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möchtest deine Karriere in Schwung
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2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
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kann mir jemand sagen wie lange rückwirkend man ein Rezept abrechnen darf?
Danke im Vorraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange rückwirkend man ein Rezept abrechnen darf?
Danke im Vorraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
also das eine von ende august 2011 und das andere von november 2011...allerdings beide erst ende januar 2012 fertiggeworden....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...mehr als den Versuch zu unternehmen, kann man doch gar nicht, man sollte aber die damaligen Preise benutzen :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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silvia43 schrieb:
Soweit ich informiert bi kannst Du max. 2 Jahre zurückabrechnen !
da bin ich noch in der Zeit....haben die Mitarbeiter irgendwie verklüngelt :kissing_closed_eyes:
ist es irgend wo in Textform festgehalten?
schönen sonntag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das wär ja super
da bin ich noch in der Zeit....haben die Mitarbeiter irgendwie verklüngelt :kissing_closed_eyes:
ist es irgend wo in Textform festgehalten?
schönen sonntag
wie schon einmal von mir geschrieben "Probieren geht über studieren" nur mit anderen Worten :wink:
Erstaunlich ist immer , nicht nur von Dir, es waren die MA, die dieses verdaddelt haben
Einen schönen sonnigen Sonntag noch
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
..ab 2013 gilt für den VdeK , laut neuem RV, nur noch 1 Jahr...
wie schon einmal von mir geschrieben "Probieren geht über studieren" nur mit anderen Worten :wink:
Erstaunlich ist immer , nicht nur von Dir, es waren die MA, die dieses verdaddelt haben
Einen schönen sonnigen Sonntag noch
JürgenK :kissing_closed_eyes:
oder erst ab behandlungsende?
2. gilt das "nur" für alle rezepte, die ab 1.1.2013 ausgestellt sind?
3. oder gilt das auch schon für rezepte ausstellungsdatum 2011, 2012 (evt. auch 2010), die erst jetzt abgerechnet werden.(weil verschlampert/erst jetzt aufgefunden irgendwo in der praxis - ja das gibt es auch.....)
lieben gruss
uli
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rheuma schrieb:
1. genau bis zu 1 jahr nach ausstellungsdatum des rezeptes oder innerhalb des folgenden jahres bis zum jahresende?
oder erst ab behandlungsende?
2. gilt das "nur" für alle rezepte, die ab 1.1.2013 ausgestellt sind?
3. oder gilt das auch schon für rezepte ausstellungsdatum 2011, 2012 (evt. auch 2010), die erst jetzt abgerechnet werden.(weil verschlampert/erst jetzt aufgefunden irgendwo in der praxis - ja das gibt es auch.....)
lieben gruss
uli
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eMKa schrieb:
wie alt ist die verordnung?
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