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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezeptänderung per Fax

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rezeptänderung per Fax
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M83Axel
10.05.2017 12:36
Hallo werte Community :sunglasses:
ich habe eine ganz kurze Frage. Dadurch dass man bei uns mittlerweile auf Termine knapp 6Wochen wartet, laufen die gesetzlichen Rezepte ja meistens ab. Wir haben es bisher so gemacht dass wir es per Fax an den Arzt geschickt haben, er es korrigiert unterschrieben und gestempelt zurück gefaxt hat. Leider haben bei der Abrechnung einige Abrechnungsstellen nicht anerkannt mit der Begründung, dass Korrekturen per Fax nicht erlaubt seien. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus :clap:
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Hallo werte Community :sunglasses: ich habe eine ganz kurze Frage. Dadurch dass man bei uns mittlerweile auf Termine knapp 6Wochen wartet, laufen die gesetzlichen Rezepte ja meistens ab. Wir haben es bisher so gemacht dass wir es per Fax an den Arzt geschickt haben, er es korrigiert unterschrieben und gestempelt zurück gefaxt hat. Leider haben bei der Abrechnung einige Abrechnungsstellen nicht anerkannt mit der Begründung, dass Korrekturen per Fax nicht erlaubt seien. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus :clap:
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M83Axel schrieb:

Hallo werte Community :sunglasses:
ich habe eine ganz kurze Frage. Dadurch dass man bei uns mittlerweile auf Termine knapp 6Wochen wartet, laufen die gesetzlichen Rezepte ja meistens ab. Wir haben es bisher so gemacht dass wir es per Fax an den Arzt geschickt haben, er es korrigiert unterschrieben und gestempelt zurück gefaxt hat. Leider haben bei der Abrechnung einige Abrechnungsstellen nicht anerkannt mit der Begründung, dass Korrekturen per Fax nicht erlaubt seien. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus :clap:

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B.D.
10.05.2017 13:59
Ich lasse auch per Fax ändern und hatte noch nie Probleme (Logopädie).
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Ich lasse auch per Fax ändern und hatte noch nie Probleme (Logopädie).
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B.D. schrieb:

Ich lasse auch per Fax ändern und hatte noch nie Probleme (Logopädie).

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ali
10.05.2017 14:13
Quark welche Abrechnungstelle welche Kasse erzählt denn den Schmarren? In den meisten RV ist sogar die eigenhändige Änderung nach Rücksprache des spätesten Behandlungsbeginn erlaubt.
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• Susulo
Quark welche Abrechnungstelle welche Kasse erzählt denn den Schmarren? In den meisten RV ist sogar die eigenhändige Änderung nach Rücksprache des spätesten Behandlungsbeginn erlaubt.
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M83Axel
10.05.2017 14:14
Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.
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Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.
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M83Axel schrieb:

Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.

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Tempelritter
10.05.2017 14:55
M83Axel schrieb am 10.5.17 14:14:
Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.


Wir dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt fast alles ändern, außer der Diagnose und der Verordnungsmenge. Siehe HMR und Rahmenverträge mit allen Anlagen.
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• ali
• Evemarie Kaiser
• Susulo
[zitat]M83Axel schrieb am 10.5.17 14:14: Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.[/zitat] Wir dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt fast alles ändern, außer der Diagnose und der Verordnungsmenge. Siehe HMR und Rahmenverträge mit allen Anlagen.
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Tempelritter schrieb:

M83Axel schrieb am 10.5.17 14:14:
Inwiefern denn das? Wie soll das gehen? Wir Physios dürfen doch generell nichts ändern.


Wir dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt fast alles ändern, außer der Diagnose und der Verordnungsmenge. Siehe HMR und Rahmenverträge mit allen Anlagen.

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Nickiiiii
10.05.2017 22:40
Hallo,

heute meine Rückmeldung bei den Ersatzkassen vdek bzgl. eines geänderten Ausstellungsdatum:



Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei einem falsch ausgestelltem Datum das Rezept im Original mit Praxisstempel etc. geändert werden muss. Eine Änderung der Verordnung nur per Fax ist nicht möglich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Hallo, heute meine Rückmeldung bei den Ersatzkassen vdek bzgl. eines geänderten Ausstellungsdatum: Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei einem falsch ausgestelltem Datum das Rezept im Original mit Praxisstempel etc. geändert werden muss. Eine Änderung der Verordnung nur per Fax ist nicht möglich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Nickiiiii schrieb:

Hallo,

heute meine Rückmeldung bei den Ersatzkassen vdek bzgl. eines geänderten Ausstellungsdatum:



Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass bei einem falsch ausgestelltem Datum das Rezept im Original mit Praxisstempel etc. geändert werden muss. Eine Änderung der Verordnung nur per Fax ist nicht möglich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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M83Axel
10.05.2017 22:42
Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen
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Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen
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M83Axel schrieb:

Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen

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Nickiiiii
10.05.2017 23:01
M83Axel schrieb am 10.5.17 22:42:
Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen


Hallo,

z.b. steht im Rahmenvertrag der Ergotherapeuten VDEK bundesweit

Eine Ergänzung/Korrektur der Verordnung ist auch auf dem Faxweg zwischen Heilmittelerbringer
und dem Arzt möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist der Abrechnung beizufügen.
Ergänzungen und Korrekturen, die vom Heilmittelerbringer vorgenommen werden, erfolgen
grundsätzlich auf der Rückseite der Verordnung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes
vereinbart wurde. Erfolgen Änderungen auf der Vorderseite der Verordnung, ist
sicherzustellen, dass die ursprünglichen ärztlichen Angaben sichtbar bleiben.
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[zitat]M83Axel schrieb am 10.5.17 22:42: Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen[/zitat] Hallo, z.b. steht im Rahmenvertrag der Ergotherapeuten VDEK bundesweit [b]Eine Ergänzung/Korrektur der Verordnung ist auch auf dem Faxweg zwischen Heilmittelerbringer und dem Arzt möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist der Abrechnung beizufügen. Ergänzungen und Korrekturen, die vom Heilmittelerbringer vorgenommen werden, erfolgen grundsätzlich auf der Rückseite der Verordnung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Erfolgen Änderungen auf der Vorderseite der Verordnung, ist sicherzustellen, dass die ursprünglichen ärztlichen Angaben sichtbar bleiben.[/b]
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Nickiiiii schrieb:

M83Axel schrieb am 10.5.17 22:42:
Genau das meine ich... gab es bei uns damals mit einem Wert von über 1500€! Das risiko will ich nicht nochmal eingehen


Hallo,

z.b. steht im Rahmenvertrag der Ergotherapeuten VDEK bundesweit

Eine Ergänzung/Korrektur der Verordnung ist auch auf dem Faxweg zwischen Heilmittelerbringer
und dem Arzt möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist der Abrechnung beizufügen.
Ergänzungen und Korrekturen, die vom Heilmittelerbringer vorgenommen werden, erfolgen
grundsätzlich auf der Rückseite der Verordnung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes
vereinbart wurde. Erfolgen Änderungen auf der Vorderseite der Verordnung, ist
sicherzustellen, dass die ursprünglichen ärztlichen Angaben sichtbar bleiben.

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ali
10.05.2017 23:43
Nochmal - ein für alle Mal - für alle

Vdek Rahmenvertrag § 6:


4. a) Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche
Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der
vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht
aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten
Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung
getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche
Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum
und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf
der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung – Muster 13).

Alles klar ?
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Nochmal - ein für alle Mal - für alle Vdek Rahmenvertrag § 6: 4. a) Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung – Muster 13). Alles klar ?
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ali schrieb:

Nochmal - ein für alle Mal - für alle

Vdek Rahmenvertrag § 6:


4. a) Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche
Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der
vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht
aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten
Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung
getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche
Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum
und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf
der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung – Muster 13).

Alles klar ?

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ali
10.05.2017 23:46
konkret: Welche Kasse bzw. Abrechungsstelle......lass mich raten DAK Synthela ?
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konkret: Welche Kasse bzw. Abrechungsstelle......lass mich raten DAK Synthela ?
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ali schrieb:

konkret: Welche Kasse bzw. Abrechungsstelle......lass mich raten DAK Synthela ?

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ali
10.05.2017 23:57
Nachtrag: Bei diversen RVO RVs irgendwo analog....

Please, read your f..... RVs Bitte !
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Nachtrag: Bei diversen RVO RVs irgendwo analog.... Please, read your f..... RVs Bitte !
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ali schrieb:

Nachtrag: Bei diversen RVO RVs irgendwo analog....

Please, read your f..... RVs Bitte !

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Tempelritter
11.05.2017 07:41
Wir sprechen hier nicht über die Änderung des Ausstellungsdatums, sondern um einen abweichenden Beginn spätestens am....... und das kann der TH telefonisch mit dem Arzt klären, siehe Beiträge von Ali. Der Vertrag Ergotherapie geht uns PT nichts an.
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Wir sprechen hier nicht über die Änderung des Ausstellungsdatums, sondern um einen abweichenden Beginn spätestens am....... und das kann der TH telefonisch mit dem Arzt klären, siehe Beiträge von Ali. Der Vertrag Ergotherapie geht uns PT nichts an.
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Tempelritter schrieb:

Wir sprechen hier nicht über die Änderung des Ausstellungsdatums, sondern um einen abweichenden Beginn spätestens am....... und das kann der TH telefonisch mit dem Arzt klären, siehe Beiträge von Ali. Der Vertrag Ergotherapie geht uns PT nichts an.

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M83Axel
11.05.2017 07:59
Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.
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Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.
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M83Axel schrieb:

Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.

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Tempelritter
11.05.2017 08:03
M83Axel schrieb am 11.5.17 07:59:
Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.


Nach meinen Rahmenverträgen wäre diese Kürzung unberechtigt und würde mit einem Widerspruch + Verzugspauschale + Verzugszinsen beantwortet werden.
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[zitat]M83Axel schrieb am 11.5.17 07:59: Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.[/zitat] Nach meinen Rahmenverträgen wäre diese Kürzung unberechtigt und würde mit einem Widerspruch + Verzugspauschale + Verzugszinsen beantwortet werden.
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Tempelritter schrieb:

M83Axel schrieb am 11.5.17 07:59:
Solange bei der Änderung des spätesten Behandlungsbeginn aber keine Unterschrift mit Stempel drunter ist, wurde bei uns immer gekürzt.


Nach meinen Rahmenverträgen wäre diese Kürzung unberechtigt und würde mit einem Widerspruch + Verzugspauschale + Verzugszinsen beantwortet werden.

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M83Axel
11.05.2017 08:05
Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.
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Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.
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M83Axel schrieb:

Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.

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Tempelritter
11.05.2017 08:55
M83Axel schrieb am 11.5.17 08:05:
Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.


Das gibt es schon einige Jahre. Nach Rücksprache mit dem Arzt und doku auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite darf keine Veränderung durch den TH gemacht werden.
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[zitat]M83Axel schrieb am 11.5.17 08:05: Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.[/zitat] Das gibt es schon einige Jahre. Nach Rücksprache mit dem Arzt und doku auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite darf keine Veränderung durch den TH gemacht werden.
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Tempelritter schrieb:

M83Axel schrieb am 11.5.17 08:05:
Wir dürften quasi solche Änderungen mit Absprache des Arztes auf der Vorderseite selbst vornehmen? Ist mir komplett neu.


Das gibt es schon einige Jahre. Nach Rücksprache mit dem Arzt und doku auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite darf keine Veränderung durch den TH gemacht werden.

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M83Axel
11.05.2017 08:59
Ich lese mir grad die Rahmenverträge durch und sehe schon dass man so einiges mit Absprache des Arztes selbst auf der Rückseite mit Ubterschrift und Datum ändern darf. Sei es Unterbrechungen, spätester Behandlungsbeginn, sogar die Frequenz und Heilmittel. Das werde ich aber erstmal bei 1-2Tezepten versuchen.
Ist das sowohl bei der Vdek als auch den Primärkassen in Bayern so?
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Ich lese mir grad die Rahmenverträge durch und sehe schon dass man so einiges mit Absprache des Arztes selbst auf der Rückseite mit Ubterschrift und Datum ändern darf. Sei es Unterbrechungen, spätester Behandlungsbeginn, sogar die Frequenz und Heilmittel. Das werde ich aber erstmal bei 1-2Tezepten versuchen. Ist das sowohl bei der Vdek als auch den Primärkassen in Bayern so?
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M83Axel schrieb:

Ich lese mir grad die Rahmenverträge durch und sehe schon dass man so einiges mit Absprache des Arztes selbst auf der Rückseite mit Ubterschrift und Datum ändern darf. Sei es Unterbrechungen, spätester Behandlungsbeginn, sogar die Frequenz und Heilmittel. Das werde ich aber erstmal bei 1-2Tezepten versuchen.
Ist das sowohl bei der Vdek als auch den Primärkassen in Bayern so?

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ali
11.05.2017 09:04
Vorgehen wie Templer beschrieben. Deutlicher als im RV (siehe Zitat oben) geht es doch nicht.

BITTE mal die Verträge - die sind schon viele Jahre so - in einem steht zum Thema noch die 10 Tage Frist dabei - lesen, son Paragraphenzitat macht sich mündlich oder schriftlich auch immer ganz nett....
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Vorgehen wie Templer beschrieben. Deutlicher als im RV (siehe Zitat oben) geht es doch nicht. BITTE mal die Verträge - die sind schon viele Jahre so - in einem steht zum Thema noch die 10 Tage Frist dabei - lesen, son Paragraphenzitat macht sich mündlich oder schriftlich auch immer ganz nett....
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ali schrieb:

Vorgehen wie Templer beschrieben. Deutlicher als im RV (siehe Zitat oben) geht es doch nicht.

BITTE mal die Verträge - die sind schon viele Jahre so - in einem steht zum Thema noch die 10 Tage Frist dabei - lesen, son Paragraphenzitat macht sich mündlich oder schriftlich auch immer ganz nett....

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ali
11.05.2017 09:09
Wir dürfen das Heilmittel ändern? Hab ich was überlesen ? Uhi, wo steht n das ? Man lernt ja nie aus...
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Wir dürfen das Heilmittel ändern? Hab ich was überlesen ? Uhi, wo steht n das ? Man lernt ja nie aus...
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ali schrieb:

Wir dürfen das Heilmittel ändern? Hab ich was überlesen ? Uhi, wo steht n das ? Man lernt ja nie aus...

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M83Axel
11.05.2017 09:12
Stimmt...du hast recht! :point_up: geht nicht! Das muss vom Arzt korrigiert werden
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Stimmt...du hast recht! :point_up: geht nicht! Das muss vom Arzt korrigiert werden
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M83Axel schrieb:

Stimmt...du hast recht! :point_up: geht nicht! Das muss vom Arzt korrigiert werden

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Tempelritter
11.05.2017 09:35
Beim VdEK musst du den Vertrag und die Anlage Checkliste lesen.
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Beim VdEK musst du den Vertrag und die Anlage Checkliste lesen.
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Tempelritter schrieb:

Beim VdEK musst du den Vertrag und die Anlage Checkliste lesen.

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ali schrieb:

Quark welche Abrechnungstelle welche Kasse erzählt denn den Schmarren? In den meisten RV ist sogar die eigenhändige Änderung nach Rücksprache des spätesten Behandlungsbeginn erlaubt.

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Tempelritter
10.05.2017 14:53
Eine Änderung per Fax ist nur erlaubt, wenn es im Rahmenvertrag steht wie z. B. bei den Primärkassen in BaWü. Sonst ist es Kulanz der Kassen.
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Eine Änderung per Fax ist nur erlaubt, wenn es im Rahmenvertrag steht wie z. B. bei den Primärkassen in BaWü. Sonst ist es Kulanz der Kassen.
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Tempelritter schrieb:

Eine Änderung per Fax ist nur erlaubt, wenn es im Rahmenvertrag steht wie z. B. bei den Primärkassen in BaWü. Sonst ist es Kulanz der Kassen.

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Jürgen Mühlbacher
22.07.2018 10:27
Ich such die Faxvorlage Heilmittelverordnungen müssen korrekt ausgefüllt sein.
Leider finde ich die Formularvorlage von physio.de nicht mehr.
Könnt Ihr mir behilflich sein? oder hat die Vorlage keine Gültigkeit mehr?
Danke für Eure Bemühungen.
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Ich such die Faxvorlage Heilmittelverordnungen müssen korrekt ausgefüllt sein. Leider finde ich die Formularvorlage von physio.de nicht mehr. Könnt Ihr mir behilflich sein? oder hat die Vorlage keine Gültigkeit mehr? Danke für Eure Bemühungen.
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Hannah Sommer
23.07.2018 10:48
https://www.physio.de/infothek/i/aerzte
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Hannah Sommer schrieb:

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Jürgen Mühlbacher schrieb:

Ich such die Faxvorlage Heilmittelverordnungen müssen korrekt ausgefüllt sein.
Leider finde ich die Formularvorlage von physio.de nicht mehr.
Könnt Ihr mir behilflich sein? oder hat die Vorlage keine Gültigkeit mehr?
Danke für Eure Bemühungen.



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