Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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Ich habe meine erste Abrechnung abgegeben und es wurden 18(!) Rezepte nicht abgerechnet, mit der Begründung die Frequenz wäre unterschritten oder überschritten.
Ein Anruf heute gab als Begründung: Momentan sollen viele Rezepte von den Kassen abgesetzt werden. Die Pausen zwischen den Terminen würden so nicht anerkannt werden, 14 Tage wurden eingehalten, und wo es mehr war, habe ich UP oder KP dazugeschrieben. Also wurden prophylaktisch die Rezepte zurückgeschickt.
Ich rechne seit 22 Jahren mit der AZH ab und habe höchstens 10 Rezepte im Jahr zurückbekommen. Dennoch NIE wegen der Frequenz…
Kennt jemand dieses Vorgehen der RZH?
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Du kannst F, K oder T nehmen.
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pt ani schrieb:
UP und KP gibt es nicht, vielleicht deshalb?
Du kannst F, K oder T nehmen.
@massu
Tatsächlich sind F, K und T die offizielle Abkürzungen lt. BRV. Allerdings darf das Fehlen der Markierung lt. BRV seitens der GKV nicht moniert werden.
Jetzt hast du das "Problem", dass die Markierung nicht fehlt, sondern mit eine "falsche" Abkürzung versehen wurde.
Es stellt sich mir jetzt die Frage ob die RZH es gut mit dir meint, so dass du die richtigen Abkürzungen nachtragen kannst? Oder sind es Korinthenkacker?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
@massu
Tatsächlich sind F, K und T die offizielle Abkürzungen lt. BRV. Allerdings darf das Fehlen der Markierung lt. BRV seitens der GKV nicht moniert werden.
Jetzt hast du das "Problem", dass die Markierung nicht fehlt, sondern mit eine "falsche" Abkürzung versehen wurde.
Es stellt sich mir jetzt die Frage ob die RZH es gut mit dir meint, so dass du die richtigen Abkürzungen nachtragen kannst? Oder sind es Korinthenkacker?
Korinthenkacker sind das allesamt rage
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pt ani schrieb:
Genau, garnichts wäre besser gewesen.
Korinthenkacker sind das allesamt rage
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massu schrieb:
Wer rechnet über RZH ab??
Ich habe meine erste Abrechnung abgegeben und es wurden 18(!) Rezepte nicht abgerechnet, mit der Begründung die Frequenz wäre unterschritten oder überschritten.
Ein Anruf heute gab als Begründung: Momentan sollen viele Rezepte von den Kassen abgesetzt werden. Die Pausen zwischen den Terminen würden so nicht anerkannt werden, 14 Tage wurden eingehalten, und wo es mehr war, habe ich UP oder KP dazugeschrieben. Also wurden prophylaktisch die Rezepte zurückgeschickt.
Ich rechne seit 22 Jahren mit der AZH ab und habe höchstens 10 Rezepte im Jahr zurückbekommen. Dennoch NIE wegen der Frequenz…
Kennt jemand dieses Vorgehen der RZH?
KP ist doch Krankheit Patient, oder wie schreibt ihr es?
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Um Übrigen ist das schon seit mindestens 10 Jahre so. Stand auch früher schon in den Verträge.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Bitte lese den BRV! Die Abkürzungen lauten K = Krankheit, F = Ferien/Urlaub, T = Therapeutisch indizierte Unterbrechung. Dabei für K und F egal ob Patient oder Therapeut.
Um Übrigen ist das schon seit mindestens 10 Jahre so. Stand auch früher schon in den Verträge.
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pt ani schrieb:
F, K oder T. Wie ich oben schrieb.
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Shia schrieb:
Ruf an, wenn es so ist wie du sagst, bestehe auf sofortige Abrechnung der Rezepte
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massu schrieb:
@Shia die Rezepte sind auf dem Weg zurück.
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massu schrieb:
Ich warte noch bis die 18 Rezepte bei mir eintrudeln. Dann kann ich nochmal richtig nachvollziehen um was es geht.
KP ist doch Krankheit Patient, oder wie schreibt ihr es?
zurück kamen die Rezepte weil genau 14 Tage zwischen den Terminen waren. Hier ein Beispiel
Rezept ausgestellt am: 23.06.2023
10xKG-ZNS als Doppelbehandlung
1. 19.07.2023
2. 26.07.2023
3. 09.08.2023
4. 14.08.2023
5. 28.08.2023
kritisch 26.7-9.8
kritisch 14.8-28.8
ich rechne schon seit Jahren so. Noch nie ist ein Rezept damit abgesetzt worden
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Da würde ich dann mal dein Dienstleister zur Sau machen. Und ggf, doch mal die Firma wechseln.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij damit habe ich auch gedroht 😃 und zur Sau habe ich sie auch gemacht: Ich kann sie gut verstehen….war die Antwort.
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massu schrieb:
So jetzt sind die Schätzchen da
zurück kamen die Rezepte weil genau 14 Tage zwischen den Terminen waren. Hier ein Beispiel
Rezept ausgestellt am: 23.06.2023
10xKG-ZNS als Doppelbehandlung
1. 19.07.2023
2. 26.07.2023
3. 09.08.2023
4. 14.08.2023
5. 28.08.2023
kritisch 26.7-9.8
kritisch 14.8-28.8
ich rechne schon seit Jahren so. Noch nie ist ein Rezept damit abgesetzt worden
6xMT vom 10.07.2023
1.03.08.2023
2. 17.07.2023
3. 31.08.2023
4.14.09.2023
5.28.09.2023
6. 10.10.2023
Bitte klärt mich auf. Was stimmt hier nicht? Buchner SP hat keins der Rezepte moniert.
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der 2. Termin soll bestimmt 17.08. lauten?
Ich finde keinen Fehler, begründe auch keinen Abstand von bis zu 14 Tagen.
Hatte so auch noch nie Probleme...komisch.
Ärgerlich, dass sich die Auszahlung für dich verzögert.
Viele Grüße!
t.
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tinki schrieb:
Hallo massu,
der 2. Termin soll bestimmt 17.08. lauten?
Ich finde keinen Fehler, begründe auch keinen Abstand von bis zu 14 Tagen.
Hatte so auch noch nie Probleme...komisch.
Ärgerlich, dass sich die Auszahlung für dich verzögert.
Viele Grüße!
t.
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ali schrieb:
@tinki wenn 17.7. dann falsche Reihenfolge und mehr als 14 Tage und muss auf 17.8. nachträglich korrigiert werden....
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massu schrieb:
@tinki ja, es ist der 17.08.2023 wusste irgendwas fehlt😃
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tinki schrieb:
@massu War mir irgendwie schon klar...also ich finde keine Fehler...
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massu schrieb:
Nächstes Rezept
6xMT vom 10.07.2023
1.03.08.2023
2. 17.07.2023
3. 31.08.2023
4.14.09.2023
5.28.09.2023
6. 10.10.2023
Bitte klärt mich auf. Was stimmt hier nicht? Buchner SP hat keins der Rezepte moniert.
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Abgesehen davon haben wir auch schon Behandlungen an Sonn- und Feiertage durchgeführt. Es steht nirgendwo, dass das verboten ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Nö, ist kein Arbeitstag. face_with_rolling_eyes Aber nach dem BGB ein Werktag. Da kannte wohl Jemanden die Bedeutung von "Werktag" nicht.
Abgesehen davon haben wir auch schon Behandlungen an Sonn- und Feiertage durchgeführt. Es steht nirgendwo, dass das verboten ist.
..na ja, da wir ein freier Beruf sind, können wir arbeiten wie wir wollen (wenn die Patis dies mitmachen oder umgekehrt)...und so können eben keine Sofas denken, für sie gibt es sowas nicht....und ich lasse mir nicht von diesen Mitarbeitern vorschreiben, wann ich arbeiten darf oder nicht...dies habe ich den Damen , es ist oft passiert, sehr deutlich gesagt...und sie wurden meistens sehr kleinlaut.
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
..na ja, da wir ein freier Beruf sind, können wir arbeiten wie wir wollen (wenn die Patis dies mitmachen oder umgekehrt)...und so können eben keine Sofas denken, für sie gibt es sowas nicht....und ich lasse mir nicht von diesen Mitarbeitern vorschreiben, wann ich arbeiten darf oder nicht...dies habe ich den Damen , es ist oft passiert, sehr deutlich gesagt...und sie wurden meistens sehr kleinlaut.
JürgenK ;)
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da hab ich ne Frage dazu. Ich arbeite regelmässig an Feiertagen (zumindest Vormittags) Darf ich das als Behandlungsdatum angeben? (und bevor man jetzt fragt wie ich es sonst gemacht habe--- ich hätte theoretisch immer den Samstag angeben können, ohne jetzt zu sagen das ich es so gemacht habe. ;)
Wenn Du das wahrheitsgemäße Behandlungsdatum angibst, setz einen Vermerk dazu "wg. Terminnot sonntags behandelt" oder "wg. Terminnot am Feiertag behandelt". Sollte klappen.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Horatio72
Wenn Du das wahrheitsgemäße Behandlungsdatum angibst, setz einen Vermerk dazu "wg. Terminnot sonntags behandelt" oder "wg. Terminnot am Feiertag behandelt". Sollte klappen.
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Horatio72 schrieb:
@Sabine Rabbel Ich gebe immer wahrheitsgemäße Behandlungsdaten ein. ;) Aber mit: "Sollte klappen-" Bin ich seit Corona auf Kriegsfuss. Nachdem mir das Gesundheitsamt und co eigentlich 2 Jahre nur "sollte" antworten geben konnte.
klar, wenn du der Eigentümer (Chef) bist kannst du auch an Sonn-und Feiertagen arbeiten und auch so abrechnen ( der RA geht auch am Sonntag in den Knast und berät seinen Mandanten = FB)... es gibt eigentlich keine Einschrenkung.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Horatio72
klar, wenn du der Eigentümer (Chef) bist kannst du auch an Sonn-und Feiertagen arbeiten und auch so abrechnen ( der RA geht auch am Sonntag in den Knast und berät seinen Mandanten = FB)... es gibt eigentlich keine Einschrenkung.
MfG
JürgenK ;)
die KK können und dürfen dies uns nicht absetzen ...wir sind ein freier Beruf wie z.B. Rechtaanwälte ....nur Sofas die Angestellte der KK sind haben keine Ahnung weil sie es nicht tuen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Sabine Rabbel
die KK können und dürfen dies uns nicht absetzen ...wir sind ein freier Beruf wie z.B. Rechtaanwälte ....nur Sofas die Angestellte der KK sind haben keine Ahnung weil sie es nicht tuen
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Warum ein Vermerk? Wie @JürgenK zurecht angemerkt hat, wird sind ein freier Beruf und dürfen arbeiten wann wir wollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72
Horatio72 schrieb am 20.12.2023 11:30 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij da hab ich ne Frage dazu. Ich arbeite regelmässig an Feiertagen (zumindest Vormittags) Darf ich das als Behandlungsdatum angeben? (und bevor man jetzt fragt wie ich es sonst gemacht habe--- ich hätte theoretisch immer den Samstag angeben können, ohne jetzt zu sagen das ich es so gemacht habe. ;) Natürlich kannst du das echte Datum eintragen. Habe ich auch schon oft genug gemacht. Und wenn es ein Absetzung geben sollte, dann wird das mit 40,- Euro Strafgebühr geahndet. Leichter kann ich kein Zusatzumsatz machen.
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Horatio72 schrieb:
Top, Danke euch!
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Leni C. schrieb:
Mir ist schon ein Rezept von Davaso abgesetzt weil ein Datum eines Samstags drauf stand . Begründung : Samstag sei kein Arbeitstag . Wurde dann nach Diskussion nachbezahlt .
Sie hätten momentan neue MA, die müssten zuerst angelernt werden. Ich habe jetzt mit der Abteilungsleitung gesprochen, nachdem ich mich geweigert habe weiterhin mit jemand ohne Entscheidungsgewalt zu sprechen. Morgen will sie mir erzählen wie es weiter geht.
Immerhin haben sie zugegeben, dass das Problem bekannt ist.
Es ist zum kotzen!! Man kommt vom Regen in die Traufe. Im Vergleich dazu war die AZH perfekt in der Abrechnung…
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ich habe meinen Vertrag mit der AZH auch gekündigt, komme aber erst Mitte nächsten Jahres da raus. Die RZH war auch meine Alternative und nun ist es gut von deinen Schwierigkeiten zu erfahren. Ich wäre dankbar, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.
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karin-maria schrieb:
liebe Massu,
ich habe meinen Vertrag mit der AZH auch gekündigt, komme aber erst Mitte nächsten Jahres da raus. Die RZH war auch meine Alternative und nun ist es gut von deinen Schwierigkeiten zu erfahren. Ich wäre dankbar, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.
Wir arbeiten seit Jahren mit RZH zusammen, haben das allerdings noch nicht erlebt.
Drücke die Daumen, dass das, das erste und letzte negative war.
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Shia schrieb:
Da hast du echt einen Vollhonk bekommen, der deine Rezepte bearbeitet.
Wir arbeiten seit Jahren mit RZH zusammen, haben das allerdings noch nicht erlebt.
Drücke die Daumen, dass das, das erste und letzte negative war.
Die meinten die 14 Tagefrist ist nicht der Fehler, es ist die Frequenz. Ich check es einfach nicht…😡
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massu schrieb:
@Shia ich bin schon 2 Stellen höher gekommen. Aber sie argumentieren Alle damit, dass die Frequenz unter oder überschritten wurde. Bitte was meinen die? Ich sehe es nicht. Bei 19 Rezepte ist es vielleicht doch mein Fehler?
Die meinten die 14 Tagefrist ist nicht der Fehler, es ist die Frequenz. Ich check es einfach nicht…😡
Vor Jahren gab es mal 'ne Zeitlang vermehrt Absetzungen bei Frequenzunterschreitungen durch mehrere kleinere Betriebskrankenkassen ... die haben sich aber längst wieder beruhigt. Vermutlich neigt RZH bei dazugebuchter Prüffunktion deshalb immer noch zur Vorsicht.
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Sabine Rabbel schrieb:
@massu
Vor Jahren gab es mal 'ne Zeitlang vermehrt Absetzungen bei Frequenzunterschreitungen durch mehrere kleinere Betriebskrankenkassen ... die haben sich aber längst wieder beruhigt. Vermutlich neigt RZH bei dazugebuchter Prüffunktion deshalb immer noch zur Vorsicht.
Vermutlich beziehen sie sich auf den o.g. Passus. Beim Überschreitung der Frequenz ist das absolut notwendig. Beim unterschreiten der Frequenz m.E. aber nicht notwendig (machen wir auch nicht und wird anstandslos abgerechnet).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Änderungen der Frequenz oder Frequenzspanne sind im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich und müssen durch den Leistungserbringer auf der Rückseite des Verordnungsvordrucks an der dafür vorgesehenen Stelle durch Setzen des Kreuzes vermerkt werden. Durch eine Änderung der Frequenz oder Frequenzspanne verändert sich die Gesamtanzahl der Behandlungseinheiten nicht.
Vermutlich beziehen sie sich auf den o.g. Passus. Beim Überschreitung der Frequenz ist das absolut notwendig. Beim unterschreiten der Frequenz m.E. aber nicht notwendig (machen wir auch nicht und wird anstandslos abgerechnet).
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel aber wie kann ich eine Frequenzunterschreitung bei 1-3x haben? Weil ich eine Woche Pause hatte?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo habe ich Bitteschön eine Frequenzunterschreitung/Überschreitung bei den beiden Rezepte oben gehabt?? Erkläre es mir bitte 🙏
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 15.12.2023 16:37 Uhr:@Sabine Rabbel aber wie kann ich eine Frequenzunterschreitung bei 1-3x haben? Weil ich eine Woche Pause hatte? Das könnte man so vermuten. Wäre aber eine zulässige Unterbrechung von bis zu 14 Tage (ohne Begründung). Wenn die das meinen, dann spinnen die.
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel ich zahle 0,5% für die Prüfung. Wenn die so prüfen, dann kann ich es sofort stornieren. Es kommt ja billiger wenn die Kasse absetzt😃
Es wird mir gerade wieder eindeutig klar, warum wir uns schon 1989 für die Selbstabrechnung entschieden haben.
Der Stress, der die RZH dich gerade beschert, ist das Geld nicht Wert, dass du denen für diesen "Service" bezahlen musst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ich befürchte, du bist von der Regen in die Traufe gelandet. scream
Es wird mir gerade wieder eindeutig klar, warum wir uns schon 1989 für die Selbstabrechnung entschieden haben.
Der Stress, der die RZH dich gerade beschert, ist das Geld nicht Wert, dass du denen für diesen "Service" bezahlen musst.
Ja, wenn Kassen richtig bösartig drauf sind, interpretieren die diese Woche Pause als Frequenzunterschreitung, weil Du in dieser Woche eben nicht gemäß der Frequenzvorgabe z.B. 1x-3x, sondern 0x behandelt hast. Genau so waren die oben erwähnten Betriebskrankenkassen damals drauf, aber wie gesagt, die haben sich schon vor Jahren wieder beruhigt.
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Sabine Rabbel schrieb:
@massu
Ja, wenn Kassen richtig bösartig drauf sind, interpretieren die diese Woche Pause als Frequenzunterschreitung, weil Du in dieser Woche eben nicht gemäß der Frequenzvorgabe z.B. 1x-3x, sondern 0x behandelt hast. Genau so waren die oben erwähnten Betriebskrankenkassen damals drauf, aber wie gesagt, die haben sich schon vor Jahren wieder beruhigt.
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ali schrieb:
@Sabine Rabbel das haben die damals aber nach Widerspruch ALLE bezahlt (erinnere.mich noch an Novitas) , ein paar mussten wohl Klage, aber das ist denn halt teuer für die...
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massu schrieb:
Ich habe mit der RZH gesprochen: ich soll ein Schriftstück aufsetzen, wo ich auf die Prüfung von Frequenz Unterschreitungen und Überschreitungen verzichte. Sie wollen dafür nicht haften. Ich bin aber nicht bereit irgendein Schriftstück aufzusetzen, um die von der Prüfpflicht nach Vertragsgrundlagen zu entbinden!
Sie hätten momentan neue MA, die müssten zuerst angelernt werden. Ich habe jetzt mit der Abteilungsleitung gesprochen, nachdem ich mich geweigert habe weiterhin mit jemand ohne Entscheidungsgewalt zu sprechen. Morgen will sie mir erzählen wie es weiter geht.
Immerhin haben sie zugegeben, dass das Problem bekannt ist.
Es ist zum kotzen!! Man kommt vom Regen in die Traufe. Im Vergleich dazu war die AZH perfekt in der Abrechnung…
Ich soll zwischen den Terminen, wo 1Woche nicht behandelt wurde ein Kreuzchen mit einem F, T oder K machen. Und unten soll ein Kreuz bei Abweichung von der Frequenz gemacht werden.
Weil: In den letzten 3 Wochen hätten Sie sehr viele Absetzungen von den Dienstleister der KK mit dieser Begründung gehabt. Und deshalb muss jetzt jeder wenn 1 Woche nicht behandelt wurde es dokumentieren.
Ich kann aber auch auf diese Frequenzkorrektur verzichten. Und wenn ich eine Absetzung bekäme, dann würden die auch die 40€ Pauschale Strafe anfordern. Aber es wäre fraglich ob ich die wirklich bekommen würde.
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Letztendlich deiner Entscheidung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Kannst du machen, aber ich empfinde es als Korinthenkackerei. RZH betreibt m.E. "vorauseilender Gehorsam".
Letztendlich deiner Entscheidung.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij lieber ducken, als ungerechtfertigte Absetzungen bekommen.
Dazu schadet ducken die Berufsgruppe insgesamt, weil damit Öl ins Kassenfeuer geschüttet wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Oder sich wehren. Das führt nämlich zu immer weniger ungerechtfertigten Absetzungen und kreiert auch noch Zusatzeinnahmen.
Dazu schadet ducken die Berufsgruppe insgesamt, weil damit Öl ins Kassenfeuer geschüttet wird.
Und die wollen dieses Zusatzeinkomnen gar nicht haben.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij davon will die RHZ aber nichts hören. Ich habe so viele Gespräche geführt. Warum eine Absetzung riskieren, wenn es anders auch geht. Aber sie empfehlen prophylaktisch die Pausen zu erklären.
Und die wollen dieses Zusatzeinkomnen gar nicht haben.
Persönlich würde ich das von meinem Erfüllungsgehilfen nicht akzeptieren und würde ggf. einen anderen Anbieter suchen. Ich mag kein völlig unnötige Bürokratie, erst recht nicht wenn ein privaten Dienstleister das verursacht. Aber das ist nur meine Meinung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Du bist aber die Auftraggeberin, nicht Bittstellerin. Und das Zusatzeinkommen ist für dich, nicht für das RZH.
Persönlich würde ich das von meinem Erfüllungsgehilfen nicht akzeptieren und würde ggf. einen anderen Anbieter suchen. Ich mag kein völlig unnötige Bürokratie, erst recht nicht wenn ein privaten Dienstleister das verursacht. Aber das ist nur meine Meinung.
So wie die RZH tut, scheint es momentan eine Masse an Absetzungen wegen fehlender Begründung zu geben.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij habt ihr denn Absetzungen, wenn ihr bei 14 Tagen Pause nichts notiert?
So wie die RZH tut, scheint es momentan eine Masse an Absetzungen wegen fehlender Begründung zu geben.
Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
und BRV § 7 Abs. 3a
Behandlungsunterbrechungen stellen keine Abweichung von der Frequenz dar.
Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, gelten die Verordnungen auch über die 12-Wochenfrist gemäß § 7 Absatz 6 HeilM-RL hinaus.
Hau das RZH das doch mal um die Ohren! Und wenn eine Kasse das nicht akzeptiert, gibt es halt mindestens 40,- € Strafgebühr zuzügl. Verzugszinsen (und wenn sie es nicht kapieren auch noch Antwalts- und Gerichtskosten).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nö, dabei haben wir keine Absetzungen. Vielmehr ist es so, dass das Fehlen der Markierung laut BRV gar nicht moniert werden darf.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Die Beurteilung, ob durch die Dauer der Unterbrechung das Therapieziel gefährdet ist, obliegt dabei allein dem Leistungserbringer. Es muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird.
Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
und BRV § 7 Abs. 3a
Behandlungsunterbrechungen stellen keine Abweichung von der Frequenz dar.
Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, gelten die Verordnungen auch über die 12-Wochenfrist gemäß § 7 Absatz 6 HeilM-RL hinaus.
Hau das RZH das doch mal um die Ohren! Und wenn eine Kasse das nicht akzeptiert, gibt es halt mindestens 40,- € Strafgebühr zuzügl. Verzugszinsen (und wenn sie es nicht kapieren auch noch Antwalts- und Gerichtskosten).
… und dann machen alle schön die Kürzel OBWOHL es nicht nötig wäre. Und die Kassen merken: beim RZH können wir die Physios richtig schön tretzen und absetzen ohne Konsequenzen.
….und genau DAS fuchst mich.
Wie du sagst: Solche Abrechnungszentren öffnen die Tore für Ungerechtigkeiten von KK gegenüber Physios, die für Ihre Arbeit nicht bezahlt werden.
Aber diese Argumentationslinie will nicht gehört werden. Wie sollen wir bessere Abrechnungkonditionen bekommen, wenn die Abrechnungszentren einfach einknicken und Dinge machen, die gar nicht nötig sind?? Was kommt als Nächstes? Absetzungen weil der Leistungserbringerkürzel fehlt?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das habe ich denen auch schriftlich gegeben. Die Antwort war: wissen wir, aber wir bekommen hier trotzdem die ganzen Absetzungen deswegen. Machen sie doch einfach einen Kreuz mit FKT und gut ist. Ist doch nicht viel Arbeit ….
… und dann machen alle schön die Kürzel OBWOHL es nicht nötig wäre. Und die Kassen merken: beim RZH können wir die Physios richtig schön tretzen und absetzen ohne Konsequenzen.
….und genau DAS fuchst mich.
Wie du sagst: Solche Abrechnungszentren öffnen die Tore für Ungerechtigkeiten von KK gegenüber Physios, die für Ihre Arbeit nicht bezahlt werden.
Aber diese Argumentationslinie will nicht gehört werden. Wie sollen wir bessere Abrechnungkonditionen bekommen, wenn die Abrechnungszentren einfach einknicken und Dinge machen, die gar nicht nötig sind?? Was kommt als Nächstes? Absetzungen weil der Leistungserbringerkürzel fehlt?
Wenn ich eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen habe, notiere ich die entsprechenden Kürzel (meistens denke ich dran innocent, bzw. iPrax macht mich drauf aufmerksam). Einmal hab ich's verzammelt - ausgerechnet bei der KKH! Die zogen ab und auf meine hochgezogene Augenbraue hin mit Verweis auf Anlage 3a Ziffer 5 (wie von Lars geschrieben) wurde artig rechtzeitig nachgezahlt.
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die neue schrieb:
@massu hatte wegen 14 Tagen Pause auch noch nie eine Absetzung. Und ich hab öfters Patienten, wo 14 Tage zwischen den Behandlungen liegen (also z.B. Dienstag und dann 2 Wochen später wieder Dienstag) und da passierte bis jetzt nie was. Und wenn, würde ich den Kassen das mit Sicherheit um die Ohren hauen und 40 Euro extra kassieren.
Wenn ich eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen habe, notiere ich die entsprechenden Kürzel (meistens denke ich dran innocent, bzw. iPrax macht mich drauf aufmerksam). Einmal hab ich's verzammelt - ausgerechnet bei der KKH! Die zogen ab und auf meine hochgezogene Augenbraue hin mit Verweis auf Anlage 3a Ziffer 5 (wie von Lars geschrieben) wurde artig rechtzeitig nachgezahlt.
Die sind hier das Problem, nicht die Kasse!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Dann bleibt in meiner Optik nur eins: Die Vertragsbeziehung mit dem RZH beenden.
Die sind hier das Problem, nicht die Kasse!
Die verlangen diese Kürzel auch….
Entweder ich lerne damit zu Leben oder ich werde eine andere Lösung finden müssen.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij meine Kollegin rechnet mit dem srz(?)
Die verlangen diese Kürzel auch….
Entweder ich lerne damit zu Leben oder ich werde eine andere Lösung finden müssen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ganz ehrlich, allerspätestens jetzt, wäre bei mir die Kündigung - mit Hinweis auf kundenfeindliches Geschäftsgebahren - in die Post. Und gleichzeitig der Beschluss zum Sebstabrechnen gefasst.rage
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij glaub mir bin schon ganz nah dran es tatsächlich so zu machen!
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pt ani schrieb:
@massu Es ist wirklich so simple, wie alle Selbstabrechner sagen. Für mich alleine brauche ich alle zwei Wochen eine Stunde.
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massu schrieb:
Ich habe jetzt mit einer MA der RZH gesprochen.
Ich soll zwischen den Terminen, wo 1Woche nicht behandelt wurde ein Kreuzchen mit einem F, T oder K machen. Und unten soll ein Kreuz bei Abweichung von der Frequenz gemacht werden.
Weil: In den letzten 3 Wochen hätten Sie sehr viele Absetzungen von den Dienstleister der KK mit dieser Begründung gehabt. Und deshalb muss jetzt jeder wenn 1 Woche nicht behandelt wurde es dokumentieren.
Ich kann aber auch auf diese Frequenzkorrektur verzichten. Und wenn ich eine Absetzung bekäme, dann würden die auch die 40€ Pauschale Strafe anfordern. Aber es wäre fraglich ob ich die wirklich bekommen würde.
ADH informiert: Unterbrechungen kennzeichnen? – ADH
(…) Wir empfehlen Ihnen dringend, die Unterbrechungskürzel trotz der Information aus Anlage 3a zu notieren. Hiermit vermeiden Sie (ungerechtfertigte) Absetzungen der Krankenkassen. Auch wenn Sie im Recht sind, sind die Widerspruchsverfahren oft langwierig und nach unserer Erfahrung aktuell nicht immer erfolgreich.Sollten Sie dennoch eine Absetzung aufgrund fehlender Unterbrechungskürzel erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an Ihren Berufsverband zu wenden, damit diese Missverständnisse zwischen Berufsverband und Krankenkasse dauerhaft geklärt werden können (…)
Es scheint, dass die Abrechnungszentren schiss vor den Kassen haben und sich um die Belange der Physios nicht kümmern möchten, wahrscheinlich weil sie langwierig und monetarisch uninteressant sind.
Führen überhaupt die Verbände oder RA Prozesse gegen die KK wegen nicht Einhaltung der Verträge durch systematische ungerechtfertigte Absetzungen?
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Hier ist daher jeder PI gezwungen sich ggf. mit jede einzelne Kasse juristisch auseinanderzusetzen. Und genau dort liegt, wie so oft, der Hase im Pfeffer. Wenn wir UND unsere Dienstleister entsprechend agieren würde, wäre DAVASO und Co. sowie deren Auftraggeber ganz schnell den Zahn gezogen.
Meine/Unsere Erfahrung ist: Wehrt man sich, ist der Spuck schnell vorbei.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Verbände dürfen leider in diese Sache keine Prozesse führen.
Hier ist daher jeder PI gezwungen sich ggf. mit jede einzelne Kasse juristisch auseinanderzusetzen. Und genau dort liegt, wie so oft, der Hase im Pfeffer. Wenn wir UND unsere Dienstleister entsprechend agieren würde, wäre DAVASO und Co. sowie deren Auftraggeber ganz schnell den Zahn gezogen.
Meine/Unsere Erfahrung ist: Wehrt man sich, ist der Spuck schnell vorbei.
Wir rechnen seit Jahren mit RZH ab. Aber diese Rückführung der Rezepte kenne ich nicht.
Werde nicht mit diesen Kürzeln arbeiten, sehe ich gar nicht ein.
Och man, Dinge die die Physio Welt nicht braucht
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Shia schrieb:
Irre
Wir rechnen seit Jahren mit RZH ab. Aber diese Rückführung der Rezepte kenne ich nicht.
Werde nicht mit diesen Kürzeln arbeiten, sehe ich gar nicht ein.
Och man, Dinge die die Physio Welt nicht braucht
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massu schrieb:
@Shia dann habt ihr den Rezept Check nicht. Die Frequenz Kontrolle ist nämlich dabei. Oder ihr habt auf genau diese Kontrolle schriftlich verzichtet.
Das einzige, was ich meinem Chef ausreden konnte.
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Shia schrieb:
@massu Richtig, wir haben den Check nicht.
Das einzige, was ich meinem Chef ausreden konnte.
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Auf der Suche nach einem neuen Anbieter bin ich auf dieser Seite gestoßen:
ADH informiert: Unterbrechungen kennzeichnen? – ADH
(…) Wir empfehlen Ihnen dringend, die Unterbrechungskürzel trotz der Information aus Anlage 3a zu notieren. Hiermit vermeiden Sie (ungerechtfertigte) Absetzungen der Krankenkassen. Auch wenn Sie im Recht sind, sind die Widerspruchsverfahren oft langwierig und nach unserer Erfahrung aktuell nicht immer erfolgreich.Sollten Sie dennoch eine Absetzung aufgrund fehlender Unterbrechungskürzel erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an Ihren Berufsverband zu wenden, damit diese Missverständnisse zwischen Berufsverband und Krankenkasse dauerhaft geklärt werden können (…)
Es scheint, dass die Abrechnungszentren schiss vor den Kassen haben und sich um die Belange der Physios nicht kümmern möchten, wahrscheinlich weil sie langwierig und monetarisch uninteressant sind.
Führen überhaupt die Verbände oder RA Prozesse gegen die KK wegen nicht Einhaltung der Verträge durch systematische ungerechtfertigte Absetzungen?
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