Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
durch eine andere Physiotherapie-Seite bin ich auf einen Kommentar gestoßen, der mich zum Denken bringt...
Dort fragt ein Kollege, ob er EST nur mit einer Zusatzqualifikation MT oder so abrechnen kann und dass das Abrechnungszentrum am Telefon gesagt hat dafür bräuchte man ein Zertifikat und die Krankenkasse sagt, dass EST eine andere Abrechnungsposition zu EL ist die er erst genehmigen lassen muss und nur für Geräte mit galvanischen Strom für die Therapie bei Lähmungen gibt!
> Seit wann brauch ich eine Genehmigung für EL bzw. EST von der Krankenkasse bzw. woher will die Krankenkasse wissen welches Gerät
ich habe oder dafür brauche???
Danke u. schönes Wochenende, Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
durch eine andere Physiotherapie-Seite bin ich auf einen Kommentar gestoßen, der mich zum Denken bringt...
Dort fragt ein Kollege, ob er EST nur mit einer Zusatzqualifikation MT oder so abrechnen kann und dass das Abrechnungszentrum am Telefon gesagt hat dafür bräuchte man ein Zertifikat und die Krankenkasse sagt, dass EST eine andere Abrechnungsposition zu EL ist die er erst genehmigen lassen muss und nur für Geräte mit galvanischen Strom für die Therapie bei Lähmungen gibt!
> Seit wann brauch ich eine Genehmigung für EL bzw. EST von der Krankenkasse bzw. woher will die Krankenkasse wissen welches Gerät
ich habe oder dafür brauche???
Danke u. schönes Wochenende, Dora.
PS
Was ist EST?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
ohne Nachweis kein Abrechnung, ist doch ganz einfach.
PS
Was ist EST?
Also keine Genehmigung des Rezeptes sondern Zulassungsgenehmigung bei der Kasse
Viele Grüße
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seit wann braucht man für EST ein extra Genemigung?? Ich kenne kein Vertrag wo das d'rin steht. :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
es ist keine Genehmigung, aber wenn z. B. bei der Praxisabnahme kein ET-Gerät vorhanden war und das Gerät nachträglich angeschafft wurde, verlangen die Kassen (zumindest in BaWü) einen Nachweis über das passende Gerät bevor die Leistung abgrechnet werden kann.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
:thumbsdown:
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie immer: im Süden ticken die Uhren anders. :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
ist das bei euch anders? Kein Nachweis über ein geeignetes ET-Gerät, wenn es nachträglich angeschafft wurde?
Wir haben hier auch kein AOK BW. Mit unsere AOK gibt es so gut wie nie Probleme. :blush:
Die Prüfplicht ist ja auch in den südlichen Gefilden verursacht worden. :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö.
Wir haben hier auch kein AOK BW. Mit unsere AOK gibt es so gut wie nie Probleme. :blush:
Die Prüfplicht ist ja auch in den südlichen Gefilden verursacht worden. :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
OK, mit "unserer AOK" gibt es auch keine Probleme aber den Nachweis über ein geeignetes ET Gerät verlangen alle Kassen in BaWü. Ist echt krass welche Unterschiede es gibt.
Hatten wir alles, da Präventic uns das alles schon bei der Betreuung mitgeteilt hat.
Auch wenn es ein örtlicher Elekrtiker macht und das Prüfprotokoll ist nicht (beamtendeutsch) rechtsverbindlich und aussagekräftig ausgefüllt bzw er hat kein Formblatt dazu genommen, gibt es eine Nachprüfung vom RP KA, also nochmals 200 Euro.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Es hat ja nicht nur etwas mit der Zulassung des Gerätes durch die AOK zu tun. Es geht auch um die Einweisung des Personals und um das Gerätebuch sowie die MedGv Prüfung. Wir hatten vor einem Jahr eine Kontrolle des Regierungspräsidium KA (die haben jetzt die Funktion einer Prüfstelle übernommen...) und der entsprechende Beamte der anwesend war, wollte ALLES sehen, von der Zulassung bis zum Gerätebuch und der Einweisungsbestätigung der Angestellten sowie der MedGv Zulassung.
Hatten wir alles, da Präventic uns das alles schon bei der Betreuung mitgeteilt hat.
Auch wenn es ein örtlicher Elekrtiker macht und das Prüfprotokoll ist nicht (beamtendeutsch) rechtsverbindlich und aussagekräftig ausgefüllt bzw er hat kein Formblatt dazu genommen, gibt es eine Nachprüfung vom RP KA, also nochmals 200 Euro.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
gut das ist eine weitere Seite aber hier ging es um die "Genehmigung" zur Abrechnung mit der GKV. Ich finde das schon gut wenn die Kasse einen Nachweis verlangt sonst könnte ich die ET auch mit einerm 20€ Tensgerät von Lidl un Co. abgegeben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Kann man diese Genehmigung nicht in etwa vergleichen mit der Genehmigung für eine Zertifikatsbehandlung ? Neue Abrechnungsmethode , die vorher noch nicht von dieser Praxis bekannt war , ok von der Kasse bekommen und gut .
Aber für mich in Niedersachsen lag ich dann doch nicht so verkehrt dass ich keine zusätzliche Genehmigung brauche, da bei Praxiseröffung 2001 Elektrotherapie als Therapieform angegeben wurde!
Danke für die versch. Info´s, Dora.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich merke schon, die Handhabung ist teilweise wieder verschieden je nach Bundesland :angry:
Aber für mich in Niedersachsen lag ich dann doch nicht so verkehrt dass ich keine zusätzliche Genehmigung brauche, da bei Praxiseröffung 2001 Elektrotherapie als Therapieform angegeben wurde!
Danke für die versch. Info´s, Dora.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bridge01 schrieb:
EST ist Elektrostimulation und dafür braucht man eine extra Genehmigung, weil die Kassen überprüfen, ob man auch das dementsprechende Gerät hat. Außerdem ist es ein anderer Abrechnungsposten, man bekommt dafür mehr Geld.
Also keine Genehmigung des Rezeptes sondern Zulassungsgenehmigung bei der Kasse
Viele Grüße
Mein Profilbild bearbeiten