Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
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Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Hallo liebe Kollegen,
seit einem Monat beobachten wir, daß einige gesetzliche Krankenkassen Rezepte nachträglich nach 3-4 Jahren aufgrund einer erneuten Prüfung absetzen und den entsprechenden Betrag einbehalten bzw. einziehen wollen.
Die entsprechenden Rezepte waren bereits geprüft worden, damals für gut befunden worden. Nun wird das anders gesehen.
Dagegen möchte ich mich natürlich wehren. Habt ihr hier auch bereits Erfahrungen und könnt Hilfestellung geben?
Ich bin für jede Info dankbar.
Gruß,
Sebastian Gebhardt
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ltd. Physiotherapeut schrieb:
Gesetzliche Krankenkassen setzen Rezepte nach 3,5 Jahren ab aufgrund erneuter Prüfung
Hallo liebe Kollegen,
seit einem Monat beobachten wir, daß einige gesetzliche Krankenkassen Rezepte nachträglich nach 3-4 Jahren aufgrund einer erneuten Prüfung absetzen und den entsprechenden Betrag einbehalten bzw. einziehen wollen.
Die entsprechenden Rezepte waren bereits geprüft worden, damals für gut befunden worden. Nun wird das anders gesehen.
Dagegen möchte ich mich natürlich wehren. Habt ihr hier auch bereits Erfahrungen und könnt Hilfestellung geben?
Ich bin für jede Info dankbar.
Gruß,
Sebastian Gebhardt
Schau mal hier https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/ikk-classic/1/171314/173614/page=4#msg-173614
Da geht es speziell um Ärger mit der Ikk classic bezüglich dieses Themas
Und hier https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/brief-an-eine-bestimmte-krankenkasse/16/173733/173910/page=2#msg-173910 auch.
Eine schönes Wochenende wünsche ich dir.
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Ich nehme eure Hinweise gerne auf und kümmere mich kommende Woche entsprechend darum.
Werde jetzt die Vorabgenehmigungen auch einführen...
LG, Sebastian
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ltd. Physiotherapeut schrieb:
Vielen Dank liebe Kollegen (m/w) für eure zahlreichen Rückmeldungen.
Ich nehme eure Hinweise gerne auf und kümmere mich kommende Woche entsprechend darum.
Werde jetzt die Vorabgenehmigungen auch einführen...
LG, Sebastian
m/w/d
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ali schrieb:
ltd. Physiotherapeut schrieb Kollegen (m/w)
m/w/d
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kroetzi schrieb:
Hallo Sebastian.
Schau mal hier https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/ikk-classic/1/171314/173614/page=4#msg-173614
Da geht es speziell um Ärger mit der Ikk classic bezüglich dieses Themas
Und hier https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/brief-an-eine-bestimmte-krankenkasse/16/173733/173910/page=2#msg-173910 auch.
Eine schönes Wochenende wünsche ich dir.
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Absetzung weil Patient vorher wo anders war, es hätte FolgeVO statt ErstVO sein müssen, konnten wir nicht wissen und Patient hat uns das auch nicht gesagt.. :angry:
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Mrs.confident schrieb:
Mhplus BKK.. bei uns
Absetzung weil Patient vorher wo anders war, es hätte FolgeVO statt ErstVO sein müssen, konnten wir nicht wissen und Patient hat uns das auch nicht gesagt.. :angry:
Mhplus BKK.. bei uns
Absetzung weil Patient vorher wo anders war, es hätte FolgeVO statt ErstVO sein müssen, konnten wir nicht wissen und Patient hat uns das auch nicht gesagt.. :angry:
Unberechtigte Absetzung - Widerspruch
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Tempelritter schrieb:
Mrs.confident schrieb am 2.5.19 15:18:
Mhplus BKK.. bei uns
Absetzung weil Patient vorher wo anders war, es hätte FolgeVO statt ErstVO sein müssen, konnten wir nicht wissen und Patient hat uns das auch nicht gesagt.. :angry:
Unberechtigte Absetzung - Widerspruch
Das Risiko würde ich nicht mehr eingehen, entweder ein von der Kasse genehmigtes und vorher geprüftes Rezept oder eben keine Zeit für die Behandlung.
Wir haben keine Vorsorgungspflicht.
PS: Da hat die IKK classic mal ein wenig mehr Arbeit :wink:
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Fuzziguzzi schrieb:
Widerspruch und alle Rezepte dieser Kassen vom den Patienten in der Zukunft genehmigen lassen.
Das Risiko würde ich nicht mehr eingehen, entweder ein von der Kasse genehmigtes und vorher geprüftes Rezept oder eben keine Zeit für die Behandlung.
Wir haben keine Vorsorgungspflicht.
PS: Da hat die IKK classic mal ein wenig mehr Arbeit :wink:
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viento schrieb:
Mhplus macht dies aber im laufenden Rechnungsprüfverfahren, nicht wie die Ikk classic im Nachgang. Dieses Spielchen EVO, FVO habe ich ein paar Mal "miterleben" dürfen (mehrere Pat.). Nach Inkasso und Mahnpauschale war das Thema durch. Dem zuständigen Mitarbeiter (Sofa) erkärte ich telefonisch, jeden Pat. zu ihm zu delegieren, wegen Vorabgenehmigung. Habe hier eine Liste hängen, welche Pat. dort versichert sind, und verfahre dementsprechend. Es kann auch durchaus eine Situation in der Terminplanung entstehen, dass Termine nicht möglich sein können, weil Rezepte eine "Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum" - so schreibt es ein Arzt, am Rezept angetackert, haben. :sunglasses:
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Hallo;
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
Hallo;
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
Genau richtig :clap: !
Mache gerade das gleiche.
Und wurde eine Vorabgenehmigung denn auch schon einmal genehmigt ?
Wie sieht diese Vorabgenehmigung denn aus ? ( die Genehmigung auf der Rückseite gilt ja nur für Ver. auß. d. Rf.)
Viele Grüße
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mogli123 schrieb:
KaBa schrieb am 3.5.19 19:35:
Hallo;
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
Genau richtig :clap: !
Mache gerade das gleiche.
Und wurde eine Vorabgenehmigung denn auch schon einmal genehmigt ?
Wie sieht diese Vorabgenehmigung denn aus ? ( die Genehmigung auf der Rückseite gilt ja nur für Ver. auß. d. Rf.)
Viele Grüße
Hallo;
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
Genau richtig :clap: !
Mache gerade das gleiche.
Und wurde eine Vorabgenehmigung denn auch schon einmal genehmigt ?
Wie sieht diese Vorabgenehmigung denn aus ? ( die Genehmigung auf der Rückseite gilt ja nur für Ver. auß. d. Rf.)
Viele Grüße
Das würde mich auch interessieren.
Hatte jetzt nen Fall bei der Aok, war für uns nicht ersichtlich, ob Rezept außerhalb oder nicht. Die aok weigerte sich Rezept zu genehmigen. In diesem Fall zahlt Patientin nun komplett selbst.
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Shia schrieb:
mogli123 schrieb am 4.5.19 09:39:
KaBa schrieb am 3.5.19 19:35:
Hallo;
Laut Rechtsanwalt Alt setzt die mhplus BKK zur Zeit mehr Rezepte ab, wie die IKK.
Wir machen es seit der jetztigen Woche auch nur noch mit Vorabgenehmigung.
Grüße Kaba
Genau richtig :clap: !
Mache gerade das gleiche.
Und wurde eine Vorabgenehmigung denn auch schon einmal genehmigt ?
Wie sieht diese Vorabgenehmigung denn aus ? ( die Genehmigung auf der Rückseite gilt ja nur für Ver. auß. d. Rf.)
Viele Grüße
Das würde mich auch interessieren.
Hatte jetzt nen Fall bei der Aok, war für uns nicht ersichtlich, ob Rezept außerhalb oder nicht. Die aok weigerte sich Rezept zu genehmigen. In diesem Fall zahlt Patientin nun komplett selbst.
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ali schrieb:
welche Kasse außer der IKK classic spielt denn dieses Spiel gerade auchnoch ?
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Charlotte 11 schrieb:
Sorry, Bundesversicherungsamt
Warum beschwert Ihr Euch nicht beim Bindesversicherungsamt. Das ist doch die übergeordnete Behörde. :anguished:
Das ist doch schon alles auf den Weg gebracht, zudem wurden die entsprechenden Gremien der Bundes- und Landespolitik informiert.
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Tempelritter schrieb:
Charlotte 11 schrieb am 4.5.19 11:14:
Warum beschwert Ihr Euch nicht beim Bindesversicherungsamt. Das ist doch die übergeordnete Behörde. :anguished:
Das ist doch schon alles auf den Weg gebracht, zudem wurden die entsprechenden Gremien der Bundes- und Landespolitik informiert.
Warum beschwert Ihr Euch nicht beim Bindesversicherungsamt. Das ist doch die übergeordnete Behörde. :anguished:
Das ist doch schon alles auf den Weg gebracht, zudem wurden die entsprechenden Gremien der Bundes- und Landespolitik informiert.
Das Bundesversicherungsamt hat die Absetzungsorgie der IKK für rechtlich i.O. eingestuft. Alles weitere müssen die Gerichte klären.
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Tempelritter schrieb:
Tempelritter schrieb am 5.5.19 08:11:
Charlotte 11 schrieb am 4.5.19 11:14:
Warum beschwert Ihr Euch nicht beim Bindesversicherungsamt. Das ist doch die übergeordnete Behörde. :anguished:
Das ist doch schon alles auf den Weg gebracht, zudem wurden die entsprechenden Gremien der Bundes- und Landespolitik informiert.
Das Bundesversicherungsamt hat die Absetzungsorgie der IKK für rechtlich i.O. eingestuft. Alles weitere müssen die Gerichte klären.
Das Bundesversicherungsamt hat die Absetzungsorgie der IKK für rechtlich i.O. eingestuft.
Die haben ja sein Zeit auch die TK wg. zu laxer Prüfung insbesondere bei den Hebammen angemahnt, woraufhin sie denn die Interforum engagierten...
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.5.19 08:46:
Das Bundesversicherungsamt hat die Absetzungsorgie der IKK für rechtlich i.O. eingestuft.
Die haben ja sein Zeit auch die TK wg. zu laxer Prüfung insbesondere bei den Hebammen angemahnt, woraufhin sie denn die Interforum engagierten...
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Alfred Kramer schrieb:
Kann man diese Einstufung des BVA irgendwo einsehen/nachlesen? Könnte für meine Verhandlung wichtig sein
Kann man diese Einstufung des BVA irgendwo einsehen/nachlesen? Könnte für meine Verhandlung wichtig sein
VPT und PhysioDeutschland hatten das BVA angeschrieben, dort solltest du diese Info bekommen.
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Tempelritter schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 19.5.19 11:14:
Kann man diese Einstufung des BVA irgendwo einsehen/nachlesen? Könnte für meine Verhandlung wichtig sein
VPT und PhysioDeutschland hatten das BVA angeschrieben, dort solltest du diese Info bekommen.
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Charlotte 11 schrieb:
Warum beschwert Ihr Euch nicht beim Bindesversicherungsamt. Das ist doch die übergeordnete Behörde. :anguished:
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Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
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die neue schrieb:
Tosca20040 schrieb am 8.5.19 11:56:
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Bei uns war eine FolgeVO, sie kam das erste mal zu uns. Auf Nachfrage bei Patienten wusste sie nicht, wieviel Rezepte sie schon hatte. Tochter der dementen Mutter musste mit Rezept zwecks Genehmigung zur Aok, die Aok fragte bei der Arzt-Praxis nach und es kam raus, es war das 3. Rezept. Also wäre es normaler Regelfall, da brauchen wir keine Genehmigung.
Tja demente Mutter war aber mit gleicher Diagnose beim anderen Arzt. Und somit mit 3 Rezepten in anderer Physio Praxis. Unser Rezept war nun das erste Rezept außerhalb und nicht genehmigt
Mich würde es interessieren, wie ihr das hinbekommt, dass Rezepte der problematischen Kassen genehmigt werden.
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Shia schrieb:
die neue schrieb am 8.5.19 12:17:
Tosca20040 schrieb am 8.5.19 11:56:
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Bei uns war eine FolgeVO, sie kam das erste mal zu uns. Auf Nachfrage bei Patienten wusste sie nicht, wieviel Rezepte sie schon hatte. Tochter der dementen Mutter musste mit Rezept zwecks Genehmigung zur Aok, die Aok fragte bei der Arzt-Praxis nach und es kam raus, es war das 3. Rezept. Also wäre es normaler Regelfall, da brauchen wir keine Genehmigung.
Tja demente Mutter war aber mit gleicher Diagnose beim anderen Arzt. Und somit mit 3 Rezepten in anderer Physio Praxis. Unser Rezept war nun das erste Rezept außerhalb und nicht genehmigt
Mich würde es interessieren, wie ihr das hinbekommt, dass Rezepte der problematischen Kassen genehmigt werden.
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Nee, Genehmigungen immer schriftlich, ganz einfach. Ansonsten nicht auf den.Zirkus einlassen, Du kannst nur den Regelfall anhand Deiner bekannten wasserdichten Fakten checken, is doch ein feines Bespiel, wo selbst die Kasse nicht der Ãœberblick hat....
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ali schrieb:
Shia schrieb am 8.5.19 15:35:
die neue schrieb am 8.5.19 12:17:
Tosca20040 schrieb am 8.5.19 11:56:
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Nee, Genehmigungen immer schriftlich, ganz einfach. Ansonsten nicht auf den.Zirkus einlassen, Du kannst nur den Regelfall anhand Deiner bekannten wasserdichten Fakten checken, is doch ein feines Bespiel, wo selbst die Kasse nicht der Ãœberblick hat....
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Bei uns war eine FolgeVO, sie kam das erste mal zu uns. Auf Nachfrage bei Patienten wusste sie nicht, wieviel Rezepte sie schon hatte. Tochter der dementen Mutter musste mit Rezept zwecks Genehmigung zur Aok, die Aok fragte bei der Arzt-Praxis nach und es kam raus, es war das 3. Rezept. Also wäre es normaler Regelfall, da brauchen wir keine Genehmigung.
Tja demente Mutter war aber mit gleicher Diagnose beim anderen Arzt. Und somit mit 3 Rezepten in anderer Physio Praxis. Unser Rezept war nun das erste Rezept außerhalb und nicht genehmigt
Mich würde es interessieren, wie ihr das hinbekommt, dass Rezepte der problematischen Kassen genehmigt werden.
Bei uns müssen Neue Patienten im anmelde bogen unter anderem die Frage schriftlich beantworten ob sie in den letzten 12 Wochen irgendwo anders Therapie hatten und wenn’s mit welcher Diagnose.
Damit sind wir unserer prüfpflicht nachgekommen und können diese schriftlich nachweisen. Fertig
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a schubart schrieb:
Shia schrieb am 8.5.19 15:35:
die neue schrieb am 8.5.19 12:17:
Tosca20040 schrieb am 8.5.19 11:56:
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. ..........
immer und zu jeder Zeit grundsätzlich alles Wichtige schriftlich geben lassen. Kein Schriftstück heißt kein Beweis.
Jaja, hinterher ist man immer klug :wink:
Bei uns war eine FolgeVO, sie kam das erste mal zu uns. Auf Nachfrage bei Patienten wusste sie nicht, wieviel Rezepte sie schon hatte. Tochter der dementen Mutter musste mit Rezept zwecks Genehmigung zur Aok, die Aok fragte bei der Arzt-Praxis nach und es kam raus, es war das 3. Rezept. Also wäre es normaler Regelfall, da brauchen wir keine Genehmigung.
Tja demente Mutter war aber mit gleicher Diagnose beim anderen Arzt. Und somit mit 3 Rezepten in anderer Physio Praxis. Unser Rezept war nun das erste Rezept außerhalb und nicht genehmigt
Mich würde es interessieren, wie ihr das hinbekommt, dass Rezepte der problematischen Kassen genehmigt werden.
Bei uns müssen Neue Patienten im anmelde bogen unter anderem die Frage schriftlich beantworten ob sie in den letzten 12 Wochen irgendwo anders Therapie hatten und wenn’s mit welcher Diagnose.
Damit sind wir unserer prüfpflicht nachgekommen und können diese schriftlich nachweisen. Fertig
nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben......die glauben das zum Teil wohl gar nicht.
Da werde ich so merkwürdig angeguckt.......
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
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hermi schrieb:
Die ganze Absetzerei ist so dermaßen absurd und krank, wenn ich das Leuten erzähle, die
nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben......die glauben das zum Teil wohl gar nicht.
Da werde ich so merkwürdig angeguckt.......
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Nix da, Widerspruch mit 40 Takken...
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ali schrieb:
hermi schrieb am 8.5.19 21:53:
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Nix da, Widerspruch mit 40 Takken...
Bei uns müssen Neue Patienten im anmelde bogen unter anderem die Frage schriftlich beantworten ob sie in den letzten 12 Wochen irgendwo anders Therapie hatten und wenn’s mit welcher Diagnose.
Damit sind wir unserer prüfpflicht nachgekommen und können diese schriftlich nachweisen. Fertig
Bei uns auch, aber was hilft es dir, wenn sie es nicht tun.
Der Ärger ist da, wieder unnütze Zeit die man mit so nem Kram verschwendet.
Ich möchte die Patienten der AOK Rheinland, IKK und mhplus eigentlich vorab genehmigen lassen.
Deshalb nochmals die Frage, wie stellt ihr das an? Und wie erfolgreich bekommt ihr eine Genehmigung?
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Shia schrieb:
a schubart schrieb am 8.5.19 21:47:
Bei uns müssen Neue Patienten im anmelde bogen unter anderem die Frage schriftlich beantworten ob sie in den letzten 12 Wochen irgendwo anders Therapie hatten und wenn’s mit welcher Diagnose.
Damit sind wir unserer prüfpflicht nachgekommen und können diese schriftlich nachweisen. Fertig
Bei uns auch, aber was hilft es dir, wenn sie es nicht tun.
Der Ärger ist da, wieder unnütze Zeit die man mit so nem Kram verschwendet.
Ich möchte die Patienten der AOK Rheinland, IKK und mhplus eigentlich vorab genehmigen lassen.
Deshalb nochmals die Frage, wie stellt ihr das an? Und wie erfolgreich bekommt ihr eine Genehmigung?
Die ganze Absetzerei ist so dermaßen absurd und krank, wenn ich das Leuten erzähle, die
nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben......die glauben das zum Teil wohl gar nicht.
Da werde ich so merkwürdig angeguckt.......
Absolut, so schaut es aus
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Sehe ich wie Ali, kopiere zwar den Auisweis, freu mich aber schon auf diese Absetzung
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Shia schrieb:
hermi schrieb am 8.5.19 21:53:
hermi schrieb am 8.5.19 21:53:Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
Die ganze Absetzerei ist so dermaßen absurd und krank, wenn ich das Leuten erzähle, die
nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben......die glauben das zum Teil wohl gar nicht.
Da werde ich so merkwürdig angeguckt.......
Absolut, so schaut es aus
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Sehe ich wie Ali, kopiere zwar den Auisweis, freu mich aber schon auf diese Absetzung
edit: habs jetzt verstanden, du kopierst den Ausweis, reichst ihn aber nicht ein....
Das ist doch völlig kaputt, sowas glaubt mir keiner......
Mir glaubt ja auch niemand mehr, dass nach 3,5 Jahren Absetzungen für erfolgreich geprüfte und somit
bezahlte Rezepte erfolgen, deren Absetzungsgründe mit nichts zu rechtfertigen sind, denn ein Patient
muss bei Vorlegen eines gültigen Rezeptes von uns behandelt werden. Punkt.
Ob der schon mal woanders war, weiss nur der Allmächtige und die entsprechende Krankenkasse.
Also, was soll das......das ist so krank, dass man sich mal überlegen muss, was das für kaputte Typen sind,
die sowas einstielen.
Wo sind denn da die Grenzen ? Gibt es demnächst ne Hellseher-Fobi ?
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hermi schrieb:
Die Frage ist doch, warum muss die Praxis dem die Befreiung nachweisen, der die Befreiung ausstellt ?
edit: habs jetzt verstanden, du kopierst den Ausweis, reichst ihn aber nicht ein....
Das ist doch völlig kaputt, sowas glaubt mir keiner......
Mir glaubt ja auch niemand mehr, dass nach 3,5 Jahren Absetzungen für erfolgreich geprüfte und somit
bezahlte Rezepte erfolgen, deren Absetzungsgründe mit nichts zu rechtfertigen sind, denn ein Patient
muss bei Vorlegen eines gültigen Rezeptes von uns behandelt werden. Punkt.
Ob der schon mal woanders war, weiss nur der Allmächtige und die entsprechende Krankenkasse.
Also, was soll das......das ist so krank, dass man sich mal überlegen muss, was das für kaputte Typen sind,
die sowas einstielen.
Wo sind denn da die Grenzen ? Gibt es demnächst ne Hellseher-Fobi ?
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Papa Alpaka schrieb:
...ganz wichtig übrigens: Die IKK Classic hat sich gerade für den großen Patientenrechtsorden qualifiziert; im Rahmen der BGB-Paragraphen 630a ff bin ich verpflichtet die Versicherten darauf hinzuweisen das eine ärztliche Verordnung auf dem Muster 13-Vordeuck nur den Anschein erweckt das möglicherweise die IKK classic zur Zahlung des vereinbarten Honorares verpflichtet ist, das aktuelle Geschäftsgebahren aber Grund zu der Annahme gibt das "ein Dritter" absehbarerweise die Behandlungskosten nicht in voller Höhe übernehmen wird und im Falle eines negativen Nachprüfungsergebnisses der Versicherte die Behandlungskosten in Höhe des IKK-Satzes selbst zu tragen hat. Da dieses Ergebnis möglicherweise erst vier Jahre nach Abschluss der Behandlung zum Tragen kommt wird eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach einer Rückforderung durch die IKK classic vereinbart (denn mein Anspruch gegen den Versicherten entsteht erst wenn die IKK classic die Kostenübernahme verweigert ... und damit das klar ist vereinbare ich eine weitreichende Verjährung... ob die wirksam ist? Sehe ich wenn ich in vier Jahren Forderungen bei IKK classic-Versicherten eintreiben lassen muss...)
...ganz wichtig übrigens: Die IKK Classic hat sich gerade für den großen Patientenrechtsorden qualifiziert; im Rahmen der BGB-Paragraphen 630a ff bin ich verpflichtet die Versicherten darauf hinzuweisen das eine ärztliche Verordnung auf dem Muster 13-Vordeuck nur den Anschein erweckt das möglicherweise die IKK classic zur Zahlung des vereinbarten Honorares verpflichtet ist, das aktuelle Geschäftsgebahren aber Grund zu der Annahme gibt das "ein Dritter" absehbarerweise die Behandlungskosten nicht in voller Höhe übernehmen wird und im Falle eines negativen Nachprüfungsergebnisses der Versicherte die Behandlungskosten in Höhe des IKK-Satzes selbst zu tragen hat. Da dieses Ergebnis möglicherweise erst vier Jahre nach Abschluss der Behandlung zum Tragen kommt wird eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach einer Rückforderung durch die IKK classic vereinbart (denn mein Anspruch gegen den Versicherten entsteht erst wenn die IKK classic die Kostenübernahme verweigert ... und damit das klar ist vereinbare ich eine weitreichende Verjährung... ob die wirksam ist? Sehe ich wenn ich in vier Jahren Forderungen bei IKK classic-Versicherten eintreiben lassen muss...)
Das klingt gut, aber die Arbeit mach ich mir nicht mehr, sondern ich gebe meine IKK Zulassung jetzt zurück, das ist bereits in Arbeit ...
Und jetzt soll bloß keiner sagen, das wäre der falsche Weg, weil es ja genau das ist, was die IKK will.
Ich sehe das nicht so.
Leider erfährt man momentan von diesem Thema in keiner tagesschau, heute u.s.w. davon ..
Aber wenn es alle Physios bundesweit so hanhaben würden .... Das gehört aber in den Bereich der utopischen Romane ...
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mogli123 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.5.19 13:49:
...ganz wichtig übrigens: Die IKK Classic hat sich gerade für den großen Patientenrechtsorden qualifiziert; im Rahmen der BGB-Paragraphen 630a ff bin ich verpflichtet die Versicherten darauf hinzuweisen das eine ärztliche Verordnung auf dem Muster 13-Vordeuck nur den Anschein erweckt das möglicherweise die IKK classic zur Zahlung des vereinbarten Honorares verpflichtet ist, das aktuelle Geschäftsgebahren aber Grund zu der Annahme gibt das "ein Dritter" absehbarerweise die Behandlungskosten nicht in voller Höhe übernehmen wird und im Falle eines negativen Nachprüfungsergebnisses der Versicherte die Behandlungskosten in Höhe des IKK-Satzes selbst zu tragen hat. Da dieses Ergebnis möglicherweise erst vier Jahre nach Abschluss der Behandlung zum Tragen kommt wird eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach einer Rückforderung durch die IKK classic vereinbart (denn mein Anspruch gegen den Versicherten entsteht erst wenn die IKK classic die Kostenübernahme verweigert ... und damit das klar ist vereinbare ich eine weitreichende Verjährung... ob die wirksam ist? Sehe ich wenn ich in vier Jahren Forderungen bei IKK classic-Versicherten eintreiben lassen muss...)
Das klingt gut, aber die Arbeit mach ich mir nicht mehr, sondern ich gebe meine IKK Zulassung jetzt zurück, das ist bereits in Arbeit ...
Und jetzt soll bloß keiner sagen, das wäre der falsche Weg, weil es ja genau das ist, was die IKK will.
Ich sehe das nicht so.
Leider erfährt man momentan von diesem Thema in keiner tagesschau, heute u.s.w. davon ..
Aber wenn es alle Physios bundesweit so hanhaben würden .... Das gehört aber in den Bereich der utopischen Romane ...
hat vor einigen Jahren schon mal funktioniert
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Alfred Kramer schrieb:
Ich hab diese Woche ne Mail an Herrn Rohde von ZDF frontal 21 geschickt, mal sehen... :kissing_closed_eyes:
hat vor einigen Jahren schon mal funktioniert
Ich hab diese Woche ne Mail an Herrn Rohde von ZDF frontal 21 geschickt, mal sehen... :kissing_closed_eyes:
hat vor einigen Jahren schon mal funktioniert
Sehr gut, wir sind nicht der Nabel der Welt, die Kollegen der journalistischen Zunft sind für stichhaltige Hinweise dankbar ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 9.5.19 18:27:
Ich hab diese Woche ne Mail an Herrn Rohde von ZDF frontal 21 geschickt, mal sehen... :kissing_closed_eyes:
hat vor einigen Jahren schon mal funktioniert
Sehr gut, wir sind nicht der Nabel der Welt, die Kollegen der journalistischen Zunft sind für stichhaltige Hinweise dankbar ;)
Bei uns taumeln IKK Patienten von Praxis zu Praxis und suchen Termine.
Selbst die Orthoklinik hat keine Termine nach OP frei.
Warten auf die Stellungsnahme der Bosse von IKK und mhplus.
Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Hallo;
Bei uns taumeln IKK Patienten von Praxis zu Praxis und suchen Termine.
Selbst die Orthoklinik hat keine Termine nach OP frei.
Warten auf die Stellungsnahme der Bosse von IKK und mhplus.
Grüße Kaba
Aber eins ist klar: was hat unsere PT-Verbände in BW geritten, solch einen idiotischen Rahmenvertrag zu unterschreiben, welcher nicht wie sonst 1 Jahr, sondern 4 Jahre Rückforderungsmöglichkeit bietet????
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ltd. Physiotherapeut schrieb:
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
Aber eins ist klar: was hat unsere PT-Verbände in BW geritten, solch einen idiotischen Rahmenvertrag zu unterschreiben, welcher nicht wie sonst 1 Jahr, sondern 4 Jahre Rückforderungsmöglichkeit bietet????
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
(...)
Nun ist zu spät, etliche meiner Patienten wurden ausgetreten; den anderen habe ich gemäß BGB Par 630c (3) eine Information zukommen und eine Honorarvereinbarung unterzeichnen lassen. Der Imageschaden für die IKK classic ist in meinem Umfeld schon da... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ltd. Physiotherapeut schrieb am 15.5.19 14:33:
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
(...)
Nun ist zu spät, etliche meiner Patienten wurden ausgetreten; den anderen habe ich gemäß BGB Par 630c (3) eine Information zukommen und eine Honorarvereinbarung unterzeichnen lassen. Der Imageschaden für die IKK classic ist in meinem Umfeld schon da... ;)
Alle anderen Kompromisse sind faul!!!
Wenn die VO allerdings bereits vor Jahren fehlerhaft waren, naja, die Rechtslage hat sich nicht geändert, und wenn damals gezahlt wurde, evtl. aus Kulanzgründen , wirds kompliziert.
Ich hab meiner Abrechnungsfirma untersagt, jedwede Rückforderung einer KAsse zu bedienen, wenn sie es trotzdem tut , ,stelle ich ihr den entsprechenden Schaden in Rechnung!
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Alfred Kramer schrieb:
Wie soll so eine gute Lösung aussehen?? Die einzige gute Lösung ist die, die IKK hält sich an die HMR und zahlt das unberechtigt zurück geforderte Bzw. einbehaltene Honorar nebst Verzugspauschale und Zinsen aus, oder es wird geklagt!
Alle anderen Kompromisse sind faul!!!
Wenn die VO allerdings bereits vor Jahren fehlerhaft waren, naja, die Rechtslage hat sich nicht geändert, und wenn damals gezahlt wurde, evtl. aus Kulanzgründen , wirds kompliziert.
Ich hab meiner Abrechnungsfirma untersagt, jedwede Rückforderung einer KAsse zu bedienen, wenn sie es trotzdem tut , ,stelle ich ihr den entsprechenden Schaden in Rechnung!
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
Na, wir warten.gespannt....
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ali schrieb:
ltd. Physiotherapeut schrieb am 15.5.19 14:33:
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
Na, wir warten.gespannt....
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Ist ja bissle offtopic: aber das mache ich aus genau diesem Grund nie. Da hab ich mich mit KK auch schon angelegt und bei Fehlern immer mein Geld - auch ohne Ausweis - zurückbekommen. Verar** kann ich mich selber.
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Susulo schrieb:
hermi schrieb am 8.5.19 21:53:
Und dann setze ich noch einen drauf und erzähle, dass ich eine Kopie des Befreiungs-Ausweises brauche,
um der Institution, die die Befreiung erteilt, nachzuweisen, dass der Patient befreit ist und uns ohne
diesen "Nachweis" der Zuzahlungsbetrag für das Rezept abgezogen wird......betretenes Schweigen....soll wohl
bedeuten: Jetzt ist wohl alles zu spät.......wer ruft einen Arzt ?
Ist ja bissle offtopic: aber das mache ich aus genau diesem Grund nie. Da hab ich mich mit KK auch schon angelegt und bei Fehlern immer mein Geld - auch ohne Ausweis - zurückbekommen. Verar** kann ich mich selber.
ich habe demnächst Gerichtstermin mit der bkk 24 wg. mehrerer Absetzungen mit der bekannten Begründung "Ex2 und dann adR geht nicht laut konsentierten Fragen-Antwortkatalog des GKV-Spitzenverbandes."
Habe jetzt die Stellungnahme an das SG vorliegen. , ist echt putzig!
Zitat:" In diesem Zusammenhang ist sicherlich zutreffend, dass Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes keine rechtliche Relevanz haben." Zitatende!
Oder noch eins:" Die Auslegung nach dem Wortlaut, wie sie der Kläger vornimmt,....."
So langsam freu ich mich auf den Gerichtstermin :yum:
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Alfred Kramer schrieb:
Noch ein kleiner Schmunzler zum Feierabend:
ich habe demnächst Gerichtstermin mit der bkk 24 wg. mehrerer Absetzungen mit der bekannten Begründung "Ex2 und dann adR geht nicht laut konsentierten Fragen-Antwortkatalog des GKV-Spitzenverbandes."
Habe jetzt die Stellungnahme an das SG vorliegen. , ist echt putzig!
Zitat:" In diesem Zusammenhang ist sicherlich zutreffend, dass Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes keine rechtliche Relevanz haben." Zitatende!
Oder noch eins:" Die Auslegung nach dem Wortlaut, wie sie der Kläger vornimmt,....."
So langsam freu ich mich auf den Gerichtstermin :yum:
[E-Mail] z.Hd. Christian Rohde. Ich fand sein Engagement für uns damals echt super!
frontal21 at zdf.de
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Alfred Kramer schrieb:
es könnte hilfreich sein, wenn noch ein paar mehr Kollegen über diese Misere ans ZDF schreiben
[E-Mail] z.Hd. Christian Rohde. Ich fand sein Engagement für uns damals echt super!
frontal21 at zdf.de
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
Aber eins ist klar: was hat unsere PT-Verbände in BW geritten, solch einen idiotischen Rahmenvertrag zu unterschreiben, welcher nicht wie sonst 1 Jahr, sondern 4 Jahre Rückforderungsmöglichkeit bietet????
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
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Tempelritter schrieb:
ltd. Physiotherapeut schrieb am 15.5.19 14:33:
Es soll wohl noch bis Ende Juni eine für uns gute Lösung geben. Diese Info habe ich von der IKK erhalten.
Aber eins ist klar: was hat unsere PT-Verbände in BW geritten, solch einen idiotischen Rahmenvertrag zu unterschreiben, welcher nicht wie sonst 1 Jahr, sondern 4 Jahre Rückforderungsmöglichkeit bietet????
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
Die wäre....???
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
Die wäre....???
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
Die wäre....???
Naja 4 oder 5 von 21 Absetzungsgründen sollen heilbar sein, aufwändig.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 19.5.19 08:16:
Tempelritter schrieb am
Die 4 Jahre sind lt. SGB V i.O. und wurden vielfach so gewünscht. Die Lösung von der IKK kannst du in die Tonne klopfen.
Die wäre....???
Naja 4 oder 5 von 21 Absetzungsgründen sollen heilbar sein, aufwändig.
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Tosca20040 schrieb:
Habe es ebenso mit der AOK erlebt. Sogar vorher am Telefon genhmigt, dann aber bei der Abrechnung abgesetzt. Angerufen (selbe Nummer, selber Bearbeiter) und er konnte sich nicht mehr erinnern - bleibt abgelehnt. Selbiges auch mit Kurrezepten erlebt. Ich glaube, daß sich die Kassen jetzt dafür rächen wewrden, daß sie demnächst nicht mehr ihre entwürdigende Vergütungspolitik in dem Maße durchsetzen können wie bisher. Einen guten Anteil an dem jetzigen Zustand haben auch unsere super laschen Verbände, die noch nie mit einer Stimme gesprochen haben wie die Ärzte zum Beispiel. Es sollte sich ein neuer starker Verband etablieren, in dem von den alten Verbänden niemand mehr was zu sagen haben dürfte. Die sollten ihr Geld mit ernsthafter Arbeit verdienen.
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Ich feinde es skandalös, was in diesem System passiert. Wie "bösartig" muß ein System sein, damit es zu
solchen Handlungen kommt. Banale Formfehler, insofern welche aufgetreten sind, führen dazu, dass am
Patienten geleistete Behandlungen nach Jahren abgesetzt werden??!!
Ich frage mich, welches "kranke Gemüt" ist für einen solchen Irrsinn verantwortlich? Wer zahlt die Angestellten, die
anscheinend nichts anderes zu tun haben oder speziell dafür eingestellt wurden, um Jahre alte Rezepte zu prüfen?? Wohl die Versicherten. Und das gesamte Gesundheitssystem, denn es wird in absehbarer Zeit keine Therapeuten im gesetzlichen Kassensystem mehr geben. Und damit wird auch die Menschlichkeit ein Stück weit verloren gehen.
Die geschundendsten Berufe sind die Heil- und Hilfsberufe. Müssen Weiterbildungen aus dem
"Privatvermögen" bezahhlen und werden dann noch für die Arbeit am Sozialwohl gestraft, gestraft, gestraft.
Ich bin stinksauer und werde morgen meinen Rechtsschutz beauftragen und mich an weitere Foren wenden.
Wann hört der "Berufsmord" an Therapieberufen endlich auf. Und wer würde vom "Aussterben" der Therapieberufe profitieren?
Kollegen/innen, vereinigt Euch - auch Abseits der Berufsverbände, die Jahrzentelang geschlafen haben.
Ich habe auch gerade vorweg an Frontal 21 geschrieben.
Mit allerbesten Grüßen v
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Ich habe auch gerade vorweg an Frontal 21 geschrieben.
prima, hab ich auch schon gemacht, wenn da noch mehr schreiben, werden die neugierig!
ikk classic spielt noch auf Zeit, abre mit der bkk24 habe ich demnächst Termin beim Sozialgericht-
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Alfred Kramer schrieb:
Kollegen/innen, vereinigt Euch - auch Abseits der Berufsverbände, die Jahrzentelang geschlafen haben.
Ich habe auch gerade vorweg an Frontal 21 geschrieben.
prima, hab ich auch schon gemacht, wenn da noch mehr schreiben, werden die neugierig!
ikk classic spielt noch auf Zeit, abre mit der bkk24 habe ich demnächst Termin beim Sozialgericht-
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Frontal 24 ist fein, nach 5 Jahren geht würd ich sagen sowieso nicht. EV und FV hört sich auch unrechtmäßig an. Wie wolln die denn an Dein Geld kommen ?
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ali schrieb:
birgit786 schrieb am 21.5.19 19:49:
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Frontal 24 ist fein, nach 5 Jahren geht würd ich sagen sowieso nicht. EV und FV hört sich auch unrechtmäßig an. Wie wolln die denn an Dein Geld kommen ?
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Papa Alpaka schrieb:
Ich tippe mal auf dreieinhalb Jahre die gemeint sind, nicht "nach drei und fünf" ;)
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tom1350 schrieb:
Warum wurden solche Bedingungen in einigen Rahmenverträgen verhandelt? Fehlte es an Weitsicht oder nötigem Misstrauen?
Anscheinend macht die IKK classic das schon seit vielen Jahren immer wieder, zu gewissen Zeiten durch ihr vorgelagertes Abrechnungszentrum Emmendingen Rezepte im Nachgang prüfen zu lassen.
Ich wüßte auch gerne, warum wir nicht explizit von den Verbänden und Kassen auf die unterschiedlichen Prüfverfahren/Zeiten hingewiesen werden, die die unterschiedlichen Kassen aushandeln!? Welche Prüfzeiten gelten bei allen anderen KK?
Das Geld der Absetzung wird von meiner ehem. Anbrechnungsstelle eingefordert, mit der Bitte um Ãœberweisung des "offenen Betrages".
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birgit786 schrieb:
Gemeint ist nach "dreieinhalb" Jahren. Habe vorhin mit meiner ehem. Abrechnungsstelle azh telefoniert. Dort laufen auch die Drähte heiß, können aber auch nichts machen. Ich frage mich allerdings, wozu man für eine "Rezept-Check" zahlen muss.
Anscheinend macht die IKK classic das schon seit vielen Jahren immer wieder, zu gewissen Zeiten durch ihr vorgelagertes Abrechnungszentrum Emmendingen Rezepte im Nachgang prüfen zu lassen.
Ich wüßte auch gerne, warum wir nicht explizit von den Verbänden und Kassen auf die unterschiedlichen Prüfverfahren/Zeiten hingewiesen werden, die die unterschiedlichen Kassen aushandeln!? Welche Prüfzeiten gelten bei allen anderen KK?
Das Geld der Absetzung wird von meiner ehem. Anbrechnungsstelle eingefordert, mit der Bitte um Ãœberweisung des "offenen Betrages".
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Frontal 24 ist fein, nach 5 Jahren geht würd ich sagen sowieso nicht. EV und FV hört sich auch unrechtmäßig an. Wie wolln die denn an Dein Geld kommen ?
Die Selbstabrechner haben einen Vorteil, den Betrag nicht an die IKK überwiesen. Die sollen mal schön mahnen und einklagen. Über die RZ ist das schon schwieriger, da die Verrechnung mit der laufenden Abrechnung oft Vertragsbestandteil ist.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 21.5.19 23:41:
birgit786 schrieb am 21.5.19 19:49:
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Frontal 24 ist fein, nach 5 Jahren geht würd ich sagen sowieso nicht. EV und FV hört sich auch unrechtmäßig an. Wie wolln die denn an Dein Geld kommen ?
Die Selbstabrechner haben einen Vorteil, den Betrag nicht an die IKK überwiesen. Die sollen mal schön mahnen und einklagen. Über die RZ ist das schon schwieriger, da die Verrechnung mit der laufenden Abrechnung oft Vertragsbestandteil ist.
Ich frage mich allerdings, wozu man für eine "Rezept-Check" zahlen muss.
Das war für mich der Grund zur Selbstabrechnung zu wechseln. Auf Nachfrage bei meinem ARZ, warum ihnen Fehler meinerseits nicht auffielen, bekam ich als Antwort daß es nicht ihre Aufgabe sei Fehler meinerseits zu finden.
Das war dann für mich der letzte Tropfen, der das Fass ARZ überlaufen lies.
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Break schrieb:
birgit786 schrieb am 22.5.19 18:33:
Ich frage mich allerdings, wozu man für eine "Rezept-Check" zahlen muss.
Das war für mich der Grund zur Selbstabrechnung zu wechseln. Auf Nachfrage bei meinem ARZ, warum ihnen Fehler meinerseits nicht auffielen, bekam ich als Antwort daß es nicht ihre Aufgabe sei Fehler meinerseits zu finden.
Das war dann für mich der letzte Tropfen, der das Fass ARZ überlaufen lies.
Das Geld der Absetzung wird von meiner ehem. Anbrechnungsstelle eingefordert, mit der Bitte um Ãœberweisung des "offenen Betrages".
Denn kannst Du Dich doch eigentlich entspannen, denn hier siehts doch so aus, als.wenn die Absetzung unrechtmäßig ist, da für Dich Regelfall nicht nachprüfbar,.sollen die sich doch jetzt mit denen auseinandersetzten....
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ali schrieb:
birgit786 schrieb am 22.5.19 18:33:
Das Geld der Absetzung wird von meiner ehem. Anbrechnungsstelle eingefordert, mit der Bitte um Ãœberweisung des "offenen Betrages".
Denn kannst Du Dich doch eigentlich entspannen, denn hier siehts doch so aus, als.wenn die Absetzung unrechtmäßig ist, da für Dich Regelfall nicht nachprüfbar,.sollen die sich doch jetzt mit denen auseinandersetzten....
Krankenkasse zu bezahlen. Sollten sie es trotzdem tun , haften sie für die Kosten
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Alfred Kramer schrieb:
ich habe meiner ARZ ausdrücklich verboten, Rückforderungen einer
Krankenkasse zu bezahlen. Sollten sie es trotzdem tun , haften sie für die Kosten
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Problem beschreiben
birgit786 schrieb:
Liebe Kollegen/innen, auch mich hat es heute getroffen und bin entsetzt, welche Ausmaße dieser Vorgang bereits angenommen hat.
Nach 3, 5 Jahren und einer bereits erfolgten Praxisaufgabe genau aus sen Gründen, die hier bereits genannt wurden, wegen angeblich nicht korrektem Verordnungsgrund "EV" sondern "FV".
Ich feinde es skandalös, was in diesem System passiert. Wie "bösartig" muß ein System sein, damit es zu
solchen Handlungen kommt. Banale Formfehler, insofern welche aufgetreten sind, führen dazu, dass am
Patienten geleistete Behandlungen nach Jahren abgesetzt werden??!!
Ich frage mich, welches "kranke Gemüt" ist für einen solchen Irrsinn verantwortlich? Wer zahlt die Angestellten, die
anscheinend nichts anderes zu tun haben oder speziell dafür eingestellt wurden, um Jahre alte Rezepte zu prüfen?? Wohl die Versicherten. Und das gesamte Gesundheitssystem, denn es wird in absehbarer Zeit keine Therapeuten im gesetzlichen Kassensystem mehr geben. Und damit wird auch die Menschlichkeit ein Stück weit verloren gehen.
Die geschundendsten Berufe sind die Heil- und Hilfsberufe. Müssen Weiterbildungen aus dem
"Privatvermögen" bezahhlen und werden dann noch für die Arbeit am Sozialwohl gestraft, gestraft, gestraft.
Ich bin stinksauer und werde morgen meinen Rechtsschutz beauftragen und mich an weitere Foren wenden.
Wann hört der "Berufsmord" an Therapieberufen endlich auf. Und wer würde vom "Aussterben" der Therapieberufe profitieren?
Kollegen/innen, vereinigt Euch - auch Abseits der Berufsverbände, die Jahrzentelang geschlafen haben.
Ich habe auch gerade vorweg an Frontal 21 geschrieben.
Mit allerbesten Grüßen v
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Problem beschreiben
birgit786 schrieb:
doppelt, daher gelöscht
Ich hatte 20 Jahre eine Kassenpraxis und wollte jetzt ,nach einem Umzug,wieder eine eröffnen.
4000,00 Euro Regresszahlung an die Barmer war die grösste Frechheit die ich in der Zeit erlebt habe.
Vieleicht Gründe ich ja einen neuen Berufsverband,statt eine neue Praxis zu eröffnen.
:wink:
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Na ja, 4000,00€ wird seine Gründe gehabt haben,....und der wie vielste BV soll es dann sein, bei den vielen, die wir schon haben :unamused:
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK
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Tempelritter schrieb:
4.000€ berechtigte oder unberechtigte Absetzungen?
4.000€ berechtigte oder unberechtigte Absetzungen?
Naja, die Barmer hat ja damals besonders Jagd auf zweifelhafte (Heim)HB Positionen gemacht und bei der Gelegenheit z.T. unrichtige und/oder überhöhte Forderungen gestellt....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.5.19 16:30:
4.000€ berechtigte oder unberechtigte Absetzungen?
Naja, die Barmer hat ja damals besonders Jagd auf zweifelhafte (Heim)HB Positionen gemacht und bei der Gelegenheit z.T. unrichtige und/oder überhöhte Forderungen gestellt....
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kvet schrieb:
Zum Glück werden Hausbesuche in Hamburg kaum noch ausgeführt!
Zum Glück werden Hausbesuche in Hamburg kaum noch ausgeführt!
...braucht dafür ja auch keine Physios, macht das DRK dann unter der Bezeichnung "aktivierende Hausbesuche". Aber nicht beklagen das andere sich die Butter vom Brot ziehen wenn ihr sie nicht nehmt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 31.5.19 16:06:
Zum Glück werden Hausbesuche in Hamburg kaum noch ausgeführt!
...braucht dafür ja auch keine Physios, macht das DRK dann unter der Bezeichnung "aktivierende Hausbesuche". Aber nicht beklagen das andere sich die Butter vom Brot ziehen wenn ihr sie nicht nehmt ;)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm..ach JA?? :unamused:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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wilhelm müller731 schrieb:
Tja,liebe Kolleginen und Kollegen.
Ich hatte 20 Jahre eine Kassenpraxis und wollte jetzt ,nach einem Umzug,wieder eine eröffnen.
4000,00 Euro Regresszahlung an die Barmer war die grösste Frechheit die ich in der Zeit erlebt habe.
Vieleicht Gründe ich ja einen neuen Berufsverband,statt eine neue Praxis zu eröffnen.
:wink:
Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
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Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
Da wollte Dich Dein Verband unterstützen können ansonsten: Bei WS1 endet der Regelfall gemäß HMK mit einem Rezept. Die andere lautende Kassensicht ist nicht belegt. Verzugsschaden nicht vergessen...
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 29.6.19 09:10:
Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
Da wollte Dich Dein Verband unterstützen können ansonsten: Bei WS1 endet der Regelfall gemäß HMK mit einem Rezept. Die andere lautende Kassensicht ist nicht belegt. Verzugsschaden nicht vergessen...
Habe eine Absetzung von der IKK erhalten, da Indikationsschlüssel Ws1e und Verordnung a.R. auf dem Rezept war mit 6xKMT/FG . Ist das rechtens?? Die Verbände schreiben man sollte Widerspruch einlegen.
Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
Ein Verband kann keinen Widerspruch einlegen und schon gar nicht klagen. Das alles kannst nur du als Betroffener, mit Unterstützung durch deinen Verband.
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 29.6.19 09:10:
Habe eine Absetzung von der IKK erhalten, da Indikationsschlüssel Ws1e und Verordnung a.R. auf dem Rezept war mit 6xKMT/FG . Ist das rechtens?? Die Verbände schreiben man sollte Widerspruch einlegen.
Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
Ein Verband kann keinen Widerspruch einlegen und schon gar nicht klagen. Das alles kannst nur du als Betroffener, mit Unterstützung durch deinen Verband.
oder an Beide?
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Heuberger schrieb:
Widerspruch an Optica und die leiten es dann ggf weiter oder direkt an die IKK?
oder an Beide?
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Tempelritter schrieb:
Direkt an die Kasse. Bei der IKK direkt nach Bielefeld.
Direkt an die Kasse. Bei der IKK direkt nach Bielefeld.
Haben sie bei Dir in so einem Fall dann gleich gezahlt ? Alfred scheint da ja mehr tun zu müssen...
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.6.19 19:27:
Direkt an die Kasse. Bei der IKK direkt nach Bielefeld.
Haben sie bei Dir in so einem Fall dann gleich gezahlt ? Alfred scheint da ja mehr tun zu müssen...
Direkt an die Kasse. Bei der IKK direkt nach Bielefeld.
Haben sie bei Dir in so einem Fall dann gleich gezahlt ? Alfred scheint da ja mehr tun zu müssen...
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 29.6.19 19:30:
Tempelritter schrieb am 29.6.19 19:27:
Direkt an die Kasse. Bei der IKK direkt nach Bielefeld.
Haben sie bei Dir in so einem Fall dann gleich gezahlt ? Alfred scheint da ja mehr tun zu müssen...
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.6.19 19:41:
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
Aufgehört? Ich höre das immer wieder. Die IKK macht es vor.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 29.6.19 19:46:
Tempelritter schrieb am 29.6.19 19:41:
So einen Fall hatte ich bei der IKK nicht. DAK und TK hatten auf Widerspruch bezahlt.
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
Aufgehört? Ich höre das immer wieder. Die IKK macht es vor.
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Heuberger schrieb:
ok danke euch
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
Aufgehört? Ich höre das immer wieder. Die IKK macht es vor.
O.K. bei der TK hatte ich DAS einmal in der Vorzugspauschalenzeit, danach nach Widerspruch nie wieder, aber definitiv öfter mal solche Rezepte....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.6.19 08:38:
ali schrieb am 29.6.19 19:46:
Wie ? Die TK setzt das noch ab, ich dacht, die haben damit aufgehört....
Aufgehört? Ich höre das immer wieder. Die IKK macht es vor.
O.K. bei der TK hatte ich DAS einmal in der Vorzugspauschalenzeit, danach nach Widerspruch nie wieder, aber definitiv öfter mal solche Rezepte....
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Heuberger schrieb:
Habe eine Absetzung von der IKK erhalten, da Indikationsschlüssel Ws1e und Verordnung a.R. auf dem Rezept war mit 6xKMT/FG . Ist das rechtens?? Die Verbände schreiben man sollte Widerspruch einlegen.
Wo finde ich eine Vorlage bzw. mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen?
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