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Seit wann EST genemigen lassen -:]
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Anonymer Teilnehmer
25.04.2015 13:53
Hallo liebe Kollegen,

durch eine andere Physiotherapie-Seite bin ich auf einen Kommentar gestoßen, der mich zum Denken bringt...

Dort fragt ein Kollege, ob er EST nur mit einer Zusatzqualifikation MT oder so abrechnen kann und dass das Abrechnungszentrum am Telefon gesagt hat dafür bräuchte man ein Zertifikat und die Krankenkasse sagt, dass EST eine andere Abrechnungsposition zu EL ist die er erst genehmigen lassen muss und nur für Geräte mit galvanischen Strom für die Therapie bei Lähmungen gibt!

> Seit wann brauch ich eine Genehmigung für EL bzw. EST von der Krankenkasse bzw. woher will die Krankenkasse wissen welches Gerät
ich habe oder dafür brauche???



Danke u. schönes Wochenende, Dora.
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Hallo liebe Kollegen, durch eine andere Physiotherapie-Seite bin ich auf einen Kommentar gestoßen, der mich zum Denken bringt... Dort fragt ein Kollege, ob er EST nur mit einer Zusatzqualifikation MT oder so abrechnen kann und dass das Abrechnungszentrum am Telefon gesagt hat dafür bräuchte man ein Zertifikat und die Krankenkasse sagt, dass EST eine andere Abrechnungsposition zu EL ist die er erst genehmigen lassen muss und nur für Geräte mit galvanischen Strom für die Therapie bei Lähmungen gibt! > Seit wann brauch ich eine Genehmigung für EL bzw. EST von der Krankenkasse bzw. woher will die Krankenkasse wissen welches Gerät ich habe oder dafür brauche??? Danke u. schönes Wochenende, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

durch eine andere Physiotherapie-Seite bin ich auf einen Kommentar gestoßen, der mich zum Denken bringt...

Dort fragt ein Kollege, ob er EST nur mit einer Zusatzqualifikation MT oder so abrechnen kann und dass das Abrechnungszentrum am Telefon gesagt hat dafür bräuchte man ein Zertifikat und die Krankenkasse sagt, dass EST eine andere Abrechnungsposition zu EL ist die er erst genehmigen lassen muss und nur für Geräte mit galvanischen Strom für die Therapie bei Lähmungen gibt!

> Seit wann brauch ich eine Genehmigung für EL bzw. EST von der Krankenkasse bzw. woher will die Krankenkasse wissen welches Gerät
ich habe oder dafür brauche???



Danke u. schönes Wochenende, Dora.

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morpheus-06
25.04.2015 14:24
ohne Nachweis kein Abrechnung, ist doch ganz einfach.

PS
Was ist EST?
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ohne Nachweis kein Abrechnung, ist doch ganz einfach. PS Was ist EST?
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morpheus-06 schrieb:

ohne Nachweis kein Abrechnung, ist doch ganz einfach.

PS
Was ist EST?

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bridge01
25.04.2015 17:13
EST ist Elektrostimulation und dafür braucht man eine extra Genehmigung, weil die Kassen überprüfen, ob man auch das dementsprechende Gerät hat. Außerdem ist es ein anderer Abrechnungsposten, man bekommt dafür mehr Geld.
Also keine Genehmigung des Rezeptes sondern Zulassungsgenehmigung bei der Kasse
Viele Grüße
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EST ist Elektrostimulation und dafür braucht man eine extra Genehmigung, weil die Kassen überprüfen, ob man auch das dementsprechende Gerät hat. Außerdem ist es ein anderer Abrechnungsposten, man bekommt dafür mehr Geld. Also keine Genehmigung des Rezeptes sondern Zulassungsgenehmigung bei der Kasse Viele Grüße
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Lars van Ravenzwaaij
25.04.2015 19:41
Seit wann braucht man für EST ein extra Genemigung?? Ich kenne kein Vertrag wo das d'rin steht. :unamused:
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Seit wann braucht man für EST ein extra Genemigung?? Ich kenne kein Vertrag wo das d'rin steht. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Seit wann braucht man für EST ein extra Genemigung?? Ich kenne kein Vertrag wo das d'rin steht. :unamused:

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morpheus-06
25.04.2015 20:01
es ist keine Genehmigung, aber wenn z. B. bei der Praxisabnahme kein ET-Gerät vorhanden war und das Gerät nachträglich angeschafft wurde, verlangen die Kassen (zumindest in BaWü) einen Nachweis über das passende Gerät bevor die Leistung abgrechnet werden kann.
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es ist keine Genehmigung, aber wenn z. B. bei der Praxisabnahme kein ET-Gerät vorhanden war und das Gerät nachträglich angeschafft wurde, verlangen die Kassen (zumindest in BaWü) einen Nachweis über das passende Gerät bevor die Leistung abgrechnet werden kann.
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morpheus-06 schrieb:

es ist keine Genehmigung, aber wenn z. B. bei der Praxisabnahme kein ET-Gerät vorhanden war und das Gerät nachträglich angeschafft wurde, verlangen die Kassen (zumindest in BaWü) einen Nachweis über das passende Gerät bevor die Leistung abgrechnet werden kann.

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stefan 302
25.04.2015 20:03
:thumbsdown:

stefan 302
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:thumbsdown: stefan 302
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stefan 302

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Lars van Ravenzwaaij
25.04.2015 20:13
Wie immer: im Süden ticken die Uhren anders. :smile:
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Wie immer: im Süden ticken die Uhren anders. :smile:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Wie immer: im Süden ticken die Uhren anders. :smile:

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morpheus-06
25.04.2015 20:16
ist das bei euch anders? Kein Nachweis über ein geeignetes ET-Gerät, wenn es nachträglich angeschafft wurde?
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ist das bei euch anders? Kein Nachweis über ein geeignetes ET-Gerät, wenn es nachträglich angeschafft wurde?
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morpheus-06 schrieb:

ist das bei euch anders? Kein Nachweis über ein geeignetes ET-Gerät, wenn es nachträglich angeschafft wurde?

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Lars van Ravenzwaaij
25.04.2015 20:24
Nö.

Wir haben hier auch kein AOK BW. Mit unsere AOK gibt es so gut wie nie Probleme. :blush:

Die Prüfplicht ist ja auch in den südlichen Gefilden verursacht worden. :hushed:
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Nö. Wir haben hier auch kein AOK BW. Mit unsere AOK gibt es so gut wie nie Probleme. :blush: Die Prüfplicht ist ja auch in den südlichen Gefilden verursacht worden. :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nö.

Wir haben hier auch kein AOK BW. Mit unsere AOK gibt es so gut wie nie Probleme. :blush:

Die Prüfplicht ist ja auch in den südlichen Gefilden verursacht worden. :hushed:

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morpheus-06
26.04.2015 08:48
OK, mit "unserer AOK" gibt es auch keine Probleme aber den Nachweis über ein geeignetes ET Gerät verlangen alle Kassen in BaWü. Ist echt krass welche Unterschiede es gibt.
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OK, mit "unserer AOK" gibt es auch keine Probleme aber den Nachweis über ein geeignetes ET Gerät verlangen alle Kassen in BaWü. Ist echt krass welche Unterschiede es gibt.
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morpheus-06 schrieb:

OK, mit "unserer AOK" gibt es auch keine Probleme aber den Nachweis über ein geeignetes ET Gerät verlangen alle Kassen in BaWü. Ist echt krass welche Unterschiede es gibt.

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stefan 302
26.04.2015 09:58
Es hat ja nicht nur etwas mit der Zulassung des Gerätes durch die AOK zu tun. Es geht auch um die Einweisung des Personals und um das Gerätebuch sowie die MedGv Prüfung. Wir hatten vor einem Jahr eine Kontrolle des Regierungspräsidium KA (die haben jetzt die Funktion einer Prüfstelle übernommen...) und der entsprechende Beamte der anwesend war, wollte ALLES sehen, von der Zulassung bis zum Gerätebuch und der Einweisungsbestätigung der Angestellten sowie der MedGv Zulassung.
Hatten wir alles, da Präventic uns das alles schon bei der Betreuung mitgeteilt hat.
Auch wenn es ein örtlicher Elekrtiker macht und das Prüfprotokoll ist nicht (beamtendeutsch) rechtsverbindlich und aussagekräftig ausgefüllt bzw er hat kein Formblatt dazu genommen, gibt es eine Nachprüfung vom RP KA, also nochmals 200 Euro.

stefan 302
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Es hat ja nicht nur etwas mit der Zulassung des Gerätes durch die AOK zu tun. Es geht auch um die Einweisung des Personals und um das Gerätebuch sowie die MedGv Prüfung. Wir hatten vor einem Jahr eine Kontrolle des Regierungspräsidium KA (die haben jetzt die Funktion einer Prüfstelle übernommen...) und der entsprechende Beamte der anwesend war, wollte ALLES sehen, von der Zulassung bis zum Gerätebuch und der Einweisungsbestätigung der Angestellten sowie der MedGv Zulassung. Hatten wir alles, da Präventic uns das alles schon bei der Betreuung mitgeteilt hat. Auch wenn es ein örtlicher Elekrtiker macht und das Prüfprotokoll ist nicht (beamtendeutsch) rechtsverbindlich und aussagekräftig ausgefüllt bzw er hat kein Formblatt dazu genommen, gibt es eine Nachprüfung vom RP KA, also nochmals 200 Euro. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Es hat ja nicht nur etwas mit der Zulassung des Gerätes durch die AOK zu tun. Es geht auch um die Einweisung des Personals und um das Gerätebuch sowie die MedGv Prüfung. Wir hatten vor einem Jahr eine Kontrolle des Regierungspräsidium KA (die haben jetzt die Funktion einer Prüfstelle übernommen...) und der entsprechende Beamte der anwesend war, wollte ALLES sehen, von der Zulassung bis zum Gerätebuch und der Einweisungsbestätigung der Angestellten sowie der MedGv Zulassung.
Hatten wir alles, da Präventic uns das alles schon bei der Betreuung mitgeteilt hat.
Auch wenn es ein örtlicher Elekrtiker macht und das Prüfprotokoll ist nicht (beamtendeutsch) rechtsverbindlich und aussagekräftig ausgefüllt bzw er hat kein Formblatt dazu genommen, gibt es eine Nachprüfung vom RP KA, also nochmals 200 Euro.

stefan 302

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morpheus-06
26.04.2015 11:21
gut das ist eine weitere Seite aber hier ging es um die "Genehmigung" zur Abrechnung mit der GKV. Ich finde das schon gut wenn die Kasse einen Nachweis verlangt sonst könnte ich die ET auch mit einerm 20€ Tensgerät von Lidl un Co. abgegeben.
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gut das ist eine weitere Seite aber hier ging es um die "Genehmigung" zur Abrechnung mit der GKV. Ich finde das schon gut wenn die Kasse einen Nachweis verlangt sonst könnte ich die ET auch mit einerm 20€ Tensgerät von Lidl un Co. abgegeben.
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morpheus-06 schrieb:

gut das ist eine weitere Seite aber hier ging es um die "Genehmigung" zur Abrechnung mit der GKV. Ich finde das schon gut wenn die Kasse einen Nachweis verlangt sonst könnte ich die ET auch mit einerm 20€ Tensgerät von Lidl un Co. abgegeben.

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Leni C.
26.04.2015 12:07
Kann man diese Genehmigung nicht in etwa vergleichen mit der Genehmigung für eine Zertifikatsbehandlung ? Neue Abrechnungsmethode , die vorher noch nicht von dieser Praxis bekannt war , ok von der Kasse bekommen und gut .
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Kann man diese Genehmigung nicht in etwa vergleichen mit der Genehmigung für eine Zertifikatsbehandlung ? Neue Abrechnungsmethode , die vorher noch nicht von dieser Praxis bekannt war , ok von der Kasse bekommen und gut .
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Leni C. schrieb:

Kann man diese Genehmigung nicht in etwa vergleichen mit der Genehmigung für eine Zertifikatsbehandlung ? Neue Abrechnungsmethode , die vorher noch nicht von dieser Praxis bekannt war , ok von der Kasse bekommen und gut .

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Anonymer Teilnehmer
26.04.2015 22:11
Ich merke schon, die Handhabung ist teilweise wieder verschieden je nach Bundesland :angry:

Aber für mich in Niedersachsen lag ich dann doch nicht so verkehrt dass ich keine zusätzliche Genehmigung brauche, da bei Praxiseröffung 2001 Elektrotherapie als Therapieform angegeben wurde!

Danke für die versch. Info´s, Dora.
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Ich merke schon, die Handhabung ist teilweise wieder verschieden je nach Bundesland :angry: Aber für mich in Niedersachsen lag ich dann doch nicht so verkehrt dass ich keine zusätzliche Genehmigung brauche, da bei Praxiseröffung 2001 Elektrotherapie als Therapieform angegeben wurde! Danke für die versch. Info´s, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich merke schon, die Handhabung ist teilweise wieder verschieden je nach Bundesland :angry:

Aber für mich in Niedersachsen lag ich dann doch nicht so verkehrt dass ich keine zusätzliche Genehmigung brauche, da bei Praxiseröffung 2001 Elektrotherapie als Therapieform angegeben wurde!

Danke für die versch. Info´s, Dora.

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bridge01 schrieb:

EST ist Elektrostimulation und dafür braucht man eine extra Genehmigung, weil die Kassen überprüfen, ob man auch das dementsprechende Gerät hat. Außerdem ist es ein anderer Abrechnungsposten, man bekommt dafür mehr Geld.
Also keine Genehmigung des Rezeptes sondern Zulassungsgenehmigung bei der Kasse
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