Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Als Praxisinhaberin würde ich dies nicht den Therapeuten überlassen. Da hängt zu viel Verantwortung dran, als dass hier Fehler passieren dürfen, weil den Therapeuten diese Arbeit zusätzlich aufgelastet wird.
Das ist meine Ansicht, aber jeder Praxisinhaber / jede Praxisinhaberin darf das in seinem / ihrem Betrieb so regeln, wie er / sie es für richtig hält.
Zumal dann die Verantwortung für Absetzungen auch dem jeweiligen Therapeut anlastet. Was dann? Wer trägt die Folgen für den Umsatzausfall? Der Praxisinhaber.
Das wäre mir zu heikel.
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Inche schrieb:
Die Therapeuten müssen zusätzlich Prüfen gerade bei den Hbs muss hier die erstprüfung laufen.Bei einer Einrichtung ist der Verordnende Arzt dirket im Haus da wäre direkt eine Korektur möglich zu Prüfen sind hauptsächlich die Fristen
Bei uns der Therapeut, beim erhalten des Rezeptes, dann die Sekretärinnen und nochmals bei der Abrechnung.
Es passiert zu schnell mal, dass der Therapeut, nach Beendigung der Behandlung, die Karteikarte automatisch in den erledigt Ordner einsortiert.
So oft, dass die Sekretärinnen, beim Erhalt mit anderen Dingen beschäftigt sind, Telefon hier, Termine machen da.
Und Schwupps, hat der Therapeut das Rezept mit in der Behandlung.
Wenn nicht alle über die Rezepte schauen, hat man im Pech schon das Rezept durch, bevor es auf fällt und geändert werden kann.
Finde es dann immer mega peinlich, daß Rezept, dann erst ändern zu lassen.
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Shia schrieb:
Ja, jeder hat einen Blick drüber zu werfen.
Bei uns der Therapeut, beim erhalten des Rezeptes, dann die Sekretärinnen und nochmals bei der Abrechnung.
Es passiert zu schnell mal, dass der Therapeut, nach Beendigung der Behandlung, die Karteikarte automatisch in den erledigt Ordner einsortiert.
So oft, dass die Sekretärinnen, beim Erhalt mit anderen Dingen beschäftigt sind, Telefon hier, Termine machen da.
Und Schwupps, hat der Therapeut das Rezept mit in der Behandlung.
Wenn nicht alle über die Rezepte schauen, hat man im Pech schon das Rezept durch, bevor es auf fällt und geändert werden kann.
Finde es dann immer mega peinlich, daß Rezept, dann erst ändern zu lassen.
Das Urteil vor 2010 oder wann das war ist längst überholt.
Fakt ist seit TVSG (2017/2018):
1. Der Arzt muss zum Ausstellen der Rezepte eine Software verwenden.
2. Verwendet werden darf nur zugelassene Software
3. Zugelassene Software darf nur regelkonforme Rezepte erstellen.
4. Die Zulassung der Software erteilt die Ärztekammer.
5. Die Krankenkassen haben die Software Entwickler mit den Aktuellen Heilmittel-Richtlinien zu versorgen.
Wenn also gegen geltendes Recht verstoßen wird, (an welcher Stelle auch immer)
Kann es keine Prüfpflicht ausgerechnet in der Physiotherapie geben.
Warum nicht mit mehr Nachdruck gegen die sogenannte Prüfpflicht vorgegangen wird ist mir schleierhaft....
(Gesetzes Grundlagen kann ich falls es jemand Interesse hat gerne nachliefern...)
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Supermann schrieb:
Das wir immer noch eine Art Prüfpflicht haben, führe ich auf das versagen unserer Verbände zurück.
Das Urteil vor 2010 oder wann das war ist längst überholt.
Fakt ist seit TVSG (2017/2018):
1. Der Arzt muss zum Ausstellen der Rezepte eine Software verwenden.
2. Verwendet werden darf nur zugelassene Software
3. Zugelassene Software darf nur regelkonforme Rezepte erstellen.
4. Die Zulassung der Software erteilt die Ärztekammer.
5. Die Krankenkassen haben die Software Entwickler mit den Aktuellen Heilmittel-Richtlinien zu versorgen.
Wenn also gegen geltendes Recht verstoßen wird, (an welcher Stelle auch immer)
Kann es keine Prüfpflicht ausgerechnet in der Physiotherapie geben.
Warum nicht mit mehr Nachdruck gegen die sogenannte Prüfpflicht vorgegangen wird ist mir schleierhaft....
(Gesetzes Grundlagen kann ich falls es jemand Interesse hat gerne nachliefern...)
Sobald die PraxismanagerInnen in den Praxen der VerordnerInnen die Software hacken und nach ihren Bedürfnissen "ausbalancieren", haben wir verloren, wenn wir nicht aufpassen (prüfen).
Da gilt Gleiches für die Verordnungen für Physio, Ergo, Logo, Podo, Ernährungsberatung.
Wir haben im Zweifelsfalle quasi "Falschgeld" angenommen.
Und das wird nicht ersetzt.
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LogoMijo schrieb:
Es bringt uns leider nicht weiter, das alles zu wissen.
Sobald die PraxismanagerInnen in den Praxen der VerordnerInnen die Software hacken und nach ihren Bedürfnissen "ausbalancieren", haben wir verloren, wenn wir nicht aufpassen (prüfen).
Da gilt Gleiches für die Verordnungen für Physio, Ergo, Logo, Podo, Ernährungsberatung.
Wir haben im Zweifelsfalle quasi "Falschgeld" angenommen.
Und das wird nicht ersetzt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@LogoMijo Aber es kann doch nicht sein, dass die fehlende Durchschlagskraft der Verbände, bzw. dieses zweifelhafte Urteil des Gerichtes, auf den Rücken der angestellten Physiotherapeuten ausgetragen werden.
Es wird nicht auf den Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen.
Sondern auf den Rücken der PI
Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden und hat nach Weisung des PI zu arbeiten.
Es ist nicht mehr schwer, Rezepte einfach mal auf Richtigkeit zu prüfen.
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Shia schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Es wird nicht auf den Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen.
Sondern auf den Rücken der PI
Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden und hat nach Weisung des PI zu arbeiten.
Es ist nicht mehr schwer, Rezepte einfach mal auf Richtigkeit zu prüfen.
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LogoMijo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Doch, das ist so.
Wenn die Verantwortung (auch finanziell ) mehr auf die Falschaussteller über geht,
glaubt mir hätten wir deutlich weniger Fälle von Absetzungen...
Ich rede jetzt nicht vom Kreuzchen Therapiebericht...
Kann doch nicht sein das hier das Forum immer noch überquillt mit Fragen zur Abrechnung und Absetzungen...
Da der "Verordner", und die Krankenkassen, die rechtlich dazu verpflichtet sind, korrekte Rezepte auszustellen, immer fein raus sind, wird sich ohne Druck der Verbände nichts ändern.
--> Was schert es mich, solll der Physio schauen das er zu recht kommt... oder nach dem Motto, gebe ich dem Patient halt ein falsch ausgestelltes Rezept, damit er zufrieden ist...kann der Physio eh nicht abrechnen, ergo belaste ich mein Budget nicht...
Es stimmt, es ist besser geworden, aber wäre mal interessant was es die Physiotherapeuten "kostet" auf erbrachte Leistungen zu verzichten. Pro Physio 2-3 Rezepte im Jahr ~ 300-400 EUR, bei 50.000 zugelassene Praxen, mit 3-4 angestellten im Schnitt, schnell mal mehrere hundert tausend Euro im Jahr...
Deshalb muss die Verantwortung auch dahin, wo sie hingehört !
--> die Krankenkassen müssen die Heilmittelrichtlinien vollständig an die
Software Entwickler liefern !!!
--> und die Software darf nur gültige Rezepte erstellen !!!
--> Das hat die KV laut Gesetz zu prüfen !!!
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Supermann schrieb:
Es sollte auch nicht schwer sein, Rezepte einfach richtig auszufüllen !
Wenn die Verantwortung (auch finanziell ) mehr auf die Falschaussteller über geht,
glaubt mir hätten wir deutlich weniger Fälle von Absetzungen...
Ich rede jetzt nicht vom Kreuzchen Therapiebericht...
Kann doch nicht sein das hier das Forum immer noch überquillt mit Fragen zur Abrechnung und Absetzungen...
Da der "Verordner", und die Krankenkassen, die rechtlich dazu verpflichtet sind, korrekte Rezepte auszustellen, immer fein raus sind, wird sich ohne Druck der Verbände nichts ändern.
--> Was schert es mich, solll der Physio schauen das er zu recht kommt... oder nach dem Motto, gebe ich dem Patient halt ein falsch ausgestelltes Rezept, damit er zufrieden ist...kann der Physio eh nicht abrechnen, ergo belaste ich mein Budget nicht...
Es stimmt, es ist besser geworden, aber wäre mal interessant was es die Physiotherapeuten "kostet" auf erbrachte Leistungen zu verzichten. Pro Physio 2-3 Rezepte im Jahr ~ 300-400 EUR, bei 50.000 zugelassene Praxen, mit 3-4 angestellten im Schnitt, schnell mal mehrere hundert tausend Euro im Jahr...
Deshalb muss die Verantwortung auch dahin, wo sie hingehört !
--> die Krankenkassen müssen die Heilmittelrichtlinien vollständig an die
Software Entwickler liefern !!!
--> und die Software darf nur gültige Rezepte erstellen !!!
--> Das hat die KV laut Gesetz zu prüfen !!!
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Leni C. schrieb:
@ Supermann : nicht nur richtige Software , auch die Arzthelferinnen müssen dann den Computer richtig bedienen können .
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Spongiosa schrieb:
@Leni C. smile Das kommt auch noch dazu
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Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Bei uns ist das Aufgabe der Bürokraft. Sie nimmt die Rezepte an, kontrolliert sie auf Richtigkeit, iniziiert die Änderungen, und prüft sie zur Abrechnungsprüfung noch ein Mal, bevor sie die Abrechnung macht.
Als Praxisinhaberin würde ich dies nicht den Therapeuten überlassen. Da hängt zu viel Verantwortung dran, als dass hier Fehler passieren dürfen, weil den Therapeuten diese Arbeit zusätzlich aufgelastet wird.
Das ist meine Ansicht, aber jeder Praxisinhaber / jede Praxisinhaberin darf das in seinem / ihrem Betrieb so regeln, wie er / sie es für richtig hält.
Zumal dann die Verantwortung für Absetzungen auch dem jeweiligen Therapeut anlastet. Was dann? Wer trägt die Folgen für den Umsatzausfall? Der Praxisinhaber.
Das wäre mir zu heikel.
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