Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
nein...und warum und wo sollte auf der Rückseite eine unterschrift eines Therapeuten abgegeben werden ????
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Wonderwoman schrieb:
Nur der PI muss unten unterschreiben und abstempeln. Auf keinen Fall die Therapeuten neben dem Patienten abzeichnen lassen!!!!
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman was passiert denn wenn ich trotzdem unterschreibe (im feld leistungserbringer),ich bin nicht verpflichtet zu unterschreiben kann(!)aber
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Wenn Du das trotzdem tust, dann erweist Du allen anderen einen Bärendienst, denn wenn das genug tun, wird die GKV das demnächst verpflichtend fordern... Argument... "Kann ja nicht so schlimm sein... machen ja schon viele"
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman was spricht denn dagegen das du deine Therapie gegenzeichnest
Wir zeichnen ja schon unten rechts gegen (als Leistungserbringer). Warum soll ich nochmal explizit jede Therapie abzeichnen? Wenn sie nicht erbracht worden wäre, hätte der Patient sie ja wohl nicht unterschrieben, oder?
Da ich Alleinunterhalterin bin, ist das Thema "wer weiß, ob die Qualifikation vorhanden ist" total überflüssig. Meine beiden Aushilfen (arbeiten ausschließlich während meines Urlaubs) haben ebenfalls alle Qualifikationen.
Zusätzlich habe ich einfach keinen Bock auf noch weitere Gängeleien der Kasse. Mir reicht die Prüfpflicht, ob alle Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht sind und die Buchstaben alle in der richtigen Reihenfolge....
Ich musste z.B. noch nie in einer Apotheke den Empfang eines Medikamentes bestätigen - bei mir muß jeder Patient den Erhalt der Therapie bestätigen. Warum eigentlich?
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die neue schrieb:
@Schippi andersrum wird ein Schuh draus, Schippi!
Wir zeichnen ja schon unten rechts gegen (als Leistungserbringer). Warum soll ich nochmal explizit jede Therapie abzeichnen? Wenn sie nicht erbracht worden wäre, hätte der Patient sie ja wohl nicht unterschrieben, oder?
Da ich Alleinunterhalterin bin, ist das Thema "wer weiß, ob die Qualifikation vorhanden ist" total überflüssig. Meine beiden Aushilfen (arbeiten ausschließlich während meines Urlaubs) haben ebenfalls alle Qualifikationen.
Zusätzlich habe ich einfach keinen Bock auf noch weitere Gängeleien der Kasse. Mir reicht die Prüfpflicht, ob alle Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht sind und die Buchstaben alle in der richtigen Reihenfolge....
Ich musste z.B. noch nie in einer Apotheke den Empfang eines Medikamentes bestätigen - bei mir muß jeder Patient den Erhalt der Therapie bestätigen. Warum eigentlich?
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Hatte ich doch bereits beantwortet?!? Aber wenn Du das machen willst... tue doch. Ich jedenfalls mache sowas sicherlich nicht...
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Schippi schrieb:
@die neue ich bin auch alleinunterhalter und ich mache zwei Sekunden Unterschrift,sorry an alle Kollegen,und die Unterschrift unten rechts wird ja bei einigen Kollegen nach den letzten Posts anscheinend auch von anderen Personen als den leistungserbringer gemacht.jeder so wie er meint,ist ja freiwillig
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Schippi schrieb:
@die neue in der Apotheke erhält du keine Dienstleistung,sondern ein medikament(material),und mit der Unterschrift des Patienten ist zumindest die Möglichkeit eines Betruges geringer
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die neue schrieb:
@Schippi ich bin es jedenfalls leid, mir immer vorab schon mal Betrug unterstellen zu lassen und werde einen Teufel tun, in vorauseilendem Gehorsam alles abzuzeichnen, wo ein Feld vorgesehen ist. Ich mache das, was gesetzlich gefordert wird und nicht einen Deut mehr. Bei einer Prüfung kann ich alles lückenlos belegen (z.B. steht bei der Doku während meiner Urlaubszeit das Therapeutenkürzel der entsprechenden Aushilfe) und das reicht vollkommen aus. Wer mir da ans Bein p..... will, soll es gerne versuchen....
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Schippi schrieb:
@die neue da hast du etwas falsch interpretiert,ich unterstelle keinem Betrug!!!Aber in alten Postings wurde erwähnt das im Feld unten rechts in einigen Praxen auch mal die anmeldekraft unterschreibt (es gibt ja auch keine möglichkeit der kk zu überprüfen wer wirklich unterschreibt, ich habe auf jeden fall nirgends meine Unterschrift zur Schriftprobe hinterlegt),also nochmals sorry wenn du dich direkt angesprochen fühlst und schönes restwochenende,Thema durch!
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die neue schrieb:
@Schippi nee Schippi, ich hab es auch nicht so verstanden, dass DU mir Betrug unterstellst!! Was ich meine ist, dass von den Kassen uns immer sofort Betrug unterstellt wird. Hat gar nichts mit Dir zu tun. Alles gut!! Schönes Wochenende auch Dir.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist ein Rezept ohne die Unterschrift des behandelnden Therapeuten auf der Rückseite ungültig?
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Alex Moro schrieb:
nö
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karin-maria schrieb:
Wo bitte steht im RV , dass es schnuppe ist wer unterschreibt?
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Wonderwoman schrieb:
@karin-maria Gar nicht. Da steht, dass der Leistungserbringer unterschreiben muss.
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Sabine Rabbel schrieb:
Es steht in Anlage 3a, letzter Punkt (r): "vom Leistungserbringer bzw. einer oder einem von ihm beauftragten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin", ebenso in Anlage 3b, letzter Punkt (o). Das interpretiere ich so, daß unterschreiben kann, wer sich dazu berufen fühlt, solange sie/er in dieser oder für diese Praxis arbeitet.
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Sabine Rabbel schrieb:
Damit keine Mißverständnisse entstehen: Eine VO ohne irgendeine Unterschrift rechts unten ist tatsächlich abrechnungstechnisch gesehen ungültig, d.h. wenn die Abrechnungsstelle Dir so eine VO um die Ohren haut, hat sie leider recht. Ob aber die Praxisinhaberin oder die Therapeutin oder die Tresenfee unterschrieben hat, ist schnuppe - so laut neuem Rahmenvertrag, und praktisch wurde es auch vorher schon so gehandhabt.
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