Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
ist es möglich, dass ein Patient von dem gleichen Arzt ein Physio - und ein Osteopathierezept mit der gleichen Diagnose verschrieben bekommt? Kann das unproblematisch abgerechnet werden?
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
supp820 schrieb:
Hallo Kollegen,
ist es möglich, dass ein Patient von dem gleichen Arzt ein Physio - und ein Osteopathierezept mit der gleichen Diagnose verschrieben bekommt? Kann das unproblematisch abgerechnet werden?
Vielen Dank
Osteopathie ist eine gemäß Werbebudget geregelte Kassenleistung.
Es ist möglich das ein Patient von seinem Vertragsarzt beides verordnet bekommt und beides kann problemlos abgerechnet werden. KG darf zusätzlich zur vom Patienten in Vorleistung zu zahlenden Osteopathie nur verordnet und erbracht werden sofern von der Kombination KG+Osteopathie ein Synergieeffekt zu erwarten ist, ansonsten sind die Therapien zeitlich verschieden zu verordnen und zu erbringen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
KG ist eine gemäß HMR und HMK geregelte Kassenleistung.
Osteopathie ist eine gemäß Werbebudget geregelte Kassenleistung.
Es ist möglich das ein Patient von seinem Vertragsarzt beides verordnet bekommt und beides kann problemlos abgerechnet werden. KG darf zusätzlich zur vom Patienten in Vorleistung zu zahlenden Osteopathie nur verordnet und erbracht werden sofern von der Kombination KG+Osteopathie ein Synergieeffekt zu erwarten ist, ansonsten sind die Therapien zeitlich verschieden zu verordnen und zu erbringen :)
Mein Profilbild bearbeiten