Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
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Mobilit...
wisst Ihr wie lange die Frist ist, die eine KV nutzen kann, um Rezeptwerte zurückzufordern?
Lieben Dank für die Hilfe...
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Kateyl schrieb:
Liebe Therapeuten,
wisst Ihr wie lange die Frist ist, die eine KV nutzen kann, um Rezeptwerte zurückzufordern?
Lieben Dank für die Hilfe...
Gruß Britt
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Kateyl schrieb:
KV= Krankenversicherung, ja seitens der Krankenkasse, steht das mit den 4 Jahren irgendwo?? Aber ganz lieben Dank schon einmal für die schnelle Antwort :wink:
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Kitane schrieb:
Aber bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug können die Kassen länger zurückfordern was hast du denn für ein Problem ?
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Bei -hoffentlich unberechtigten- Verdächtigungen trotzdem Anwalt hinzuziehen. Grundsätzlich die Frage der Beweispflicht klären.
LG,
m.
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> Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Es ist an der Zeit das gerechte Bedingungen ausgehandelt werden und die GKVen die auf "ein Jahr Abrechnungsfrist" bestehen auch nur für ein Jahr rückfordern dürfen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Britt schrieb:
-------------------------------------------------------
> Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Es ist an der Zeit das gerechte Bedingungen ausgehandelt werden und die GKVen die auf "ein Jahr Abrechnungsfrist" bestehen auch nur für ein Jahr rückfordern dürfen ;)
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Tempelritter schrieb:
das müsste man nur in den Rahmenverträgen vereinbaren.
LG und danke für eure Antworten...!
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Kateyl schrieb:
Ich habe- zum Glück- damit noch kein Problem, aber man macht sich manchmal schon so seine Gedanken...es reicht ja schon wenn ein Kreuzchen falsch gesetzt wurde...Sehr verunsichernd für mich!!
LG und danke für eure Antworten...!
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Kateyl schrieb:
Wisst Ihre denn wo sowas schriftlich nachzulesen wäre...?
Also Vier Jahre stimmt nur so halb, da die Forderungen von Januar 2010 erst im Dezember 2013 verjähren.
Wenn Betrug vorausgesetzt wird, gilt eine längere Verjährungszeit. Mindestens 5 Jahre glaube ich, dann muss es aber auch eine Absicht gegeben haben, bzw. nachweisbar sein.
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TheStonie schrieb:
Meines wissens verjähren Forderungen nach 3 Jahren (zum Schluss des Kalenderjahres!)
Also Vier Jahre stimmt nur so halb, da die Forderungen von Januar 2010 erst im Dezember 2013 verjähren.
Wenn Betrug vorausgesetzt wird, gilt eine längere Verjährungszeit. Mindestens 5 Jahre glaube ich, dann muss es aber auch eine Absicht gegeben haben, bzw. nachweisbar sein.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja, da liegt wohl der Hase im Pfeffer. Glaubt ihr wirklich, dass die Kassen sich solche Geldquelle mit den 4 Jahren entgehen lassen? Die werden mit aller Macht dabei bleiben. Und was ich vom "Verhandlungsgeschick" unserer Verbände halte, das habe ich hier schon oft kund getan.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was meinst du mit KV? Meinst du Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse? Meines Wissens dürfen sie 4 Jahre rückwirkend zurück fordern.
Gruß Britt
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