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Hamburg Sternschanze

Wir suchen ab Juli/August 2026 eine
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h) am Standort in
der Sternschanze.

Kurz über uns:
Unsere zwei Praxen liegt im
schönen Eimsbüttel und in der
lebhaften Sternschanze. Wir haben
jeweils fünf Behandlungsräume und
einen KGG-Raum. Unser Team ist jung
und sehr beständig, worüber wir
sehr dankbar sind. Ein Platz im
Team wird im Sommer( Sternschanze)
frei und wir würden uns über
einen aufgeschlossenen, engagierten
Kollegen/-in freuen....
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezeptgültigkeit

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rezeptgültigkeit
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Bea Freter
01.08.2022 13:42
Hallo zusammen,
kann mir einer sagen, wie lange ein Rezept gültig ist?
Ich meine wegen der Abrechnung!
6,9 oder 12 Monate?

Schon mal vielen Dank
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Hallo zusammen, kann mir einer sagen, wie lange ein Rezept gültig ist? Ich meine wegen der Abrechnung! 6,9 oder 12 Monate? Schon mal vielen Dank
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GüSta
01.08.2022 14:55
möglicher Abrechnungszeitraum bei Verordnungen der gesetzlichen KV:
s. dazu § 18 Abs. 5 unseres Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V; zu finden unter
Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel

möglicher Abrechnungszeitraum bei der gesetzl. UV:
siehe dazu § 6 der Vereinbarung mit den gesetzl. Unfallversicherungsträgern zu finden unter
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Mangels expliziter Regelung gelten die Bestimmungen des SGB X i. V. m den Regelungen des BGB (vgl. dazu die §§ 45 u. 113 SGB X)

möglicher Anspruchszeitraum bei Privatpatienten:
sie dazu die Verjährungsbestimmungen des BGB (§§ 195 ff)
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• Nora Weber
• Bea Freter
möglicher Abrechnungszeitraum bei Verordnungen der gesetzlichen KV: s. dazu § 18 Abs. 5 unseres Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V; zu finden unter www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/vertraege/vertraege.jsp möglicher Abrechnungszeitraum bei der gesetzl. UV: siehe dazu § 6 der Vereinbarung mit den gesetzl. Unfallversicherungsträgern zu finden unter www.dguv.de/de/reha_leistung/verguetung/index.jsp Mangels expliziter Regelung gelten die Bestimmungen des SGB X i. V. m den Regelungen des BGB (vgl. dazu die §§ 45 u. 113 SGB X) möglicher Anspruchszeitraum bei Privatpatienten: sie dazu die Verjährungsbestimmungen des BGB (§§ 195 ff)
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GüSta schrieb:

möglicher Abrechnungszeitraum bei Verordnungen der gesetzlichen KV:
s. dazu § 18 Abs. 5 unseres Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V; zu finden unter
Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel

möglicher Abrechnungszeitraum bei der gesetzl. UV:
siehe dazu § 6 der Vereinbarung mit den gesetzl. Unfallversicherungsträgern zu finden unter
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Mangels expliziter Regelung gelten die Bestimmungen des SGB X i. V. m den Regelungen des BGB (vgl. dazu die §§ 45 u. 113 SGB X)

möglicher Anspruchszeitraum bei Privatpatienten:
sie dazu die Verjährungsbestimmungen des BGB (§§ 195 ff)

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Bea Freter schrieb:

Hallo zusammen,
kann mir einer sagen, wie lange ein Rezept gültig ist?
Ich meine wegen der Abrechnung!
6,9 oder 12 Monate?

Schon mal vielen Dank

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massu
01.08.2022 15:06
GKV 6er Rezept ab 1. Behandlungstermin 3 Monate gültig für Behandlungen

GKV ab 7er Rezept ab 1. Behandlungstermin 6 Monate gültig für Behandlungen

du hast 9 Monate Zeit sie für die Abrechnung einzureichen.
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• ferda
• mw80
• Ahn
GKV 6er Rezept ab 1. Behandlungstermin 3 Monate gültig für Behandlungen GKV ab 7er Rezept ab 1. Behandlungstermin 6 Monate gültig für Behandlungen du hast 9 Monate Zeit sie für die Abrechnung einzureichen.
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massu schrieb:

GKV 6er Rezept ab 1. Behandlungstermin 3 Monate gültig für Behandlungen

GKV ab 7er Rezept ab 1. Behandlungstermin 6 Monate gültig für Behandlungen

du hast 9 Monate Zeit sie für die Abrechnung einzureichen.

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Herbert
01.08.2022 16:19
Ich hatte das Thema ja nochmal eröffnet, weil ich im Rahmenvertrag selber keine Einlassung zum Thema letztes Behandlungsdatum bestimmt, ob 12 oder 9 Monate Abrechnungsfähigkeit der VO finde.

Konkret ärgere ich mich über Absetzungen, wo Juli-Verordnungen die Gültigkeit zur Abrechnung durch die Auslegung der KK gestrichen wird und erbrachte Leistungen nicht vergütet werden.

Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog?

LG
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Ich hatte das Thema ja nochmal eröffnet, weil ich im Rahmenvertrag selber keine Einlassung zum Thema letztes Behandlungsdatum bestimmt, ob 12 oder 9 Monate Abrechnungsfähigkeit der VO finde. Konkret ärgere ich mich über Absetzungen, wo Juli-Verordnungen die Gültigkeit zur Abrechnung durch die Auslegung der KK gestrichen wird und erbrachte Leistungen nicht vergütet werden. Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog? LG
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Schippi
01.08.2022 19:04
Juli-Verordnungen sind vielleicht aus anderen Gründen gestrichen worden(zb dringlicher behandlungsverlauf Beginn 14 Tage nicht eingehalten)!Begründung muss doch bei Absetzung von KK mitgeteilt worden sein,ich habe immer eine Begründung erhalten falls mal eine Absetzung kam!🤔🤔🤔
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Juli-Verordnungen sind vielleicht aus anderen Gründen gestrichen worden(zb dringlicher behandlungsverlauf Beginn 14 Tage nicht eingehalten)!Begründung muss doch bei Absetzung von KK mitgeteilt worden sein,ich habe immer eine Begründung erhalten falls mal eine Absetzung kam!🤔🤔🤔
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Schippi schrieb:

Juli-Verordnungen sind vielleicht aus anderen Gründen gestrichen worden(zb dringlicher behandlungsverlauf Beginn 14 Tage nicht eingehalten)!Begründung muss doch bei Absetzung von KK mitgeteilt worden sein,ich habe immer eine Begründung erhalten falls mal eine Absetzung kam!🤔🤔🤔

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Nora Weber
01.08.2022 19:46
Herbert schrieb am 01.08.2022 16:19 Uhr:[...] Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog? [...]

Ganz konkret wurde dir dies zwei Stunden vor dieser Frage weiter oben von GüSta (inklusive Link) beantwortet: §18 Abs. 5 im Rahmenvertrag. Hier steht:
Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.

Ergänzend dazu wurde im (verbindlichen) Fragen-Antworten-Katalog in Frage 2 konkretisiert, dass der aktuelle Vertrag für alle Verordnungen gilt, bei denen mindestens eine Behandlung nach dem 31.07.2021 liegt.

Gruß
Nora
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• mark760
• GüSta
[zitat][b]Herbert schrieb am 01.08.2022 16:19 Uhr:[/b][...] Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog? [...][/zitat] Ganz konkret wurde dir dies zwei Stunden vor dieser Frage weiter oben von GüSta (inklusive Link) beantwortet: §18 Abs. 5 im Rahmenvertrag. Hier steht: [zitat]Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.[/zitat] Ergänzend dazu wurde im (verbindlichen) Fragen-Antworten-Katalog in Frage 2 konkretisiert, dass der aktuelle Vertrag für alle Verordnungen gilt, bei denen mindestens eine Behandlung nach dem 31.07.2021 liegt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Herbert schrieb am 01.08.2022 16:19 Uhr:[...] Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog? [...]

Ganz konkret wurde dir dies zwei Stunden vor dieser Frage weiter oben von GüSta (inklusive Link) beantwortet: §18 Abs. 5 im Rahmenvertrag. Hier steht:
Forderungen aus Vertragsleistungen können [...] nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [...] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.

Ergänzend dazu wurde im (verbindlichen) Fragen-Antworten-Katalog in Frage 2 konkretisiert, dass der aktuelle Vertrag für alle Verordnungen gilt, bei denen mindestens eine Behandlung nach dem 31.07.2021 liegt.

Gruß
Nora

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Schippi
01.08.2022 20:05
Sorry,habe gerade erst deinen Thread gelesen,hier kam das nicht so deutlich rüber mit 2021!das kommt wenn man in fremde Threads fragen stellt😩
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Sorry,habe gerade erst deinen Thread gelesen,hier kam das nicht so deutlich rüber mit 2021!das kommt wenn man in fremde Threads fragen stellt😩
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Schippi schrieb:

Sorry,habe gerade erst deinen Thread gelesen,hier kam das nicht so deutlich rüber mit 2021!das kommt wenn man in fremde Threads fragen stellt😩

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Herbert schrieb:

Ich hatte das Thema ja nochmal eröffnet, weil ich im Rahmenvertrag selber keine Einlassung zum Thema letztes Behandlungsdatum bestimmt, ob 12 oder 9 Monate Abrechnungsfähigkeit der VO finde.

Konkret ärgere ich mich über Absetzungen, wo Juli-Verordnungen die Gültigkeit zur Abrechnung durch die Auslegung der KK gestrichen wird und erbrachte Leistungen nicht vergütet werden.

Daher meine Frage: wo steht das ganz explizit im Rahmenvertrag und nicht im GKV Fragenkatalog?

LG



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