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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezeptkopie einreichen, da KK Rezept verloren hat?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rezeptkopie einreichen, da KK Rezept verloren hat?
Es gibt 9 Beiträge
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Wissen
01.03.2013 20:53
Die AOK hat ein im Dezember zur Genehmigung eingereichtes Rezept verschlammt und meinte, ich könnte mir ja nochmal ein Neues besorgen und erneut einreichen. Das werde ich auf keinen Fall tun und versuchen die Kopie mir den Originalunterschriften der Patientin einzureichen. Die Mitarbeiterin der AOK sagte, ich würde es nicht bezahlt bekommen! Was denkt Ihr? Ich vermute, verloren gegangene Rezepte (ha, ha) sind eine neue Strategie Rezepte nicht mehr zu zahlen!
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
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Die AOK hat ein im Dezember zur Genehmigung eingereichtes Rezept verschlammt und meinte, ich könnte mir ja nochmal ein Neues besorgen und erneut einreichen. Das werde ich auf keinen Fall tun und versuchen die Kopie mir den Originalunterschriften der Patientin einzureichen. Die Mitarbeiterin der AOK sagte, ich würde es nicht bezahlt bekommen! Was denkt Ihr? Ich vermute, verloren gegangene Rezepte (ha, ha) sind eine neue Strategie Rezepte nicht mehr zu zahlen! Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
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Wissen schrieb:

Die AOK hat ein im Dezember zur Genehmigung eingereichtes Rezept verschlammt und meinte, ich könnte mir ja nochmal ein Neues besorgen und erneut einreichen. Das werde ich auf keinen Fall tun und versuchen die Kopie mir den Originalunterschriften der Patientin einzureichen. Die Mitarbeiterin der AOK sagte, ich würde es nicht bezahlt bekommen! Was denkt Ihr? Ich vermute, verloren gegangene Rezepte (ha, ha) sind eine neue Strategie Rezepte nicht mehr zu zahlen!
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

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Eberhard
02.03.2013 18:31

Das ist ja fast nicht zu glauben!

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Das ist ja fast nicht zu glauben!
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Eberhard schrieb:


Das ist ja fast nicht zu glauben!

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Susulo
02.03.2013 19:28
finde es auch absurd - aber wie wärs mit einem Duplikat? Wird normalerweise problemlos ausgestellt, ist ein Original und doch ersichtlich dass Duplikat...
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• morpheus-06
finde es auch absurd - aber wie wärs mit einem Duplikat? Wird normalerweise problemlos ausgestellt, ist ein Original und doch ersichtlich dass Duplikat...
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Susulo schrieb:

finde es auch absurd - aber wie wärs mit einem Duplikat? Wird normalerweise problemlos ausgestellt, ist ein Original und doch ersichtlich dass Duplikat...

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eMKa
02.03.2013 19:55
hast du einen nachweis dass es eingereicht wurde?

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hast du einen nachweis dass es eingereicht wurde?
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Wissen
03.03.2013 12:00
Die KK macht jeweils eine Kopie und stempelt diese mit Datum und Unterschrift. Auf dieser Kopie habe ich die Patientin unterschreiben lassen.
Wenn ein Wille da wäre, würde sich die KK entschuldigen und mir die Genehmigung erneut senden. Aber das tut sie nicht, denn ich soll mich um ein neues Rezept kümmern. Das sehe ich aber nicht ein, alles unbezahlte Zeit, Zeit, Zeit!!!
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Die KK macht jeweils eine Kopie und stempelt diese mit Datum und Unterschrift. Auf dieser Kopie habe ich die Patientin unterschreiben lassen. Wenn ein Wille da wäre, würde sich die KK entschuldigen und mir die Genehmigung erneut senden. Aber das tut sie nicht, denn ich soll mich um ein neues Rezept kümmern. Das sehe ich aber nicht ein, alles unbezahlte Zeit, Zeit, Zeit!!!
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Wissen schrieb:

Die KK macht jeweils eine Kopie und stempelt diese mit Datum und Unterschrift. Auf dieser Kopie habe ich die Patientin unterschreiben lassen.
Wenn ein Wille da wäre, würde sich die KK entschuldigen und mir die Genehmigung erneut senden. Aber das tut sie nicht, denn ich soll mich um ein neues Rezept kümmern. Das sehe ich aber nicht ein, alles unbezahlte Zeit, Zeit, Zeit!!!

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PI1
03.03.2013 12:11
Das ist ja frech! Die verlieren es und du sollst ein neues besorgen? Unglaublich! Das müßte dann doch deren Aufgabe sein. :angry: Ich bin fassungslos! Was müssen wir uns wohl noch alles bieten lassen? Bin gespannt wie die Sache ausgeht. Wäre schön wenn Du uns das wissen lässt.
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Das ist ja frech! Die verlieren es und du sollst ein neues besorgen? Unglaublich! Das müßte dann doch deren Aufgabe sein. :angry: Ich bin fassungslos! Was müssen wir uns wohl noch alles bieten lassen? Bin gespannt wie die Sache ausgeht. Wäre schön wenn Du uns das wissen lässt.
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PI1 schrieb:

Das ist ja frech! Die verlieren es und du sollst ein neues besorgen? Unglaublich! Das müßte dann doch deren Aufgabe sein. :angry: Ich bin fassungslos! Was müssen wir uns wohl noch alles bieten lassen? Bin gespannt wie die Sache ausgeht. Wäre schön wenn Du uns das wissen lässt.

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eMKa
03.03.2013 16:33
wenn die verordnung eingereicht ist kannst du behandeln bis eine entscheidung der kasse vorliegt-
ich denke mal die verordnung ist abgearbeitet und die entscheidung der kasse steht noch aus-
ich würde diese kopie abrechnen-

ich würde mich auf nichts anderes einlassen -

du holst dir ein duplikat - reichst es ein - die kasse genehmigt nicht - was dann?
das duplikat müsste das ursprüngliche datum aufweisen - somit weit über der 14tagefrist - was nu?
u.s.w.. . . .

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• saloia
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• Susulo
wenn die verordnung eingereicht ist kannst du behandeln bis eine entscheidung der kasse vorliegt- ich denke mal die verordnung ist abgearbeitet und die entscheidung der kasse steht noch aus- ich würde diese kopie abrechnen- ich würde mich auf nichts anderes einlassen - du holst dir ein duplikat - reichst es ein - die kasse genehmigt nicht - was dann? das duplikat müsste das ursprüngliche datum aufweisen - somit weit über der 14tagefrist - was nu? u.s.w.. . . .
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eMKa schrieb:

wenn die verordnung eingereicht ist kannst du behandeln bis eine entscheidung der kasse vorliegt-
ich denke mal die verordnung ist abgearbeitet und die entscheidung der kasse steht noch aus-
ich würde diese kopie abrechnen-

ich würde mich auf nichts anderes einlassen -

du holst dir ein duplikat - reichst es ein - die kasse genehmigt nicht - was dann?
das duplikat müsste das ursprüngliche datum aufweisen - somit weit über der 14tagefrist - was nu?
u.s.w.. . . .

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eMKa schrieb:

hast du einen nachweis dass es eingereicht wurde?

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Fuzziguzzi
02.03.2013 19:55
Wenn du den Verlust des Rezeptes bei der Kasse schriftlich nachweisen kannst ist das nicht dein Problem sondern das der AOK.

Viel Glück
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Wenn du den Verlust des Rezeptes bei der Kasse schriftlich nachweisen kannst ist das nicht dein Problem sondern das der AOK. Viel Glück
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Alfred Kramer
12.03.2013 20:19
Mal an ihre Sorgfaltspflicht erinnern uund mal vorsichtig nachfragen, wie die Vernichtung(=Verschlampung) eines Dokumentes zu ahnden ist! Uns wird bei jedem übersehenen Fehler des Arztes Betrug unterstellt, wie ist denn da das Verschwindenlassen(Unterschlagung??) eines Rezeptes zu bewerten?
Wollen sie sich jetzt auf diese Weise vor der Zahlung drücken?
Mein RA würde in so einem Fall ein anwaltliches Schreiben aufsetzen, in dem er für den Verlust des zu treuen Händen übergebenen Dokuments Schadenersatz fordert, natürlich mit Anrechnung der anwaltlichen Kosten, denn durch das Verhalten der Kasse war die Unterstützung eines RA zwingend notwendig und begründbar ! :smile:

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Mal an ihre Sorgfaltspflicht erinnern uund mal vorsichtig nachfragen, wie die Vernichtung(=Verschlampung) eines Dokumentes zu ahnden ist! Uns wird bei jedem übersehenen Fehler des Arztes Betrug unterstellt, wie ist denn da das Verschwindenlassen(Unterschlagung??) eines Rezeptes zu bewerten? Wollen sie sich jetzt auf diese Weise vor der Zahlung drücken? Mein RA würde in so einem Fall ein anwaltliches Schreiben aufsetzen, in dem er für den Verlust des zu treuen Händen übergebenen Dokuments Schadenersatz fordert, natürlich mit Anrechnung der anwaltlichen Kosten, denn durch das Verhalten der Kasse war die Unterstützung eines RA zwingend notwendig und begründbar ! :smile:
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Alfred Kramer schrieb:

Mal an ihre Sorgfaltspflicht erinnern uund mal vorsichtig nachfragen, wie die Vernichtung(=Verschlampung) eines Dokumentes zu ahnden ist! Uns wird bei jedem übersehenen Fehler des Arztes Betrug unterstellt, wie ist denn da das Verschwindenlassen(Unterschlagung??) eines Rezeptes zu bewerten?
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Mein RA würde in so einem Fall ein anwaltliches Schreiben aufsetzen, in dem er für den Verlust des zu treuen Händen übergebenen Dokuments Schadenersatz fordert, natürlich mit Anrechnung der anwaltlichen Kosten, denn durch das Verhalten der Kasse war die Unterstützung eines RA zwingend notwendig und begründbar ! :smile:

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Fuzziguzzi schrieb:

Wenn du den Verlust des Rezeptes bei der Kasse schriftlich nachweisen kannst ist das nicht dein Problem sondern das der AOK.

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