Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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Rezept v. 4.5.2015, die Pat. hat es geschafft, den 1. Termin am 18.5. wahr zu nehmen, den 2. Termin am 9.6. Dazwischen war Grippe, diverse Verschiebungen und/oder nicht erscheinen ohne abzusagen. Gestern schneite sie wieder rein und meinte, die nächsten 3 Wochen könnte sie auf gar keinen Fall und würde dann ihre Tante! schicken. Ich habe jetzt die Nase voll und würde gerne das Rezept mit 2x abrechnen. Eine Ausfallrechnung für 2 Behandlungen ist letzte Woche schon in die Post gegangen. Meine Frage: muss ich diese beiden Behandlungen nachliefern oder kan ich so verfahren wie oben beschrieben.
Danke und einen schönen Tag noch
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SiH schrieb:
Liebe Kollegen/Innen
Rezept v. 4.5.2015, die Pat. hat es geschafft, den 1. Termin am 18.5. wahr zu nehmen, den 2. Termin am 9.6. Dazwischen war Grippe, diverse Verschiebungen und/oder nicht erscheinen ohne abzusagen. Gestern schneite sie wieder rein und meinte, die nächsten 3 Wochen könnte sie auf gar keinen Fall und würde dann ihre Tante! schicken. Ich habe jetzt die Nase voll und würde gerne das Rezept mit 2x abrechnen. Eine Ausfallrechnung für 2 Behandlungen ist letzte Woche schon in die Post gegangen. Meine Frage: muss ich diese beiden Behandlungen nachliefern oder kan ich so verfahren wie oben beschrieben.
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Heike Nissel schrieb:
Rezeptabbruch völlig in Ordnung, Patientin" merken", solche (Gottseidank-Ausnahmen) Patienten leben diesen Stil, für uns PI nicht tragbar. :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Du musst nicht nachliefern und kannst einfach abbrechen. Das Rezept wird durch die Unterbrechung ungültig.
2 Behandlungen o.k. -> Abrechnen und zwei Ausfallrechnungen. Basta.
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C. DBO schrieb:
wie - die Tante schicken ???
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Jetty schrieb:
Na das gibt es bei uns öfter, daß die Patienten meinen, sie können ihre Behandlungen irgendwem "schenken"... :confused:
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SiH schrieb:
ja, das war dann das "i-Tüpfelchen". Ich habe mich jeder Bemerkung dazu enthoben, zumal die Bude voll war.
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ali schrieb:
wieso nachliefern ?
2 Behandlungen o.k. -> Abrechnen und zwei Ausfallrechnungen. Basta.
Die laufende Unterbrechung wäre evt. noch mit Urlaub/Krankheit heilbar, aber das musst du der Patientin ja nicht sagen. Dafür sollte sie zügig zur Behandlung erscheinen, nicht erst in 3 Wochen.
Wird die VO länger als begründbar unterbrochen (ohne Begründung: mehr als 14 Tage) verliert sie ihre Gültigkeit.
Verliert die VO wegen unzulässiger Unterbrechung ihre Gültigkeit sind die bereits geleisteten Behandlungen trotzdem abrechenbar und vergütungspflichtig.
Die HM-Verordnung ist für den Versicherten persönlich gültig, in Ausnahmefällen(!) kann eine Beratung des Begleitpersonals geleistet werden.
Mit der Tante darfst du selbstverständlich ein nettes Gespräch führen, Informationen über die Patientin bzw. die VO darfst du allerdings nicht herausgeben. Streng genommen dürftest du nichtmal bestätigen oder dementieren das die Nichte bei dir in Behandlung ist, auch dann nicht wenn die Tante dich darauf anspricht ("Ihre Neugierde in allen Ehren aber ich darf dazu keine Auskunft geben").
Verkauf halt der Tante ein paar Leistungen, vielleicht ist sie ja angenehmer als die Nichte ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Unabhängig von deinem persönlichen Empfinden [solche Kandidaten überlässt man doch gerne den Mitbewerbern bzw. Terminvergabe nur gegen Vorkasse mit Rückerstattung bei tatsächlichem Erscheinen. Dafür habe ich im Beifahrerfußraum eine Dose mit mehreren Euros in Centstücken liegen, nicht das mir noch jemand wegen mangelndem Wechselgeld versucht einen Strick zu drehen...]:
Die laufende Unterbrechung wäre evt. noch mit Urlaub/Krankheit heilbar, aber das musst du der Patientin ja nicht sagen. Dafür sollte sie zügig zur Behandlung erscheinen, nicht erst in 3 Wochen.
Wird die VO länger als begründbar unterbrochen (ohne Begründung: mehr als 14 Tage) verliert sie ihre Gültigkeit.
Verliert die VO wegen unzulässiger Unterbrechung ihre Gültigkeit sind die bereits geleisteten Behandlungen trotzdem abrechenbar und vergütungspflichtig.
Die HM-Verordnung ist für den Versicherten persönlich gültig, in Ausnahmefällen(!) kann eine Beratung des Begleitpersonals geleistet werden.
Mit der Tante darfst du selbstverständlich ein nettes Gespräch führen, Informationen über die Patientin bzw. die VO darfst du allerdings nicht herausgeben. Streng genommen dürftest du nichtmal bestätigen oder dementieren das die Nichte bei dir in Behandlung ist, auch dann nicht wenn die Tante dich darauf anspricht ("Ihre Neugierde in allen Ehren aber ich darf dazu keine Auskunft geben").
Verkauf halt der Tante ein paar Leistungen, vielleicht ist sie ja angenehmer als die Nichte ;)
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