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könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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wie lang darf ich einen Rezept nutzen.
Nur 12 Wochen oder muss das Rezept nur in 12 Wochen machbar sein?
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
wie lang darf ich einen Rezept nutzen.
Nur 12 Wochen oder muss das Rezept nur in 12 Wochen machbar sein?
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Steht es im Rahmenvertrag? Da habe ich nur gefunden das die Heilmittelmenge so sein muss das man es in 12 Wochen fertig bekommt (VDEK BW) sonst aber nichts
> Steht es im Rahmenvertrag? Da habe ich nur gefunden das die
> Heilmittelmenge so sein muss das man es in 12 Wochen fertig
> bekommt (VDEK BW) sonst aber nichts
nein das steht natürlich nicht im RV und auch nicht in den HMR. Das was alobar da schreibt ist wieder einmal Quatsch.
Die Vo. muss korrekt ausgestellt sein, so das sie in 12 Wochen fertig sein kann. Z. B. 24x KG, 2x pro Woche = 12 Wochen. Durch die Regelungen der HMR und der RV sowie der möglichen begründeten Unterbrechungen länger wie 14 Tage, kann die Leistungserbringung auch über die 12 Wochen hinausgehen. Dazu gibt es jede Menge Infos.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> Steht es im Rahmenvertrag? Da habe ich nur gefunden das die
> Heilmittelmenge so sein muss das man es in 12 Wochen fertig
> bekommt (VDEK BW) sonst aber nichts
nein das steht natürlich nicht im RV und auch nicht in den HMR. Das was alobar da schreibt ist wieder einmal Quatsch.
Die Vo. muss korrekt ausgestellt sein, so das sie in 12 Wochen fertig sein kann. Z. B. 24x KG, 2x pro Woche = 12 Wochen. Durch die Regelungen der HMR und der RV sowie der möglichen begründeten Unterbrechungen länger wie 14 Tage, kann die Leistungserbringung auch über die 12 Wochen hinausgehen. Dazu gibt es jede Menge Infos.
> du kannst 12 wochen therapieren und wenn dann noch Therapien
> übrig sind, verfallen diese leider. D.h. aufhören sonst zahlt
> die kasse nicht. P. darf ein neues besorgen.
Wo kann ich das nachlesen?
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morpheus-06 schrieb:
alobar schrieb:
> du kannst 12 wochen therapieren und wenn dann noch Therapien
> übrig sind, verfallen diese leider. D.h. aufhören sonst zahlt
> die kasse nicht. P. darf ein neues besorgen.
Wo kann ich das nachlesen?
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seseba schrieb:
Vielen Dank! Das hatte ich auch im Kopf aber war mir nicht sicher und das wird ja in viele Praxen so gemacht wie alobar es geschildert hat. Ich frage lieber nach bevor ich so einen REzept einreiche und dieser abgesetzt wird.
danke für die Aussage, dass ich "wieder einmal Quatsch" von mir gebe!
nach zulesen ist es in der KVBW, seite 3 Langfristverordnungen, dass eine VO BIS zu 12 Wochen auszustellen ist.
Die AOK BW setzt jede Bhg. nach der 12. Woche ab.
Da lass ich mir gerne nach der 12 Woche ein neues Rezept ausstellen, egal wieviele Bhg´s noch offen sind. Diese Patienten gruppe bekommt auch ohne zu murren und knurren die Rezpte. Ich hatte beim ersten Rezept bei der KV angerufen (in Berlin?) die meinten dazu, es kann eine kasse bezahlen, muss aber nicht.....
OK, Fragen? danke!
alobar, der immer " Quatsch" von sich gibt....
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alobar schrieb:
hi morpheus,
danke für die Aussage, dass ich "wieder einmal Quatsch" von mir gebe!
nach zulesen ist es in der KVBW, seite 3 Langfristverordnungen, dass eine VO BIS zu 12 Wochen auszustellen ist.
Die AOK BW setzt jede Bhg. nach der 12. Woche ab.
Da lass ich mir gerne nach der 12 Woche ein neues Rezept ausstellen, egal wieviele Bhg´s noch offen sind. Diese Patienten gruppe bekommt auch ohne zu murren und knurren die Rezpte. Ich hatte beim ersten Rezept bei der KV angerufen (in Berlin?) die meinten dazu, es kann eine kasse bezahlen, muss aber nicht.....
OK, Fragen? danke!
alobar, der immer " Quatsch" von sich gibt....
"nach zulesen ist es in der KVBW, seite 3 Langfristverordnungen, dass eine VO BIS zu 12 Wochen auszustellen ist."
Das ist richtig steht auch so in den HMR, hat aber mit der Frage von sesba nichts zutun.
"Die AOK BW setzt jede Bhg. nach der 12. Woche ab."
Das stimmt nicht, mir liegen Infos der AOK Hauptverwaltung, Abt. Heilmittelverträge Frau K..., einem GS CC Heilmittel der AOK sowie des VdEK vor, die sagen das die Leistungserbringung durch Unterbrechungsregelungen in den RV auch über diese 12 Wochen hinaus gehen kann. Nur muss die Vo. vollständig und korrekt ausgestellt sein. Z. B. 24x KG, 2x pro Woche, das entspricht den HMR.
"Ich hatte beim ersten Rezept bei der KV angerufen (in Berlin?) die meinten dazu, es kann eine kasse bezahlen, muss aber nicht....."
Was hat irgendeine KV damit zutun?
"Da lass ich mir gerne nach der 12 Woche ein neues Rezept ausstellen, egal wieviele Bhg´s noch offen sind. Diese Patienten gruppe bekommt auch ohne zu murren und knurren die Rezepte."
Aus welchen Grund brichst du diese Rezepte eigenhändig ab?
Wenn du selbst von einer Absetzung betroffen bist, A.... hoch und widersprechen. Nicht immer den einfachen und bequemen Weg gehen. Hier auch noch zu Lasten des Versicherten!
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morpheus-06 schrieb:
siehst du das meine ich und nenne es vorauseilenden Gehorsam. Deine Beiträge sind zum Teil gefährliches Halb- oder Nichtswissen.
"nach zulesen ist es in der KVBW, seite 3 Langfristverordnungen, dass eine VO BIS zu 12 Wochen auszustellen ist."
Das ist richtig steht auch so in den HMR, hat aber mit der Frage von sesba nichts zutun.
"Die AOK BW setzt jede Bhg. nach der 12. Woche ab."
Das stimmt nicht, mir liegen Infos der AOK Hauptverwaltung, Abt. Heilmittelverträge Frau K..., einem GS CC Heilmittel der AOK sowie des VdEK vor, die sagen das die Leistungserbringung durch Unterbrechungsregelungen in den RV auch über diese 12 Wochen hinaus gehen kann. Nur muss die Vo. vollständig und korrekt ausgestellt sein. Z. B. 24x KG, 2x pro Woche, das entspricht den HMR.
"Ich hatte beim ersten Rezept bei der KV angerufen (in Berlin?) die meinten dazu, es kann eine kasse bezahlen, muss aber nicht....."
Was hat irgendeine KV damit zutun?
"Da lass ich mir gerne nach der 12 Woche ein neues Rezept ausstellen, egal wieviele Bhg´s noch offen sind. Diese Patienten gruppe bekommt auch ohne zu murren und knurren die Rezepte."
Aus welchen Grund brichst du diese Rezepte eigenhändig ab?
Wenn du selbst von einer Absetzung betroffen bist, A.... hoch und widersprechen. Nicht immer den einfachen und bequemen Weg gehen. Hier auch noch zu Lasten des Versicherten!
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alobar schrieb:
du kannst 12 wochen therapieren und wenn dann noch Therapien übrig sind, verfallen diese leider. D.h. aufhören sonst zahlt die kasse nicht. P. darf ein neues besorgen.
Kann ich wenn der Arzt das Stempel vergessen hat und nur unterschrieben hat dies per Fax ändern lassen (BKK BW)?
Kann ich einen HB per telefonische Rücksprache zufügen (TK BW) (in diesen FAll hat der Arzt den HB per unterschrift zugefügt aber keinen Stempel drauf gemacht)?
Kann ich einen Indikationsschlüssel per Telefon ändern (AOK BW)?
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2. Nein, aber ein Stempel ist nicht notwendig HMR §13 Abs. 1
3. Ja - RV AOK BaWü §4 Abs. 2
Alle Antworten geben dir die HMR/HMK und die jeweiligen RV.
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morpheus-06 schrieb:
1. Ja
2. Nein, aber ein Stempel ist nicht notwendig HMR §13 Abs. 1
3. Ja - RV AOK BaWü §4 Abs. 2
Alle Antworten geben dir die HMR/HMK und die jeweiligen RV.
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seseba schrieb:
Vielen vielen Dank.
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seseba schrieb:
3 Fragen hätte ich noch:
Kann ich wenn der Arzt das Stempel vergessen hat und nur unterschrieben hat dies per Fax ändern lassen (BKK BW)?
Kann ich einen HB per telefonische Rücksprache zufügen (TK BW) (in diesen FAll hat der Arzt den HB per unterschrift zugefügt aber keinen Stempel drauf gemacht)?
Kann ich einen Indikationsschlüssel per Telefon ändern (AOK BW)?
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