Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Gruss und danke, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen, gibt es immer noch die Möglichkeit dem Patienten eine Kopie vom Originalrezept mitzugeben und er kann die restlichen Behandlungen in einer anderen Praxis fortführen?! Vor Jahren war das noch möglich, aber jetzt wo mich ein Bekannter darauf ansprach war bzw. bin ich überfragt weil wir die Situation die letzten Jahren nicht mehr hatten....
Gruss und danke, Dora.
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Dachte immer, sowas geht nur bei Privatpatienten.
Das würde ja ganz neue Möglichkeiten eröffnen.
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Minza schrieb:
Ehrlich - wo steht das?
Dachte immer, sowas geht nur bei Privatpatienten.
Das würde ja ganz neue Möglichkeiten eröffnen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ja, geht immer noch.
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Tempelritter schrieb:
Das ist noch nie gegangen, wenn doch dann eine seltene Ausnahme, sprich Kulanz der Kasse. Abbrechen und abrechnen, der Versicherte muss für die Praxis ein neues Rezept haben.
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morpheus-06 schrieb:
Wenn das funktioniert ist es reine Glücksache.
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Helmut Fromberger schrieb:
Zahlungsgrundlage ist das einreichen des Originalbelegs.
Oh, so unterschiedliche Meinungen :-o
Meinungen gibt es viele, gesichertes Wissen ist hier sehr rar. Siehe Beitrag von Helmut Fromberger.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.3.15 11:07:
Oh, so unterschiedliche Meinungen :-o
Meinungen gibt es viele, gesichertes Wissen ist hier sehr rar. Siehe Beitrag von Helmut Fromberger.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich hab's schon -zigmal gemacht, teils mit, größtenteils ohne schriftliche Genehmigung der Kasse. Hat immer geklappt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Oh, so unterschiedliche Meinungen :-o
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Helmut Fromberger schrieb:
Nein, das war auch so noch nie möglich.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
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Doch geht, allerdings muss die Krankenkasse vorab dies auf der Kopie genehmigen.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
Und warum so einen Aufwand? Das ist wieder typisch Physio.
Abbrechen, abrechnen und fertig. So auch die Info der Kassen in BaWü, bei einer Kopie besteht kein Vergütungsanspruch.
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morpheus-06 schrieb:
Birgit88 schrieb am 16.3.15 16:32:
Doch geht, allerdings muss die Krankenkasse vorab dies auf der Kopie genehmigen.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
Und warum so einen Aufwand? Das ist wieder typisch Physio.
Abbrechen, abrechnen und fertig. So auch die Info der Kassen in BaWü, bei einer Kopie besteht kein Vergütungsanspruch.
Doch geht, allerdings muss die Krankenkasse vorab dies auf der Kopie genehmigen.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
Und warum so einen Aufwand? Das ist wieder typisch Physio.
Abbrechen, abrechnen und fertig. So auch die Info der Kassen in BaWü, bei einer Kopie besteht kein Vergütungsanspruch.
Abbrechen abrechnen fertig, geht aber nur, wenn Du das Original hast.
Kommt ein Patient mit Rezept-Kopie zu Dir, muss diese Kopie von der Kasse vorab genehmigt werden.
Und dann besteht sehr wohl ein Vergütungsanspruch des kopierten Rezeptes
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Birgit88 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 16.3.15 16:59:
Birgit88 schrieb am 16.3.15 16:32:
Doch geht, allerdings muss die Krankenkasse vorab dies auf der Kopie genehmigen.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
Und warum so einen Aufwand? Das ist wieder typisch Physio.
Abbrechen, abrechnen und fertig. So auch die Info der Kassen in BaWü, bei einer Kopie besteht kein Vergütungsanspruch.
Abbrechen abrechnen fertig, geht aber nur, wenn Du das Original hast.
Kommt ein Patient mit Rezept-Kopie zu Dir, muss diese Kopie von der Kasse vorab genehmigt werden.
Und dann besteht sehr wohl ein Vergütungsanspruch des kopierten Rezeptes
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morpheus-06 schrieb:
Kommt ein Patient mit einer Rezeptkopie, bekommt er keine Behandlung. So einfach ist das.
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666 schrieb:
Endlich mal ein Schlusswort...so sehe ich das auch...so ein Zirkus, Kopie hin oder her... neues Rezept und fertig, bei Abbruch lfd. Rezept abrechnen.
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Birgit88 schrieb:
Doch geht, allerdings muss die Krankenkasse vorab dies auf der Kopie genehmigen.
Für die Rezeptgebühr lasse ich mir die Quittung aus der "alten" Praxis zeigen und kopiere diese, den anteiligen Beitrag, meist abzüglich der 10,-€ Blattpapier kassiere ich dann.
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