Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Pinneberg.
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Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben. Scheint aber keinen zu interessieren. Zahlungen mit 6-8 Wochen Verzögerung sind normal
Wie handhabt ihr das?
Meine reine Privatpraxis befindet sich auf dem Lande und ich scheue den "Dorftratsch" oder einfach drüber wegsetzen und direkt kostenpflichtige Mahnungen versenden?
Bisher habe ich immer eine "höfliche Zahlungserinnung" geschickt, welche meist auch höflich ignoriert wird. Frei nach dem Motto "Ich zahle, wann es mir passt".
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"Da passiert nichts, wenn du später bezahlst, die ist voll nett. Schickt höchstens mal eine Erinnerung und das war´s. Kannst dir Zeit lassen."
Die Rechnung wird bei mir nach der letzten Behandlung direkt übergeben. Das hat den Effekt, dass die meistens schneller bezahlt wird, als käme sie mit der Post.
Manchmal mache ich Ausnahmen und drücke beim Zahlungsziel (14 Tage) ein Auge zu, nämlich dann, wenn die BH-Pat. wirklich auf die Erstattung der Beihilfe angewiesen sind, um ihre Rechnungen zahlen zu können, aber das sind sehr wenige Einzelfälle und auch sehr schwerwiegende Erkrankungen.
LG
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Jytte schrieb:
Moin santica, du scheust den Dorftratsch? Ich vermute mal, der ist doch schon in vollem Gange, vielleicht so:
"Da passiert nichts, wenn du später bezahlst, die ist voll nett. Schickt höchstens mal eine Erinnerung und das war´s. Kannst dir Zeit lassen."
Die Rechnung wird bei mir nach der letzten Behandlung direkt übergeben. Das hat den Effekt, dass die meistens schneller bezahlt wird, als käme sie mit der Post.
Manchmal mache ich Ausnahmen und drücke beim Zahlungsziel (14 Tage) ein Auge zu, nämlich dann, wenn die BH-Pat. wirklich auf die Erstattung der Beihilfe angewiesen sind, um ihre Rechnungen zahlen zu können, aber das sind sehr wenige Einzelfälle und auch sehr schwerwiegende Erkrankungen.
LG
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hier würde ich nach jeder Behandlung kassieren und es natürlich in der Honorarvereinbarung einbringen.... wir sind ja kein Kreditinstitut ...wir haben ja auch Verpflichtungen die wir pünklich begleichen müssen
MfG
JürgenK ;)
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@santica Ich handhabe es so: Rechnung, Zahlungserinnerung, Online-Mahnverfahren. Konsequenz spricht sich ruckzuck rum.
MfG :)
Bin bei dir, geht mir ähnlich.
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tinki schrieb:
Ich habe den meisten Ärger mit Pastoren oder deren Ehefrauen...die haben echt die Ruhe weg.
Bin bei dir, geht mir ähnlich.
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santica schrieb:
Ich ärgere mich zunehmend über die schleppende Zahlungsmoral von Beihilfe-Patienten (nein, nicht nur Lehrer).
Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben. Scheint aber keinen zu interessieren. Zahlungen mit 6-8 Wochen Verzögerung sind normal
Wie handhabt ihr das?
Meine reine Privatpraxis befindet sich auf dem Lande und ich scheue den "Dorftratsch" oder einfach drüber wegsetzen und direkt kostenpflichtige Mahnungen versenden?
Bisher habe ich immer eine "höfliche Zahlungserinnung" geschickt, welche meist auch höflich ignoriert wird. Frei nach dem Motto "Ich zahle, wann es mir passt".
Vorschlag: bei Terminvereinbarung die Honorarvereinbarung mitgeben und sie sollen zum ersten Termin oder zweiten Termin bezahlen. Wenn nichts kommt - dann Behandlung abbrechen. Bei Abbruch vom Patienten aus, erstattet man eben den gewissen Teilbetrag.
perfektes Beispiel dazu: man bezahlt auch erst ein Konzertticket und sieht dann den Künstler oder man geht ja auch einkaufen - bezahlt alles und erst dann isst man alles.
Du willst für deine Arbeit auch bezahlt werden, geh da direkt an die Sache ran.
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M P schrieb:
Ich hab mehr und mehr das Gefühl das Beihilfe-Patienten erst bezahlen wenn sie das Geld von ihren Kassen bekommen. Und selbst wenn die erste Mahnung kommt sind denen die Mahngebühren irrelevant.
Vorschlag: bei Terminvereinbarung die Honorarvereinbarung mitgeben und sie sollen zum ersten Termin oder zweiten Termin bezahlen. Wenn nichts kommt - dann Behandlung abbrechen. Bei Abbruch vom Patienten aus, erstattet man eben den gewissen Teilbetrag.
perfektes Beispiel dazu: man bezahlt auch erst ein Konzertticket und sieht dann den Künstler oder man geht ja auch einkaufen - bezahlt alles und erst dann isst man alles.
Du willst für deine Arbeit auch bezahlt werden, geh da direkt an die Sache ran.
Das hat sich schnell rumgesprochen und danach gabs keine Probleme mehr mit Beihilfepatienten.
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eim schrieb:
Ich hab es auch wie Ingo gemacht und war auch im Dörflichen Bereich tätig.
Das hat sich schnell rumgesprochen und danach gabs keine Probleme mehr mit Beihilfepatienten.
Eine (Staatsanwältin) unterbrach mich "jaja, Sie geben mir die Rechnung und ich zahle das, was die Beihilfe erstattet". Von mir freundlich "nein, genau das nicht. Sie zahlen die Summe, für die Sie jetzt hier unterschreiben und zwar innerhalb der gesetzten Frist von 10 Tagen. Ich meine damit Kalendertage und nicht Arbeitstage. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, brechen wir jetzt hier ab."
Ende der Diskussion. Sie hat ihr erstes Rezept pünktlich gezahlt und ward nie wieder gesehen .... ghost
Schulleiterin bei meinem freundlichen Erinnerungsanruf "ich zahle immer erst nach der 3. Mahnung". Ich "oh, da haben Sie bei mir aber Pech. Es gibt eine freundliche Erinnerung, danach ab zum Anwalt. Erhalten Sie Ihr Gehalt eigentlich auch immer erst nach der 3. Mahnung? Wie würden Sie das finden?" Peinliches Rumgestottere, nie wieder Probleme.
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die neue schrieb:
ich stelle schon vor der ersten Behandlung klar, dass bei der letzten Behandlung die Rechnung mitgegeben wird und ich ein Zahlungsziel über die komplette Summe innerhalb von 10 Tagen habe, unabhängig davon, was die Beihilfestelle oder wer auch immer zahlt. Das steht so auch in meinem Behandlungsvertrag und ich mache mündlich auch sehr deutlich klar, dass ich dieses Zahlungsziel ernst meine.
Eine (Staatsanwältin) unterbrach mich "jaja, Sie geben mir die Rechnung und ich zahle das, was die Beihilfe erstattet". Von mir freundlich "nein, genau das nicht. Sie zahlen die Summe, für die Sie jetzt hier unterschreiben und zwar innerhalb der gesetzten Frist von 10 Tagen. Ich meine damit Kalendertage und nicht Arbeitstage. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, brechen wir jetzt hier ab."
Ende der Diskussion. Sie hat ihr erstes Rezept pünktlich gezahlt und ward nie wieder gesehen .... ghost
Schulleiterin bei meinem freundlichen Erinnerungsanruf "ich zahle immer erst nach der 3. Mahnung". Ich "oh, da haben Sie bei mir aber Pech. Es gibt eine freundliche Erinnerung, danach ab zum Anwalt. Erhalten Sie Ihr Gehalt eigentlich auch immer erst nach der 3. Mahnung? Wie würden Sie das finden?" Peinliches Rumgestottere, nie wieder Probleme.
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Angie D schrieb:
Anwalt zieht immer. Manche wollen es nicht anders. So wird man wenigstens ernst genommen wenn es nicht auf dem eigentlich normalen Weg geht. Schlimm genug wenn diese Leute nicht von selbst wissen was sich gehört!!! Aber das wäre ja schon bereits ein neues Thema…
zahlen als ihr Verein, gell.
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Seelchen schrieb:
und immer schön unseren Beihilfe-Lehrern mitteilen, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr
zahlen als ihr Verein, gell.
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