Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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kann jemand erklären, wie die Kassen das machen bei rückwirkenden Absetzungen: wie genau holen die sich das Geld zurück, wenn die Forderung längst an die Leistungserbringer gezahlt worden ist.?
Extremes Beispiel: Rezept vor einem Jahr abgerechnet, Geld erhalten, Absetzung ... und nun? Wie kommen die Kassen an das Geld. Wissen sicher all die Opfer der IKK Classic.
Danke
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transsib schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kann jemand erklären, wie die Kassen das machen bei rückwirkenden Absetzungen: wie genau holen die sich das Geld zurück, wenn die Forderung längst an die Leistungserbringer gezahlt worden ist.?
Extremes Beispiel: Rezept vor einem Jahr abgerechnet, Geld erhalten, Absetzung ... und nun? Wie kommen die Kassen an das Geld. Wissen sicher all die Opfer der IKK Classic.
Danke
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der Absetzungsbenachrichtigung zu lesen?
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transsib schrieb:
Senden die dann ein gesondertes Schreiben mit der Zahlungsaufforderung oder ist diese Aufforderung bereits in
der Absetzungsbenachrichtigung zu lesen?
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transsib schrieb:
Wenn die einfach einziehen ohne Zahlungsaufforderung, mit Abrechnungsfirma (Optica et al) oder nicht, können die das von irgendeiner Verordnung für dieselbe KK tun oder nur von der des betroffenen Patienten?
Wenn die einfach einziehen ohne Zahlungsaufforderung, mit Abrechnungsfirma (Optica et al) oder nicht, können die das von irgendeiner Verordnung für dieselbe KK tun oder nur von der des betroffenen Patienten?
du rechnest ja bestimmt nicht verordnungen einzeln ab, sondern als gesamtrechnung. und mit dieser wird dann die absetzung verrechnet.
wenn du über eine abrechnungsfirma abrechnest, ist es bisher scheinbar unterschiedlich gelaufen. manche habens überwiesen, manche einfach nur an den jeweiligen therapeuten weitergeleitet. also je nach abrechnungsfirma
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Alex Moro schrieb:
transsib schrieb am 28.10.19 21:06:
Wenn die einfach einziehen ohne Zahlungsaufforderung, mit Abrechnungsfirma (Optica et al) oder nicht, können die das von irgendeiner Verordnung für dieselbe KK tun oder nur von der des betroffenen Patienten?
du rechnest ja bestimmt nicht verordnungen einzeln ab, sondern als gesamtrechnung. und mit dieser wird dann die absetzung verrechnet.
wenn du über eine abrechnungsfirma abrechnest, ist es bisher scheinbar unterschiedlich gelaufen. manche habens überwiesen, manche einfach nur an den jeweiligen therapeuten weitergeleitet. also je nach abrechnungsfirma
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann betrifft die Forderung alle Abrechnungen für die KK, die die Absetzung veranlasst hat.
Weiss zufällig auch jemand, wie die Optica hier verfährt? Schicken die eine Zahlungsaufforderung oder behalten die die Forderung bei der nächsten Abrechnung ein? Also ohne nochmal darauf hinzuweisen.
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transsib schrieb:
Danke für Eure Erhellungen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann betrifft die Forderung alle Abrechnungen für die KK, die die Absetzung veranlasst hat.
Weiss zufällig auch jemand, wie die Optica hier verfährt? Schicken die eine Zahlungsaufforderung oder behalten die die Forderung bei der nächsten Abrechnung ein? Also ohne nochmal darauf hinzuweisen.
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Leni C. schrieb:
Optica behält die Zahlung nicht ein . Da das Geld direkt n i c h t an Optica ausbezahlt wird sondern direkt von der Gesamtsumme abgezogen wird und Optica dann diese niedrigere Summe nur auszahlen kann . Du bekommst dann halt von denen ein Schreiben dazu von der Kasse .
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transsib schrieb:
Danke für eure Hilfe und schönen Tag.
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Papa Alpaka schrieb:
"Wir bitten Sie freundlich, binnen einer Woche zu überweisen; ansonsten verrechnen wir unsere Forderung mit Ihrer nächsten Abrechnung."
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Leni C. schrieb:
Entweder fordern sie es explizied zurück wenn keine Rechnung mehr eingereicht wird oder sie verrechnen es einfach bei einer neuen Rechnung .
Wäre mal ne Aufgabe für die Verbände.
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anscheinend setzt man darauf, daß die Betroffenen sich schon irgendwann wieder beruhigen.
Ich nicht , meine Klage steht und dieses MAl wird keinen Vergleich geben!!
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Alfred Kramer schrieb:
Von Seiten der Verbände scheint die Sache seit Ende Mai wohl erledigt, ikk classic hat ja einige wenige "Heilungen " erlaubt.....
anscheinend setzt man darauf, daß die Betroffenen sich schon irgendwann wieder beruhigen.
Ich nicht , meine Klage steht und dieses MAl wird keinen Vergleich geben!!
Orthopäden wehren Regress wegen Verordnung von Physiotherapie teilweise ab: SG Düsseldorf 15-08-2018
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Xela schrieb:
zur "Schadensminderungspflicht" der Krankenkassen bei Heilmitteln vielleicht noch ein paar Argumente hier:
Orthopäden wehren Regress wegen Verordnung von Physiotherapie teilweise ab: SG Düsseldorf 15-08-2018
zur "Schadensminderungspflicht" der Krankenkassen bei Heilmitteln vielleicht noch ein paar Argumente hier:
„Vor allem habe aber die gesetzliche Krankenkasse als primäre Adressatin des Wirtschaftlichkeitsgebotes die Pflicht, die von dem Heilmittelerbringer eingereichten Rechnungen nebst der ärztlichen Verordnungen sogleich auf eventuelle Fehler zu prüfen und namentlich bei Überschreiten der nach dem Heilmittel-Katalog zulässigen Verordnungsmengen je Diagnose die Vergütungsansprüche des Heilmittelerbringers zurückzuweisen."
:smile: :smile: :smile: Mist...
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tom1350 schrieb:
Xela schrieb am 30.10.19 13:48:
zur "Schadensminderungspflicht" der Krankenkassen bei Heilmitteln vielleicht noch ein paar Argumente hier:
„Vor allem habe aber die gesetzliche Krankenkasse als primäre Adressatin des Wirtschaftlichkeitsgebotes die Pflicht, die von dem Heilmittelerbringer eingereichten Rechnungen nebst der ärztlichen Verordnungen sogleich auf eventuelle Fehler zu prüfen und namentlich bei Überschreiten der nach dem Heilmittel-Katalog zulässigen Verordnungsmengen je Diagnose die Vergütungsansprüche des Heilmittelerbringers zurückzuweisen."
:smile: :smile: :smile: Mist...
Na logisch wird bei klaren Verstößen zurückgewiesen. Es geht aber um den Zeitraum. An Alfred' s Stelle würde ich die Praxis von 4 Jahren "schwebend" als insgesamt sittenwidrig ausstreiten. In Berlin sind es 6 Monate. Da stimmt in BW was nicht. Das kann man bis zum BVerG treiben, weil es in die Berufsfreiheit eingreift. Die ikk hat m.M.n. ganz schlechte Karten und wer einen langen Atem riskiert, kann denen richtig Ärger machen. Wie gesagt "kann".
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Xela schrieb:
@tom
Na logisch wird bei klaren Verstößen zurückgewiesen. Es geht aber um den Zeitraum. An Alfred' s Stelle würde ich die Praxis von 4 Jahren "schwebend" als insgesamt sittenwidrig ausstreiten. In Berlin sind es 6 Monate. Da stimmt in BW was nicht. Das kann man bis zum BVerG treiben, weil es in die Berufsfreiheit eingreift. Die ikk hat m.M.n. ganz schlechte Karten und wer einen langen Atem riskiert, kann denen richtig Ärger machen. Wie gesagt "kann".
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tom1350 schrieb:
Es hilft alles nichts. Wir müssen auf den Bundesrahmenvertrag warten. Die Geschädigten dürfen sich u.a. bei ihrem Verband bedanken.
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tom1350 schrieb:
Interessant ist, dass auch die Kassen keine Prüfpflicht, sondern eine „Schadenminderungspflicht" haben. Ich tippe mal darauf, dass die Kassen den „Schaden" gegenüber ihren Beitragszählern vorrangig sehen :unamused: . Sittenwidrigkeit geht immer. 50:50.
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Alfred Kramer schrieb:
Vielen Dank, damit kann ich meine Position deutlich verbessern!
Es hilft alles nichts. Wir müssen auf den Bundesrahmenvertrag warten. Die Geschädigten dürfen sich u.a. bei ihrem Verband bedanken.
Tommy, wie wär s mit einer FoBi: (vollständig) lesen und verstehen....?!
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 30.10.19 14:56:
Es hilft alles nichts. Wir müssen auf den Bundesrahmenvertrag warten. Die Geschädigten dürfen sich u.a. bei ihrem Verband bedanken.
Tommy, wie wär s mit einer FoBi: (vollständig) lesen und verstehen....?!
Da ist doch lange noch nicht Schluss. Zwar gab es im BW-Landtag schon eine entsprechende Anfrage. Aber als einfacher Bürger hat man Rechte, die man nutzen könnte. Wenn man wissen will, ob da System bei der ikk hintersteht, mit Namen und Adresse, Umfang, Ausmaß etc... dann sollte man sich damit mal beschäftigen: Landesrecht BW LIFG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Info
Einfacher Antrag und schon muss eine Anstalt des Öffentlichen Rechts die Hosen runterlassen. Wenn man da ein Stück weiter ist, kommt man irgendwann zu der Person / Gruppe, die die Verantwortung hat. Jackpot. Für die Presse, Schadensatz, Staatsanwalt what ever.
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Xela schrieb:
@Alfred
Da ist doch lange noch nicht Schluss. Zwar gab es im BW-Landtag schon eine entsprechende Anfrage. Aber als einfacher Bürger hat man Rechte, die man nutzen könnte. Wenn man wissen will, ob da System bei der ikk hintersteht, mit Namen und Adresse, Umfang, Ausmaß etc... dann sollte man sich damit mal beschäftigen: Landesrecht BW LIFG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Info
Einfacher Antrag und schon muss eine Anstalt des Öffentlichen Rechts die Hosen runterlassen. Wenn man da ein Stück weiter ist, kommt man irgendwann zu der Person / Gruppe, die die Verantwortung hat. Jackpot. Für die Presse, Schadensatz, Staatsanwalt what ever.
Ich habe übrigens gerade die Schlussabrechnung wg bkk24 von meinem Anwalt bekommen:
meine ursprüngliche Forderung war ca 570,-€, an mich gingen insgesamt ca 900.-, darin enthalten Rückerstattung der Gerichtskosten und vorgerichtliche 'Anwaltskosten, gekostet hat es die bkk24 incl. Anwalts- Gerichts und sonstige Kosten und Zinsen (plus Zwangsvollstreckungskosten, weil sie die Zinsen "vergessen" hatten) schlussendlich etwas mehr als 1100,-.
Würden sich mehr Kollegen wehren, würde sich das Spiel für die Kassen nicht mehr lohnen und der Spuk wäre schnell vorbei! Ja und sooo groß war der Aufwand nun auch wieder nicht. Als Selbstständiger muß ich ja sowieso die gesetzliche Grundlagen meines Geschäftes kennen, außer einem Brief hat den Rest mein Anwalt erledigt, und den halben Tag in Freiburg hab ich genauso genossen wie die Verhandlung. Wieder mal hat sich gezeigt: mein Rechtsschutz und mein Anwalt waren hilfreicher als meine früheren Verbandsmitgliedschaften.
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Alfred Kramer schrieb:
Alles schön und gut, aber warum wissen das unsere mit Rechtsanwälten ausgestatteten Verbände nicht? Es wäre auch deren Aufgabe , für ihre Mitglieder tätig zu werden, aber lieber lassen sie sich mit faulen "Geschenken" der ikk classic die Hosen runter ziehen.
Ich habe übrigens gerade die Schlussabrechnung wg bkk24 von meinem Anwalt bekommen:
meine ursprüngliche Forderung war ca 570,-€, an mich gingen insgesamt ca 900.-, darin enthalten Rückerstattung der Gerichtskosten und vorgerichtliche 'Anwaltskosten, gekostet hat es die bkk24 incl. Anwalts- Gerichts und sonstige Kosten und Zinsen (plus Zwangsvollstreckungskosten, weil sie die Zinsen "vergessen" hatten) schlussendlich etwas mehr als 1100,-.
Würden sich mehr Kollegen wehren, würde sich das Spiel für die Kassen nicht mehr lohnen und der Spuk wäre schnell vorbei! Ja und sooo groß war der Aufwand nun auch wieder nicht. Als Selbstständiger muß ich ja sowieso die gesetzliche Grundlagen meines Geschäftes kennen, außer einem Brief hat den Rest mein Anwalt erledigt, und den halben Tag in Freiburg hab ich genauso genossen wie die Verhandlung. Wieder mal hat sich gezeigt: mein Rechtsschutz und mein Anwalt waren hilfreicher als meine früheren Verbandsmitgliedschaften.
Wie seid ihr vorgegangen bzw. eure Anwälte? Welche Anwälte sind ausreichend qualifiziert, sowas durchzuziehen; sicher keine Feld-Wald-Wiesen Kanzleien.
Habt ihr den Verband mit einbezogen? Habt ihr zunächst ein eigenes Widerspruchsschreiben losgelassen oder seid ihr gleich über RA?
Habt ihr euch Tips über Vorgehen und Kanzleien vom Verband einholen können oder selbst gesucht?
Darf der Verband überhaupt bestimmte Kanzleien empfehlen?
Alle Details interessieren mich sehr.
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transsib schrieb:
Wie ich sehe haben schon viele von euch mehr oder minder erfolgreich Klage angestrengt.
Wie seid ihr vorgegangen bzw. eure Anwälte? Welche Anwälte sind ausreichend qualifiziert, sowas durchzuziehen; sicher keine Feld-Wald-Wiesen Kanzleien.
Habt ihr den Verband mit einbezogen? Habt ihr zunächst ein eigenes Widerspruchsschreiben losgelassen oder seid ihr gleich über RA?
Habt ihr euch Tips über Vorgehen und Kanzleien vom Verband einholen können oder selbst gesucht?
Darf der Verband überhaupt bestimmte Kanzleien empfehlen?
Alle Details interessieren mich sehr.
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Tempelritter schrieb:
Ich versuche es immer erst im Guten mit einem Widerspruch. Das hat auch immer geklappt. Wenn nicht würde ich RA Alt (VPT) oder RA Hein (ZVK) beauftragen.
Warum Verbände handeln wie Sie handeln? Das frage ich mich, seitdem ich den ersten Rahmenvertrag und die erste Honorarvereinbarung in den Händen hätte. Aus meinem alten Berufsalltag kannte ich ganz andere Umstände. Da wurden selbst Monopolisten auch mal Grenzen aufgezeigt. Unzumutbare Vertragsvorschläge wurden auf dem Verhandlungstisch abgefackelt und das Foto davon in der Verbandszeitung publiziert. Offene IHK Forderungen kamen gerne in der Schubkarre in Form von Pfennigstücken direkt ins Foyer der "Kammer" geschüttet.
Entweder gibt / gab es sowas wie GKV-Räson bei den Verbandsverhandlern, oder man fand sich als Verbandsmensch schon genügend gebaupinselt, wenn man die heiligen GKV-hallen betreten durfte und womöglich ein Foto mit einem Minister möglich war. Keine Ahnung.
Aber die Situation verbessert sich. Wir sollten insgesamt nach vorne schauen.
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Xela schrieb:
Man muss da ehrlich bleiben Alfred. Sich monatelang mit dem Klagethema (wenn auch nur im Hinterkopf) zu beschäftigen, ist nicht jedermanns Sache. Allein die "Angst" vor Gericht amtlich abgewatscht zu werden, läßt viele Kollegen das Risiko scheuen. Sind halt PT's mit Samaritasyndrom.
Warum Verbände handeln wie Sie handeln? Das frage ich mich, seitdem ich den ersten Rahmenvertrag und die erste Honorarvereinbarung in den Händen hätte. Aus meinem alten Berufsalltag kannte ich ganz andere Umstände. Da wurden selbst Monopolisten auch mal Grenzen aufgezeigt. Unzumutbare Vertragsvorschläge wurden auf dem Verhandlungstisch abgefackelt und das Foto davon in der Verbandszeitung publiziert. Offene IHK Forderungen kamen gerne in der Schubkarre in Form von Pfennigstücken direkt ins Foyer der "Kammer" geschüttet.
Entweder gibt / gab es sowas wie GKV-Räson bei den Verbandsverhandlern, oder man fand sich als Verbandsmensch schon genügend gebaupinselt, wenn man die heiligen GKV-hallen betreten durfte und womöglich ein Foto mit einem Minister möglich war. Keine Ahnung.
Aber die Situation verbessert sich. Wir sollten insgesamt nach vorne schauen.
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idefix- schrieb:
Rückwirkende Absetzung, aber wir dürfen Fehler nicht korrigieren, Tolle Demokratie: Alle sind gleich, nur manche sind gleicher.
Wäre mal ne Aufgabe für die Verbände.
klasse Alfred, endlich jemand der sich auf diesen üblichen Kassenmodus nicht einlässt. Es ist ja seit Jahren zu erkennende Kassentaktik, einfach schauen, ob ein/e kleine/r Physio tatsächlich vor den Kadi zieht (streitige Auseinandersetzung), vergleichsbereit kann man sich ja immer noch zeigen, zumal wenn sich abzeichnet, dass sie sich per Urteil eine Klatsche einfangen würde...
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
klasse Alfred, endlich jemand der sich auf diesen üblichen Kassenmodus nicht einlässt. Es ist ja seit Jahren zu erkennende Kassentaktik, einfach schauen, ob ein/e kleine/r Physio tatsächlich vor den Kadi zieht (streitige Auseinandersetzung), vergleichsbereit kann man sich ja immer noch zeigen, zumal wenn sich abzeichnet, dass sie sich per Urteil eine Klatsche einfangen würde...
Mit kollegialen Grüßen
Folge 40: IKK classic Rückforderung - YouTube
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Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
„Leider ist im Moment durch sachliches Argumentieren kein Einvernehmen zu erzielen“ so Krappmann. „Deshalb sind wir jetzt den Schritt gegangen, den Vertragsausschuss einzuberufen und fordern unsere Mitglieder dazu auf, mit ihren Geschichten an die Presse zu gehen.“
Allerdings behauptet die IKK Classic, dass die Prüfungsroutine seit Sommer beendet ist:
„Im Interesse ihrer Versichertengemeinschaft sind Krankenkassen verpflichtet, an sie gerichtete Rechnungen zu prüfen, und diese, wenn sie fehlerhaft sind, zu beanstanden. Das gilt auch für Falschabrechnungen von Physiotherapeuten. Der zwischen den Vertragspartnern (Kassen und Physiotherapeuten) vereinbarte Zeitraum, um solche Falschabrechnungen zu korrigieren, beträgt in Baden-Württemberg vier Jahre und gilt in beide Richtungen. Eine rückwirkende Korrektur ist also nichts Ungewöhnliches und rechtlich völlig einwandfrei. Wie immer haben wir uns dabei um Konsens mit allen Beteiligten bemüht. Die hier thematisierte Prüfroutine ist übrigens längst beendet; sie wurde schon Ende Juli 2019 abgeschlossen."
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In den Kommentaren
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tom1350 schrieb:
Physio Deutschland ist anscheinend auch aktiv geworden.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
„Leider ist im Moment durch sachliches Argumentieren kein Einvernehmen zu erzielen“ so Krappmann. „Deshalb sind wir jetzt den Schritt gegangen, den Vertragsausschuss einzuberufen und fordern unsere Mitglieder dazu auf, mit ihren Geschichten an die Presse zu gehen.“
Allerdings behauptet die IKK Classic, dass die Prüfungsroutine seit Sommer beendet ist:
„Im Interesse ihrer Versichertengemeinschaft sind Krankenkassen verpflichtet, an sie gerichtete Rechnungen zu prüfen, und diese, wenn sie fehlerhaft sind, zu beanstanden. Das gilt auch für Falschabrechnungen von Physiotherapeuten. Der zwischen den Vertragspartnern (Kassen und Physiotherapeuten) vereinbarte Zeitraum, um solche Falschabrechnungen zu korrigieren, beträgt in Baden-Württemberg vier Jahre und gilt in beide Richtungen. Eine rückwirkende Korrektur ist also nichts Ungewöhnliches und rechtlich völlig einwandfrei. Wie immer haben wir uns dabei um Konsens mit allen Beteiligten bemüht. Die hier thematisierte Prüfroutine ist übrigens längst beendet; sie wurde schon Ende Juli 2019 abgeschlossen."
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Im Regelfall gilt eine 3jährige Verjährung (schlimmstens bis zu 47 Monate). Warum verhandeln Verbände in BW eine 8 Mal längere Verjährung als in Berlin? Nächste Mitgliederversammlung nutzen! Neue Verhandler wählen!
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Xela schrieb:
Der ZVK Beitrag trifft m.M.n. exakt meine Einschätzung der GKV-Räson. Die "Einberufung des Vertragsausschusses" ist die Einberufung einer Sackgasse (Kaffekränzchen im GKV-Palast). Welchen Grund gibt es, NICHT augenblicklich seinen Mitgliedern die Klage zu empfehlen? Was soll das Warten auf eine Musterklage (Feststellungsklage)? Das ist absurder Zeitverlußt zu Lasten der Mitlieder. Die ikk geht in BW sehr clever vor. Nur Unmengen von Einzelklagen (mit Presse im Hintergrund) können sowas unterlaufen.
Im Regelfall gilt eine 3jährige Verjährung (schlimmstens bis zu 47 Monate). Warum verhandeln Verbände in BW eine 8 Mal längere Verjährung als in Berlin? Nächste Mitgliederversammlung nutzen! Neue Verhandler wählen!
Kein Wunder, dass so wenige Physios Mitglied sind.
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mogli123 schrieb:
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
Kein Wunder, dass so wenige Physios Mitglied sind.
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
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ali schrieb:
mogli123 schrieb am 1.11.19 14:24:
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Darf man seine Enttäuschung über das was physio-deutschland seit Jahresbeginn (nicht) getan hat nicht mehr äußern ohne als "öffntlicher Beschimpfer" bezeichnet zu werden ?
Zitat auf der Homepage von physio-deutschland:
Aufruf: Sie sind von Rückforderungen bzw. Absetzungen durch die IKK classic betroffen? Sie haben außerdem Kontakt zu Journalisten? Dann nutzen auch Sie diesen Weg und machen Sie auf dieses Thema aufmerksam. So steigt der öffentliche und mediale Druck auf die IKK classic.
Da frage ich mich schon: Was hat denn physio-deutschland seit Jahresbeginn an Öffentlichkeitsarbeit getan um seinen Mitgliedern zu helfen ?
Ein so großer Verband hätte viele Möglichkeiten an die Öffentlichkeit zu gehen, aber man hat es leider (wie schon öfters) vorgezogen dies lieber nicht zu tun ...
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mogli123 schrieb:
ali schrieb am 1.11.19 20:37:
mogli123 schrieb am 1.11.19 14:24:
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Darf man seine Enttäuschung über das was physio-deutschland seit Jahresbeginn (nicht) getan hat nicht mehr äußern ohne als "öffntlicher Beschimpfer" bezeichnet zu werden ?
Zitat auf der Homepage von physio-deutschland:
Aufruf: Sie sind von Rückforderungen bzw. Absetzungen durch die IKK classic betroffen? Sie haben außerdem Kontakt zu Journalisten? Dann nutzen auch Sie diesen Weg und machen Sie auf dieses Thema aufmerksam. So steigt der öffentliche und mediale Druck auf die IKK classic.
Da frage ich mich schon: Was hat denn physio-deutschland seit Jahresbeginn an Öffentlichkeitsarbeit getan um seinen Mitgliedern zu helfen ?
Ein so großer Verband hätte viele Möglichkeiten an die Öffentlichkeit zu gehen, aber man hat es leider (wie schon öfters) vorgezogen dies lieber nicht zu tun ...
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Liebe/r/s mogli, vorweg: Ich kann Deine Enttaeuschung verstehen. Da es mich nicht direkt betrifft, bin ich nicht im Detail informiert.
Du hast behauptet, der Verband hat erst nach fast einem Jahr das Vorgehen der IKK infrage gestellt. Das ist sachlich falsch und ICH nenne es deshalb bashing. Auch als Nichtmitglied kannst Du Dich an den Verband wenden und Deinen Unmut aeusern bzw. Nachfragen...DAS halte ich fuer alle Beteiligten zweckdienlicher...als mal wieder loszumotzen ohne Details und Gruende gehoert zu haben....
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ali schrieb:
mogli123 schrieb am 1.11.19 22:51:
ali schrieb am 1.11.19 20:37:
mogli123 schrieb am 1.11.19 14:24:
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Liebe/r/s mogli, vorweg: Ich kann Deine Enttaeuschung verstehen. Da es mich nicht direkt betrifft, bin ich nicht im Detail informiert.
Du hast behauptet, der Verband hat erst nach fast einem Jahr das Vorgehen der IKK infrage gestellt. Das ist sachlich falsch und ICH nenne es deshalb bashing. Auch als Nichtmitglied kannst Du Dich an den Verband wenden und Deinen Unmut aeusern bzw. Nachfragen...DAS halte ich fuer alle Beteiligten zweckdienlicher...als mal wieder loszumotzen ohne Details und Gruende gehoert zu haben....
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Tempelritter schrieb:
Seit der ersten IKK Absetzung sind die Verbände in BaWü dran, leider ohne ein Druckmittel zu haben. Die entsprechenden Ausschüsse in Land und Bund sowie das BMG wurden in Kenntnis gesetzt. Auch das BVA wurde angeschrieben, dieses hat jedoch der IKK den Rücken gestärkt. Es gab zig Gespräche mit der IKK, alles ziemlich nutzlos. Jetzt wurde der Vertragsausschuss einberufen und es geht verstärkt an die Öffentlichkeit. Es sind einige Klagen auf den Weg gebracht worden und einige PI haben ihre IKK Zulassung gekündigt. Also alles in Allem kann niemand Untätigkeit unterstellt werden.
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Liebe/r/s mogli, vorweg: Ich kann Deine Enttaeuschung verstehen. Da es mich nicht direkt betrifft, bin ich nicht im Detail informiert.
Du hast behauptet, der Verband hat erst nach fast einem Jahr das Vorgehen der IKK infrage gestellt. Das ist sachlich falsch und ICH nenne es deshalb bashing. Auch als Nichtmitglied kannst Du Dich an den Verband wenden und Deinen Unmut aeusern bzw. Nachfragen...DAS halte ich fuer alle Beteiligten zweckdienlicher...als mal wieder loszumotzen ohne Details und Gruende gehoert zu haben....
@ ali,
ich habe jedenfalls seit Jahresbeginn keine Öffentlichkeitsarbeit (Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen) seitens physio-deutschland wahrgenommen. Scheinbar lebe ich hinter dem Mond ...
... und weitere Diskussionen sind ziemlich sinnlos.
Schönes Wochenende
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mogli123 schrieb:
ali schrieb am 2.11.19 20:20:
mogli123 schrieb am 1.11.19 22:51:
ali schrieb am 1.11.19 20:37:
mogli123 schrieb am 1.11.19 14:24:
Dass physio-Deutschland jetzt nach unfassbaren 10 (!!!) Monaten auf die Idee kommt zu überprüfen, ob sich die IKK classic entsprechend der vereinbarten Rahmenbedingungen verhält ist wirklich ....
Im Social Media Zeitalter sind pauschales Bashing leider VolkSport. Die Verbände sind da natürlich länger dran und die 4 Jahre erstmal festgelegt. Und jetzt nach allerlei Vorlauf kann man schauen, ob die ikk...
Und klar andere Strategien wären auch möglich gewesen...
Liebe(r) ali,
"pauschales bashing" bedeutet "öffentliche Beschimpfung" !
Wo und wann habe ich das getan ?
Liebe/r/s mogli, vorweg: Ich kann Deine Enttaeuschung verstehen. Da es mich nicht direkt betrifft, bin ich nicht im Detail informiert.
Du hast behauptet, der Verband hat erst nach fast einem Jahr das Vorgehen der IKK infrage gestellt. Das ist sachlich falsch und ICH nenne es deshalb bashing. Auch als Nichtmitglied kannst Du Dich an den Verband wenden und Deinen Unmut aeusern bzw. Nachfragen...DAS halte ich fuer alle Beteiligten zweckdienlicher...als mal wieder loszumotzen ohne Details und Gruende gehoert zu haben....
@ ali,
ich habe jedenfalls seit Jahresbeginn keine Öffentlichkeitsarbeit (Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen) seitens physio-deutschland wahrgenommen. Scheinbar lebe ich hinter dem Mond ...
... und weitere Diskussionen sind ziemlich sinnlos.
Schönes Wochenende
... und weitere Diskussionen sind ziemlich sinnlos.
Schönes Wochenende
Sprich halt mit den Verantwortlichen, wenn s Dir wichtig ist. Ansonsten maul halt ineffectiv rum..... :confused:
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ali schrieb:
mogli123 schrieb am 3.11.19 13:27:
... und weitere Diskussionen sind ziemlich sinnlos.
Schönes Wochenende
Sprich halt mit den Verantwortlichen, wenn s Dir wichtig ist. Ansonsten maul halt ineffectiv rum..... :confused:
naja, ein bisschen Öffentlichkeit wäre schon möglich gewesen, oder wollte man mal wieder "den Verhandlungsfrieden " nicht stören ? :stuck_out_tongue:
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Alfred Kramer schrieb:
@Tempelritter:
naja, ein bisschen Öffentlichkeit wäre schon möglich gewesen, oder wollte man mal wieder "den Verhandlungsfrieden " nicht stören ? :stuck_out_tongue:
@Tempelritter:
naja, ein bisschen Öffentlichkeit wäre schon möglich gewesen, oder wollte man mal wieder "den Verhandlungsfrieden " nicht stören ? :stuck_out_tongue:
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Tempelritter schrieb:
Welchen Verhandlungsfrieden????
Alfred Kramer schrieb am 4.11.19 10:08:
@Tempelritter:
naja, ein bisschen Öffentlichkeit wäre schon möglich gewesen, oder wollte man mal wieder "den Verhandlungsfrieden " nicht stören ? :stuck_out_tongue:
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Alfred Kramer schrieb:
ebent.... :smile:
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Jan Dieckmann schrieb:
Der Rechtsanwalt Alt hat dazu übrigens ein gutes Video auf Youtube hochgeladen.
Folge 40: IKK classic Rückforderung - YouTube
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