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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Uns wurde eine Verordnung nach der Vorprüfung durch unseren Abrechnungsdienstliester zurückgesendet mit dem Hinweis, dass der Stempel oder die Unterschrift des Arztes fehlen würden. Beides ist aber auf der Verordnung vorhanden. Allerdings handelte es sich um eine Verordnung aus einer (chirurg.) Ambulanz mit wechselnder Arztbesetzung in den Sprechstunden. Die Verordnungen werden auf dem Formular des dort (leitenden) Arztes ausgestellt und der diensthabende unterschreibt mit "i.V." und macht seinen eigenen Arztstempel dazu. Soweit - so unaufregend - aber scheinbar doch nicht "korrekt". Könnt Ihr mir eventuell helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen?
Danke für Eure Ideen!
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Wonderwoman schrieb:
Ich glaube, i.V. ist nicht erlaubt. Bei der VO-Erstellung darf sich der Arzt nicht vertreten lassen. Wenn der unterschreibende Arzt seinen eigenen Stempel benutzt, dann frage ich mich... warum noch iV???
Interessanterweise las ich gerade in einem (zugegebenerweise Apotheker-)Portal folgendes: "Genehmigte Ärzte in Weiterbildung, Sicherstellungsassistenten, Praxisassistenten sowie Praxisvertreter (in fremder Praxis) benutzen ebenfalls die Rezepte der Praxis bzw. des MVZ.
Sie unterzeichnen jedoch in Vertretung (i. V.) und verwenden die LANR und den Vertragsarztstempel des vertretenen Arztes. Der Name und die Berufsbezeichnung („Arzt“, „Facharzt für ...“) des Verordnenden müssen auch hier erkennbar sein (ggf. Zusatzstempel)."
Die dort beschriebene Vorgehensweise hatte ich bisher für mich auch auf Heilmittelverordnungen übertragen und war deshalb so sorglos...
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Tresenpummelfee schrieb:
@Wonderwoman
Interessanterweise las ich gerade in einem (zugegebenerweise Apotheker-)Portal folgendes: "Genehmigte Ärzte in Weiterbildung, Sicherstellungsassistenten, Praxisassistenten sowie Praxisvertreter (in fremder Praxis) benutzen ebenfalls die Rezepte der Praxis bzw. des MVZ.
Sie unterzeichnen jedoch in Vertretung (i. V.) und verwenden die LANR und den Vertragsarztstempel des vertretenen Arztes. Der Name und die Berufsbezeichnung („Arzt“, „Facharzt für ...“) des Verordnenden müssen auch hier erkennbar sein (ggf. Zusatzstempel)."
Die dort beschriebene Vorgehensweise hatte ich bisher für mich auch auf Heilmittelverordnungen übertragen und war deshalb so sorglos...
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JürgenK schrieb:
Hi, in der Facebook Gruppe wurde vor ein paar Tagen auch darüber diskutiert und RA Alt VPT sagte dort i.V. nicht erlaubt aber i.A. wäre korrekt ... aber haben wir die Prüfpflicht nur für die Unterschrift...und kann man uns für diesn "Formfehler" bestrafen?? denn die Davaso z.B. läst keine Korrektur zu
Moin icke mal wieder....
Heißt i.V. nicht intravenös oder so....vielleicht liegt es ja daran.Puh, lass uns darüber diskutieren.....Jürgen wie war dein Urlaub mit deinem Mitbewohner ?
Grüße und immer schön locker bleiben.
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Michael Woelky schrieb:
@JürgenK
Moin icke mal wieder....
Heißt i.V. nicht intravenös oder so....vielleicht liegt es ja daran.Puh, lass uns darüber diskutieren.....Jürgen wie war dein Urlaub mit deinem Mitbewohner ?
Grüße und immer schön locker bleiben.
hi Michael, ja heist so auch intravenös, auch in Vollmacht aber früher zu meiner Jugendzeit hiess es in Vertretung...unsere Urlaube waren wohl sehr erholsam grins ;)
:) bleib auch immer schön locker
JürgenK ;) i.R. seit 2005
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JürgenK schrieb:
@Michael Woelky
hi Michael, ja heist so auch intravenös, auch in Vollmacht aber früher zu meiner Jugendzeit hiess es in Vertretung...unsere Urlaube waren wohl sehr erholsam grins ;)
:) bleib auch immer schön locker
JürgenK ;) i.R. seit 2005
weiß ich doch......grinning
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Michael Woelky schrieb:
@JürgenK
weiß ich doch......grinning
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Problem beschreiben
Tresenpummelfee schrieb:
Ich bin gerade etwas ratlos...
Uns wurde eine Verordnung nach der Vorprüfung durch unseren Abrechnungsdienstliester zurückgesendet mit dem Hinweis, dass der Stempel oder die Unterschrift des Arztes fehlen würden. Beides ist aber auf der Verordnung vorhanden. Allerdings handelte es sich um eine Verordnung aus einer (chirurg.) Ambulanz mit wechselnder Arztbesetzung in den Sprechstunden. Die Verordnungen werden auf dem Formular des dort (leitenden) Arztes ausgestellt und der diensthabende unterschreibt mit "i.V." und macht seinen eigenen Arztstempel dazu. Soweit - so unaufregend - aber scheinbar doch nicht "korrekt". Könnt Ihr mir eventuell helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen?
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