Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
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italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren bei Abbruch des Rezepts?
Für die Praxis? Und für den Pat. . Kann der Pat. das gleiche Rezept in einer anderen Praxis weiterführen?
Das Feld ankreuzen bei Abbruch ist klar, und man kann auch den Abbruch begründen. Aber was dann? Kann der PI das Rezept so abrechnen, muss der Pat. eine Kopie bekommen, oder ein neues beim Arzt holen um weitermachen zu können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren bei Abbruch des Rezepts?
Für die Praxis? Und für den Pat. . Kann der Pat. das gleiche Rezept in einer anderen Praxis weiterführen?
Das Feld ankreuzen bei Abbruch ist klar, und man kann auch den Abbruch begründen. Aber was dann? Kann der PI das Rezept so abrechnen, muss der Pat. eine Kopie bekommen, oder ein neues beim Arzt holen um weitermachen zu können?
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die neue schrieb:
wenn Du nach z.B. 4x abbrichst, rechnest Du Deine 4 Behandlungen ab und erstattest dem Pat. die bereits kassierte Zuzahlung für die nicht erhaltenen 2 Behandlungen
Eine Kopie an den Pat. ist nicht notwendig, will er weitere Therapie in einer anderen Praxis, muss es sich eine neue Vo. holen.
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morpheus-06 schrieb:
Nein das geht nicht, abbrechen und abrechnen. Dem Pat. die ZuZa für die geleisteten Einheiten in Rechnung stellen. Das Abbruchdatum vermerken, eine begründung eintragen würde gegen den Datenschutz/Schweigepflicht verstoßen.
Eine Kopie an den Pat. ist nicht notwendig, will er weitere Therapie in einer anderen Praxis, muss es sich eine neue Vo. holen.
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