Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ist es immer noch aktuell dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind auch bei Heilmittel, wenn die Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft sind und es auch so auf dem Rezept vermerkt ist vom Arzt?!
Wenn ja, wo kann ich den § finden für mich und die Patienten wo die Ärzte davon keine Ahnung haben und auch einige Mitarbeiter bei den KK nicht?!
Danke schon mal, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Quinto, das hab ich auch schon versucht und keine vernünftige Antwort gefunden bzw. keine aktuelle Information :anguished:
Gruss, Dora.
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Sabine Rabbel schrieb:
Wenn die Beschwerden tatsächlich was mit der Schwangerschaft zu tun haben und das auch ärztlich vermerkt ist: zuzahlungsfrei gemäß § 196 Abs. 2 RVO. Schreib das aber besser irgendwo auf die Rezeptrückseite und markier vorne den Hinweis auf die Schwangerschaft farbig, denn von alleine kommen Kassenprüfstellen auf sowas eher nicht.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
§ 196 RVO ist mit Ablauf des Jahres 2012 entfallen; geregelt im Pflege-Neuausrichtungsgesetz.
Die Befreiung von der Zuzahlung ergibt sich jetzt aus dem neuen § 24 e SGB V (dort Satz 2 zweiter Halbsatz).
Walli :hushed:
:clap: Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Sabine und Walli für Euren Hinweis, denn bei den Krankenkassen findet man fast keine Info´s mehr auf deren Seiten und die Frauenärzte kennen den § auch oft nicht bzw. die Befreiung :angry:
:clap: Dora.
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Quinto schrieb:
Let me google that for you
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