine Rezepte per Hand beschriftet an den KT senden. Nichts anderes passiert bei einem ARZ. Da es noch keinen Zwang zue eDl gibt, sollte dies also kein Problem darstellen.
Wo also findet der verpflichtende Teil der Digitalisierung statt?
@mbone:
Früher hat man das so gemacht, vor dem Zeiten eines PCs. Karteikarten, handbeschrieben, eingereicht...
Tatsächlich dachte ich aber dass selbst abrechnen grundsätzlich nur noch möglich ist wenn man die Daten auch elektronisch übermittelt.......aber ich lass mich da gerne belehren :wink:
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mbone schrieb:
Dass man das früher so gemacht hat weiß ich wohl
Tatsächlich dachte ich aber dass selbst abrechnen grundsätzlich nur noch möglich ist wenn man die Daten auch elektronisch übermittelt.......aber ich lass mich da gerne belehren :wink:
Zu Recht weist Xela auf "bis zu" hin. Jedoch gibt es bislang kein Urteil und auch keinen Richtwert.
Im Gegensatz zu euch, habe ich es mit einer Kollegin, die sehr wenig zur Abrg hatte mal ausprobiert. Ihr wurden 5% bei Gesamtwert 1600 abgezogen mit Hinweis auf den von mir zitierten Passus. Ja, sie hätte klagen müssen. Sie gat sich für ein ARZ entschieden.
Ich fände es super, wenn einer von euch das einklagen würde, denn die Verpfluchtung zur Elektronik ist nichts anderes als eine Jonorarkürzung.
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Susulo schrieb:
Also, FFGG, dann lies bitte in dem Link von Xela nach ? Im Logo Vettrag ist es Par 12 Abs 1 :
Nach § 302 Abs. 1 SGB V sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Kranken- kassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder ma- schinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Werden die Abrechnungen nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbarer Da- tenträger übermittelt, haben die Krankenkassen gem. § 303 Abs. 3 SGB V die Da- ten nachzuerfassen. Die durch die Nacherfassung entstehenden Kosten haben die Krankenkassen den betroffenen Leistungserbringern durch eine pauschale Rech- nungskürzung in Höhe von bis zu 5 v.H. des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen, falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwert- bare Datenübermittlung zu vertreten hat.
Zu Recht weist Xela auf "bis zu" hin. Jedoch gibt es bislang kein Urteil und auch keinen Richtwert.
Im Gegensatz zu euch, habe ich es mit einer Kollegin, die sehr wenig zur Abrg hatte mal ausprobiert. Ihr wurden 5% bei Gesamtwert 1600 abgezogen mit Hinweis auf den von mir zitierten Passus. Ja, sie hätte klagen müssen. Sie gat sich für ein ARZ entschieden.
Ich fände es super, wenn einer von euch das einklagen würde, denn die Verpfluchtung zur Elektronik ist nichts anderes als eine Jonorarkürzung.
...
Ich fände es super, wenn einer von euch das einklagen würde, denn die Verpfluchtung zur Elektronik ist nichts anderes als eine Jonorarkürzung.
Naja. Wenn man wirklich Bock auf eine Klage in der Sache hätte, könnte man den Spieß ja umdrehen. Die Kassen verlangen vom Arzt eine digitale VO-Aufnahme und gleichzeitig machen Sie nichts, dass das digital Erstellte auch digital an den Leistungserbringer kommt. Stattdessen kommt z.B ein A4 Zahnarztwisch ANALOG, um wieder digital verwandelt
kassenmundgerecht aufbereitet zu werden. Das ist Schildbürgerei. Diesen Mehraufwand (kassenbedingt und unhonoriert) könnte man mal klagetechnisch abklopfen.
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Xela schrieb:
Susulo schrieb am 8.10.19 08:47:
:unamused:
...
Ich fände es super, wenn einer von euch das einklagen würde, denn die Verpfluchtung zur Elektronik ist nichts anderes als eine Jonorarkürzung.
Naja. Wenn man wirklich Bock auf eine Klage in der Sache hätte, könnte man den Spieß ja umdrehen. Die Kassen verlangen vom Arzt eine digitale VO-Aufnahme und gleichzeitig machen Sie nichts, dass das digital Erstellte auch digital an den Leistungserbringer kommt. Stattdessen kommt z.B ein A4 Zahnarztwisch ANALOG, um wieder digital verwandelt
kassenmundgerecht aufbereitet zu werden. Das ist Schildbürgerei. Diesen Mehraufwand (kassenbedingt und unhonoriert) könnte man mal klagetechnisch abklopfen.
Liebe Xela, an meiner elenden Tipperei siehst du, wie schwer ich mir immer noch in der digitalisierten Welt tue. ...
Schön, dass du mich trotzdem verstanden hast. :thumbsdown:
Ich gebe dir in allem Recht. Nur macht es niemand.
Fände es absolut korrekt, wenn der elektronische Mehraufwand unsererseits eine Abrechnungsposition hätte.
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Susulo schrieb:
:smile:
Liebe Xela, an meiner elenden Tipperei siehst du, wie schwer ich mir immer noch in der digitalisierten Welt tue. ...
Schön, dass du mich trotzdem verstanden hast. :thumbsdown:
Ich gebe dir in allem Recht. Nur macht es niemand.
Fände es absolut korrekt, wenn der elektronische Mehraufwand unsererseits eine Abrechnungsposition hätte.
Das ist Schildbürgerei. Diesen Mehraufwand (kassenbedingt und unhonoriert) könnte man mal klagetechnisch abklopfen.
hau rein, wir stehen hinter dir ;)
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Alex Moro schrieb:
Xela schrieb am 8.10.19 09:17:
Das ist Schildbürgerei. Diesen Mehraufwand (kassenbedingt und unhonoriert) könnte man mal klagetechnisch abklopfen.
hau rein, wir stehen hinter dir ;)
Was bedeutet hier Abrechnungen? Reicht eine digitalisierte Zusammenfassung der Abrechnung oder sind hier auch alle Rezepte gemeint?
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FFGG schrieb:
Hmm, ich bin Physio und habe den Link in der Tat nicht gelesen.
Was bedeutet hier Abrechnungen? Reicht eine digitalisierte Zusammenfassung der Abrechnung oder sind hier auch alle Rezepte gemeint?
Hmm, ich bin Physio und habe den Link in der Tat nicht gelesen.
Was bedeutet hier Abrechnungen? Reicht eine digitalisierte Zusammenfassung der Abrechnung oder sind hier auch alle Rezepte gemeint?
Gehe davon aus, dass der Artikel wortwörtlich gleich auch bei euch so steht.
Gilt mittlerweile auch bei Apotheken und Sanitätshäusern und einfach allen, die ihr Geld von Berufs wegen von KK beziehen.
Du musst alle Daten verschlüsselt übertragen undzusätzlich die beschrifteten (wie auch immer) Verordnungen (sogenannte "Urbrlege") an den KT senden. Die elektronisch übermittelten Daten müssen mit dem Papier übereinstimmen. Bei Abweichungen -?Absetzung. Also ja, auch die Rezepte werden digital verschlüsselt.
Wie gesagt, natürlich "musst" du nicht, aber wer den KK am Ende 5 % schenkt ist selber schuld.
Sammelklage fände ich hier ganz toll!
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Susulo schrieb:
FFGG schrieb am 10.10.19 08:28:
Hmm, ich bin Physio und habe den Link in der Tat nicht gelesen.
Was bedeutet hier Abrechnungen? Reicht eine digitalisierte Zusammenfassung der Abrechnung oder sind hier auch alle Rezepte gemeint?
Gehe davon aus, dass der Artikel wortwörtlich gleich auch bei euch so steht.
Gilt mittlerweile auch bei Apotheken und Sanitätshäusern und einfach allen, die ihr Geld von Berufs wegen von KK beziehen.
Du musst alle Daten verschlüsselt übertragen undzusätzlich die beschrifteten (wie auch immer) Verordnungen (sogenannte "Urbrlege") an den KT senden. Die elektronisch übermittelten Daten müssen mit dem Papier übereinstimmen. Bei Abweichungen -?Absetzung. Also ja, auch die Rezepte werden digital verschlüsselt.
Wie gesagt, natürlich "musst" du nicht, aber wer den KK am Ende 5 % schenkt ist selber schuld.
Sammelklage fände ich hier ganz toll!
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FFGG schrieb:
Ok, vielen Dank. Habe es nachgelesen und du hast recht.
Bei Abweichungen -?Absetzung.
du hast die möglichkeit der korrektur bzw. korrekter datenübermittlung
und du wirst "normalerweise" anfangs mehr überprüft, gerade weils sich da die meisten fehler einschleichen.
abgesetzt wird eigentlich nur bei sachen, wie sie auch anderswo bei den abrechenzentren abgesetzt werden würden.
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Alex Moro schrieb:
Susulo schrieb am 10.10.19 10:56:
Bei Abweichungen -?Absetzung.
du hast die möglichkeit der korrektur bzw. korrekter datenübermittlung
und du wirst "normalerweise" anfangs mehr überprüft, gerade weils sich da die meisten fehler einschleichen.
abgesetzt wird eigentlich nur bei sachen, wie sie auch anderswo bei den abrechenzentren abgesetzt werden würden.
Jedenfalls bin ich froh, mittlerweile nur meine eigenen Fehler zu verantworten und nach jahrelanger Erfahrung mach ich eigentlich diesbezüglich keine mehr. Wie gesagt: Geld schneller da und mehr isses auch.
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Susulo schrieb:
Korrektur - ja, aber vermutlich zuerst kein Geld, oder? Ich hatte den Fall noch nicht, bei mir hat das bislang immer alles gestimmt, aber es war einer der Gründe, weshalb ich mich zur Selbstabrechnung entschieden habe: meinem Abrechnungszentrum ist das gelegentlich passiert, dass sie was anderes übermittelt haben (frag mich wie, normalerweise wird das Zeug doch eingescannt?) - und ich sah erst mal kein Geld. Das brachte mir dann immer Ärger mit dem ARZ, weil definitiv nicht nachvollziehbar, dass ich für deren Fehler haften soll. Hab da auch schon mal 40 Euro von der optica verlangt.
Jedenfalls bin ich froh, mittlerweile nur meine eigenen Fehler zu verantworten und nach jahrelanger Erfahrung mach ich eigentlich diesbezüglich keine mehr. Wie gesagt: Geld schneller da und mehr isses auch.
Korrektur - ja, aber vermutlich zuerst kein Geld, oder?
Wie gesagt: Geld schneller da und mehr isses auch.
1. logischerweise kein geld. ist aber eben keine absetzung gemäß motto "auf nimmer wiedersehen"
2. schneller nicht unbedingt, je nach dem was man mit arz vereinbart. man kann einen 24h-vertrag machen (gegen ordentlich prozente). und ja, mehr geld hat man dann dementsprechend, wenn man das arz als vermittler umgeht.
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Alex Moro schrieb:
Susulo schrieb am 10.10.19 22:18:
Korrektur - ja, aber vermutlich zuerst kein Geld, oder?
Wie gesagt: Geld schneller da und mehr isses auch.
1. logischerweise kein geld. ist aber eben keine absetzung gemäß motto "auf nimmer wiedersehen"
2. schneller nicht unbedingt, je nach dem was man mit arz vereinbart. man kann einen 24h-vertrag machen (gegen ordentlich prozente). und ja, mehr geld hat man dann dementsprechend, wenn man das arz als vermittler umgeht.
Die Daten der letzten 10 Jahre müssen wir doch als Praxis behalten-
z:B also die gesammelten eingescannten Verordnungen etc.
Verbleiben die etwa bei dem AZR und bei Rückfragen hofft man auf gute Zusammenarbeit ???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was passiert eigentlich nach der Trennung vom ARZ ?
Die Daten der letzten 10 Jahre müssen wir doch als Praxis behalten-
z:B also die gesammelten eingescannten Verordnungen etc.
Verbleiben die etwa bei dem AZR und bei Rückfragen hofft man auf gute Zusammenarbeit ???
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Patientenaufzeichnungen müssen grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt werden. Gescannte Rezepte nicht. Die benötigst du eher bei Absetzungen nach Jahren. Das solltest du mit dem ARZ klären.
MfG :)
hat er nicht, da er es nicht digital bekommt.Diese Software muß die Kasse den Ärzten und Threapeuten kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sies so entgegen nehmen wollen.Wir sind weder Prüfer( keine Ausbildung als Versicherungsfachangestellte, den HM Katalog studierend), ist in unserer Ausbildung nicht enthalten u.berufsfremde Tätigkeit und eben auch keine Scanner, ebenso Berufsbild untypisch........oh man
Manche VO hat 2-5 Abänderungen mit UA u.Arztstempel=manuell, weil die VOn VOR Behandlungsbeginn vorne und hinten nicht stimmt u.einfach so fehlerhaft nicht angenommen werden kann, viel Lauferei für den Patn.bevor er dann endlich seine Therapie bekommt und seinen Gutschein VO los wird/einlösen kann.........
Vielleicht kommen die Patn.irgendwann mal mit digitalisierten Gutscheinen zu uns und wir lösen sie ein, geben Behandlungsserien als Sozialabgabe ab oder bezahlen einfach gleich selbst mit reduzierten Kassenbeitrag, ohne daß v.Mitgliedsbeiträgen riesige Verwaltungstrakte gebaut werden.Der Beitragszahler sollte entscheiden wofür Beiträge verwendet werden.........sicher nicht für Verwaltung v.kürzungen seiner Leistungserbringer....
Wie mans dreht es ist rundum ein falscher Film der hier abläuft.Besser wir geben unsere Kassenzulassungen geschlossen ab und holen uns unsere Würde zurück.
Allen ein glückliches neues jahr und viele strahlende Menschen die aus unseren Händen hervorgehen.
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Luciana schrieb:
"...falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwert- bare Datenübermittlung zu vertreten hat."
hat er nicht, da er es nicht digital bekommt.Diese Software muß die Kasse den Ärzten und Threapeuten kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sies so entgegen nehmen wollen.Wir sind weder Prüfer( keine Ausbildung als Versicherungsfachangestellte, den HM Katalog studierend), ist in unserer Ausbildung nicht enthalten u.berufsfremde Tätigkeit und eben auch keine Scanner, ebenso Berufsbild untypisch........oh man
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Wie mans dreht es ist rundum ein falscher Film der hier abläuft.Besser wir geben unsere Kassenzulassungen geschlossen ab und holen uns unsere Würde zurück.
Allen ein glückliches neues jahr und viele strahlende Menschen die aus unseren Händen hervorgehen.
"...falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwert- bare Datenübermittlung zu vertreten hat."
hat er nicht, da er es nicht digital bekommt.Diese Software muß die Kasse den Ärzten und Threapeuten kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sies so entgegen nehmen wollen.Wir sind weder Prüfer( keine Ausbildung als Versicherungsfachangestellte, den HM Katalog studierend), ist in unserer Ausbildung nicht enthalten u.berufsfremde Tätigkeit und eben auch keine Scanner, ebenso Berufsbild untypisch........oh man
Manche VO hat 2-5 Abänderungen mit UA u.Arztstempel=manuell, weil die VOn VOR Behandlungsbeginn vorne und hinten nicht stimmt u.einfach so fehlerhaft nicht angenommen werden kann, viel Lauferei für den Patn.bevor er dann endlich seine Therapie bekommt und seinen Gutschein VO los wird/einlösen kann.........
Vielleicht kommen die Patn.irgendwann mal mit digitalisierten Gutscheinen zu uns und wir lösen sie ein, geben Behandlungsserien als Sozialabgabe ab oder bezahlen einfach gleich selbst mit reduzierten Kassenbeitrag, ohne daß v.Mitgliedsbeiträgen riesige Verwaltungstrakte gebaut werden.Der Beitragszahler sollte entscheiden wofür Beiträge verwendet werden.........sicher nicht für Verwaltung v.kürzungen seiner Leistungserbringer....
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Der größte Teil der Fehler ist das lückenhafte Halbwissen Derjenigen, die die Rezepte ausstellen. Bei mir hat sich die Investition in eine partnerschaftliche Kommunikation mit den Praxen gelohnt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Luciana schrieb am 29.12.19 22:38:
"...falls der Leistungserbringer die Gründe für die nicht maschinell verwert- bare Datenübermittlung zu vertreten hat."
hat er nicht, da er es nicht digital bekommt.Diese Software muß die Kasse den Ärzten und Threapeuten kostenlos zur Verfügung stellen, wenn sies so entgegen nehmen wollen.Wir sind weder Prüfer( keine Ausbildung als Versicherungsfachangestellte, den HM Katalog studierend), ist in unserer Ausbildung nicht enthalten u.berufsfremde Tätigkeit und eben auch keine Scanner, ebenso Berufsbild untypisch........oh man
Manche VO hat 2-5 Abänderungen mit UA u.Arztstempel=manuell, weil die VOn VOR Behandlungsbeginn vorne und hinten nicht stimmt u.einfach so fehlerhaft nicht angenommen werden kann, viel Lauferei für den Patn.bevor er dann endlich seine Therapie bekommt und seinen Gutschein VO los wird/einlösen kann.........
Vielleicht kommen die Patn.irgendwann mal mit digitalisierten Gutscheinen zu uns und wir lösen sie ein, geben Behandlungsserien als Sozialabgabe ab oder bezahlen einfach gleich selbst mit reduzierten Kassenbeitrag, ohne daß v.Mitgliedsbeiträgen riesige Verwaltungstrakte gebaut werden.Der Beitragszahler sollte entscheiden wofür Beiträge verwendet werden.........sicher nicht für Verwaltung v.kürzungen seiner Leistungserbringer....
Wie mans dreht es ist rundum ein falscher Film der hier abläuft.Besser wir geben unsere Kassenzulassungen geschlossen ab und holen uns unsere Würde zurück.
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Der größte Teil der Fehler ist das lückenhafte Halbwissen Derjenigen, die die Rezepte ausstellen. Bei mir hat sich die Investition in eine partnerschaftliche Kommunikation mit den Praxen gelohnt.
MfG :)
Der größte Teil der Fehler ist das lückenhafte Halbwissen Derjenigen, die die Rezepte ausstellen. Bei mir hat sich die Investition in eine partnerschaftliche Kommunikation mit den Praxen gelohnt.
MfG :)
:thumbsdown: du weißt das du es richtig gemacht hast wenn die MFA anruft und fragt was sie auf die VO schreiben soll :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 29.12.19 23:22:
Der größte Teil der Fehler ist das lückenhafte Halbwissen Derjenigen, die die Rezepte ausstellen. Bei mir hat sich die Investition in eine partnerschaftliche Kommunikation mit den Praxen gelohnt.
MfG :)
:thumbsdown: du weißt das du es richtig gemacht hast wenn die MFA anruft und fragt was sie auf die VO schreiben soll :)
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