Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Laut Anlage zum Rahmenvertrag in Bayern (AOK), darf ich als Therapeut nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt die Art der Verordnung ergänzen, wenn die die Angabe Erstverordnung/Folgeverordnung usw. auf dem Rept fehlt. Geht das auch , wenn fehlerhafter Weise von der Arztpraxis statt Folgeverordnung wieder eine Erstverordnung ausgestellt wurde, oder muss das dann vom Arzt selbst korrigiert werden? ( die Dame bei der AOK in Schwandorf konnte mir das nicht sagen)
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Suture schrieb:
Ich würde es ändern lassen. Ich hab das Gefühl momentan weiß keiner was er darf und was nicht.... Auch von den Kassen aus nicht.
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
MfG :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Kreuz an falscher Stelle oder komplett fehlendes Kreuz würde ich als gleiche Problematik interpretieren. Darum kann es der Arzt oder du nach Rücksprache mit ihm korrigieren. Falls es doch ein Fehler war, kommt die Verordnung "vorläufig abgesetzt" zurück und kann nachträglich korrigiert werden.
MfG :blush:
Mein Profilbild bearbeiten