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und innovativen Team aktiv an der
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
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Physiotherapeuten,
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und Gesundheitsmanagern und sind
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Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich als Vojta Therapeut ein Rezept als Leistungserbringer unterschreiben, wenn die Verordnung KG ZNS PNF lautet? Oder muss der Therapeut tatsächlich die PNF Ausbildung haben?
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Manuel1510 schrieb:
Wenn die KG ZNS-Verordnung konkretisiert ist mit PNF, dann darf auch nur PNF gemacht werden und das eben auch nur von einem PNF-Therapeuten. Wenn auf der Verordnung nur KG-ZNS stünde, dann darfst du das als Vojta-Therapeut annehmen/behandeln.
Bei uns unterschreibt der Praxisinhaber alle Rezepte...
Der rechnet ja mit den Krankenkassen ab.
Abgeben darfst du als VoitaThp keine PNF-Beh.
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Magarethe schrieb:
Versteh ich nicht?
Bei uns unterschreibt der Praxisinhaber alle Rezepte...
Der rechnet ja mit den Krankenkassen ab.
Abgeben darfst du als VoitaThp keine PNF-Beh.
2. Abgerechnet werden darf nur gemäß dem vorhandenen Zertifikaten. Wer nur Bobath hat, darf Voijta und PNF nicht abgeben und nicht abrechen.
3. Zumindest in unserem Bundesland sind VOs, auf denen keine eineindeutige Zuordnung PNF, Bobath oder Voijta steht, nicht abrechnungsfähig und führen bei AOK und vdek zu Beanstandungen.
Steht auf der VO KG-ZNS (Bobath, Voijta, PNF), ist dies bei uns nicht zulässig und führt in der Abrechnung zu Problemen. Ich weiß, einige hier im Forum sind anderer Meinung - können sie auch gern. Ich weiß, das wir in der Vergangenheit mit solchen nicht eineindeutigen VOs bei der Abrechnung Probleme hatten - und wir haben alle drei Zertifikate in unserer Praxis.
4. Unterschreiben kann und darf der Therapeut mit der Zertifikatsausbildung oder der/die PI selbst bzw. der/die fachliche Leiter/in (das war wohl dann die Antwort auf die Ausgangsfrage)
Anmerkung: Die GKVs haben angekündigt, ab 2015 verstärkt in den Praxen zu prüfen: U.A. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, die Doku-Pflicht eingehalten, abrechenbare Zertifikatsfortbildungen „noch“ vorhanden?
Ob es so kommt oder nicht, sei mal dahingestellt. Wer aber bestimmte Zertifikatsposition nicht oder nicht mehr erfüllen kann, sollte auf jeden Fall die VOs von den Ärzten auf seine Bedürfnisse hin korrigieren/ändern lassen.
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Da die spezifikation nicht bestandteil der HMR und des HMK ist, kann in unserem Bereich (Nordrhein) derartiger Zusatz ignoriert werden. Keinerlei Beanstandungen vorhanden!
MFG
Meitao
Warum soll man es sich als PI schwerer machen als nötig? Noch dazu in heutigen Zeiten, wo die KK nur sehen, wo sie uns was am Zeug flicken können.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich würde als PI immer die einzelnen Leistungserbringer unterschreiben lassen. So gibt es keine Probleme bei einer Überprüfung, dass tatsächlich der Therapeut mit der nötigen Fobi die Leistung erbracht hat. Wenn der PI z. B. für MT oder Bobath unterschrieben und nicht die nötige Quali hat, wie will er bei einer späteren Untersuchung nachweisen, wer tatsächlich die Leistung erbracht hat?
Warum soll man es sich als PI schwerer machen als nötig? Noch dazu in heutigen Zeiten, wo die KK nur sehen, wo sie uns was am Zeug flicken können.
Gruß Britt
grundsätzlich hast du schon Recht, wenn du sagst, dass mit der Unterschrift einen gewissen Beweis hast.
Doch, genau hier habe ich ein großes Problem damit!
Es ist doch selbstverständlich, dass nur der Zertifikatsinhaber die Zertifikate abarbeitet.
Ich bin der Meinung, dass bei Betrugsverdacht die Kassen den Beweis des Betruges erbringen müssen.
Und das sollte für die Kassen ja nun gar kein Problem sein.
Ich lasse mich doch nicht kriminalisieren und baue in meiner Alltagsarbeit eine mögliche Beweisführung ein.
Der Leistungserbringer bin ich und nicht der Angestellte.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Hallo Britt,
grundsätzlich hast du schon Recht, wenn du sagst, dass mit der Unterschrift einen gewissen Beweis hast.
Doch, genau hier habe ich ein großes Problem damit!
Es ist doch selbstverständlich, dass nur der Zertifikatsinhaber die Zertifikate abarbeitet.
Ich bin der Meinung, dass bei Betrugsverdacht die Kassen den Beweis des Betruges erbringen müssen.
Und das sollte für die Kassen ja nun gar kein Problem sein.
Ich lasse mich doch nicht kriminalisieren und baue in meiner Alltagsarbeit eine mögliche Beweisführung ein.
Der Leistungserbringer bin ich und nicht der Angestellte.
die bisherigen Antworten waren schon sehr aufschlussreich. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage.
Ist es denn irgendwo klar geregelt wer tatsächlich der Leistungserbringer ist?
Muss der PI unterschreiben, muss der behandelnde PT unterschreiben, ist es ok wenn die Rezeption mit i.A. unterschreibt?
Ich habe alle 3 Varianten in verschiedenen Praxen schon erlebt.
Im Netz habe ich dazu leider nichts gefunden.
Danke schon mal für Antworten.
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mareen206 schrieb:
Hallo,
die bisherigen Antworten waren schon sehr aufschlussreich. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage.
Ist es denn irgendwo klar geregelt wer tatsächlich der Leistungserbringer ist?
Muss der PI unterschreiben, muss der behandelnde PT unterschreiben, ist es ok wenn die Rezeption mit i.A. unterschreibt?
Ich habe alle 3 Varianten in verschiedenen Praxen schon erlebt.
Im Netz habe ich dazu leider nichts gefunden.
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morpheus-06 schrieb:
Lt. SGB V ist der zugelassene PI der Leistungserbringer.
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JHE schrieb:
1. Abgegeben werden dürfen nur Zertifikatspositionen, für die auch ein Therapeut mit entsprechendem Zertifikat (Fortbildung) vorhanden und den GKVs gegenüber gemeldet ist. Bei KG-ZNS sind gelten zusätzlich Unterscheidungen: Bobath, Voijta oder PNF für Erwachsene und Bobath oder Voijta für Kinder.
2. Abgerechnet werden darf nur gemäß dem vorhandenen Zertifikaten. Wer nur Bobath hat, darf Voijta und PNF nicht abgeben und nicht abrechen.
3. Zumindest in unserem Bundesland sind VOs, auf denen keine eineindeutige Zuordnung PNF, Bobath oder Voijta steht, nicht abrechnungsfähig und führen bei AOK und vdek zu Beanstandungen.
Steht auf der VO KG-ZNS (Bobath, Voijta, PNF), ist dies bei uns nicht zulässig und führt in der Abrechnung zu Problemen. Ich weiß, einige hier im Forum sind anderer Meinung - können sie auch gern. Ich weiß, das wir in der Vergangenheit mit solchen nicht eineindeutigen VOs bei der Abrechnung Probleme hatten - und wir haben alle drei Zertifikate in unserer Praxis.
4. Unterschreiben kann und darf der Therapeut mit der Zertifikatsausbildung oder der/die PI selbst bzw. der/die fachliche Leiter/in (das war wohl dann die Antwort auf die Ausgangsfrage)
Anmerkung: Die GKVs haben angekündigt, ab 2015 verstärkt in den Praxen zu prüfen: U.A. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, die Doku-Pflicht eingehalten, abrechenbare Zertifikatsfortbildungen „noch“ vorhanden?
Ob es so kommt oder nicht, sei mal dahingestellt. Wer aber bestimmte Zertifikatsposition nicht oder nicht mehr erfüllen kann, sollte auf jeden Fall die VOs von den Ärzten auf seine Bedürfnisse hin korrigieren/ändern lassen.
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