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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Hier findest du den Zugang:
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Edit: und wie an anderer Stelle erwähnt gelten bezüglich des Datums im Moment die alten RV, in denen meist steht, dass die VO bis zur Abrechnung korrigiert sein muss
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Susulo schrieb:
Alles genau definiert in Anlage 3.
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Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Edit: und wie an anderer Stelle erwähnt gelten bezüglich des Datums im Moment die alten RV, in denen meist steht, dass die VO bis zur Abrechnung korrigiert sein muss
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Papa Alpaka schrieb:
Papier ist geduldig ... "Frau Doktor, die VO muss spätestens gestern korrigiert worden sein. Kriegen wir das bis zur Abrechnung hin?"
Datum hat die Praxis nach längerem hin und her noch vermerkt. Ich habe auf Anlage 3 hingewiesen.
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ronjane schrieb:
Hallo, hätte dazu noch eine Frage, ich habe eine Praxis - die weiterhin mit Stempel und Unterschrift ändern will. Darf die Arzthelferin im Auftrag unterschreiben und kann es sein , dass es, wenn ein Stempel zur Korrekturbestätigung drauf ist zu Absetzungen kommen kann.
Datum hat die Praxis nach längerem hin und her noch vermerkt. Ich habe auf Anlage 3 hingewiesen.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Bestätigung durch die MFA war noch nie zulässig, Änderung wie Verordnung unterliegen dem Arztvorbehalt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es jetzt eigentlich bei den neuen Heilmitteln zwingend notwendig, dass Rezeptänderungen vom Arzt auch mit „Datum“ versehen sein müssen?Wir hatten es jetzt immer so gehandhabt das Stempel und Arztunterschrift auf jedenfall drauf sein mussten. Hatten bis jetzt bei den alten Rezepten auch nie ein Problem damit.
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